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   BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 473/96   

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BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 473/96 (https://dejure.org/1998,2141)
BAG, Entscheidung vom 28.01.1998 - 4 AZR 473/96 (https://dejure.org/1998,2141)
BAG, Entscheidung vom 28. Januar 1998 - 4 AZR 473/96 (https://dejure.org/1998,2141)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellungsinteresse für die Eingruppierungsklage - Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung - Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages - Zolldienst im tariflichen Sinne - Begriff des Arbeitsvorgangs - Vorliegen gründlicher und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (51)

  • BAG, 17.12.1980 - 4 AZR 832/78
    Auszug aus BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 473/96
    In seiner Entscheidung vom 17. Dezember 1980 (- 4 AZR 832/78 - n.v.) habe das Bundesarbeitsgericht bei nahezu gleichen Aufgaben die Voraussetzungen der VergGr.

    In dem Urteil vom 17. Dezember 1980 (- 4 AZR 832/78 - n.v.) hat der Senat es für einen Vorprüfer in einem Rechnungsprüfungsamt insoweit als ausreichend angesehen, daß vom Ergebnis der Prüftätigkeit abhing, ob die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel der öffentlichen Hand richtig eingesetzt worden waren und ob außenstehende Dritte die ihnen gesetzlich zustehenden und ggf. ihre Existenz unmittelbar berührenden Entschädigungen, Beihilfen und sonstigen Gelder erhielten oder behielten.

    Der Kläger beruft sich selbst auf die Entscheidung des Senats vom 17. Dezember 1980 (- 4 AZR 832/78 - n.v.).

    IV a BAT erfüllt sind (BAG Urteile vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 - AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 17. Dezember 1980 - 4 AZR 832/78 - n.v.).

  • BAG, 29.08.1984 - 7 AZR 34/83

    Rückwirkende Anfechtung des Arbeitsvertrages - Nettoklage

    Auszug aus BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 473/96
    Die Frage, ob die Anfechtung der Beklagten rückwirkende Kraft hat oder nur für die Zukunft wirkt, war nicht Streitgegenstand des damaligen Rechtsstreits (vgl. dazu auch BAG Urteil vom 29. August 1984 - 7 AZR 34/83 - AP Nr. 27 zu § 123 BGB).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wirkt die durch Anfechtung herbeigeführte Nichtigkeit eines bereits in Vollzug gesetzten Arbeitsvertrages abweichend von § 142 Abs. 1 BGB nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zurück; vielmehr ist ein in Funktion gesetztes Arbeitsverhältnis für die Vergangenheit grundsätzlich wie ein fehlerfrei zustande gekommenes zu behandeln (BAGE 5, 159 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB und BAGE 11, 270 = AP Nr. 15 zu § 123 BGB; BAGE 22, 344, 353 = AP Nr. 4 zu § 60 HGB, zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 25. März 1976 - 2 AZR 136/75 - AP Nr. 19 zu § 123 BGB; BAG Urteil vom 29. August 1984 - 7 AZR 34/83 - AP Nr. 27 zu § 123 BGB).

    Dem ist der Siebte Senat im Urteil vom 29. August 1984 (- 7 AZR 34/83 - AP Nr. 27 zu § 123 BGB) gefolgt.

  • BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 228/80

    Ein Arbeitsvertrag kann bei zwischenzeitlicher außer Funktion Setzung des

    Auszug aus BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 473/96
    Seien solche Gründe nicht vorhanden, entstünden insbesondere keine Rückabwicklungsschwierigkeiten, sei es nicht gerechtfertigt, der Anfechtung nur Wirkung für die Zukunft beizumessen (BAG Urteile vom 16. September 1982 - 2 AZR 228/80 - BAGE 41, 54 = AP Nr. 24 zu § 123 BGB; vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 244/85 - aaO).

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteile vom 16. September 1982, aaO; vom 20. Februar 1986, aaO).

    Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Arglisteinrede gegenüber Ansprüchen nach wirksamer Anfechtung für den Zeitraum vor der Anfechtungserklärung begründet ist (vgl. Urteil vom 16. September 1982, aaO, zu IV 3 c der Gründe), offengelassen.

  • BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 244/85

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Schwangerschaft

    Auszug aus BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 473/96
    Anstelle der rückwirkenden Nichtigkeit wird der Anfechtung nur die kündigungsähnliche Wirkung der Auflösung des Arbeitsverhältnisses für die Zukunft zugeschrieben (BAG Urteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 244/85 - BAGE 51, 167 = AP Nr. 31 zu § 123 BGB, m.w.N.).

    Seien solche Gründe nicht vorhanden, entstünden insbesondere keine Rückabwicklungsschwierigkeiten, sei es nicht gerechtfertigt, der Anfechtung nur Wirkung für die Zukunft beizumessen (BAG Urteile vom 16. September 1982 - 2 AZR 228/80 - BAGE 41, 54 = AP Nr. 24 zu § 123 BGB; vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 244/85 - aaO).

