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   BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 568/08   

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BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 568/08 (https://dejure.org/2009,4076)
BAG, Entscheidung vom 09.12.2009 - 4 AZR 568/08 (https://dejure.org/2009,4076)
BAG, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 (https://dejure.org/2009,4076)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2010, 1465
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 67/07

    Eingruppierung im Hochschuldienst Sachsen-Anhalt

    Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 568/08
    Maßgebend ist daher grundsätzlich nicht die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, sondern das, was nach dem Arbeitsvertrag die geschuldete Arbeit ist (BAG 12. März 2008 - 4 AZR 67/07 - ZTR 2008, 604).

    Auch in den vom Bundesarbeitsgericht bereits entschiedenen Fällen über die tarifliche Anforderung einer "ausdrücklichen" Zuweisung oder Unterstellung einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitern ist regelmäßig darauf abgestellt worden, dass der Arbeitsvertrag in diesen Fällen durch bloß organisatorische Maßnahmen oder verwaltungsinterne Anweisungen nicht geändert werden kann, sondern dafür eine darauf gerichtete Willenserklärung des Arbeitgebers erforderlich ist (vgl. zB für die Eingruppierung eines Oberarztes nach dem BAT BAG 25. Oktober 1995 - 4 AZR 479/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 207; ebenso für einen Verwaltungsangestellten der VergGr. IIa BAT-O BAG 12. März 2008 - 4 AZR 67/07 - ZTR 2008, 604).

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

    Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 568/08
    Kann die geltend gemachte dritte Stufe nicht zugesprochen werden, hat das Gericht auch ohne gesonderten Antrag zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die zweite Stufe gegeben sind (ebenso für Aufbaufallgruppen bei der Eingruppierung BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - Rn. 20 ff., AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 308).

    Eines besonderen Hilfsantrages des Beklagten bedurfte es deshalb nicht; soweit er gleichwohl gestellt wurde, ist er unbeachtlich (BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - Rn. 15, aaO).

  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 217/86

    Anspruch eines Oberarztes auf Vertretungszulage nach BAT - Erfordernis einer

    Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 568/08
    Wenn Arbeitgeber, die die Kliniken nach Gutdünken organisieren können (so BAG 25. Februar 1987 - 4 AZR 217/86 - AP BAT § 24 Nr. 14), bestimmte leitende Mitarbeiter aus der objektivierbaren und berechtigten Sicht der Arbeitnehmer mit der Vertretungsmacht des Arbeitgebers ausstatten, so müssen sie sich das vertragsrechtlich zurechnen lassen.
  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 479/94

    Eingruppierung eines Oberarztes in einer Universitätsklinik

    Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 568/08
    Auch in den vom Bundesarbeitsgericht bereits entschiedenen Fällen über die tarifliche Anforderung einer "ausdrücklichen" Zuweisung oder Unterstellung einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitern ist regelmäßig darauf abgestellt worden, dass der Arbeitsvertrag in diesen Fällen durch bloß organisatorische Maßnahmen oder verwaltungsinterne Anweisungen nicht geändert werden kann, sondern dafür eine darauf gerichtete Willenserklärung des Arbeitgebers erforderlich ist (vgl. zB für die Eingruppierung eines Oberarztes nach dem BAT BAG 25. Oktober 1995 - 4 AZR 479/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 207; ebenso für einen Verwaltungsangestellten der VergGr. IIa BAT-O BAG 12. März 2008 - 4 AZR 67/07 - ZTR 2008, 604).
  • BAG, 28.10.1970 - 4 AZR 481/69

    Höher bewerteter Arbeitsplatz - Zuweisung durch Arbeitgeber - Nicht gedecktes

    Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 568/08
    Der Senat hat am 28. Oktober 1970 darauf erkannt, überschreite der Leiter einer Beschäftigungsbehörde den durch Ministerialerlass gezogenen Rahmen seiner Zuständigkeit, indem er dem Arbeitnehmer einen tariflich höherwertigen Arbeitsplatz zuweise, so könne dem einzelnen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht zugemutet werden, bei der Beurteilung der Wirksamkeit der Maßnahme klüger zu sein als der ihm vorgesetzte Leiter der Beschäftigungsbehörde; der Arbeitnehmer müsse sich grundsätzlich darauf verlassen, dass die Tätigkeit, die ihm - erforderlichenfalls mit seinem Einverständnis - vom Behördenleiter zugewiesen werde, die von ihm auszuübende Tätigkeit sei und tarifgerecht vergütet werden müsse (BAG 28. Oktober 1970 - 4 AZR 481/69 - BAGE 23, 15, 16).
  • BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 267/97

