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   BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 591/85   

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BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 591/85 (https://dejure.org/1986,1012)
BAG, Entscheidung vom 27.08.1986 - 4 AZR 591/85 (https://dejure.org/1986,1012)
BAG, Entscheidung vom 27. August 1986 - 4 AZR 591/85 (https://dejure.org/1986,1012)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klassifizierung eines Betriebs als dem "Säurebau" oder dem "Fliesenlegerhandwerk" zugehörig - Einordnung in sachliche Geltungbereiche von Tarifverträgen - Auskunftspflicht über die Zahl der Beschäftigten zur Errechnung der Beiträge an eine gemeinsame Einrichtung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 280/85

    Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils - Einziehung von Beiträgen für

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 591/85
    Der gleiche Gesichtspunkt kommt bei der Festsetzung des Streitwertes einer Klage auf Auskunftserteilung zum Tragen (BAG Urteil vom 5. Juni 1985 - 4 AZR 533/83 - AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Der Klägerin bleibt je nach den Umständen des Einzelfalles außerdem unbenommen, eine Stufenklage (§ 254 ZPO) zu erheben (vgl. BAG Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 05.06.1985 - 4 AZR 533/83

    Gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes - Verfahren für

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 591/85
    Mit der Aufzählung der nicht vom Geltungsbereich des BRTV-Bau erfaßten Betriebe in § 1 Abs. 2 Abschnitt VII BRTV-Bau bringen die Tarifvertragsparteien zum Ausdruck, daß diese Betriebe, auch wenn sie unter die Merkmale der vorangehenden Abschnitte des § 1 Abs. 2 BRTV-Bau fallen, trotzdem nicht von dessen fachlichem Geltungsbereich erfaßt werden sollen (BAG Urteil vom 5. Juni 1985 - 4 AZR 533/83 - AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Der gleiche Gesichtspunkt kommt bei der Festsetzung des Streitwertes einer Klage auf Auskunftserteilung zum Tragen (BAG Urteil vom 5. Juni 1985 - 4 AZR 533/83 - AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 309/82

    Eingruppierung: Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger bei einem

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 591/85
    Ob und inwieweit das Landesarbeitsgericht nach § 144 ZPO zur Sachaufklärung und zur eigenen fachlichen Unterrichtung einen Sachverständigen von Amts wegen einschalten will, was vorliegend in Betracht gekommen wäre, liegt in seinem pflichtgemäßen, vom Revisionsgericht nur beschränkt überprüfbaren Ermessen (BAG Urteil vom 29. August 1984 - 4 AZR 309/82 - AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 1. September 1982 - 4 AZR 1134/79 - AP Nr. 68 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 24.09.1975 - 4 AZR 471/74

    Tarifkonkurrenz: RTV-Abbruch - RTV-Bau

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 591/85
    Eine Tarifkonkurrenz, die dazu führen könnte, daß der Rahmentarifvertrag für die Säureschutzindustrie als der speziellere Tarifvertrag für den Betrieb der Beklagten gilt (vgl. BAG Urteil vom 22. Februar 1957 - 1 AZR 536/55 -, Urteil vom 24. September 1975 - 4 AZR 471/74 -, Urteil vom 29. November 1978 - 4 AZR 34/77 - AP Nr. 2, 11 und 12 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz), scheidet schon deswegen aus, weil eine Tarifbindung der Beklagten zu 1) wegen fehlender Verbandszugehörigkeit (§ 3 Abs. 1 TVG) nicht besteht.
  • BAG, 22.02.1957 - 1 AZR 536/55
    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 591/85
    Eine Tarifkonkurrenz, die dazu führen könnte, daß der Rahmentarifvertrag für die Säureschutzindustrie als der speziellere Tarifvertrag für den Betrieb der Beklagten gilt (vgl. BAG Urteil vom 22. Februar 1957 - 1 AZR 536/55 -, Urteil vom 24. September 1975 - 4 AZR 471/74 -, Urteil vom 29. November 1978 - 4 AZR 34/77 - AP Nr. 2, 11 und 12 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz), scheidet schon deswegen aus, weil eine Tarifbindung der Beklagten zu 1) wegen fehlender Verbandszugehörigkeit (§ 3 Abs. 1 TVG) nicht besteht.
  • BAG, 01.09.1982 - 4 AZR 1134/79

