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   BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93   

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https://dejure.org/1993,84
BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93 (https://dejure.org/1993,84)
BAG, Entscheidung vom 20.10.1993 - 4 AZR 47/93 (https://dejure.org/1993,84)
BAG, Entscheidung vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 (https://dejure.org/1993,84)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierungsfeststellungsklage für in der Vergangenheit liegende Zeiträume - Eingruppierung eines Weinkontrolleurs - Anforderungen auf eine Eingruppierung auf Grund besonderer Leistungen - Fehlende Revisonszulassung im Tenor eines vollständig abgefassten und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT §§ 22 23. Anslage 1a
    Eingruppierung: Weinkontrolleur

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT 1975 §§ 22, 23, Anlage 1a Teil II Abschn. E Unterabschn. I VergGr. IV a, IV b; ZPO § 319
    Darlegungslast bei einer Eingruppierungsfeststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 203
  • NZA 1994, 514
  • BB 1994, 364
  • DB 1994, 1296
 
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Wird zitiert von ... (165)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 251/90

    Eingruppierung eines Weinkontrolleurs

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93
    Zutreffend haben die Vorinstanzen im Anschluß an das Senatsurteil vom 12. Dezember 1990 (- 4 AZR 251/90 - AP Nr. 154 zu §§ 22, 23 BAT 1975) angenommen, daß für die Eingruppierung des Klägers als Weinkontrolleur die in VergGr.

    Als Weinkontrolleur übt er, wie der Senat in seinem Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 251/90 - (AP, aaO) ausgeführt hat, eine Tätigkeit aus, für die diese Ausbildung einschlägig ist.

    Besondere Leistungen können sich nämlich auch aus der zusammenfassenden Betrachtung aller Arbeitsvorgänge ergeben, so daß es in diesem Fall auf den Zuschnitt des einzelnen Arbeitsvorganges nicht ankommt (BAG Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 251/90 - AP, aaO).

    So hat der Senat in seinem Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 251/90 - (AP, aaO) die Schlüssigkeit der wegen besonderer Leistungen auf Eingruppierung in VergGr.

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93
    Mit dem begehrten Feststellungsurteil wird nämlich für die Vergangenheit der Status des Klägers bestimmt, der über die für den streitbefangenen Zeitraum zu leistende Vergütung hinaus auch für die Zukunft Bedeutung haben kann, etwa bei der Anrechnung von Beschäftigungszeiten (Senatsurteile vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 10. März 1993 - 4 AZR 204/92 -, n.v., zu II 1 der Gründe).
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 176/78

    Revisionszulassung durch Berichtigungsbeschluß

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93
    Hierbei handelte es sich nämlich angesichts der vorangegangenen Verkündung der Revisionszulassung um eine offenbare Unrichtigkeit des Urteils, die das Landesarbeitsgericht durch Beschluß nach § 319 ZPO nachträglich berichtigen konnte (vgl. BAGE 52, 375, 376 ff. = AP Nr. 20 zu § 319 ZPO, m.w.N.; BGHZ 78, 22 [BGH 08.07.1980 - VI ZR 176/78]).
  • BAG, 19.08.1986 - 4 AZB 15/86

    Urteilsverkündung - Verkündung eines Urteils - Arbeitsgerichtliches Verfahren -

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93
    Hierbei handelte es sich nämlich angesichts der vorangegangenen Verkündung der Revisionszulassung um eine offenbare Unrichtigkeit des Urteils, die das Landesarbeitsgericht durch Beschluß nach § 319 ZPO nachträglich berichtigen konnte (vgl. BAGE 52, 375, 376 ff. = AP Nr. 20 zu § 319 ZPO, m.w.N.; BGHZ 78, 22 [BGH 08.07.1980 - VI ZR 176/78]).
  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93
    Zutreffend sind die Vorinstanzen in diesem Zusammenhang davon ausgegangen, daß zum schlüssigen Vortrag jedenfalls dann, wenn der Kläger das Heraushebungsmerkmal der besonderen Leistungen für sich in Anspruch nimmt, eine genaue Darstellung seiner eigenen Tätigkeit nicht ausreicht (BAGE 34, 158, 167 f. = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 10.03.1993 - 4 AZR 204/92

    Eingruppierung - Nichterfüllererlaß - Gleichbehandlung - Anforderungen an die

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93
    Mit dem begehrten Feststellungsurteil wird nämlich für die Vergangenheit der Status des Klägers bestimmt, der über die für den streitbefangenen Zeitraum zu leistende Vergütung hinaus auch für die Zukunft Bedeutung haben kann, etwa bei der Anrechnung von Beschäftigungszeiten (Senatsurteile vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 10. März 1993 - 4 AZR 204/92 -, n.v., zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

    Im Falle aufeinander aufbauender Vergütungsgruppen mit Heraushebungsmerkmalen ist ein wertender Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten erforderlich (Senat 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 173, zu B II 3 b der Gründe).
  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 292/10

    Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter

    Diese Wertung erfordert vielmehr einen Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten, also den "Normaltätigkeiten", und setzt einen entsprechenden Tatsachenvortrag voraus (st. Rspr., BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 313/09 - Rn. 21 mwN, aaO; 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - zu B II 3 b der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 173) .
  • BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 413/94

    Eingruppierung einer Gleichstellungs-/Frauenbeauftragten

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen dieser Voraussetzungen liegt bei dem Kläger/der Klägerin der Eingruppierungsfeststellungsklage (z. B. BAG Urteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP Nr. 173 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
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