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   BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 461/14   

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https://dejure.org/2016,19515
BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 461/14 (https://dejure.org/2016,19515)
BAG, Entscheidung vom 16.03.2016 - 4 AZR 461/14 (https://dejure.org/2016,19515)
BAG, Entscheidung vom 16. März 2016 - 4 AZR 461/14 (https://dejure.org/2016,19515)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Ausgleichsanspruch nach dem Übergang eines Arbeitsverhältnisses gem. § 6c SGB II auf einen zugelassenen kommunalen Träger - arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Ausgleichsanspruch nach dem Übergang eines Arbeitsverhältnisses gem. § 6c SGB 2 auf einen zugelassenen kommunalen Träger - arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6c Abs 5 S 3 SGB 2, § 6c Abs 1 S 1 SGB 2, § 16 Abs 1 S 1 TVöD, § 16 Abs 3 TVöD, § 16 Abs 4 TVöD
    Ausgleichsanspruch nach dem Übergang eines Arbeitsverhältnisses gem. § 6c SGB 2 auf einen zugelassenen kommunalen Träger - arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel

  • IWW

    § ... 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II, Art. 100 GG, § 148 ZPO, Art. 12 Abs. 1 GG, § 6c Abs. 5 Satz 3 SGB II, § 6c Abs. 5 Satz 1 SGB II, § 6c Abs. 5 SGB II, § 16 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, Abs. 4, § 17 Abs. 3 TVöD, § 4 Abs. 3 TVG, § 6c Abs. 3 Satz 3 SGB II, TVöD (§ 17 Abs. 1 Satz 1, § 22 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BAT, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Übertragene Tätigkeit als Maßstab für die tarifliche Eingruppierung nach TV-BA; Zielsetzung und Zweck der Ausgleichszahlung des § 6c Abs. 5 S. 3 SGB II; Statische, nicht dynamische Sicherung des Entgelts "zum Zeitpunkt des Übertritts" i.S.d. § 6c Abs. 5 S. 3 SGB II; Änderung ...

  • Betriebs-Berater

    Ausgleichsanspruch nach dem Übergang eines Arbeitsverhältnisses gem. § 6c SGB II auf einen zugelassenen kommunalen Träger - arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel

  • rewis.io

    Ausgleichsanspruch nach dem Übergang eines Arbeitsverhältnisses gem. § 6c SGB 2 auf einen zugelassenen kommunalen Träger - arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung - Ausgleichsanspruch nach dem Übergang eines Arbeitsverhältnisses gem. § 6c SGB II auf einen zugelassenen kommunalen Träger; arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel

  • rechtsportal.de

    Übertragene Tätigkeit als Maßstab für die tarifliche Eingruppierung nach TV-BA

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übergang eines Arbeitsverhältnisses beim Jobcenter - und die Ausgleichszulage

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ausgleichsanspruch nach dem Übergang eines Arbeitsverhältnisses gem. § 6c SGB II auf einen zugelassenen kommunalen Träger - arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 1780
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 142/14

    Übergang gemäß § 6c SGB II - Stufenzuordnung

    Auszug aus BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 461/14
    Der Senat war nicht verpflichtet, den Rechtsstreit im Hinblick auf das beim Bundesverfassungsgericht zur Frage der Verfassungskonformität des § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II anhängige Normenkontrollverfahren nach Art. 100 GG - 1 BvL 1/14 - (Vorlage BAG 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) -) in analoger Anwendung von § 148 ZPO auszusetzen (vgl. dazu BAG 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 14 mwN, BAGE 151, 263) .

    Damit hat er sein durch Art. 12 Abs. 1 GG geschütztes Recht, seinen Vertragspartner selbst zu wählen und privatautonom zu beurteilen, welcher von mehreren zur Auswahl stehenden Arbeitgebern mehr Vorteile bietet (vgl. BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 69, 98, BVerfGE 128, 157) , ausgeübt und sich für den Beklagten als Arbeitgeber entschieden (vgl. auch BAG 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 15, BAGE 151, 263) .

    Danach sichert die Ausgleichszulage das vor dem gesetzlichen Übergang gezahlte Arbeitsentgelt nur statisch (BAG 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 46, BAGE 151, 263; 10. Juli 2013 - 10 AZR 777/12 - Rn. 19) .

