Rechtsprechung
   BAG, 28.10.1970 - 4 AZR 481/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,539
BAG, 28.10.1970 - 4 AZR 481/69 (https://dejure.org/1970,539)
BAG, Entscheidung vom 28.10.1970 - 4 AZR 481/69 (https://dejure.org/1970,539)
BAG, Entscheidung vom 28. Oktober 1970 - 4 AZR 481/69 (https://dejure.org/1970,539)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,539) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Höher bewerteter Arbeitsplatz - Zuweisung durch Arbeitgeber - Nicht gedecktes Handeln - Vertrauensschutz - Treuepflicht - Leiter einer Beschäftigungsbehörde - Beteiligung des örtlichen Personalrats - Unzuständige Dienststelle

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 23, 15
  • NJW 1971, 723 (Ls.)
  • DB 1971, 247
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.10.1963 - V ZR 146/57

    Ausländischer Fiskus im Prozeß

    Auszug aus BAG, 28.10.1970 - 4 AZR 481/69
    Es kann unerortert bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen allgemein die öffentliche Hand im rechtsgeschaftlichen Verkehr durch ein von den bestehenden Zu standigkeitsvorschriften nicht gedecktes Hendeln nach den Grundsätzen über Treu und Glauben verpflichtet wer den kann (vgl etwa aus der neueren Hechtsprechung BGHZ 40, 197 ß03 f«7> ferner Staudinger-Comg, A m u 10 ff» zu § 167 BGB, Soergel-Siebert, Anm» 38 f zu § 167 BGB mit Nachweisen)« Denn ob und inwieweit dem Arbeitnehmer ein Vertrauensschütz zuzubilligen ist, bestimmt sich m erster Linie nach dem Wesen des Arbeitsverhaltnisses» äs darf dabei daher nicht ubersehen werden, daß das Arbeitsverhaltms nicht a l l e m auf den Austausch Vermögenswerten Leistungen gerichtet, sondern auf eine über die all gemeinen Grundsätze von Treu und Glauben hinausgenende gegenseitige Treuepflicht gegründet ist.
  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 489/95

    Eingruppierung einer Zweitkraft in einer Kindergartengruppe

    Mangels substantiierten Vortrags der Klägerin dazu, ihr sei von einer bestimmten von ihr für dazu befugt gehaltenen Stelle eine höherwertige Tätigkeit übertragen worden, stellt sich nicht die Frage, ob der Sachverhalt es rechtfertigt, der Klägerin diesbezüglich Vertrauensschutz zuzubilligen (vgl. Urteil des Senats vom 28. Oktober 1970 - 4 AZR 481/69 - BAGE 23, 15 = AP Nr. 34 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 05.05.1999 - 4 AZR 360/98

    Eingruppierung einer Diplom-Chemikerin - höhere Vergütung entgegen

    Die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit durch einen dazu nach den einschlägigen Verwaltungsvorschriften nicht zuständigen Vorgesetzten ist nicht geeignet, einen Anspruch des Angestellten auf die für die höherwertige Tätigkeit tariflich vorgesehene Vergütung nach § 22 BAT zu begründen, wenn dieser die Unzuständigkeit des Vorgesetzten kennt (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 28. Oktober 1970 - 4 AZR 481/69 - BAGE 23, 15 = AP Nr. 34 zu §§ 22, 23 BAT).

    Der Fall erfordert keine grundlegende Stellungnahme dazu, unter welchen Voraussetzungen nach den Grundsätzen des Vertrauensschutzes die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten durch einen dazu nach den einschlägigen Verwaltungsvorschriften des öffentlichen Arbeitgebers nicht zuständigen Vorgesetzten geeignet ist, einen Anspruch des Angestellten auf die für die höherwertige Tätigkeit tariflich vorgesehene Vergütung zu begründen (vgl. dazu etwa BAG Urteile vom 28. Oktober 1970 - 4 AZR 481/69 - BAGE 23, 15 = AP Nr. 34 zu §§ 22, 23 BAT; vom 10. März 1982 - 4 AZR 541/79 - BAGE 38, 130 = AP Nr. 7 zu § 75 BPersVG; vom 26. März 1997 - 4 AZR 489/95 - AP Nr. 223 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Denn es gibt dann kein schützenswertes Vertrauen und damit für den Angestellten keinen Vertrauensschutz, wenn dieser die Unzuständigkeit des Vorgesetzten kennt (BAG Urteil vom 28. Oktober 1970 - 4 AZR 481/69 - aaO; Krasemann, Das Eingruppierungsrecht des Bundes-Angestelltentarifvertrages [BAT], 6. Aufl., Rz 230 f.).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2015 - 5 Sa 75/14

