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Rechtsprechung
   BAG, 04.02.1993 - 4 AZR 541/92   

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https://dejure.org/1993,1960
BAG, 04.02.1993 - 4 AZR 541/92 (https://dejure.org/1993,1960)
BAG, Entscheidung vom 04.02.1993 - 4 AZR 541/92 (https://dejure.org/1993,1960)
BAG, Entscheidung vom 04. Februar 1993 - 4 AZR 541/92 (https://dejure.org/1993,1960)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Stattfinden von Sitzungen des Bundesarbeitsgerichts in den neuen Bundesländern - Bescheidung von Anträgen auf Terminverlegung - Interesse der Rechtsfindung

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sitzung des BAG in Erfurt

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO §§ 216, 219; ArbGG § 40 Abs. 1
    Verhandlung in den neuen Bundesländern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 72, 184
  • NJW 1993, 1029
  • ZIP 1993, 230
  • MDR 1993, 548
  • NZA 1993, 237
  • BB 1993, 444
  • BB 1994, 2003
  • DB 1993, 388
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.10.1968 - 2 ARs 291/68

    Ergehen eines Strafurteils in Abwesenheit des Angeklagten - Antrag auf

    Auszug aus BAG, 04.02.1993 - 4 AZR 541/92
    Dieser Auffassung ist der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 15. Oktober 1968 (BGHSt 22, 250) gefolgt.
  • RG, 22.12.1906 - III 1201/06

    Kann im schwurgerichtlichen Verfahren ein Teil der Hauptverhandlung, namentlich

    Auszug aus BAG, 04.02.1993 - 4 AZR 541/92
    Das Reichsgericht hat in einer Entscheidung vom 22. Dezember 1906 (RGSt 39, 348) nicht nur für die Beweisaufnahme ausgeführt, daß Verhandlungen ganz oder teilweise außerhalb des Gerichtssitzes stattfinden können.
  • BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 543/92

    Zuschuß zum Kurzarbeitergeld; Termin in Erfurt

    Diesen Antrag hat der Vorsitzende mit Beschluß vom 19. März 1993 - 4 AZR 543/92 - aus den Gründen des in einem Parallelrechtsstreit ergangenen Beschlusses vom 4. Februar 1993 (- 4 AZR 541/92 - EzA § 219 ZPO Nr. 1) zurückgewiesen.

    Teil I und II der Entscheidungsgründe ist wortgleich mit BAGE 72, 184.

  • BAG, 10.03.1993 - 4 AZR 541/92

    Verhandlung in den neuen Bundesländern

    Diesen Antrag hat der Vorsitzende mit Beschluß vom 4. Februar 1993 (- 4 AZR 541/92 - ArbuR 1993, 79 = BB 1993, 444 = DB 1993, 388 [BAG 02.02.1993 - 4 AZR 541/92] = NZA 1993, 237 = ZIP 1993, 230) zurückgewiesen.
  • BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 541/92

    Zuschuß zum Unterhaltsgeld; Termin in Erfurt

    In seinem Beschluß vom 4. Februar 1993 (BAGE 72, 184, aaO) hat der Vorsitzende die Bestimmung von Erfurt zum Terminsort im wesentlichen damit begründet, daß sie wegen des auf die Verhältnisse in den neuen Bundesländern bezogenen Prozeßgegenstandes, wegen der besseren Erreichbarkeit des Terminsortes für die Verfahrensbeteiligten, wegen des erleichterten Zugangs zum Termin für die an diesem Verfahren besonders interessierte Öffentlichkeit in den neuen Bundesländern und wegen der für den Senat am Terminsort bestehenden Möglichkeit, Erkenntnisse über die Lage in den neuen Ländern zu gewinnen, erforderlich i.S.v. § 219 Abs. 1 ZPO gewesen sei.
  • BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 585/92
    Diesen Antrag hat der Vorsitzende mit Beschluß vom 19. März 1993 - 4 AZR 585/92 - aus den Gründen des in einem Parallelrechtsstreit ergangenen Beschlusses vom 4. Februar 1993 (4 AZR 541/92 - EzA § 219 ZPO Nr. 1) zurückgewiesen.