    Kündigungsvollmacht des Personalleiters im Gesamtvollstreckungsverfahren

    Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 568/08
    So hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts zur Frage der Unterrichtung der Arbeitnehmer über eine Bevollmächtigung nach § 174 Satz 2 BGB entschieden, dass hierfür ausreicht, dass ein (leitender) Mitarbeiter in eine Stellung berufen wird, mit der zB das Kündigungsrecht regelmäßig verbunden ist (BAG 22. Januar 1998 - 2 AZR 267/97 - AP BGB § 174 Nr. 11 = EzA BGB § 174 Nr. 13).
  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 568/08
    a) Grundsätzlich sind die Einstufung in die Entgeltgruppe einer Vergütungsordnung und die Stufenzuordnung innerhalb der Entgeltgruppe zwei verschiedene Streitgegenstände (vgl. dazu allg. BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - BAGE 124, 240, 243 ff.).
  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

    Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 568/08
    cc) Die Auslegung des Begriffes ergibt unter besonderer Berücksichtigung des Wortlauts und des tariflichen Gesamtzusammenhangs nach den hierfür heranzuziehenden Kriterien (vgl. dazu nur BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - mwN, BAGE 113, 291, 299), dass ein Teilbereich einer Klinik oder Abteilung im tariflichen Sinne regelmäßig eine organisatorisch abgrenzbare Einheit innerhalb der übergeordneten Einrichtung einer Klinik oder Abteilung ist, der eine bestimmte Aufgabe mit eigener Zielsetzung sowie eigener medizinischer Verantwortungsstruktur zugewiesen ist und die über eine eigene räumliche, personelle und sachlich-technische Ausstattung verfügt.
  • LAG Sachsen, 26.05.2008 - 3 Sa 578/07
    Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 568/08
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Mai 2008 - 3 Sa 578/07 - aufgehoben.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2011 - 25 Sa 1498/10

    Eingruppierung einer Ärztin - Oberärztin im Tarifsinne - Übertragung der

    Ebenso ohne Bedeutung ist das Fehlen eines solchen Status oder Titels (BAG, Urteil vom 25. August 2010 - 4 AZR 23/09 - öAT 2010, 229 mit Anmerkung Müller; BAG, Urteil vom 09. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - ArztR 2010, 228; BAG, Urteil vom 09. Dezember 2009 - 4 AZR 841/08 - n. v. zitiert nach juris; vgl. auch Zimmerling, öAT 2010, 99 [100]).

    Der Begriff des Funktionsbereiches ist bereits früher in der Vergütungsordnung zum BAT (Vergütungsgruppe I b Fallgruppe 1 i. V. m. Protokollnotiznummer 5) gebraucht worden und hat auch hier dieselbe Bedeutung (BAG, Urteil vom 09. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - a. a. O. zur gleichlautenden Vorschrift des § 12 TV Ärzte; Knörr, ZTR 2009, 50 [51]; Anton, ZTR 2008, 184 [186]; Placzek/Griebeling, MedR 2008, 599 [600]; Wahlers, PersV 2008, 204 [206]).

    Danach sind Funktionsbereiche medizinisch definiert, d. h. sie sind Untergliederungen eines Fachgebietes der Medizin, die auch wissenschaftlich anerkannte Spezialgebiete erfassen (z. B. "Nephrologie" innerhalb des Fachgebiets "Innere Medizin", "Handchirurgie" innerhalb des Fachgebiets "Chirurgie"; BAG, Urteil vom 07. Juli 2010 - 4 AZR 893/08 - n. v., zitiert nach juris; BAG, Urteil vom 09. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - a. a. O.; BAG, Urteil vom 09. Dezember 2009 - 4 AZR 630/08 - n. v. zitiert nach juris).

    Eine solche geteilte Verantwortung liegt aber bereits dann vor, wenn in einer organisatorischen Einheit - wie hier - mehrere Nennoberärzte tätig sind, die nur teil- oder zeitweise, beispielsweise bei den Hintergrunddiensten, jeweils allein verantwortlich sind (BAG, Urteil vom 09. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - a. a. O.).

    Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Teilbereich einer Klinik oder Abteilung regelmäßig eine organisatorisch abgrenzbare Einheit innerhalb der übergeordneten Einrichtung einer Klinik oder Abteilung, der eine bestimmte Aufgabe mit eigner Zielsetzung sowie eigener medizinischer Verantwortungsstruktur zugewiesen ist und die über eine eigene räumliche, personelle und sachlich-technische Ausstattung verfügt (BAG, Urteil vom 09. Dezember - 4 AZR 495/08 - a. a. O.; BAG, Urteil vom 09. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - a. a. O.; BAG, Urteil vom 09. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - NZA 2010, 895).

