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   BAG, 21.10.1987 - 4 AZR 49/87   

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BAG, 21.10.1987 - 4 AZR 49/87 (https://dejure.org/1987,526)
BAG, Entscheidung vom 21.10.1987 - 4 AZR 49/87 (https://dejure.org/1987,526)
BAG, Entscheidung vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 (https://dejure.org/1987,526)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Eingruppierung in die Lohngruppe VII bei Tätigkeit der Bogenmontage innerhalb der Druckindustrie - Maßgeblichkeit der überwiegenden Tätigkeit des Angestellten zur Eingruppierung nach § 4 Ziff. 2 des Lohnrahmentarifvertrages (LRTV) eines Unternehmens in der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung: Bogenmontierer in der Druckindustrie, LRTV für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie vom 6.7.1984

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1988, 1120
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im

    Auszug aus BAG, 21.10.1987 - 4 AZR 49/87
    Dies entspricht auch den bei der Tarifauslegung besonders wichtigen Grundsätzen der Rechtsklarheit und Praktikabilität, denen die Tarifvertragsparteien bei der Abfassung von Tarifnormen im allgemeinen gerecht werden wollen (BAGE 45, 121, 125 f. = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 12. März 1986 - 4 AZR 534/84 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).

    Auch hier entspricht es aber dem Willen der Tarifvertragsparteien, der mit der Verwendung der Bezeichnung "Auslegungshilfe" deutlich zum Ausdruck kommt, daß die Richtbeispiele bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe in den abstrakten Tätigkeitsmerkmalen und bei der tariflichen Bewertung von Tätigkeiten, die als Richtbeispiel nicht genannt sind, heranzuziehen sind (BAGE 45, 121, 126 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 12. März 1986 - 4 AZR 534/84 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).

  • BAG, 12.03.1986 - 4 AZR 534/84

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Sachbearbeiters in der Druckindustrie -

    Auszug aus BAG, 21.10.1987 - 4 AZR 49/87
    Dies entspricht auch den bei der Tarifauslegung besonders wichtigen Grundsätzen der Rechtsklarheit und Praktikabilität, denen die Tarifvertragsparteien bei der Abfassung von Tarifnormen im allgemeinen gerecht werden wollen (BAGE 45, 121, 125 f. = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 12. März 1986 - 4 AZR 534/84 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).

    Auch hier entspricht es aber dem Willen der Tarifvertragsparteien, der mit der Verwendung der Bezeichnung "Auslegungshilfe" deutlich zum Ausdruck kommt, daß die Richtbeispiele bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe in den abstrakten Tätigkeitsmerkmalen und bei der tariflichen Bewertung von Tätigkeiten, die als Richtbeispiel nicht genannt sind, heranzuziehen sind (BAGE 45, 121, 126 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 12. März 1986 - 4 AZR 534/84 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).

  • BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 67/84

    Auflösungsvertrag - Eigenkündigung mit abgekürzter Frist - Kündigungserklärung -

    Auszug aus BAG, 21.10.1987 - 4 AZR 49/87
    Dies entspricht auch den bei der Tarifauslegung besonders wichtigen Grundsätzen der Rechtsklarheit und Praktikabilität, denen die Tarifvertragsparteien bei der Abfassung von Tarifnormen im allgemeinen gerecht werden wollen (BAGE 45, 121, 125 f. = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 12. März 1986 - 4 AZR 534/84 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).

    Auch hier entspricht es aber dem Willen der Tarifvertragsparteien, der mit der Verwendung der Bezeichnung "Auslegungshilfe" deutlich zum Ausdruck kommt, daß die Richtbeispiele bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe in den abstrakten Tätigkeitsmerkmalen und bei der tariflichen Bewertung von Tätigkeiten, die als Richtbeispiel nicht genannt sind, heranzuziehen sind (BAGE 45, 121, 126 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 12. März 1986 - 4 AZR 534/84 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).

  • BAG, 03.12.1986 - 4 AZR 21/86

    Arbeitsentgelt: Schichtlohnzuschlag für einen Notschlächter in Berlin

    Auszug aus BAG, 21.10.1987 - 4 AZR 49/87
    Diese Auslegung der tariflichen Bestimmungen steht auch nicht im Widerspruch zu den Ausführungen des Senats in dem Beschluß vom 10. Dezember 1986 - 4 AZR 21/86 - (nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 10.12.1986 - 4 ABR 20/86