    Dabei sind die Stufen und -laufzeiten zugrunde zu legen, die sich aus der analogen Anwendung von § 16 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, Abs. 4 sowie § 17 Abs. 3 TVöD ergeben (BAG 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 47, BAGE 151, 263) .

    Vielmehr ist der Arbeitnehmer lediglich umgekehrt bei der Stufenzuordnung innerhalb der für ihn nach dem gesetzlichen Übergang des Arbeitsverhältnisses einschlägigen Entgeltgruppe so zu stellen, als hätte das Arbeitsverhältnis von seinem Beginn an mit dem kommunalen Träger bestanden (BAG 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 47, BAGE 151, 263) .

  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvL 1/14

    Unzulässige Normenkontrolle zu einer Personalüberleitungsbestimmung

    Auszug aus BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 461/14
    Der Senat war nicht verpflichtet, den Rechtsstreit im Hinblick auf das beim Bundesverfassungsgericht zur Frage der Verfassungskonformität des § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II anhängige Normenkontrollverfahren nach Art. 100 GG - 1 BvL 1/14 - (Vorlage BAG 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) -) in analoger Anwendung von § 148 ZPO auszusetzen (vgl. dazu BAG 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 14 mwN, BAGE 151, 263) .
  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

    Auszug aus BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 461/14
    Damit hat er sein durch Art. 12 Abs. 1 GG geschütztes Recht, seinen Vertragspartner selbst zu wählen und privatautonom zu beurteilen, welcher von mehreren zur Auswahl stehenden Arbeitgebern mehr Vorteile bietet (vgl. BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 69, 98, BVerfGE 128, 157) , ausgeübt und sich für den Beklagten als Arbeitgeber entschieden (vgl. auch BAG 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 15, BAGE 151, 263) .
  • BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 392/11

    Ausgleichszahlung nach § 11 TV UmBw nach Bewilligung einer befristeten Rente

    Auszug aus BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 461/14
    Die Entscheidung über die Aussetzung hat das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen (BAG 22. Januar 2013 - 6 AZR 392/11 - Rn. 15) .
  • BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 777/12

    Pauschale Entgelterhöhung - Besitzstandsregelung

    Auszug aus BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 461/14
    Danach sichert die Ausgleichszulage das vor dem gesetzlichen Übergang gezahlte Arbeitsentgelt nur statisch (BAG 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 46, BAGE 151, 263; 10. Juli 2013 - 10 AZR 777/12 - Rn. 19) .
  • LAG Sachsen, 21.05.2014 - 2 Sa 693/13

    Tarifliche Vergütung bei Übertritt von der Bundesagentur für Arbeit in einen

    Auszug aus BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 461/14
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 21. Mai 2014 - 2 Sa 693/13 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 775/12

    Jobcenter - gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 461/14
    Der Senat war nicht verpflichtet, den Rechtsstreit im Hinblick auf das beim Bundesverfassungsgericht zur Frage der Verfassungskonformität des § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II anhängige Normenkontrollverfahren nach Art. 100 GG - 1 BvL 1/14 - (Vorlage BAG 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) -) in analoger Anwendung von § 148 ZPO auszusetzen (vgl. dazu BAG 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 14 mwN, BAGE 151, 263) .
  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 310/16

    Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf eine Optionskommune -

    Sie werden aufgrund der Regelung in § 6c Abs. 3 Satz 3 SGB II, nach der vom Zeitpunkt des Übertritts an die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des neuen Trägers jeweils geltenden Tarifverträge ausschließlich anzuwenden sind, kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung von denen des bei dem Beklagten geltenden Tarifwerks des TVöD/VKA vollständig verdrängt (offengelassen in BAG 31. Januar 2019 - 8 AZR 410/13 - Rn. 98, BAGE 165, 278; 16. März 2016 - 4 AZR 461/14 - Rn. 23; hiervon ausgehend wohl 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 - Rn. 3, 19; 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 17 f., BAGE 151, 263) .
  • BAG, 31.01.2019 - 8 AZR 410/13

    Übergang von Arbeitsverhältnissen nach § 6c Abs. 1 SGB II

    Es ist nur der Unterschiedsbetrag zwischen dem Arbeitsentgelt bei dem abgebenden Träger "zum Zeitpunkt des Übertritts" und dem "jeweiligen" Arbeitsentgelt bei dem aufnehmenden Träger zu zahlen, weshalb spätere Erhöhungen des Grundgehalts beim aufnehmenden kommunalen Träger anzurechnen sind (vgl. BAG 16. März 2016 - 4 AZR 461/14 - Rn. 18; 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 46, aaO; 10. Juli 2013 - 10 AZR 777/12 - Rn. 19 ) .