    Das ergibt sich aus der systematischen Stellung dieser Entgeltgruppe innerhalb der durch die Vergütungsordnung gestalteten Hierarchie der Entgeltgruppen (BAG, Urteil vom 07. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - n. v. zitiert nach juris; BAG, Urteil vom 09. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - a. a. O.).

    Eine solche geteilte Verantwortung liegt aber bereits dann vor, wenn in einer organisatorischen Einheit - wie hier - mehrere Nennoberärzte tätig sind, die nur teil- oder zeitweise, beispielsweise bei den Hintergrunddiensten, jeweils allein verantwortlich sind (BAG, Urteil vom 09. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - a. a. O.).

  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 188/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL

    Die Auslegung des Begriffs ergibt unter besonderer Berücksichtigung des Wortlauts und des tariflichen Gesamtzusammenhangs nach den hierfür heranzuziehenden Kriterien (vgl. dazu nur BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - mwN, BAGE 113, 291, 299) , dass ein selbständiger Teilbereich einer Klinik oder Abteilung im tariflichen Sinne regelmäßig eine organisatorisch abgrenzbare Einheit innerhalb der übergeordneten Einrichtung einer Klinik oder Abteilung ist, der eine bestimmte Aufgabe mit eigener Zielsetzung sowie eigener medizinischer Verantwortungsstruktur zugewiesen ist und die über eine eigene räumliche, personelle und sachlich-technische Ausstattung verfügt (vgl. hierzu ausführlich BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 29 ff.) .

    Es ist regelmäßig davon auszugehen, dass ein solcher Teilbereich im tariflichen Sinne über eine bestimmte Mindestgröße verfügen muss und nicht auf der untersten organisatorischen Hierarchieebene angesiedelt sein kann, was jedoch durch die Anforderung einer organisatorischen Selbständigkeit und die Anbindung an das Merkmal der "medizinischen Verantwortung" in der Regel auch ausgeschlossen sein dürfte (vgl. näher BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 30 bis 32) .

    Der spezifische Zweck dieser eventuellen Teilbereiche erschließt sich dann aus den dort organisierten und der Klinik für Anästhesiologie zuzurechnenden medizinischen Dienstleistungen (vgl. dazu insbesondere BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 35 ff.) .

    (b) Auch bezüglich der Frage einer Verantwortungsstruktur ist bei eventuellen Teilbereichen von Kliniken für Anästhesiologie die Querschnittsfunktion der Anästhesie mit eigener Aufgaben- und Verantwortungsstruktur innerhalb der jeweiligen operativen Spezialkliniken zu berücksichtigen (vgl. auch BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 40 f.) .

    Der Begriff des Funktionsbereichs ist dabei von den Tarifvertragsparteien in dem Sinne gebraucht worden, der den schon früher von ihnen als Tarifvertragsparteien vereinbarten Regelungen der Vergütungsordnung zum BAT (VergGr. Ib Fallgr. 10 iVm. Protokollnotiz Nr. 5) zugrunde lag (vgl. ua. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 27 mwN) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.10.2015 - 5 Sa 660/15

    Einstufung - einschlägige Berufserfahrung - Unterbrechung - mittelbare

    In einem solchen Falle liegt daher in der Geltendmachung der Vergütung nach einer höheren Stufe immer auch eine solche nach einer minderen Stufe (BAG v. 09.12.2009 - 4 AZR 568/08, Rz. 20).
  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 149/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    aa) Der Begriff des Funktionsbereichs ist dabei von den Tarifvertragsparteien in dem Sinne gebraucht worden, der den schon früher von ihnen als Tarifvertragsparteien vereinbarten Regelungen der Vergütungsordnung zum BAT (VergGr. Ib Fallgr. 4 iVm. Protokollerklärung Nr. 3) zugrunde lag (vgl. ua. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 27 mwN) .

    (2) Die Auslegung des Begriffs ergibt unter besonderer Berücksichtigung des Wortlauts und des tariflichen Gesamtzusammenhangs nach den hierfür heranzuziehenden Kriterien (vgl. dazu nur BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - mwN, BAGE 113, 291, 299) , dass ein selbstständiger Teilbereich einer Klinik oder Abteilung im tariflichen Sinne regelmäßig eine organisatorisch abgrenzbare Einheit innerhalb der übergeordneten Einrichtung einer Klinik oder Abteilung ist, der eine bestimmte Aufgabe mit eigener Zielsetzung sowie eigener medizinischer Verantwortungsstruktur zugewiesen ist und die über eine eigene räumliche, personelle und sachlich-technische Ausstattung verfügt (vgl. hierzu ausführlich BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 29 ff.) .

