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   BAG, 22.02.2017 - 4 AZR 514/16   

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BAG, 22.02.2017 - 4 AZR 514/16 (https://dejure.org/2017,5968)
BAG, Entscheidung vom 22.02.2017 - 4 AZR 514/16 (https://dejure.org/2017,5968)
BAG, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 (https://dejure.org/2017,5968)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Eingruppierung eines Betriebsangestellten im Außendienst eines Straßenverkehrsamts

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Eingruppierung eines Betriebsangestellten im Außendienst eines Straßenverkehrsamts - selbständige Leistung - zusammenfassende Betrachtung von Arbeitsvorgängen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 BAT, § 22 Abs 2 UAbs 2 S 2 BAT
    Eingruppierung eines Betriebsangestellten im Außendienst eines Straßenverkehrsamts - selbständige Leistung - zusammenfassende Betrachtung von Arbeitsvorgängen

  • IWW

    § 563 Abs. 3 ZPO, § ... 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, §§ 22, 23 BAT, Anlage 1a zum BAT, § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 BAT, § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 2 BAT, § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1 BAT, § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 und Unterabs. 4 BAT

  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Eingruppierung eines Betriebsangestellten im Außendienst eines Straßenverkehrsamts

  • rewis.io

    Eingruppierung eines Betriebsangestellten im Außendienst eines Straßenverkehrsamts - selbständige Leistung - zusammenfassende Betrachtung von Arbeitsvorgängen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Betriebsangestellten im Außendienst eines Straßenverkehrsamts

  • rechtsportal.de

    Selbstständige Leistungen im Sinne der Vergütungsgruppen V c und VI b BAT

  • datenbank.nwb.de

    Eingruppierung eines Betriebsangestellten im Außendienst eines Straßenverkehrsamts - selbständige Leistung - zusammenfassende Betrachtung von Arbeitsvorgängen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsangestellten im Außendienst eines Straßenverkehrsamts - und ihre Eingruppierung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Selbstständige Leistungen" im tariflichen Sinne

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 166/08

    Eingruppierung eines Schleusenaufsehers

    Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 4 AZR 514/16
    Die Klage ist nach § 256 Abs. 1 ZPO als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage zulässig (st. Rspr., sh. nur BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 18; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 13 mwN) .

    Dass diese Abwägungsprozesse bei entsprechender Routine durchaus schnell ablaufen können, ist unerheblich (BAG 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 27 mwN) .

    Soweit er und sein Kollege im Übrigen selbst entscheiden, welche Bereiche sie kontrollieren - so nach seinem eigenen Vortrag in der Regel die Umgebung von Krankenhäusern und Schulen -, handelt es sich lediglich um eine "selbständig zu treffende Entscheidung" (vgl. BAG 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 38) , nicht hingegen - wie erforderlich - um ein selbständiges Erarbeiten eines Arbeitsergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative.

    Nicht erforderlich ist, dass innerhalb eines Arbeitsvorgangs selbständige Leistungen ihrerseits in dem von § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 und Unterabs. 4 BAT bestimmten Maß anfallen (st. Rspr., vgl. BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 43; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 27 mwN) .

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 4 AZR 514/16
    Die Klage ist nach § 256 Abs. 1 ZPO als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage zulässig (st. Rspr., sh. nur BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 18; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 13 mwN) .

    Es kann in der Revisionsinstanz nur dahingehend überprüft werden, ob es diese Rechtsbegriffe als solche verkannt und sie bei der Subsumtion beibehalten hat, ob es Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat sowie darauf, ob es in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr., vgl. nur BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 33 mwN) .

    Dabei müssen für eine Entscheidung unterschiedliche Informationen verknüpft und untereinander abgewogen werden (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 42 mwN) .

    Nicht erforderlich ist, dass innerhalb eines Arbeitsvorgangs selbständige Leistungen ihrerseits in dem von § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 und Unterabs. 4 BAT bestimmten Maß anfallen (st. Rspr., vgl. BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 43; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 27 mwN) .

