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   BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 471/92   

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BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 471/92 (https://dejure.org/1993,1935)
BAG, Entscheidung vom 21.07.1993 - 4 AZR 471/92 (https://dejure.org/1993,1935)
BAG, Entscheidung vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 471/92 (https://dejure.org/1993,1935)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Reisekostenerstattung im Versicherungsaußendienst - Rechtsmittelfrist im arbeitsgerichtlichen Verfahren - Fahrten zwischen Wohnung und Geschäftsstelle - Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages - Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe - ...

  • archive.org
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1; MTV § 20
    Grenzen der Reisekostenerstattung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1; MTV für das private Versicherungsgewerbe § 20
    Tarifliche Reisekostenerstattung im Versicherungsaußendienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Tarifliche Reisekostenerstattung für den Versicherungsaußendienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 36, 85
  • NZA 1994, 663
  • VersR 1994, 750
  • BB 1994, 75
  • DB 1994, 1577
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 27.04.1988 - 4 AZR 691/87

    Arbeitsentgelt: Zulage bei Verrichtung höherwertiger Dienste

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 471/92
    Der Mangel ist nämlich nicht gerügt worden und auch nicht von Amts wegen zu berücksichtigen (Senatsurteil vom 27. April 1988 - 4 AZR 691/87 - AP Nr. 4 zu § 10 TV Arb Bundespost).
  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92

    Zuschlagspflichtigkeit von Samstagsarbeit

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 471/92
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. z.B. Senatsurteil vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I 2a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90

    Kündigung eines Schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 471/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts beginnt nämlich im arbeitsgerichtlichen Verfahren mit Ablauf der Fünf-Monats-Frist des § 516 ZPO nicht die Berufungsfrist, sondern wegen Fehlens der vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung die Jahresfrist des § 9 Abs. 5 Satz 4 ArbGG (BAG Urteil vom 16. August 1991 - 2 AZR 241/90 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu I 3 der Gründe; Urteil vom 14. September 1984 - 7 AZR 528/83 - AP Nr. 3 zu § 9 ArbGG 1979, zu II der Gründe).
  • BAG, 14.09.1984 - 7 AZR 528/83

    Rechtsmittelfrist - Rechtsmittelbelehrung - Jahresfrist

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 471/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts beginnt nämlich im arbeitsgerichtlichen Verfahren mit Ablauf der Fünf-Monats-Frist des § 516 ZPO nicht die Berufungsfrist, sondern wegen Fehlens der vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung die Jahresfrist des § 9 Abs. 5 Satz 4 ArbGG (BAG Urteil vom 16. August 1991 - 2 AZR 241/90 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu I 3 der Gründe; Urteil vom 14. September 1984 - 7 AZR 528/83 - AP Nr. 3 zu § 9 ArbGG 1979, zu II der Gründe).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 471/92
    Ein solches Urteil gilt nach dem Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - als nicht mit Gründen versehen.
  • BAG, 19.01.1977 - 4 AZR 595/75

    Aufwendungen für Fahrten von seinem Wohnort zu seiner regelmäßigen Arbeitsstätte

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 471/92
    Nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen hat nämlich der Arbeitnehmer seine Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte selbst zu tragen (Senatsurteil vom 19. Januar 1977 - 4 AZR 595/75 - AP Nr. 5 zu § 42 BAT).
  • BAG, 26.02.1959 - 2 AZR 141/56

    Unrichtige Streitwertneufestsetzung - Bindungswirkung - Statthaftigkeit einer

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 471/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts beginnt nämlich im arbeitsgerichtlichen Verfahren mit Ablauf der Fünf-Monats-Frist des § 516 ZPO nicht die Berufungsfrist, sondern wegen Fehlens der vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung die Jahresfrist des § 9 Abs. 5 Satz 4 ArbGG (BAG Urteil vom 16. August 1991 - 2 AZR 241/90 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu I 3 der Gründe; Urteil vom 14. September 1984 - 7 AZR 528/83 - AP Nr. 3 zu § 9 ArbGG 1979, zu II der Gründe).
  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 102/10

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug -

    a) Nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen hat der Arbeitnehmer - soweit keine abweichende Vereinbarung existiert - seine Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte selbst zu tragen (BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 471/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Versicherungsgewerbe Nr. 9) .
  • LAG Düsseldorf, 12.05.2005 - 11 (10) Sa 85/05

    Beseitigung arbeitsvertraglicher Pauschalabgeltung tatsächlicher Fahrauslagen im

    Durch diese Verweisung auf eine zwischen den Parteien zu treffende Vereinbarung räumen die Parteien des MTV den Arbeitsvertragsparteien einen Gestaltungsspielraum ein (BAG 21.07.1993 - 4 AZR 471/92 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Versicherungsgewerbe).

    Es liegt nämlich in der Natur von Pauschalregelungen, dass sie im Interesse der Praktikabilität von Schätz- oder Durchschnittswerten ausgehen, die mit den entsprechenden exakt berechneten Werten meist nicht übereinstimmen, sei es, dass sie höher, sei es, dass sie niedriger sind als diese (BAG 21.07.1993 - 4 AZR 471/92 - a. a. O.).