    Es ist regelmäßig davon auszugehen, dass ein solcher Teilbereich im tariflichen Sinne über eine bestimmte Mindestgröße verfügen muss und nicht auf der untersten organisatorischen Hierarchieebene angesiedelt sein kann, was jedoch durch die Anforderung einer organisatorischen Selbstständigkeit und die Anbindung an das Merkmal der "medizinischen Verantwortung" in der Regel auch ausgeschlossen sein dürfte (vgl. näher BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 30 bis 32) .

    Selbst wenn nach den oben dargestellten Grundsätzen die Übertragung einer medizinischen Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich einer Klinik oder Abteilung dem Arbeitgeber nicht zuzurechnen wäre, könnte er sich hierauf nicht berufen, wenn er die bisherige Zuordnung von Aufgaben trotz einer durch die Überleitung in das neue Tarifsystem veranlassten Überprüfung unbeanstandet lässt (vgl. zu den Anforderungen an eine Übertragung im Tarifsinne im Einzelnen BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 43 ff. zum TV-Ärzte/VKA sowie 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56 ff., NZA 2010, 895 und - 4 AZR 568/08 - Rn. 64 ff. zum gleichgelagerten TV-Ärzte/TdL) .

  • BAG, 02.06.2021 - 4 AZR 387/20

    Eingruppierung - Tarifautomatik - konstitutive oder deklaratorische

    Damit handelt es sich um die auszuübende Tätigkeit im Tarifsinn (vgl. dazu BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 66 mwN) .
  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 568/09

    Eingruppierung eines - leitenden - Oberarztes

    Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass weder dem Kläger noch dem Landesarbeitsgericht die Senatsentscheidungen vom 9. Dezember 2009 zur Auslegung der Anforderungen an die Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale (zB BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - BAGE 132, 365; - 4 AZR 568/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 9; - 4 AZR 687/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 10) bekannt waren.

    Es ist aber regelmäßig davon auszugehen, dass ein Teilbereich im tariflichen Sinne über eine bestimmte Mindestgröße verfügen muss und nicht auf der untersten organisatorischen Hierarchieebene angesiedelt sein kann, was jedoch durch die Anforderung einer organisatorischen Selbständigkeit und die Anbindung an das Merkmal der "medizinischen Verantwortung" in der Regel auch ausgeschlossen sein dürfte (vgl. ausführlich BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 29 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 9) .

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 862/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Ferner ist idR erforderlich, dass die Verantwortung für den Bereich ungeteilt bei ihr liegt (so schon BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 -) .

    Die Klägerin hätte daher Zahl und Funktion der ihr unterstellten Ärztinnen und Ärzte im Einzelnen darstellen müssen, um das Gericht in die Lage zu versetzen, die Erfüllung der Anforderungen des tariflichen Tätigkeitsmerkmales überprüfen zu können (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 55) .

    aa) Die Auslegung des Begriffs ergibt unter besonderer Berücksichtigung des Wortlauts und des tariflichen Gesamtzusammenhangs nach den hierfür heranzuziehenden Kriterien (vgl. dazu nur BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - mwN, BAGE 113, 291, 299) , dass ein selbständiger Teilbereich einer Klinik oder Abteilung im tariflichen Sinne regelmäßig eine organisatorisch abgrenzbare Einheit innerhalb der übergeordneten Einrichtung einer Klinik oder Abteilung ist, der eine bestimmte Aufgabe mit eigener Zielsetzung sowie eigener medizinischer Verantwortungsstruktur zugewiesen ist und die über eine eigene räumliche, personelle und sachlich-technische Ausstattung verfügt (vgl. hierzu ausführlich BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 29) .

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 336/09

    Eingruppierung eines Facharztes als ständiger Vertreter des Chefarztes

    Der Begriff der ständigen Vertretung ist von den Tarifvertragsparteien ersichtlich in dem Sinne gebraucht worden, der den schon früher von ihnen als Tarifvertragsparteien vereinbarten Regelungen der Vergütungsordnung zum BAT (etwa VergGr. I Fallgr. 4 sowie VergGr. Ia Fallgr. 5, jeweils iVm. Protokollnotiz Nr. 3 Teil I der Anlage 1a) zugrunde lag (vgl. ua. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 27, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 9 zum Tarifmerkmal Funktionsbereich) .