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 933/11

    Eingruppierung eines Bezirkssozialarbeiters

    Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 4 AZR 514/16
    a) Maßgebend für die Bestimmung eines Arbeitsvorgangs ist das Arbeitsergebnis (st. Rspr., etwa BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 13 mwN, BAGE 146, 22; 15. September 2004 - 4 AZR 396/03 - zu I 1 d aa der Gründe, BAGE 112, 39) .

    Tatsächlich getrennt sind Arbeitsschritte nicht, wenn sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, welchen tariflich erheblichen Schwierigkeitsgrad der einzelne Fall aufweist (st. Rspr., zB BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 14, BAGE 146, 22; grdl. 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 20 mwN) .

  • BAG, 15.09.2004 - 4 AZR 396/03

    Eingruppierung eines Lagerverwalters

    Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 4 AZR 514/16
    a) Maßgebend für die Bestimmung eines Arbeitsvorgangs ist das Arbeitsergebnis (st. Rspr., etwa BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 13 mwN, BAGE 146, 22; 15. September 2004 - 4 AZR 396/03 - zu I 1 d aa der Gründe, BAGE 112, 39) .
  • BAG, 10.02.1982 - 4 AZR 393/79

    Vorprozeß - Vergütung - Rechtskraft

    Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 4 AZR 514/16
    Eine solche hat das Bundesarbeitsgericht etwa bei der Heraushebung durch "das Maß der Verantwortung" (BAG 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - BAGE 30, 32) und "durch den Umfang und die Bedeutung des Aufgabengebietes und große Selbständigkeit" (BAG 10. Juni 1981 - 4 AZR 1164/78 -) sowie beim "akademischen Zuschnitt" einer Tätigkeit (BAG 10. Februar 1982 - 4 AZR 393/79 - BAGE 38, 7) angenommen.
  • BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 239/79

    Angestellte m - Wissenschaftliche Forschungsaufgaben - Echte Aufbaufallgruppen -

    Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 4 AZR 514/16
    Allein die allgemein gehaltene Fassung des Tätigkeitsmerkmals rechtfertigt die zusammenfassende Betrachtung nicht (vgl. BAG 7. Oktober 1981 - 4 AZR 239/79 - BAGE 36, 261) .
  • BAG, 10.06.1981 - 4 AZR 1164/78

    Maschinenmeister - Tarifliche Tätigkeitsmerkmale - Wartung von Maschinen -

    Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 4 AZR 514/16
    Eine solche hat das Bundesarbeitsgericht etwa bei der Heraushebung durch "das Maß der Verantwortung" (BAG 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - BAGE 30, 32) und "durch den Umfang und die Bedeutung des Aufgabengebietes und große Selbständigkeit" (BAG 10. Juni 1981 - 4 AZR 1164/78 -) sowie beim "akademischen Zuschnitt" einer Tätigkeit (BAG 10. Februar 1982 - 4 AZR 393/79 - BAGE 38, 7) angenommen.
  • BAG, 08.02.1978 - 4 AZR 540/76

    Arbeitsvorgang - Abgrenzbare Teil der Tätigkeit - Zusammenhangstätigkeiten -

    Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 4 AZR 514/16
    Eine solche hat das Bundesarbeitsgericht etwa bei der Heraushebung durch "das Maß der Verantwortung" (BAG 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - BAGE 30, 32) und "durch den Umfang und die Bedeutung des Aufgabengebietes und große Selbständigkeit" (BAG 10. Juni 1981 - 4 AZR 1164/78 -) sowie beim "akademischen Zuschnitt" einer Tätigkeit (BAG 10. Februar 1982 - 4 AZR 393/79 - BAGE 38, 7) angenommen.
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 4 AZR 514/16
    Tatsächlich getrennt sind Arbeitsschritte nicht, wenn sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, welchen tariflich erheblichen Schwierigkeitsgrad der einzelne Fall aufweist (st. Rspr., zB BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 14, BAGE 146, 22; grdl. 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 20 mwN) .
  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 568/09