    Dies ergibt sich, wie der Senat in einem Parallelrechtsstreit mit Beschluß vom 10. März 1993 (4 AZR 541/92 (B) - NZA 1993, 382 f.) entschieden hat, aus § 72 Abs. 5 ArbGG i.V.m. § 227 ZPO.

  • BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 546/92
    Diesen Antrag hat der Vorsitzende mit Beschluß vom 19. März 1993 - 4 AZR 546/92 - aus den Gründen des in einem Parallelrechtsstreit ergangenen Beschlusses vom 4. Februar 1993 (4 AZR 541/92 - EzA § 219 ZPO Nr. 1) zurückgewiesen.

    Dies ergibt sich, wie der Senat in einem Parallelrechtsstreit mit Beschluß vom 10. März 1993 (4 AZR 541/92 (B) - NZA 1993, 382 f.) entschieden hat, aus § 72 Abs. 5 ArbGG i.V.m. § 227 ZPO.

  • BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 542/92
    Diesen Antrag hat der Vorsitzende mit Beschluß vom 19. März 1993 - 4 AZR 542/92 - aus den Gründen des in einem Parallelrechtsstreit ergangenen Beschlusses vom 4. Februar 1993 (4 AZR 541/92 - EzA § 219 ZPO Nr. 1) zurückgewiesen.

    Dies ergibt sich, wie der Senat in einem Parallelrechtsstreit mit Beschluß vom 10. März 1993 (4 AZR 541/92 (B) - NZA 1993, 382 f.) entschieden hat, aus § 72 Abs. 5 ArbGG i.V.m. § 227 ZPO.

  • BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 545/92
    Diesen Antrag hat der Vorsitzende mit Beschluß vom 19. März 1993 - 4 AZR 545/92 - aus den Gründen des in einem Parallelrechtsstreit ergangenen Beschlusses vom 4. Februar 1993 (4 AZR 541/92 - EzA § 219 ZPO Nr. 1) zurückgewiesen.

    Dies ergibt sich, wie der Senat in einem Parallelrechtsstreit mit Beschluß vom 10. März 1993 (4 AZR 541/92 (B) - NZA 1993, 382 f.) entschieden hat, aus § 72 Abs. 5 ArbGG i.V.m. § 227 ZPO.

  • FG Bremen, 09.08.1996 - 296139Ko 2

    Erinnerung gegen Festsetzung der Verfahrensgebühr; Zulässigkeit von Sitzungen

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Rechtsprechung
   BAG, 10.03.1993 - 4 AZR 541/92 (B)   

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https://dejure.org/1993,1752
BAG, 10.03.1993 - 4 AZR 541/92 (B) (https://dejure.org/1993,1752)
BAG, Entscheidung vom 10.03.1993 - 4 AZR 541/92 (B) (https://dejure.org/1993,1752)
BAG, Entscheidung vom 10. März 1993 - 4 AZR 541/92 (B) (https://dejure.org/1993,1752)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vorsitzender Richter - Terminsverfügung - Gegenvorstellung - Vertagung

  • archive.org
  • Der Betrieb

    ZPO §§ 216, 219, 227; ArbGG § 40 Abs. 1
    Verhandlung in den neuen Bundesländern: Gegenvorstellung gegen Terminsverfügung des Senatsvorsitzenden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 72, 320
  • ZIP 1993, 466
  • MDR 1993, 547
  • NZA 1993, 382
  • BB 1993, 731
  • DB 1993, 792
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 04.02.1993 - 4 AZR 541/92

    Sitzung des BAG in Erfurt

    Auszug aus BAG, 10.03.1993 - 4 AZR 541/92
    Diesen Antrag hat der Vorsitzende mit Beschluß vom 4. Februar 1993 (- 4 AZR 541/92 - ArbuR 1993, 79 = BB 1993, 444 = DB 1993, 388 [BAG 02.02.1993 - 4 AZR 541/92] = NZA 1993, 237 = ZIP 1993, 230) zurückgewiesen.
  • BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 541/92