    Dementsprechend kann sich der Umfang des in § 20 Nr. 1 Satz 1 und 2 geregelten Erstattungsanspruchs nur dann aus dieser tariflichen Norm ergeben, wenn eine wirksame einzelvertragliche Vereinbarung über die Erstattung der Fahrtauslagen fehlt (BAG 21.07.1993 - 4 AZR 471/92 - a. a. O.; ebenso Seifert, a. a. O., § 20 Rdn. 5).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2013 - 6 Sa 559/12

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug während

    (1) Bei der vom Kläger im Rahmen seiner Rufbereitschaft absolvierten Fahrt handelt es sich nicht um eine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im herkömmlichen Sinne, für die der Kläger nach allgemeinen arbeitrechtlichen Grundsätzen seine Aufwendungen selbst tragen müsste, da solche Fahrten erforderliche Handlungen des Arbeitnehmers darstellen, um die geschuldete Tätigkeit am Arbeitsplatz überhaupt aufnehmen zu können (vgl. BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 471/92 - Rn. 29, zitiert nach juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.06.2005 - 9 Sa 1/05

    Umstellung von vereinbarter pauschalisierter Reisekostenerstattung auf

    Dass es sich insoweit um einen konstitutiven Begründungsakt der Parteien handelt, entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 21.07.1993 - 4 AZR 471/92 - AP-Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge Versicherungsgewerbe, zu B III 2 c aa und bb der Gründe).

    Die in der Reisekostenpauschale nach 2.5.3 beinhalteten Kostenelemente weichen von der tariflichen Regelung des § 20 Abs. 1 Satz 1 MTV nicht ab (vgl. auch BAG, Urteil vom 21.07.1993 - 4 AZR 471/92 - a. a. O., zu B III 2 c der Gründe).

  • LAG Hamm, 16.03.2006 - 15 Sa 1446/05

    Einseitige Änderung einer Nebenabrede im Arbeitsvertrag trotz Fehlens eines

    Die tarifvertragliche Öffnung für arbeitsvertragliche Pauschalierungsabreden ist von der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. BAG, Urteil vom 21.07.1993 - 4 AZR 471/92 - Urteil vom 23.11.2000 - 2 AZR 547/99 - ).

    Den Arbeitsvertragsparteien ist in § 20 Abs. 1 MTV durch die Verweisung auf eine zu treffende Vereinbarung und die ausdrücklich eröffnete Möglichkeit einer pauschalen Abgeltung ein Gestaltungsspielraum eingeräumt worden, der selbst solche Vereinbarungen umfasst, nach denen dem Arbeitnehmer die notwendigen Fahrauslagen nicht in voller Höhe erstattet werden (vgl. BAG, Urteil vom 21.07.1993 - 4 AZR 471/92 -).

  • LAG Hamm, 25.09.2008 - 11 Sa 944/08

    Erschwerniszulage für Lehrkraft am Abendgymnasium

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können auch einzelne Beziehungen und Folgen eines Rechtsverhältnisses Gegenstand einer Feststellungsklage sein, zulässig sind so beispielsweise Feststellungsklagen zur Verpflichtung, Reisekosten zu erstatten oder Auswärtszulagen zu zahlen (BAG 02.02.1994 - 5 AZR 273/93 - ZTR 1994, 299 m. w. N.; BAG 21.07.1993 - 4 AZR 471/92 - NZA 1994, 663; BAG 14.07.1988 - 6 AZR 89/86 - ZTR 1989, 155).
  • LAG Hessen, 18.08.2009 - 4 TaBV 17/09

    Eingruppierung einer Tierpflegerin in Gehalts-TV Hessen

    Zu berücksichtigen ist weiter, dass Tarifvertragsparteien im Zweifel Regelungen schaffen wollen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führen (vgl. etwa BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 471/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Versicherungsgewerbe Nr. 9, zu B III 2 a; 07. November 2001 - 4 AZR 175/00 - BAGE 96/208, zu 1 a; 14. Dezember 2005 - 10 AZR 70/05 - BAGE 116/307, zu II 1) .
  • LAG Hessen, 12.05.2009 - 12 Sa 1001/08

    Tarifauslegung - Umgruppierung eines Sachbearbeiters Garantieabwicklung nach

    Im Zweifel ist die Auslegung vorzuziehen, die die zu einer vernünftigen, sachgerechten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung BAG 21.07.1993 - 4 AZR 471/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Versicherungsgewerbe NR. 9; 11.02.2004 - 4 AZR 42/04 - EzBAT §§ 22, 23 Nr. 133).
  • LAG Hessen, 08.11.2011 - 12 Sa 485/11

    Zahlung einer Beihilfe zur Erwerbsunfähigkeitsrente nach dem Tarifvertrag über

    Dabei sind die tariflichen Regelungen, in Anwendung der Regeln der Gesetzesauslegung (ständige Rechtsprechung BAG 21.07.1993 - 4 AZR 471/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Versicherungsgewerbe NR. 9; 11.02.2004 - 4 AZR 42/04 - EzBAT §§ 22, 23 Nr. 133) nach ihrem Wortlaut und ihrem Sinn und Zweck so auszulegen, dass der Arbeitnehmer sich zum Zeitpunkt seines Ausscheidens aus dem Baugewerbe durch einen beamteten Arzt bauuntauglich schreiben lassen muss und dies der Kasse zeitnah zu melden hat.
  • LAG Hessen, 30.09.2008 - 4 TaBV 81/08

    Musterverfahren zur Überführung der Arbeitnehmer der Lufthansa Technik AG in den

    Lassen auch diese Kriterien keine zweifelsfreie Auslegung zu, sind weitere Kriterien wie die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse, die Entstehungsgeschichte und ggf. eine praktische Tarifübung zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung, etwa BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 471/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Versicherungsgewerbe Nr. 9, zu B III 2 a; 11. Februar 2004 - 4 AZR 42/04 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 133, zu I 1 f cc) .
  • ArbG Cottbus, 06.01.1998 - 6 (7) Ca 3971/97

    Höhe des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit infolge eines

  • ArbG Essen, 17.11.2004 - 4 Ca 3072/04

    Außendienstmitarbeiter ist bei einer unwirksamen Abänderung allgemeiner

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