    Dabei kann dahinstehen, ob § 6c Abs. 3 Satz 2 SGB II, wonach der neue Träger in die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis eintritt, die im Zeitpunkt des Übertritts bestehen, dahin auszulegen ist, dass - sofern die Arbeitsverträge der übertretenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine dynamische Verweisung auf den TV-BA enthalten - die Rechte und Pflichten aus diesem Tarifvertrag zum geschützten Besitzstand zählen oder ob einer solchen Auslegung die in § 6c Abs. 5 Satz 3 SGB II getroffene Regelung entgegensteht, und in diesem Zusammenhang insbesondere, welche Bedeutung der Formulierung in § 6c Abs. 3 Satz 2 SGB II "unbeschadet des Satzes 3" und dem Begriff in § 6c Abs. 3 Satz 3 SGB II "ausschließlich" zukommt (offengelassen auch von BAG 16. März 2016 - 4 AZR 461/14 - Rn. 23) .

  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 147/17

    Eingruppierung - (Erste) Fachkraft in der Rechtsbehelfsstelle

    Ebenso wie im BAT und im TVöD richtet sich die Eingruppierung bei der Beklagten nach den Grundsätzen der Tarifautomatik (BAG 16. März 2016 - 4 AZR 461/14 - Rn. 24) .
  • BAG, 31.01.2019 - 8 AZR 1073/12

    Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses nach § 6c Abs. 1 SGB II -

    Es ist nur der Unterschiedsbetrag zwischen dem Arbeitsentgelt bei dem abgebenden Träger "zum Zeitpunkt des Übertritts" und dem "jeweiligen" Arbeitsentgelt bei dem aufnehmenden Träger zu zahlen, weshalb spätere Erhöhungen des Grundgehalts beim aufnehmenden kommunalen Träger anzurechnen sind (vgl. BAG 16. März 2016 - 4 AZR 461/14 - Rn. 18; 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 46, aaO; 10. Juli 2013 - 10 AZR 777/12 - Rn. 19) .

    Dabei kann dahinstehen, ob § 6c Abs. 3 Satz 2 SGB II, wonach der neue Träger in die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis eintritt, die im Zeitpunkt des Übertritts bestehen, dahin auszulegen ist, dass - sofern die Arbeitsverträge der übertretenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine dynamische Verweisung auf den TV-BA enthalten - die Rechte und Pflichten aus diesem Tarifvertrag zum geschützten Besitzstand zählen oder ob einer solchen Auslegung die in § 6c Abs. 5 Satz 3 SGB II getroffene Regelung entgegensteht, und in diesem Zusammenhang insbesondere, welche Bedeutung der Formulierung in § 6c Abs. 3 Satz 2 SGB II "unbeschadet des Satzes 3" und dem Begriff in § 6c Abs. 3 Satz 3 SGB II "ausschließlich" zukommt (offengelassen auch von BAG 16. März 2016 - 4 AZR 461/14 - Rn. 23) .

  • BAG, 28.01.2020 - 9 AZR 493/18

    Wiedereinstellung nach § 6c Abs. 1 Satz 4 SGB II

    Soweit nach § 6c Abs. 5 Satz 1 und Satz 2 SGB II der tarifliche Status und finanzielle Besitzstand bezüglich der Zuweisung der Tätigkeit beim kommunalen Träger und der nach § 6c Abs. 5 Satz 3 SGB II zu leistenden, auf statischer Grundlage zu berechnenden Ausgleichszahlungen - trotz der Berücksichtigung der bei der Bundesagentur erworbenen Berufserfahrung bei der tariflichen Stufenzuordnung (vgl. hierzu BAG 16. März 2016 - 4 AZR 461/14 - Rn. 18 ff.; 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 45 f., BAGE 151, 263)  - nicht in vollem Umfang erhalten bleiben, ist dies für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter Berücksichtigung des Gewichts des mit § 6c SGB II verfolgten Gemeinwohlziels grundsätzlich hinnehmbar.
  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 197/17

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

    Sie werden aufgrund der Regelung in § 6c Abs. 3 Satz 3 SGB II, nach der vom Zeitpunkt des Übertritts an die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des neuen Trägers jeweils geltenden Tarifverträge ausschließlich anzuwenden sind, kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung von denen des bei dem Beklagten geltenden Tarifwerks des TVöD/VKA vollständig verdrängt (offengelassen in BAG 31. Januar 2019 - 8 AZR 410/13 - Rn. 98, BAGE 165, 278; 16. März 2016 - 4 AZR 461/14 - Rn. 23; hiervon ausgehend wohl 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 - Rn. 3, 19; 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 17 f., BAGE 151, 263) .
  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 88/17

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

    Sie werden aufgrund der Regelung in § 6c Abs. 3 Satz 3 SGB II, nach der vom Zeitpunkt des Übertritts an die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des neuen Trägers jeweils geltenden Tarifverträge ausschließlich anzuwenden sind, kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung von denen des bei dem Beklagten geltenden Tarifwerks des TVöD/VKA vollständig verdrängt (offengelassen in BAG 31. Januar 2019 - 8 AZR 410/13 - Rn. 98, BAGE 165, 278; 16. März 2016 - 4 AZR 461/14 - Rn. 23; hiervon ausgehend wohl 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 - Rn. 3, 19; 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 17 f., BAGE 151, 263) .
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 385/19

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

    Sie werden aufgrund der Regelung in § 6c Abs. 3 Satz 3 SGB II, nach der vom Zeitpunkt des Übertritts an die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des neuen Trägers jeweils geltenden Tarifverträge ausschließlich anzuwenden sind, kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung von denen des bei dem Beklagten geltenden Tarifwerks des TVöD/VKA vollständig verdrängt (offengelassen in BAG 31. Januar 2019 - 8 AZR 410/13 - Rn. 98, BAGE 165, 278; 16. März 2016 - 4 AZR 461/14 - Rn. 23; hiervon ausgehend wohl 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 - Rn. 3, 19; 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 17 f., BAGE 151, 263) .
  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 89/17

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

    Sie werden aufgrund der Regelung in § 6c Abs. 3 Satz 3 SGB II, nach der vom Zeitpunkt des Übertritts an die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des neuen Trägers jeweils geltenden Tarifverträge ausschließlich anzuwenden sind, kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung von denen des bei dem Beklagten geltenden Tarifwerks des TVöD/VKA vollständig verdrängt (offengelassen in BAG 31. Januar 2019 - 8 AZR 410/13 - Rn. 98, BAGE 165, 278; 16. März 2016 - 4 AZR 461/14 - Rn. 23; hiervon ausgehend wohl 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 - Rn. 3, 19; 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 17 f., BAGE 151, 263) .
  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 1003/13

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

    Sie werden aufgrund der Regelung in § 6c Abs. 3 Satz 3 SGB II, nach der vom Zeitpunkt des Übertritts an die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des neuen Trägers jeweils geltenden Tarifverträge ausschließlich anzuwenden sind, kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung von denen des bei dem Beklagten geltenden Tarifwerks des TVöD/VKA vollständig verdrängt (offengelassen in BAG 31. Januar 2019 - 8 AZR 410/13 - Rn. 98, BAGE 165, 278; 16. März 2016 - 4 AZR 461/14 - Rn. 23; hiervon ausgehend wohl 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 - Rn. 3, 19; 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 17 f., BAGE 151, 263) .
  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 547/18

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

  • LAG Sachsen-Anhalt, 15.02.2021 - 6 Sa 478/17

    Schadensersatz wegen Verletzung der Beschäftigungspflicht - verzögerter

  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 17/17

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

  • LAG Köln, 23.06.2017 - 4 Sa 492/16

    Fehlende Passivlegitimation eines als gemeinsame Einrichtung i.S.v. § 44 b Abs. 1

  • LAG Thüringen, 15.02.2017 - 4 Sa 202/15

    Aussetzung des Rechtsstreits zum Übergang des Arbeitsverhältnisses von der

  • LAG Thüringen, 30.03.2017 - 4 Sa 61/15

    Aussetzung des Rechtsstreits zum Übergang des Arbeitsverhältnisses von der

  • LAG Sachsen, 23.11.2016 - 2 Sa 68/16

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Haushalt- und Kassenwesen nach dem

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