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteile vom 16. September 1982, aaO; vom 20. Februar 1986, aaO).

  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 542/93

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters des Kassen- und Mahnwesens bei Stadtwerken

    Auszug aus BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 473/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats hat dieses Tarifmerkmal sowohl ein quantitatives als auch ein qualitatives Element, wonach Kenntnisse von nicht ganz unerheblichem Ausmaß und nicht nur oberflächlicher Art erforderlich sind (vgl. z.B. BAG Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 542/93 - AP Nr. 185 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).

    Gefordert wird eine Erweiterung der Fachkenntnisse dem Umfang nach (vgl. z.B. BAG Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 542/93 - aaO, m.w.N.).

    Unter selbständiger Leistung ist vielmehr eine Gedankenarbeit zu verstehen, die im Rahmen der für die Vergütungsgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich des einzuschlagenden Weges wie insbesondere hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses eine eigene Beurteilung und eine eigene Entschließung erfordert (vgl. Senatsurteile vom 9. November 1957 - 4 AZR 592/55 - AP Nr. 29 zu § 3 TOA; vom 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - AP Nr. 178 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 28. September 1994 - 4 AZR 542/93 - AP Nr. 185 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 473/96
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Diesem Ziel dienen alle in der VPOB niedergelegten und von dem Kläger unter Ziff. 3-11 der Tätigkeitsdarstellung aufgezeigten Tätigkeiten (vgl. auch BAG Urteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975 zu einer Gleichstellungsbeauftragten, Arbeitsergebnis: bei lebensnaher Betrachtungsweise die Erfüllung der in § 6 a Abs. 4 GemO NW vorgegebenen Aufgaben; BAG Urteil vom 29. Juni 1988 - 4 AZR 139/88 - ZTR 1988, 463, hinsichtlich eines Sachbearbeiters, der im Rahmen der Heimaufsicht nach §§ 78, 78 a und 79 JWG eingesetzt wird).

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 473/96
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung von Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).

    V b Fallgruppe 1 a BAT, daraus durch das Maß der geforderten Verantwortung in gewichtiger, beträchtlicher Weise heraushebt (BAG Urteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 08.11.1967 - 4 AZR 9/67

    Prüfung von Merkmalen - Gründliche Fachkenntnisse - Umfassende Fachkenntnisse -

    Auszug aus BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 473/96
    Nur wenn dann eine entsprechende Steigerung nach Tiefe und Breite, nach Qualität und Quantität, gegenüber dem Tätigkeitsmerkmal "gründliche und vielseitige Fachkenntnisse" festgestellt werden kann, ist das Tätigkeitsmerkmal "gründliche, umfassende Fachkenntnisse" erfüllt (BAG Urteil vom 8. November 1967 - 4 AZR 9/67 - AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

    Auszug aus BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 473/96
    IV a vorlagen (vgl. nur Urteil vom 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 - BAGE 34, 158 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84

    Schriftgutverwaltung: Begriff - Merkmale

    Auszug aus BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 473/96
    Kennzeichnend für selbständige Leistungen im tariflichen Sinne können nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - ohne Bindung an verwaltungsrechtliche Fachbegriffe - ein wie auch immer gearteter Ermessens-, Entscheidungs- oder Beurteilungsspielraum bei der Bearbeitung eines Arbeitsergebnisses sein (vgl. Senatsurteil vom 14. August 1985 - 4 AZR 21/84 - BAGE 49, 250 = AP Nr. 109 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 16/93

    Tarifvertrag - Eingruppierung angestellter Lehrer - Verweis auf Beamtenregelungen

  • BAG, 10.02.1982 - 4 AZR 464/79

    Magazin bei technischen Dienststellen - Magazin bei technischen Abteilungen -

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

  • BAG, 05.12.1957 - 1 AZR 594/56

    Unzulässige Frage nach Vorstrafen bei Einstellung

  • BAG, 19.08.1987 - 4 AZR 271/87

    Eingruppierung eines bei der Arbeiterwohlfahrt tätigen Buchhalters

  • BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 557/94

    Eingruppierung im allgemeinen Ermittlungsdienst

  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 174/95

    Eingruppierung: Amtspfleger für nichteheliche Kinder

  • BAG, 15.11.1961 - 4 AZR 227/61

    Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit - Besonders verantwortliche Stellung