    Zuschuß zum Unterhaltsgeld; Termin in Erfurt

    Dies ergibt sich, wie der Senat mit Beschluß vom 10. März 1993 (BAGE 72, 320 = NZA 1993, 382 f.) entschieden hat, aus § 72 Abs. 5 ArbGG i. V. m. § 227 ZPO.
  • BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 585/92
    Dies ergibt sich, wie der Senat in einem Parallelrechtsstreit mit Beschluß vom 10. März 1993 (4 AZR 541/92 (B) - NZA 1993, 382 f.) entschieden hat, aus § 72 Abs. 5 ArbGG i.V.m. § 227 ZPO.
  • BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 546/92
    Dies ergibt sich, wie der Senat in einem Parallelrechtsstreit mit Beschluß vom 10. März 1993 (4 AZR 541/92 (B) - NZA 1993, 382 f.) entschieden hat, aus § 72 Abs. 5 ArbGG i.V.m. § 227 ZPO.
  • BAG, 14.03.2001 - 2 AZB 43/00

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Was den zweiten Beschluß vom 5. Oktober 2000 anbelangt, so ist gegen eine unverzügliche Bestimmung des Termins darüber hinaus grundsätzlich kein Rechtsmittel statthaft (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 58. Aufl. § 216 Rn. 26; vgl. BAG 10. März 1993 - 4 AZR 541/92 B - BAGE 72, 320).
  • BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 545/92
    Dies ergibt sich, wie der Senat in einem Parallelrechtsstreit mit Beschluß vom 10. März 1993 (4 AZR 541/92 (B) - NZA 1993, 382 f.) entschieden hat, aus § 72 Abs. 5 ArbGG i.V.m. § 227 ZPO.
  • BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 542/92
    Dies ergibt sich, wie der Senat in einem Parallelrechtsstreit mit Beschluß vom 10. März 1993 (4 AZR 541/92 (B) - NZA 1993, 382 f.) entschieden hat, aus § 72 Abs. 5 ArbGG i.V.m. § 227 ZPO.
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Rechtsprechung
   BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 541/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1827
BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 541/92 (https://dejure.org/1993,1827)
BAG, Entscheidung vom 21.04.1993 - 4 AZR 541/92 (https://dejure.org/1993,1827)
BAG, Entscheidung vom 21. April 1993 - 4 AZR 541/92 (https://dejure.org/1993,1827)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg - Unterhaltsgeld - Zuschuß - Kündigung - Umschulung - Kurzarbeitergeld - Sozialplan - Treuhandanstalt

  • archive.org
  • rechtsportal.de

    Zuschuß zum Unterhaltsgeld; Termin in Erfurt

  • Der Betrieb

    TVG § 1; ZPO § 219; Tarifvertrag über Kündigungsschutz und Qualifizierung bei Umstrukturierungsmaßnahmen, Metall- und Elektroindustrie (TVKQ), §§ 1, 4 bis 6
    Neue Bundesländer: Zulässigkeit mündlicher Verhandlungen vor dem BAG in Erfurt - Kein Zuschuß zu tariflichen Ausgleichsleistungen bei Bestehen eines Sozialplans infolge Strukturveränderungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 73, 59
  • BAGE 73, 60
  • ZIP 1994, 235
  • MDR 1994, 75
  • NZA 1994, 225
  • BB 1993, 2238
  • DB 1994, 232
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • RG, 28.01.1904 - VI 227/03

    Preuß. Ausf.-Ges. zum G.V.G. § 39. C.P.O. § 219 Abs. 1.

    Auszug aus BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 541/92
    Die Beurteilung dessen, was erforderlich ist, liegt nämlich im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (RGZ 56, 357, 359; MünchKommZPO-Feiber, § 219 Rz 3; Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl., § 219 Rz 4; Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 219 Anm. A II b; Zöller/Stöber, ZPO, 18. Aufl., § 219 Rz 2).
  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92

    Zuschlagspflichtigkeit von Samstagsarbeit

    Auszug aus BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 541/92
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. z. B. Senatsurteil vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, m. w. N.).
  • BAG, 10.03.1993 - 4 AZR 541/92

    Verhandlung in den neuen Bundesländern

    Auszug aus BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 541/92
    Dies ergibt sich, wie der Senat mit Beschluß vom 10. März 1993 (BAGE 72, 320 = NZA 1993, 382 f.) entschieden hat, aus § 72 Abs. 5 ArbGG i. V. m. § 227 ZPO.
  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92