    Eingruppierung eines - leitenden - Oberarztes

    Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 4 AZR 514/16
    Erst nachdem der Arbeitsvorgang bestimmt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (BAG 18. März 2015 - 4 AZR 59/13 - Rn. 17, BAGE 151, 150; 6. Juli 2011 - 4 AZR 568/09 - Rn. 58) .
  • BAG, 13.11.2013 - 4 AZR 53/12

    Eingruppierung - Tätigkeit im Sozialpsychiatrischen Dienst

  • BAG, 18.03.2015 - 4 AZR 59/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

  • BAG, 18.11.2015 - 4 AZR 534/13

    Eingruppierung eines Bauleiters

  • LAG Hessen, 05.07.2016 - 8 Sa 278/16

    Eingruppierung eines Hilfspolizeibeamten im Außendienst des Straßenverkehrsamts

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Damit sind bei Bestimmung der Arbeitsergebnisse insbesondere die durch den Arbeitgeber gewählte Organisationsform (vgl. zB BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 45, BAGE 129, 208: "behördliche Übung"; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 34; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 16; 6. Dezember 1989 - 4 AZR 457/89 -; 24. August 1983 - 4 AZR 302/83 - BAGE 43, 250; 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - BAGE 30, 32: "Verwaltungsübung") und die Art der Zuweisung von Tätigkeiten (zB einheitlich oder getrennt) (BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 35; 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 19; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 25; 14. September 1994 - 4 AZR 787/93 - zu II 2 b der Gründe) , aber auch der mehr oder weniger enge inhaltliche Zusammenhang zwischen einzelnen Arbeitsleistungen (BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 191/04 - zu I 3 a bb der Gründe; 14. März 2001 - 4 AZR 172/00 - zu I 4 a cc der Gründe; 9. Juli 1997 - 4 AZR 177/96 - zu II 2.5.2 der Gründe) zu berücksichtigen.

    (b) Soweit der Senat nach Inkrafttreten des 37. Tarifvertrags zur Änderung und Ergänzung des BAT (vom 17. März 1975, in Kraft getreten am 1. Januar 1975) in Anknüpfung an die Rechtsprechung vor Inkrafttreten des § 22 BAT idF vom 1. Januar 1975 (vgl. BAG 26. April 1966 - 1 AZR 36/65 - mwN) noch davon ausgegangen war, die Bildung eines einheitlichen Arbeitsvorgangs könne "aus Rechtsgründen" nicht erfolgen, wenn dieser Teiltätigkeiten umfasse, die aufgrund ihrer Wertigkeit verschiedenen Vergütungsgruppen des BAT zugeordnet seien (vgl. BAG 12. August 1981 - 4 AZR 15/79 -; 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 -; 19. April 1978 - 4 AZR 721/76 - BAGE 30, 229; allerdings ohne eigenständige Begründung) , hat er hieran später nicht mehr festgehalten (BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 25, BAGE 162, 81; 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 34; 24. Februar 2016 - 4 AZR 485/13 - Rn. 18; 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 19, BAGE 146, 22, vgl. auch Rn. 53 ff.) .

    Zudem wird einheitlich nicht auf die theoretische Trennbarkeit von Tätigkeiten, sondern die tatsächliche Arbeitsorganisation des Arbeitgebers abgestellt (vgl. zB BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 25, BAGE 162, 81; 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 34; 24. Februar 2016 - 4 AZR 485/13 - Rn. 18; 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 16; ungenau allerdings 18. März 2015 - 4 AZR 59/13 - Rn. 17 f., BAGE 151, 50; 13. November 2013 - 4 AZR 53/12 - Rn. 17) .

    BAG 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282; seither st. Rspr., etwa BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 41; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 27; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - zu B II 2 der Gründe) .

