Rechtsprechung
BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 524/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Streitigkeit über die Erhöhung einer übertariflichen Zulage - Anwendbarkeit des Manteltarifvertrags für die Holzindustrie und Kunststoffverarbeitung in Baden-Württemberg kraft beidseitiger Tarifbindung (MTV) - Regelungsbereich einer tariflichen Lohnerhöhung - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Reutlingen, 30.04.1986 - 4 Ca 541/85
- LAG Baden-Württemberg, 28.01.1987 - 2 Sa 72/86
- BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 524/87
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 14.02.1968 - 4 AZR 275/67
Zulässigkeit begrenzter Effektivklauseln
Auszug aus BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 524/87
Das wäre aber eine Effektivklausel, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unzulässig ist (vgl. BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel).Eine Effektivklausel liegt nämlich auch dann vor, wenn sich die unmittelbare und zwingende Wirkung der Tarifklausel in der einmaligen Erhöhung des Tariflohnes erschöpft, fortan also der neben dem neuen Tariflohn zu zahlende Lohnbestandteil seinen Rechtsgrund allein in der arbeitsvertraglichen Lohnabrede haben soll und demgemäß wieder der freien Parteidisposition unterliegt (sog. begrenzte Effektivklausel, vgl. BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel).
Eine solche Regelung würde eine Effektivklausel darstellen, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats unwirksam ist (BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel, bestätigt durch die Entscheidungen BAGE 23, 399 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) und von den Tarifvertragsparteien in dieser Form auch nicht gewollt sein kann.
- BAG, 16.04.1980 - 4 AZR 261/78
Tarifvertragliche Verdienstsicherung - Tariflohn - Tarifgehalt - Außertarifliche …
Auszug aus BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 524/87
Wenn demgegenüber in § 10 Ziffer 10 a ausdrücklich nur die Tariflöhne um 3, 9 % angehoben werden, haben damit die Tarifvertragsparteien die Lohnerhöhung nur für diesen Tariflohn vorgesehen und die Effektivlöhne lediglich als Berechnungsgrundlage für andere Vergütungen zugrunde gelegt, wie das nach der Rechtsprechung des Senats zulässig ist (vgl. BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel).Eine solche Regelung würde eine Effektivklausel darstellen, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats unwirksam ist (BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel, bestätigt durch die Entscheidungen BAGE 23, 399 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) und von den Tarifvertragsparteien in dieser Form auch nicht gewollt sein kann.
- BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 540/79
Tariflohnerhöhung - Effektivklausel
Auszug aus BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 524/87
Eine solche Regelung würde eine Effektivklausel darstellen, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats unwirksam ist (BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel, bestätigt durch die Entscheidungen BAGE 23, 399 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) und von den Tarifvertragsparteien in dieser Form auch nicht gewollt sein kann.Der dem Arbeitsvertragsrecht zugehörige Gleichbehandlungsgrundsatz verwehrt es dem Arbeitgeber, in seinem Betrieb einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemeinen Regelungen des Arbeitsverhältnisses auszunehmen und willkürlich schlechter zu stellen (vgl. BAG Urteile vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 -, AP Nr. 42 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 35, 43 [BAG 04.02.1981 - 4 AZR 967/78] und BAGE 38, 118 = AP Nr. 45, 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung m.w.N.).
- BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 44/87
Tariflohnerhöhung - Gleichbehandlungsgrundsatz
Auszug aus BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 524/87
Solange aber - wie hier im vorliegenden Falle - die Stundenlohnvereinbarung besteht und mit dem Tarifvertrag in Einklang steht, muß diesen unterschiedlichen Voraussetzungen auch bei den Folgen einer Lohnerhöhung aufgrund Arbeitszeitverkürzung Rechnung getragen werden (vgl. BAG Urteil vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt). - BAG, 18.08.1971 - 4 AZR 342/70
Anrechnungsklauseln
Auszug aus BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 524/87
Eine solche Regelung würde eine Effektivklausel darstellen, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats unwirksam ist (BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel, bestätigt durch die Entscheidungen BAGE 23, 399 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) und von den Tarifvertragsparteien in dieser Form auch nicht gewollt sein kann. - BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78
Realschullehrerin - Anteil der nebenberuflichen Beschäftigung - Einstellung in …
Auszug aus BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 524/87
Der dem Arbeitsvertragsrecht zugehörige Gleichbehandlungsgrundsatz verwehrt es dem Arbeitgeber, in seinem Betrieb einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemeinen Regelungen des Arbeitsverhältnisses auszunehmen und willkürlich schlechter zu stellen (vgl. BAG Urteile vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 -, AP Nr. 42 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 35, 43 [BAG 04.02.1981 - 4 AZR 967/78] und BAGE 38, 118 = AP Nr. 45, 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung m.w.N.). - BAG, 23.06.1965 - 4 AZR 103/64
Wochenlohn - Zeitabschnitt einer Woche - Wöchentliche Arbeitszeit - Gewerbliche …
Auszug aus BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 524/87
Das wäre aber eine Veränderung der bisherigen Lohnvereinbarung (vgl. auch BAG Urteil vom 23. Juni 1965 - 4 AZR 103/64 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Wochenlohn). - BAG, 26.04.1961 - 4 AZR 501/59
Vorschrift eines Tarifvertrages - Erhöhung der Tariflöhne - Übertarifliche …
Auszug aus BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 524/87
Besonders deutlich wird das in tariflichen Anrechnungsklauseln (BAG Urteil vom 26. April 1961 - 4 AZR 501/59 -, AP Nr. 5 zu § 4 TVG Effektivklausel), mit denen die Tarifvertragsparteien das Aufsaugen eines übertariflichen Lohnteiles ohne Rücksicht darauf vorschreiben, wie er einzelvertraglich und damit u. U. auch tariffest vereinbart ist. - BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 132/77
Erhöhung der Gehälter - Betriebseinheitliche Regelung - Grundsatz der …
Auszug aus BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 524/87
Der dem Arbeitsvertragsrecht zugehörige Gleichbehandlungsgrundsatz verwehrt es dem Arbeitgeber, in seinem Betrieb einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemeinen Regelungen des Arbeitsverhältnisses auszunehmen und willkürlich schlechter zu stellen (vgl. BAG Urteile vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 -, AP Nr. 42 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 35, 43 [BAG 04.02.1981 - 4 AZR 967/78] und BAGE 38, 118 = AP Nr. 45, 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung m.w.N.). - BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 524/87
Aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang, der für die Auslegung des Tarifvertrages maßgeblich ist (vgl. BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung), ergibt sich, daß die Tarifvertragsparteien des MTV immer dann, wenn sie nicht den Tariflohn meinen, sondern den effektiven Lohn ansprechen, das auch so bezeichnen.
- BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 116/89
Arbeitsentgelt: Anrechenbarkeit von übertariflichem Lohn auf eine …
Dabei haben die Vorinstanzen durchaus zutreffend erkannt, daß auch die Tariflohnerhöhung um 3, 9 % aus Anlaß der Arbeitszeitverkürzung eine auf übertarifliche Zulagen anrechenbare Tariflohnerhöhung ist (vgl. BAGE 55, 322 [BAG 03.06.1987 - 4 AZR 44/87] = AP Nr. 58 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAG Urteil vom 16. September 1987 - 4 AZR 265/87 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Effektivklausel, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und ständig vgl. die nicht veröffentlichten Urteile vom 16. September 1987 - 4 AZR 206/87 -, - 4 AZR 329 bis 331/87 -, vom 28. Oktober 1987 - 4 AZR 242/87 -, - 4 AZR 372/87 -, - 4 AZR 477/87 -, - 4 AZR 523/87 -, - 4 AZR 524/87 -, vom 24. Februar 1988 - 4 AZR 565/87 -, - 4 AZR 574/87 -, - 4 AZR 575/84 -, - 4 AZR 582/87 -).Wie der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 28. Oktober 1987 (- 4 AZR 523/87 - und - 4 AZR 524/87 -) ausgeführt hat, führt die Vereinbarung eines Lohnes für einen bestimmten Zeitabschnitt dazu, daß eine Arbeitszeitverkürzung die effektive Lohnhöhe trotz kürzerer Arbeitszeit unberührt läßt.