    Außerordentliche Kündigung - Drucksituation

    Auszug aus BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 541/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können vielmehr auch Ausnahmevorschriften entsprechend ihrem Regelungszweck weit auszulegen und sogar der Analogie zugänglich sein (zuletzt BAG Urteil vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 271/92 - EzA § 611 BGB Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 38, m. w. N.).
  • BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90

    Beitrittsbedingte Grundgesetzänderungen

    Auszug aus BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 541/92
    So hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt bei der verfassungsrechtlichen Überprüfung von Gesetzen auf die historische Einmaligkeit des Einigungsprozesses hingewiesen, welcher der Gesetzgeber Rechnung zu tragen habe und aus der sich weite Gestaltungsspielräume ergeben könnten (vgl. BVerfGE 82, 316, 320 f.; 82, 322, 339; 84, 90, 118; 84, 133, 148) [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90].
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 541/92
    So hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt bei der verfassungsrechtlichen Überprüfung von Gesetzen auf die historische Einmaligkeit des Einigungsprozesses hingewiesen, welcher der Gesetzgeber Rechnung zu tragen habe und aus der sich weite Gestaltungsspielräume ergeben könnten (vgl. BVerfGE 82, 316, 320 f.; 82, 322, 339; 84, 90, 118; 84, 133, 148) [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90].
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 541/92
    So hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt bei der verfassungsrechtlichen Überprüfung von Gesetzen auf die historische Einmaligkeit des Einigungsprozesses hingewiesen, welcher der Gesetzgeber Rechnung zu tragen habe und aus der sich weite Gestaltungsspielräume ergeben könnten (vgl. BVerfGE 82, 316, 320 f.; 82, 322, 339; 84, 90, 118; 84, 133, 148) [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90].
  • BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90

    Gesamtdeutsche Wahl

    Auszug aus BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 541/92
    So hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt bei der verfassungsrechtlichen Überprüfung von Gesetzen auf die historische Einmaligkeit des Einigungsprozesses hingewiesen, welcher der Gesetzgeber Rechnung zu tragen habe und aus der sich weite Gestaltungsspielräume ergeben könnten (vgl. BVerfGE 82, 316, 320 f.; 82, 322, 339; 84, 90, 118; 84, 133, 148) [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90].
  • BAG, 04.02.1993 - 4 AZR 541/92

    Sitzung des BAG in Erfurt

    Auszug aus BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 541/92
    In seinem Beschluß vom 4. Februar 1993 (BAGE 72, 184, aaO) hat der Vorsitzende die Bestimmung von Erfurt zum Terminsort im wesentlichen damit begründet, daß sie wegen des auf die Verhältnisse in den neuen Bundesländern bezogenen Prozeßgegenstandes, wegen der besseren Erreichbarkeit des Terminsortes für die Verfahrensbeteiligten, wegen des erleichterten Zugangs zum Termin für die an diesem Verfahren besonders interessierte Öffentlichkeit in den neuen Bundesländern und wegen der für den Senat am Terminsort bestehenden Möglichkeit, Erkenntnisse über die Lage in den neuen Ländern zu gewinnen, erforderlich i.S.v. § 219 Abs. 1 ZPO gewesen sei.
  • BAG, 13.04.1994 - 3 AZR 725/93

