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   BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 457/83   

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https://dejure.org/1985,135
BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 457/83 (https://dejure.org/1985,135)
BAG, Entscheidung vom 24.04.1985 - 4 AZR 457/83 (https://dejure.org/1985,135)
BAG, Entscheidung vom 24. April 1985 - 4 AZR 457/83 (https://dejure.org/1985,135)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Koalitionsfreiheit - Autonomie Tarifvertragsparteien - Freie Selbstbestimmung - Geltungsbereich der Tarifverträge - Rechtssetzung - Ausschluß der Lektoren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    TarVertrG § 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 48, 307
  • NJW 1986, 95 (Ls.)
  • NZA 1985, 602
  • BB 1985, 2321
 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 10.10.1984 - 4 AZR 411/82

    Eingruppierung: Küchenlehrmeister bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 457/83
    Wie der Senat schon in seinem Urteil vom 10. Oktober 1984 BAG 47, 61 entschieden hat, gehört nach der Tarifänderung zum Begriff der Lehrkraft, daß der betreffende Angestellte im Rahmen eines Schulbetriebs oder einer entsprechenden Einrichtung Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt.
  • BAG, 30.01.1980 - 4 AZR 1098/77

    Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Schriftlicher Arbeitsvertrag - Übernahme in

    Auszug aus BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 457/83
    Für das Arbeitsverhältnis können sie nur dann rechtliche Bedeutung erlangen, wenn ihre Geltung zwischen den Parteien des Arbeitsvertrags einzelvertraglich vereinbart ist (vgl. BAG 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 -, AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 370/83

    Auslegung eines Manteltarifvertrages für Arbeiter und Angestellte in der

    Auszug aus BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 457/83
    Insoweit sind auch die Tarifvertragsparteien - ebenso wie der Gesetzgeber - an den Gleichheitssatz gebunden (BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 664/65

    Mitgliederwerbung I

    Auszug aus BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 457/83
    Damit ist die Koalitionsfreiheit in ihrem Kernbereich verfassungsrechtlich geschützt (BVerfGE 38, 386, 393; 28, 295, 304; 19, 303, 321 f., mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62

    Dortmunder Hauptbahnhof

    Auszug aus BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 457/83
    Damit ist die Koalitionsfreiheit in ihrem Kernbereich verfassungsrechtlich geschützt (BVerfGE 38, 386, 393; 28, 295, 304; 19, 303, 321 f., mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 19.02.1975 - 1 BvR 418/71

    Aussperrung von Betriebsratsmitgliedern

    Auszug aus BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 457/83
    Damit ist die Koalitionsfreiheit in ihrem Kernbereich verfassungsrechtlich geschützt (BVerfGE 38, 386, 393; 28, 295, 304; 19, 303, 321 f., mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 399/76

    Redakteur im Gesamtdeutschen Institut - Qualifizierende tarifliche

    Auszug aus BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 457/83
    Nach dem gesamten Klagevorbringen ist der Klageantrag jedoch dahin auszulegen, daß die Klägerin damit eine der im öffentlichen Dienst üblichen Eingruppierungsfeststellungsklagen hat erheben wollen (vgl. BAG 29, 416, 418 = AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 14.02.1973 - 4 AZR 139/72

    Besondere Bedeutung einer Registratur - Registraturangestellte - Fallgruppe der

    Auszug aus BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 457/83
    Für das Arbeitsverhältnis können sie nur dann rechtliche Bedeutung erlangen, wenn ihre Geltung zwischen den Parteien des Arbeitsvertrags einzelvertraglich vereinbart ist (vgl. BAG 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 -, AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79

    Katastrophenschutzschulen der Bundesländer - Angestellte mit Ausbildungsaufgaben

    Auszug aus BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 457/83
    Für das Arbeitsverhältnis können sie nur dann rechtliche Bedeutung erlangen, wenn ihre Geltung zwischen den Parteien des Arbeitsvertrags einzelvertraglich vereinbart ist (vgl. BAG 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 -, AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Soweit der Vierte Senat in den Entscheidungen vom 24. April 1985 (- 4 AZR 457/83 - BAGE 48, 307, 310) und vom 30. August 2000 (- 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277, 289 ff.) angenommen hat, bei der Festlegung des persönlichen Geltungsbereichs eines Tarifvertrags ginge das Grundrecht der Koalitionsfreiheit dem allgemeinen Gleichheitssatz vor, war diese Auffassung nicht entscheidungserheblich.

    Die Entscheidung des Vierten Senats, in der er seine zur Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien geäußerte Rechtsauffassung aus der Entscheidung vom 24. April 1985 (aaO) wiederholt, betraf eine Eingruppierungsfrage.

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    So heißt es in der Entscheidung vom 24. April 1985 (- 4 AZR 457/83 - BAGE 48, 307) ua.:.
  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02

    Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis

    Zu den einem Schulbetrieb entsprechenden Einrichtungen, in denen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, zählen auch die Hochschulen (Senat 21. Oktober 1992 - 4 AZR 28/92 - AP BAT § 23a Nr. 26) mit der Folge, dass die Tätigkeit von Lehrkräften an Hochschulen nicht der Anl. 1a unterfällt (Senat 24. April 1985 - 4 AZR 457/83 - BAGE 48, 307 = AP BAT § 3 Nr. 4 = EzA GG Art. 9 Nr. 39).
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