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisss zum Land Baden-Württemberg - Prozessuale

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 591/85
    Ob und inwieweit das Landesarbeitsgericht nach § 144 ZPO zur Sachaufklärung und zur eigenen fachlichen Unterrichtung einen Sachverständigen von Amts wegen einschalten will, was vorliegend in Betracht gekommen wäre, liegt in seinem pflichtgemäßen, vom Revisionsgericht nur beschränkt überprüfbaren Ermessen (BAG Urteil vom 29. August 1984 - 4 AZR 309/82 - AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 1. September 1982 - 4 AZR 1134/79 - AP Nr. 68 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1064/79

    Tarifklausel

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 591/85
    Aus demselben Grunde war das Landesarbeitsgericht nicht gehalten, eine Auskunft der Säurefliesnervereinigung, die nicht einmal zu den Tarifvertragsparteien gehört, einzuholen (vgl. BAG Urteil vom 25. August 1982 - 4 AZR 1064/79 - AP Nr. 55 zu § 616 BGB).
  • BAG, 25.11.1981 - 4 AZR 289/79

    Betrieb des Klempnerhandwerks - Arbeitsmethoden des Klempnerhandwerks -

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 591/85
    Damit hat das Landesarbeitsgericht, der Senatsrechtsprechung folgend, zum einen auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit und zum anderen auf die Arbeitsmethoden abgestellt (BAG Urteil vom 25. November 1981 - 4 AZR 289/79 - AP Nr. 36 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 18. Juni 1986 - 4 AZR 195/85 - nicht zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 14.09.1984 - 7 AZR 528/83

    Rechtsmittelfrist - Rechtsmittelbelehrung - Jahresfrist

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 591/85
    Die Regelung des § 552 ZPO, daß die Revisionsfrist spätestens fünf Monate nach Verkündung des Urteils beginnt, die zu einem Ablauf der Revisionsfrist am 19. September 1985 geführt hätte, gilt im arbeitsgerichtlichen Verfahren insoweit nicht, da wegen Fehlens der Rechtsmittelbelehrung zunächst die Jahresfrist nach § 9 Abs. 5 ArbGG anzuwenden ist (BAG Urteil vom 14. September 1984 - 7 AZR 528/83 - AP Nr. 3 zu § 9 ArbGG 1979 m. w. N.).
  • BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 856/78

    Betrieb des Dachdeckerhandwerks - Arbeitsmethoden - Wandflächen von Häusern -

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 591/85
    Als Bestätigung für die Auffassung des Landesarbeitsgerichts kann ferner herangezogen werden, daß die Beklagte als Betrieb des Fliesenlegerhandwerks in die Handwerksrolle eingetragen ist (BAG Urteil vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 856/78 - AP Nr. 33 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 - AP Nr. 59 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 32/71

    Ausschlußfrist - Kündigung - Arbeitgeberkündigung

  • BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 48/79

    Kommanditgesellschaft - Haftung - Gesamtschuldner - Verurteilung

  • BAG, 23.02.1962 - 1 AZR 49/61

    Schlüssigkeit der Prozeßrügen - Umfang der Rechtskraftwirkung

  • BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72

    Eingruppierungsprozeß - Hinweispflicht - Gesamttätigkeit - Einheitlich zu

  • BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 101/82

    Lehrlingsbegriff

  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

  • BAG, 23.09.1981 - 4 AZR 108/79

    Kabelbau - Kabelverlegung mit Erdarbeiten - Überwiegende Beschäftigung -

  • BAG, 18.06.1986 - 4 AZR 195/85

    Fachlicher Geltungsbereich des Verfahrenstarifvertrags Dachdeckerhandwerk -

  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 13/82

    Fahrbahnmarkierung - Straßenbau - Malerbranche - Malerhandwerk - BRTV-Bau

  • BAG, 21.09.1954 - 1 AZB 22/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Berufungeinlegung in vollständiger Berufungsbegründung

  • BAG, 26.02.1959 - 2 AZR 141/56

    Unrichtige Streitwertneufestsetzung - Bindungswirkung - Statthaftigkeit einer

  • BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 846/09

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Chefarztes - Verzugslohn - Verjährung