    Selbst wenn nach den oben dargestellten Grundsätzen die Übertragung der Leitung für einen Funktionsbereich oder eine den Vorgaben entsprechende Organisationseinheit dem Arbeitgeber nicht zuzurechnen wäre, könnte er sich hierauf nicht berufen, wenn er die bisherige Zuordnung von Aufgaben trotz einer durch die Überleitung in das neue Tarifsystem veranlassten Überprüfung unbeanstandet lässt (BAG 17. November 2010 - 4 AZR 63/09 - Rn. 25 mwN; 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 39; vgl. weiterhin 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 8; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 64 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 9) .

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 863/08

    Eingruppierung eines Oberarztes

    a) Für die Erfüllung des Merkmals der "medizinischen Verantwortung" iSv. Entgeltgruppe Ä 3 TV-Ärzte/TdL hat der Senat in mehreren Entscheidungen vom 9. Dezember 2009 (ua. - 4 AZR 495/08 - NZA 2010, 895 und - 4 AZR 568/08 -) grundsätzliche Anforderungen aufgestellt:.

    Die sich aus der konkreten Formulierung des Tätigkeitsmerkmals der Entgeltgruppe Ä 4 ergebende Unklarheit, der die Tarifvertragsparteien mit der Protokollerklärung abhelfen wollten, ist in der Entgeltgruppenbezeichnung Ä 3 nach dem oben Dargelegten nicht gegeben (so BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - NZA 2010, 895 und - 4 AZR 568/08 -) .

    Hierzu hat der Senat in mehreren Entscheidungen vom 9. Dezember 2009 (ua. - 4 AZR 495/08 - NZA 2010, 895 und - 4 AZR 568/08 -) grundlegende Anforderungen formuliert.

  • BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 453/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

    Es ist aber regelmäßig davon auszugehen, dass ein Teilbereich im tariflichen Sinne über eine bestimmte Mindestgröße verfügen muss und nicht auf der untersten organisatorischen Hierarchieebene angesiedelt sein kann, was jedoch durch die Anforderung einer organisatorischen Selbständigkeit und die Anbindung an das Merkmal der "medizinischen Verantwortung" in der Regel auch ausgeschlossen sein dürfte (vgl. ausführlich BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 29 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 9) .

    (a) Hierzu hat der Senat im Urteil vom 9. Dezember 2009 (- 4 AZR 568/08 - Rn. 35 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 9) dargelegt, dass im Regelfall eine Klinik, die mehrere Teilbereiche aufweist, ein oder mehrere Gebäude besetzt, innerhalb derer den jeweiligen Teilbereichen eigenständige Räume zugewiesen sind, in denen ihren jeweiligen medizinischen Zwecken nachgegangen wird.

  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 166/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

  • BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 167/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 193/09

    Eingruppierung einer Oberärztin

  • BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 464/10

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte - Übertragung medizinischer

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 300/10

    Eingruppierung einer Oberärztin - Zusammenfassende Bewertung von Arbeitsvorgängen

  • BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 565/09

    Eingruppierung als Oberärztin - medizinische Verantwortung für einen Teilbereich

  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 112/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 305/10

    Eingruppierung einer Oberärztin (hier: Fachärztin für Innere Medizin)

  • BAG, 27.04.2022 - 4 ABR 25/21

    Tätigkeitsmerkmale für Leitende Beschäftigte in der Pflege

  • BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 170/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 385/17

    Vergütung eines Opernchorsängers

  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 431/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 63/09

    Eingruppierung nach der Entgeltgruppe Ä 5 des TV-Ärzte Hessen

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.11.2023 - 2 Sa 40/23

    Eingruppierung - Höhergruppierung - Eingruppierungsfeststellungsklage -

  • BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 670/09

    Eingruppierung einer Fachärztin als Oberärztin - übertragene Spezialfunktion -

  • BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 241/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung der

  • BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 263/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 115/09

    Eingruppierung einer Oberärztin

  • BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 49/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • BAG, 21.09.2011 - 4 AZR 16/10

    Eingruppierung als Oberarzt nach Entgeltgruppe Ä 3 TV-Ärzte/VBGK

  • BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 745/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 15/10

    Eingruppierung als Oberarzt nach Entgeltgruppe Ä 3 des TV-Ärzte/VBGK -

  • BAG, 21.09.2011 - 4 AZR 828/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • BAG, 21.09.2011 - 4 AZR 802/09

    Eingruppierung einer Oberärztin (hier: Fachärztin für Psychiatrie und Neurologie)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.03.2019 - 6 Sa 334/18

    Tarifliche Stufenzuordnung - einschlägige Berufserfahrung -

  • LAG München, 25.02.2011 - 10 Sa 1004/10

    Eingruppierung Oberarzt

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2022 - 6 Sa 1/22

    Eingruppierung - Supply Technician - Stufenzuordnung -

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