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit - Zulagenanspruch -

    Auch das im erstinstanzlichen Urteil zitierte Urteil des BAG vom 26.03.1997, 4 AZR 489/95, enthält neben dem Erfordernis einer objektiven Vertretungsbefugnis wiederum eine gleichartige und sogar etwas weiter gehende Einschränkung, wenn es dort unter Rz. 36 heißt: "Mangels substantiierten Vortrages der Klägerin dazu, ihr sei von einer bestimmten von ihr für dazu befugt gehaltenen Stelle eine höherwertige Tätigkeit übertragen worden, stellt sich nicht die Frage, ob der Sachverhalt es rechtfertigt, der Klägerin diesbezüglich Vertrauensschutz zuzubilligen (vgl. Urteil des Senats vom 28.Oktober 1970 - 4 AZR 481/69)." Im Umkehrschluss ist also Vertrauensschutz zu prüfen, wenn sich aus dem Sachverhalt ergibt, dass der Arbeitnehmer die übertragende Stelle (hier den Dezernatsleiter) für eine dazu befugte Stelle gehalten hat.

    Das BAG führte aus (BAGE 23, 15, 25 f):.

    Im übrigen verlangt die Beklagte hier von der Klägerin etwas, was nach dem BAG (BAGE 23, 15, 25 f) dem Arbeitnehmer gerade nicht aufgebürdet werden soll: Die Klägerin soll trotz vernünftiger Anzeichen für die Rechtmäßigkeit der Maßnahme in die rechtliche Prüfung derselben einsteigen.

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Der Senat hat am 28. Oktober 1970 darauf erkannt, überschreite der Leiter einer Beschäftigungsbehörde den durch Ministerialerlass gezogenen Rahmen seiner Zuständigkeit, indem er dem Arbeitnehmer einen tariflich höherwertigen Arbeitsplatz zuweise, so könne dem einzelnen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht zugemutet werden, bei der Beurteilung der Wirksamkeit der Maßnahme klüger zu sein als der ihm vorgesetzte Leiter der Beschäftigungsbehörde; der Arbeitnehmer müsse sich grundsätzlich darauf verlassen, dass die Tätigkeit, die ihm - erforderlichenfalls mit seinem Einverständnis - vom Behördenleiter zugewiesen werde, die von ihm auszuübende Tätigkeit sei und tarifgerecht vergütet werden müsse (BAG 28. Oktober 1970 - 4 AZR 481/69 - BAGE 23, 15, 16).
  • BAG, 02.12.1981 - 4 AZR 301/79

    Bearbeitung von Prüfungsangelegenheiten - Arbeitsvorgang - Beratung von Studenten