    Zuschuß zum Unterhaltsgeld

    Darauf, ob während der ersten Maßnahme Unterhaltsgeld oder Kurzarbeitergeld gezahlt wurde, kommt es nicht an (Bestätigung und Fortführung des BAG Urteils vom 21. April 1993 - 4 AZR 541/92 - AP Nr. 108 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Der Anspruch auf einen Zuschuß zum Unterhaltsgeld entfällt nach § 5 Satz 2 der Anlage 3 zum TVKQ für die Arbeitnehmer, in deren Betrieb ein Sozialplan vereinbart wurde, der mit den während der Laufzeit des TVKQ abgeschlossenen oder eingeleiteten betrieblichen Strukturve änderungen im Zusammenhang steht (Bestätigung des BAG Urteils vom 21. April 1993 - 4 AZR 541/92 - AP Nr. 108 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Es ging den Tarifvertragsparteien ersichtlich darum, die von betrieblichen Strukturveränderungen betroffenen Arbeitnehmer in möglichst hoher Zahl dazu zu bewegen, an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen (ebenso BAG Urteil vom 21. April 1993 - 4 AZR 541/92 - AP Nr. 108 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, zu B I 3b der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Nur dies entspricht auch dem in der Anlage 3 zum TVKQ zum Ausdruck gekommenen Ziel der Tarifvertragsparteien, möglichst viele Arbeitnehmer zum Besuch von Weiterbildungsmaßnahmen zu veranlassen (BAG Urteil vom 21. April 1993 - 4 AZR 541/92 - AP Nr. 108 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, zu B I 3b der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Damit ist der Tarifvertrag gerade auf die Fallgestaltungen zugeschnitten, in denen das Arbeitsverhältnis an dem in § 4 Nr. 4 der Anlage 3 zum TVKQ genannten Stichtag, dem 30. Juni 1991 endet, die Weiterbildungsmaßnahme aber darüber hinaus fortdauert (Satz 1), oder in einer neuen Maßnahme konsequent fortgesetzt wird (Satz 2) (BAG Urteil vom 21. April 1993 - 4 AZR 541/92 - AP Nr. 108 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, zu B I 3c der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 225/93 - NZA 1994, 471, 473, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu IV der Gründe).

    § 5 Satz 2 der Anlage 3 zum TVKQ ordnet zwar an, daß die Ansprüche aus diesem Tarifvertrag entfallen, wenn im Betrieb eine Regelung über den Ausgleich oder die Milderung wirtschaftlicher Nachteile, also ein Sozialplan, getroffen wird (vgl. hierzu im einzelnen BAG Urteile vom 21. April 1993 - 4 AZR 541/92 und 543/92 - AP Nr. 108 und 109 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 225/93

    Zuschuß zum Unterhaltsgeld

    Nach dem Tarifvertrag über Kündigungsschutz und Qualifizierung bei Umstrukturierungsmaßnahmen (TVKQ) für Sachsen entfällt ein Anspruch des Arbeitnehmers auf einen Zuschuß zum Unterhaltsgeld, wenn betriebliche Sozialplanleistungen vereinbart werden (Bestätigung des BAG Urteils vom 21. April 1993 - 4 AZR 541/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dabei sind unter betrieblichen Leistungen i. S. dieser Bestimmung die vom Betrieb aufgrund des TVKQ erbrachten und nicht etwa die auf betrieblichen Regelungen beruhenden Leistungen zu verstehen, wie sich aus dem Zusammenhang von § 5 Abs. 2 Satz 2 mit Satz 1 dieser Bestimmung ergibt (vgl. zum Ganzen Urteil vom 21. April 1993 - 4 AZR 541/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 10.11.1993 - 4 AZR 642/92

    Zuschuß zum Kurzarbeitergeld und Unterhaltsgeld

    Ein Anspruch auf Leistungen zum Kurzarbeitergeld und Unterhaltsgeld entfällt nach dem TVKQ, wenn ein Sozialplan abgeschlossen wird (Bestätigung der Urteile des Senats vom 21. April 1993 - 4 AZR 541/92 - und - 4 AZR 543/92 -, jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 21. April 1993 (- 4 AZR 541/92 - und - 4 AZR 543/92 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen) festgestellt, daß durch diese Regelung jeder Anspruch auf einen Zuschuß zum Kurzarbeitergeld und Unterhaltsgeld nach § 4 TVKQ ausgeschlossen wird, wenn ein betrieblicher Sozialplan abgeschlossen wurde, der mit den während der Laufzeit des TVKQ erfolgten oder eingeleiteten betrieblichen Strukturveränderungen im Zusammenhang steht.

  • LAG Hamm, 11.10.1995 - 18 Sa 633/95

    Abfindung/Urlaubsabgeltung: Kein Anspruch bei Tod des Arbeitnehmers vor

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. z.B. BAG, AP Nr. 8 zu § 1 TVG - Tarifverträge: Großhandel = NZA 1993, 496; BAG, NZA 1994, 225, 228; Schaub, NZA 1994, 597 ff.).
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