  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

  • BAG, 25.08.1993 - 4 AZR 566/92

    Eingruppierung eines Kraftfahrers des Bundes - Fahrer eines sondergeschützten

  • BAG, 23.05.1979 - 4 AZR 576/77

    Internationale Ferienkurse - Arbeitsvorgang - Entsprechende Tätigkeit -

  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 693/92

    Unselbständige Anschlußberufung - Bedingte Einlegung - Einlegung ohne Beschwer -

  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 885/93

    Eingruppierung eines Luftfahrzeughydraulikmechanikers

  • BAG, 16.05.1979 - 4 AZR 680/77

    Leitung eines Gartenbaubezirkes - Arbeitsvorgang - Besondere Schwierigkeit -

  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

  • BAG, 09.11.1957 - 4 AZR 592/55

    Selbständige Tätigkeit - Tätigkeitsmerkmale der Büroangestellten - Selbständige

  • BAG, 22.09.1961 - 1 AZR 241/60

    Wahrheitsgemäße Antwort bei Frage nach der Schwangerschaft - Anfechtung des

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • BAG, 17.11.1955 - 2 AZR 367/54

    Arbeitsverhältnis: Überprüfung der Eingruppierung

  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 461/93

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Bereich Pflegekosten und

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • BAG, 20.10.1971 - 4 AZR 10/71

    Berufungsurteil - Eingruppierungsprozesse - Höhergruppierungsprozesse -

  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 408/95

    Eingruppierung eines Verwaltungsangestellten der ÖTV

  • BAG, 25.03.1976 - 2 AZR 136/75

    Arbeitsvertragsanfechtungsrecht bei vorsätzlich falscher Beantwortung der Frage

  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 203/82

    Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

  • BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 274/96

    Eingruppierung einer Gebietsärztin

  • BAG, 29.06.1988 - 4 AZR 139/88

    Eingruppierung bei Durchführung von Heimaufsicht im Sinne von Abschnitt VII des

  • BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 685/94

    Eingruppierung einer Gleichstellungs-/Frauenbeauftragten

  • BAG, 25.05.1970 - 3 AZR 384/69

    Handelsgewerbe - Täuschung - Anfechtung

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 511/92

    Eingruppierung in eine Gehaltsstufe nach dem Tarifvertrag - Voraussetzungen für

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 18.04.1968 - 2 AZR 145/67

    In-Funktion-gesetzter Arbeitsvertrag - Handlungsgehilfe

  • BAG, 12.11.1980 - 4 AZR 797/78
  • BAG, 27.04.1988 - 4 AZR 690/87
  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

  • LAG Sachsen, 12.04.1996 - 3 Sa 122/96

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber wegen arglistiger

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93

    Eingruppierung: Weinkontrolleur

  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 280/94

    Eingruppierung eines Vermessungstechnikers

  • BGH, 08.07.1955 - I ZR 201/53

    Lagerhalterhaftung. Verjährung

  • LAG Hamm, 07.07.2016 - 8 Sa 306/16

    Eingruppierung; kommunaler Vollziehungs- oder Vollstreckungsbeamter; gründliche

    Es handelt sich um sogenannte, auf Entgeltzahlung aus einer konkret angegebenen tariflichen Vergütungs- oder Entgeltgruppen gerichtete Eingruppierungsfeststellungsanträge, gegen die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jedenfalls im Tarifbereich des öffentlichen Dienstes keine durchgreifenden prozessrechtlichen Bedenken bestehen (BAG, Urteil vom 28.01.1998 - 4 AZR 473/96 - ZTR 1998, S. 329 ff m. w. N.; BAG, Urteil vom 07.07.2010 - 4 AZR 862/08 - juris).
  • LAG Hamm, 07.04.2016 - 8 Sa 1593/15

    Eingruppierung; TV-L; Sachbearbeiterin; Reisekosten; selbständige Leistungen;

    Bei dem Haupt- wie dem Hilfsantrag handelt es sich um sogenannte, auf Vergütungszahlung aus einer konkret angegebenen Entgeltgruppe gerichtete Eingruppierungsfeststellungsanträge, gegen die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jedenfalls im Bereich des öffentliches Dienstes keine durchgreifenden prozessrechtlichen Bedenken bestehen (BAG, Urteil vom 28.01.1998 - 4 AZR 473/96 - ZTR 1998, S. 329 ff m. w. N.; BAG, Urteil vom 07.07.2010 - 4 AZR 862/08 - juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - 17 Sa 45/20

    Arbeitnehmerstatus - Statusfeststellungsklage - Kündigungsschutzantrag -

    Es spricht aber alles dafür, dass eine Rückwirkung bis jedenfalls zum 10. Dezember 2019 keinerlei Rückabwicklungsschwierigkeiten wegen des außer Vollzug gesetzten Arbeitsverhältnisses auslösen würde (vgl. dazu: BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 19, AP BGB § 123 Nr. 69; 3. Dezember 1998 - 2 AZR 754/97 - zu II 3 a aa der Gründe, BAGE 90, 251; 28. Januar 1998 - 4 AZR 473/96 - II 4 c der Gründe, ZTR 1998, 329; 20. Februar 1986 - 2 AZR 244/85 - zu C II der Gründe, BAGE 51, 167) .
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