    duldet, was nach der Senatsrechtsprechung sogar zur ordnungsgemäßen Zuweisung neuer Tätigkeiten genügt; auf die Kenntnis der personalverwaltenden Stelle (Rektorat, Kanzler der Universität) kommt es dabei entgegen der Auffassung der Revision nicht an (vgl. BAG 23, 15 = AP Nr. 34 zu §§ 22, 23 BAT und das nicht veröffentlichte Urteil des Senats vom 29. Juli 1981 - 4 AZR 34/79 -).
  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 862/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Der Senat hat am 28. Oktober 1970 darauf erkannt, überschreite der Leiter einer Beschäftigungsbehörde den durch Ministerialerlass gezogenen Rahmen seiner Zuständigkeit, indem er dem Arbeitnehmer einen tariflich höherwertigen Arbeitsplatz zuweise, so könne dem einzelnen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht zugemutet werden, bei der Beurteilung der Wirksamkeit der Maßnahme klüger zu sein als der ihm vorgesetzte Leiter der Beschäftigungsbehörde; der Arbeitnehmer müsse sich grundsätzlich darauf verlassen, dass die Tätigkeit, die ihm - erforderlichenfalls mit seinem Einverständnis - vom Behördenleiter zugewiesen werde, die von ihm auszuübende Tätigkeit sei und tarifgerecht vergütet werden müsse (- 4 AZR 481/69 - BAGE 23, 15, 16) .
  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 166/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    Der Senat hat am 28. Oktober 1970 darauf erkannt, überschreite der Leiter einer Beschäftigungsbehörde den durch Ministerialerlass gezogenen Rahmen seiner Zuständigkeit, indem er dem Arbeitnehmer einen tariflich höherwertigen Arbeitsplatz zuweise, so könne dem einzelnen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht zugemutet werden, bei der Beurteilung der Wirksamkeit der Maßnahme klüger zu sein als der ihm vorgesetzte Leiter der Beschäftigungsbehörde; der Arbeitnehmer müsse sich grundsätzlich darauf verlassen, dass die Tätigkeit, die ihm - erforderlichenfalls mit seinem Einverständnis - vom Behördenleiter zugewiesen werde, die von ihm auszuübende Tätigkeit sei und tarifgerecht vergütet werden müsse (BAG 28. Oktober 1970 - 4 AZR 481/69 - BAGE 23, 15, 16) .
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 568/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Der Senat hat am 28. Oktober 1970 darauf erkannt, überschreite der Leiter einer Beschäftigungsbehörde den durch Ministerialerlass gezogenen Rahmen seiner Zuständigkeit, indem er dem Arbeitnehmer einen tariflich höherwertigen Arbeitsplatz zuweise, so könne dem einzelnen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht zugemutet werden, bei der Beurteilung der Wirksamkeit der Maßnahme klüger zu sein als der ihm vorgesetzte Leiter der Beschäftigungsbehörde; der Arbeitnehmer müsse sich grundsätzlich darauf verlassen, dass die Tätigkeit, die ihm - erforderlichenfalls mit seinem Einverständnis - vom Behördenleiter zugewiesen werde, die von ihm auszuübende Tätigkeit sei und tarifgerecht vergütet werden müsse (BAG 28. Oktober 1970 - 4 AZR 481/69 - BAGE 23, 15, 16).
  • BAG, 25.10.1989 - 4 AZR 276/89

    Eingruppierung: Chemisch-technische Assistentin an einer medizinischen Hochschule

    Mithin kann dahinstehen, ob der Klägerin bekannt war, daß ihr eine andere Tätigkeit hätte übertragen werden sollen (vgl. BAG Urteil vom 28. Oktober 1970 - 4 AZR 481/69 - AP Nr. 34 zu §§ 22, 23 BAT).
  • LAG Niedersachsen, 01.12.2008 - 6 Sa 817/08

    Außerordentliche Kündigung eines Müllwerkers wegen pflichtwidriger

    Handelt es sich nicht um eine offensichtliche Überschreitung der Kompetenzen aufseiten der Dienststellenleitung im Sinne von § 44 VwVfG, woraus eine Nichtigkeit der Maßnahme hergeleitet werden könnte, so ist der bei dieser Dienststelle gewählte Personalrat zu beteiligen (vgl. BAG, 28.10.1970 - 4 AZR 481/69 - AP Nr. 33 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 541/79

    Konkludente Übertragung einer Tätigkeit auf Dauer - Zustimmung des Personalrats

  • LAG Niedersachsen, 01.12.2008 - 6 Sa 856/08

    Außerordentliche Kündigung eines Müllwerkers wegen pflichtwidriger

  • LAG Hamm, 29.10.1997 - 18 Sa 272/97

    Wirksamkeit der Vergütungszusage eines Stadtdirektors; Bestimmtheit eines

  • LAG Köln, 06.08.2014 - 5 Sa 877/13

    Eingruppierung - Vertrauensschutz

  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 834/95
  • LAG Nürnberg, 23.07.2013 - 7 Sa 398/12

    Höhergruppierung - Zuweisung von Tätigkeiten

  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 835/95
  • BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 373/95

    Eingruppierung eines staatlich anerkannten Sozialpädagogen "in der Tätigkeit

  • LAG Saarland, 19.09.2001 - 2 Sa 24/01

    Eingruppierungswirksame Übertragung höherwertiger Tätigkeiten im universitären

  • BAG, 09.06.1971 - 4 AZR 268/70

    Welche Unterschrift zählt?

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht