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   BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90   

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BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90 (https://dejure.org/1991,72)
BAG, Entscheidung vom 20.03.1991 - 4 AZR 471/90 (https://dejure.org/1991,72)
BAG, Entscheidung vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 (https://dejure.org/1991,72)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten - Behandlung einer Angestellte als Gleichstellungsbeauftragte nach § 6a Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GemO NW) - Voraussetzungen der Eingruppierungsfeststellungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 22, Anlage 1a; GO NRW § 6a
    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT 1975 §§ 22, 23; Anl. 1 a (VKA) VergGr. V b Fallgr. 1 a, VergGr. IV a Fallgr. 1 a, VergGr. IV a Fallgr. 1a und 1 b; GemO NW § 6a
    Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1991, 1420
  • DB 1991, 2668
 
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Wird zitiert von ... (160)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats muß daher zunächst das Vorliegen der Merkmale der Ausgangsfallgruppen und anschließend der Reihe nach jeweils das Vorliegen der weiteren qualifizierenden Tätigkeitsmerkmale überprüft werden (vgl. BAGE 51, 282, 292 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 29, 416, 421 [BAG 07.12.1977 - 4 AZR 399/76] = AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).

    IVb BAT Fallgruppe 1a die Auswirkungen bzw. die Tragweite der Tätigkeit der Klägerin, aus welchem Grunde auch immer, deutlich wahrnehmbar bedeutungsvoller sind (BAGE 51, 282, 297 ff. = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

    Auszug aus BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90
    IVb BAT vergütet wird, kann sich der Senat insoweit jedoch auf eine pauschale Überprüfung beschränken (BAGE 29, 364, 375 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 399/76

    Redakteur im Gesamtdeutschen Institut - Qualifizierende tarifliche

    Auszug aus BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats muß daher zunächst das Vorliegen der Merkmale der Ausgangsfallgruppen und anschließend der Reihe nach jeweils das Vorliegen der weiteren qualifizierenden Tätigkeitsmerkmale überprüft werden (vgl. BAGE 51, 282, 292 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 29, 416, 421 [BAG 07.12.1977 - 4 AZR 399/76] = AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

    Auszug aus BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90
    IVb BAT vergütet wird, kann sich der Senat insoweit jedoch auf eine pauschale Überprüfung beschränken (BAGE 29, 364, 375 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 17.05.1972 - 4 AZR 283/71

    Dispositive Geltung des AT - Einzelvertragliche Vereinbarungen -

    Auszug aus BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90
    Diese ist in Eingruppierungsprozessen des öffentlichen Dienstes allgemein üblich und begegnet keinen prozeßrechtlichen Bedenken (BAGE 37, 155, 163 = AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85

    Eingruppierung: Sachverständiger für Daktyloskopie bei einem Polizeipräsidium

    Auszug aus BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher tariflicher Wertigkeit können nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (BAG Urteil vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.) erfordert die VergGr.
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90
    Danach ist Arbeitsvorgang ein unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (BAGE 51, 59, 65; 282, 287; 356, 360 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Hamm, 25.05.1990 - 18 (4) Sa 1585/89

    Gleichstellungsbeauftragter; Tätigkeitsmerkmal; Vergütungsgruppe; Berufsbild

    Auszug aus BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. Mai 1990 - 18 (4) Sa 1585/89 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    (aa) Diese Annahme sollte nur Geltung beanspruchen, soweit die Tätigkeiten "nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbar" seien (BAG 10. Juni 1981 - 4 AZR 1164/78 -; in späteren Entscheidungen "tatsächlich trennbar", vgl. zB BAG 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 -; 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282; 14. August 1985 - 4 AZR 21/84 - BAGE 49, 250; 2. Dezember 1981 - 4 AZR 347/79 - BAGE 37, 181; 24. August 1983 - 4 AZR 302/83 - BAGE 43, 250) .
  • BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 413/94

    Eingruppierung einer Gleichstellungs-/Frauenbeauftragten

    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Urteil des Senats vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    c) Der Senat ist in dem bisher entschiedenen Fall zur Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten von einem einheitlichen Arbeitsvorgang ausgegangen (Urteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit ablehnender Anmerkung von Degen, Streit 1992, 30).

    Das Tätigkeitsmerkmal bezieht sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auf die fachliche Qualifikation des Angestellten (z. B. Urteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Die vorstehenden Ausführungen widersprechen nicht dem Urteil des Senats vom 20. März 1991 (- 4 AZR 471/90 - AP, aaO), das ebenfalls zur Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten ergangen ist.

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    (aa) Diese Annahme sollte nur Geltung beanspruchen, soweit die Tätigkeiten "nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbar" seien (BAG 10. Juni 1981 - 4 AZR 1164/78 -; in späteren Entscheidungen "tatsächlich trennbar", vgl. zB BAG 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 -; 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282; 14. August 1985 - 4 AZR 21/84 - BAGE 49, 250; 2. Dezember 1981 - 4 AZR 347/79 - BAGE 37, 181; 24. August 1983 - 4 AZR 302/83 - BAGE 43, 250) .
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