    Eingruppierung von ungelernten Ettikettenschneidern - Zustimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 21.10.1987 - 4 AZR 49/87
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats (BAG Beschluß vom 10. Dezember 1986 - 4 ABR 20/86 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Beschluß vom 10. Dezember 1986 - 4 ABR 21/86 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) nicht nur dann, wenn der Arbeitnehmer mehrere Tätigkeiten ausübt, die verschiedenen Lohngruppen zuzuordnen sind, wie sich aus dem Wortlaut des § 4 Ziff. 2 LRTV ergibt.
  • BAG, 10.12.1986 - 4 ABR 21/86
    Auszug aus BAG, 21.10.1987 - 4 AZR 49/87
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats (BAG Beschluß vom 10. Dezember 1986 - 4 ABR 20/86 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Beschluß vom 10. Dezember 1986 - 4 ABR 21/86 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) nicht nur dann, wenn der Arbeitnehmer mehrere Tätigkeiten ausübt, die verschiedenen Lohngruppen zuzuordnen sind, wie sich aus dem Wortlaut des § 4 Ziff. 2 LRTV ergibt.
  • BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 229/86

    Eingruppierung: Elektromeister bei einer Medizinischen Hochschule

    Auszug aus BAG, 21.10.1987 - 4 AZR 49/87
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Senats zu vergleichbaren Fallgestaltungen, bei denen die Erfüllung enumerativ genannter Aufgaben durch eine gleichwertige Tätigkeit ersetzt werden kann (BAG Urteil vom 11. März 1987 - 4 AZR 229/86 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 485/86

    Vorliegen eines Feststellungsinteresses bei Höhergruppierungsfeststellungsklage

    Auszug aus BAG, 21.10.1987 - 4 AZR 49/87
    Zwar muß grundsätzlich ein Interesse an der alsbaldigen Feststellung der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung eines bestimmten Tariflohns verneint werden, wenn der Arbeitnehmer auf nicht absehbare Zeit einen Effektivlohn erhält, der den vom Arbeitnehmer geltend gemachten Tariflohn übersteigt (BAG Urteil vom 1. April 1987 - 4 AZR 485/86 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen); vorliegend ergibt sich ein Interesse an alsbaldiger Feststellung des Tariflohnes nach Lohngruppe VII allerdings bereits daraus, daß dieser Auswirkungen auf die Höhe der Jahressonderzahlung für das Jahr 1984 und die folgenden Jahre hat.
  • BAG, 16.06.1987 - 4 ABR 63/86

    Lohnrahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer - Umgruppierung von

    Auszug aus BAG, 21.10.1987 - 4 AZR 49/87
    Zusammenhangsarbeiten sind bei den Richtbeispielen nämlich ohnehin zu berücksichtigen, ohne daß es in jedem Richtbeispiel eines entsprechenden ausdrücklichen Hinweises bedarf (BAG Beschluß vom 16. Juni 1987 - 4 ABR 63/86 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 348/01

    Verschulden bei Arbeitnehmerhaftung

    Der Senat kann eine abschließende Prüfung nicht selbst vornehmen, da nicht alle maßgeblichen Tatsachen unstreitig sind bzw. vom Landesarbeitsgericht festgestellt wurden (BAG 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 19 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 13).
  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

    Soweit die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten, sind die Tätigkeitsbeispiele im Rahmen der Auslegung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe als Richtlinien für die Bewertung mitzuberücksichtigen (vgl. BAGE 45, 121, 126 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).

    Entspricht die vom Arbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit einem Tätigkeitsbeispiel einer niedrigeren als der beantragten Lohngruppe, so kann diese Tätigkeit regelmäßig nicht unter die abstrakten Tätigkeitsmerkmale der begehrten Lohngruppe subsumiert werden (BAG Urteil vom 21. Oktober 1987, aaO).

  • BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 662/94

    Eingruppierung einer Kundenberaterin in einer Sparkasse

    Werden allgemein gefaßten Tätigkeitsmerkmalen konkrete Beispiele beigefügt, sind die Erfordernisse der Vergütungsmerkmale regelmäßig dann erfüllt, wenn der Arbeitnehmer eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit auszuüben hat (ständige Rechtsprechung des Senats, z. B. BAG Urteil vom 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteile vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - und vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 300/92 - AP Nr. 19, 29 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).

    Wenn nämlich allgemein gefaßten Tätigkeitsmerkmalen in einer bestimmten Vergütungsgruppe konkrete Beispiele beigefügt sind, sind nach der ständigen Senatsrechtsprechung die Erfordernisse der betreffenden Vergütungsgruppe regelmäßig schon dann als erfüllt anzusehen, wenn der Angestellte eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit auszuüben hat (BAG Urteil vom 6. Dezember 1972 - 4 AZR 56/72 - AP Nr. 23 zu § 59 HGB, m.w.N.; vgl. ferner BAG Urteile vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 4. April 1979 - 4 AZR 618/77 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; vom 27. Februar 1980 - 4 AZR 237/78 - AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 - BAGE 45, 11 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - und vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 300/92 - AP Nr. 19, 29 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).

  • BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 555/05

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

    Deshalb ist regelmäßig bei einer Erfüllung eines in einer Eingruppierungsnorm genannten Tätigkeitsbeispiels eine Eingruppierung in eine höhere Vergütungsgruppe auf Grund allgemeiner Merkmale nicht möglich (vgl. für Tarifverträge aus der Privatwirtschaft Senat 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 19 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 13; 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 7 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 2).
  • BAG, 12.01.1993 - 1 ABR 42/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierung aufgrund geänderter tariflicher

    Dies entspricht dem allgemeinen Verständnis der Bedeutung von Tätigkeitsbeispielen für die Eingruppierung in ein tarifliches Gehaltssystem (BAG Urteil vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - und Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 326/88 - AP Nr. 19 und Nr. 22 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).

    Auf diese muß nur dann zurückgegriffen werden, wenn das Richtbeispiel selbst unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die nicht aus sich heraus ausgelegt werden können (BAG Urteile vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - und vom 28. September 1988 - 4 AZR 326/88 - AP Nr. 19 und Nr. 22 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 903/08

    Umgruppierung eines Fahrers von Flugzeugschleppern

    (a) Entspricht die vom Arbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit einem Tätigkeitsbeispiel einer niedrigeren als der beantragten Vergütungsgruppe, so kann diese Tätigkeit regelmäßig nicht unter die abstrakten Tätigkeitsmerkmale der begehrten höheren Vergütungsgruppe subsumiert werden (BAG 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - zu II 2 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 7 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 2; 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 19 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 13).
  • LAG Hamm, 28.08.1997 - 4 Sa 1926/96

    Anspruch auf eine bestimmte tarifliche Eingruppierung; Beschäftigung eines

    Dies entspricht dem allgemeinen Verständnis der Bedeutung von Tätigkeitsbeispielen für die Eingruppierung in ein tarifliches Gehaltssystem ( BAG vom 21.10.1987, AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie = EzA § 4 TVG Druckindustrie Nr. 13; BAG vom 28.09.1988, AP Nr. 22 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie = EzA § 4 TVG Druckindustrie Nr. 17).

    Auch hier entspricht es aber dem Willen der Tarifvertragsparteien, der mit der Verwendung der Bezeichnung "Auslegungshilfe" deutlich zum Ausdruck kommt, daß die Tätigkeitsbeispiele bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe in den abstrakten Tätigkeitsmerkmalen und bei der tariflichen Bewertung von Tätigkeiten, die als Richtbeispiel nicht genannt sind, heranzuziehen sind ( BAG vom 21.10.1987, AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie = EzA: § 4 TVG Druckindustrie Nr. 13).

  • BAG, 15.03.1989 - 4 AZR 627/88

    Eingruppierung: Kraftfahrer in der Druckindustrie

    Für die Eingruppierung ist die überwiegende Tätigkeit maßgebend, wobei die abstrakten Tätigkeitsmerkmale entscheidend sind (BAG Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 326/88 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; BAG Urteil vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 -, AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie m. w. N.).

    Daraus folgt, daß die Tätigkeit, die den Anforderungen eines Richtbeispiels nicht in vollem Umfange entspricht, die abstrakten Tätigkeitsmerkmale der begehrten Lohngruppe dann erfüllen kann, wenn zum Ausgleich für die im Einzelfall fehlende Tätigkeit andere Tätigkeiten hinzukommen, die tariflich gleichermaßen zu bewerten sind (BAG Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 326/88 - BAG Urteil vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 -, AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).

  • BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 326/88

    Eingruppierung eines Druckers in eine höhere Lohngruppe

    Für die Eingruppierung ist die überwiegende Tätigkeit maßgebend, wobei die abstrakten Tätigkeitsmerkmale entscheidend sind (BAG Urteil vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie m. w. N.).

    Daraus folgt, daß die Tätigkeit, die den Anforderungen eines Richtbeispiels nicht in vollem Umfange entspricht, die abstrakten Tätigkeitsmerkmale der begehrten Lohngruppe dann erfüllen kann, wenn zum Ausgleich für die im Einzelfall fehlende Tätigkeit andere Tätigkeiten hinzukommen, die tariflich gleichermaßen zu bewerten sind (BAG Urteil vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).

  • BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01

    Rückgruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin

    Der Senat kann die Prüfung selbst vornehmen, da alle maßgeblichen Tatsachen unstreitig sind (vgl. BAG 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 19 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 13).
  • BAG, 12.01.1993 - 1 ABR 50/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierung auf Grund geänderter tariflicher

  • LAG Köln, 05.02.2018 - 6 Sa 939/17

    Eingruppierung eines "Hub Handler" nach dem geltenden Hausvergütungstarifvertrag

  • LAG Hamm, 28.08.1997 - 4 Sa 2262/96

    Eingruppierung in die Vergütungsgruppen des Tarifvertrages

  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 914/94

    Eingruppierung einer Fakturistin im Groß- und Außenhandel

  • LAG Hamm, 25.09.1997 - 4 Sa 174/97

    Zulässigkeit eines Eingruppierungsprozesses im Bereich der Privatwirtschaft ;

  • LAG Düsseldorf, 13.01.2011 - 11 Sa 988/09

    Eingruppierung einer Substitutin im Groß- und Außenhandel; unsubstantiierte

  • BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 328/88

    Vergütung eines Druckers nach dem Lohnrahmentarifvertrag (LRTV) - Voraussetzungen

  • BAG, 20.04.1993 - 1 ABR 53/92

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin - Begriff der gründlichen und vielseitigen

  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 926/08

    Umgruppierung eines Fahrers von Flugzeugschleppern

  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 124/09

    Umgruppierung eines Fahrers von Flugzeugschleppern

  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.02.2005 - 11 Sa 306/04

    Unsubstantiierte Eingruppierungsklage eines Kundenberaters für telefonische

  • BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 327/88

    Tarifliche Eingruppierung eines Druckers an Bogendruckmaschinen

  • BAG, 27.04.1988 - 4 AZR 685/87

    Unterscheidung zwischen der Tätigkeit von Architekten und Ingenieuren für die

  • LAG Düsseldorf, 15.03.1994 - 3 (19) Sa 1432/93

    Eingruppierung: Straßenführer nach Lohngruppe VII bzw. VI LRTV Druckindustrie

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 932/08

    Umgruppierung eines Fahrers von Flugzeugschleppern

  • LAG Hamm, 04.11.1999 - 4 Sa 379/99
  • BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 402/05

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

  • BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 804/05

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

  • BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 450/94

    Eingruppierung eines Straßenführers an Versandanlage

  • BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 901/93

    Eingruppierung eines Maschinenführers in Buchbinderei

  • LAG Düsseldorf, 07.10.1992 - 2 (3) Sa 874/92

    Eingruppierung: Maschinenbediener nach LRTV Druckindustrie

  • BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 586/05

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

  • LAG Hamm, 08.04.2016 - 10 Sa 1099/15

    Eingruppierung eines Disponenten gemäß dem Gehaltsrahmenabkommen vom 14.03.1980

  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 347/94

    Eingruppierung: Fakturistin im Groß- und Außenhandel

  • LAG Sachsen-Anhalt, 18.07.2005 - 11 (8) Sa 365/04

    Unsubstantiierte Eingruppierungsklage eines Kundenberaters für telefonische

  • LAG Hessen, 29.10.1999 - 2 Sa 3006/98

    Eingruppierung in Tarifgruppe nach Tätigkeit; Auslegung des Begriffs "erhöhte

  • BAG, 07.11.2001 - 4 AZR 700/00

    Abgrenzung der Tätigkeitsbeispiele "Sachbearbeiter/innen mit besonderer

  • BAG, 23.04.1997 - 10 AZR 903/95

    Anspruch auf Entlohnung nach der Lohngruppe 3 des Gehaltstarifvertrag und

  • BAG, 07.11.2001 - 4 AZR 697/00

    Eingruppierung eines Teamverantwortlichen bei der TKK

  • BAG, 26.10.1993 - 1 ABR 13/93

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Sachbearbeiters - Begriff der gründlichen

  • LAG Hessen, 10.06.1988 - 13 Sa 68/87

    Eingruppierung eines landwirtschaftlichen Fachberaters; Tarifrechtliche Bewertung

  • LAG Hessen, 19.02.1988 - 13 Sa 318/87
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2017 - 2 Sa 115/16

    Eingruppierung eines Küchenmitarbeiters in den Tarifvertrag Groß- und Außenhandel

  • LAG Hessen, 10.02.1993 - 9 Sa 484/92

    Eingruppierung von Gesundheitsberatern mit Einzel- und Gruppenberatung bei den

  • LAG Hessen, 23.12.1998 - 2 Sa 2336/97
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