  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    Die als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage auch im Hinblick auf die Verzinsungspflicht (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 10 mwN) zulässige (st. Rspr., sh. nur BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 13 mwN) Klage ist entgegen der Auffassung der Revision für die Zeit ab dem 1. Januar 2015 begründet.

    Tatsächlich getrennt sind Arbeitsschritte nicht, wenn sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, welchen tariflich erheblichen Schwierigkeitsgrad der einzelne Fall aufweist (st. Rspr., zB BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 34; 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 14, aaO; grdl. 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 20 mwN) .

    An dieser Rechtsprechung hat der Senat in seiner nunmehr ständigen Rechtsprechung nicht mehr festgehalten (sh. nur BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 34; 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 14, BAGE 146, 22) .

    Unerheblich ist, dass es theoretisch möglich wäre, durch organisatorische Maßnahmen einen Arbeitsvorgang aufzuteilen und die Bearbeitung dieser Teile auf verschiedene Mitarbeiter zu übertragen (vgl. nur BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 34 mwN; 2. Dezember 1992 - 4 AZR 140/92 -) .

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    Damit sind bei Bestimmung der Arbeitsergebnisse insbesondere die durch den Arbeitgeber gewählte Organisationsform (vgl. zB BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 45, BAGE 129, 208: "behördliche Übung"; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 34; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 16; 6. Dezember 1989 - 4 AZR 457/89 -; 24. August 1983 - 4 AZR 302/83 - BAGE 43, 250; 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - BAGE 30, 32: "Verwaltungsübung") und die Art der Zuweisung von Tätigkeiten (zB einheitlich oder getrennt) (BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 35; 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 19; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 25; 14. September 1994 - 4 AZR 787/93 - zu II 2 b der Gründe) , aber auch der mehr oder weniger enge inhaltliche Zusammenhang zwischen einzelnen Arbeitsleistungen (BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 191/04 - zu I 3 a bb der Gründe; 14. März 2001 - 4 AZR 172/00 - zu I 4 a cc der Gründe; 9. Juli 1997 - 4 AZR 177/96 - zu II 2.5.2 der Gründe) zu berücksichtigen.

    (b) Soweit der Senat nach Inkrafttreten des 37. Tarifvertrags zur Änderung und Ergänzung des BAT (vom 17. März 1975, in Kraft getreten am 1. Januar 1975) in Anknüpfung an die Rechtsprechung vor Inkrafttreten des § 22 BAT idF vom 1. Januar 1975 (vgl. BAG 26. April 1966 - 1 AZR 36/65 - mwN) noch davon ausgegangen war, die Bildung eines einheitlichen Arbeitsvorgangs könne "aus Rechtsgründen" nicht erfolgen, wenn dieser Teiltätigkeiten umfasse, die aufgrund ihrer Wertigkeit verschiedenen Vergütungsgruppen des BAT zugeordnet seien (vgl. BAG 12. August 1981 - 4 AZR 15/79 -; 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 -; 19. April 1978 - 4 AZR 721/76 - BAGE 30, 229; allerdings ohne eigenständige Begründung) , hat er hieran später nicht mehr festgehalten (BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 25, BAGE 162, 81; 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 34; 24. Februar 2016 - 4 AZR 485/13 - Rn. 18; 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 19, BAGE 146, 22, vgl. auch Rn. 49 ff.) .

    Zudem wird einheitlich nicht auf die theoretische Trennbarkeit von Tätigkeiten, sondern die tatsächliche Arbeitsorganisation des Arbeitgebers abgestellt (vgl. zB BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 25, BAGE 162, 81; 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 34; 24. Februar 2016 - 4 AZR 485/13 - Rn. 18; 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 16; ungenau allerdings 18. März 2015 - 4 AZR 59/13 - Rn. 17 f., BAGE 151, 50; 13. November 2013 - 4 AZR 53/12 - Rn. 17) .

    BAG 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282; seither st. Rspr., etwa BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 41; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 27; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - zu B II 2 der Gründe) .

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