    Es muss vielmehr im Einzelnen vorgetragen werden, welchen konkreten Hinweis das Landesarbeitsgericht dem Revisionskläger aufgrund welcher Tatsachen hätte erteilen müssen, und welche weiteren erheblichen Tatsachen der Revisionskläger dann in der Berufungsinstanz vorgebracht hätte (vgl. BAG 27. August 1986 - 4 AZR 591/85 - mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 71) .
  • BAG, 27.03.2019 - 10 AZR 318/17

    Beitragspflichten zu der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft -

    Für die tarifliche Einordnung ist etwa nicht von Bedeutung, ob die Fliesen im Mörtelbett verlegt oder mit Spezialkleber mit dem Untergrund verbunden werden (vgl. BAG 27. August 1986 - 4 AZR 591/85 -) .

    Ein Betrieb ist dem Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk auch dann zuzurechnen, wenn er sich auf bestimmte Spezialgebiete dieses Handwerks spezialisiert hat wie zum Beispiel auf die Herstellung von chemisch beständigen Belägen in Labors und Industrieanlagen (vgl. BAG 27. August 1986 - 4 AZR 591/85 -) .

  • BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 393/88

    Verpflichtung zur Beitragszahlung an die Sozialkassen des Baugewerbes für einen

    Sie nimmt die Beklagte zu 1) und deren persönlich haftende Gesellschafterin, die Beklagte zu 2), auf Beitragszahlung für die Monate April 1983 bis Januar 1984 in Anspruch, nachdem die Beklagten rechtskräftig zur Erteilung der zur Berechnung der Beitragsansprüche notwendigen Auskünfte verurteilt worden waren (BAG Urteile vom 27. August 1986 - 4 AZR 591/85 - und - 4 AZR 593/85 -) und diese Auskünfte erteilt hatten.

    Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht zunächst davon aus, daß die rechtskräftige Verurteilung der Beklagten zur Auskunftserteilung nach den Verfahrens-Tarifverträgen des Baugewerbes für die streitbefangenen Zeiträume von April 1983 bis Dezember 1983 (Urteil des Senats vom 27. August 1986 - 4 AZR 591/85 -) und von Oktober 1983 bis Januar 1984 (Urteil des Senats vom 27. August 1986 - 4 AZR 593/85 -) keinen Einfluß auf die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits über die Beitragszahlung hat.

    Der Senat hat sich mit der Abgrenzung von Betrieben, die Fliesenverlegearbeiten im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 14 BRTV-Bau ausführen, von Betrieben des Säurebaus im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 8 BRTV-Bau bereits mehrfach befaßt, wobei die Urteile vom 27. August 1986 (- 4 AZR 591/85 - AP Nr. 71 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, - 4 AZR 592/85 - und - 4 AZR 593/85 - nicht zur Veröffentlichung bestimmt sowie Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 352/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) den Betrieb der Beklagten zu 1) betreffen (vgl. im übrigen Urteile des Senats vom 22. April 1987 - 4 AZR 344/86 - und vom 26. August 1987 - 4 AZR 153/87 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 13.05.2004 - 10 AZR 120/03

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Installationsarbeiten

    c) Beruft sich ein Arbeitgeber auf eine der Ausnahmen des § 1 Abs. 2 Abschn. VII VTV, so trägt er insoweit die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BAG 27. August 1986 - 4 AZR 591/85 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 71; Koch Die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes Rn. 267).
  • LAG Hessen, 03.06.1988 - 15 Sa 137/88

    Streitigkeit über Auskunftspflichten und Beitragszahlungsspflichten gegenüber

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  • LAG Hessen, 14.11.1986 - 5 Sa 653/86

    Betrieblichen Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes ;

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  • BAG, 22.04.1987 - 4 AZR 344/86

    Anspruch auf Auskunftserteilung nach dem Verfahrens-TV - Betrieb des Säurebaus -

    Die Klägerin weist zutreffend darauf hin, daß Verfugungsarbeiten, wenn diese im Zusammenhang mit dem Verlegen von Fliesen durch einen Fliesenlegerbetrieb vorgenommen werden, nur als Teiltätigkeit bzw. Zusammenhangstätigkeit dem Fliesenlegerhandwerk zuzurechnen sind (vgl. BAG Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 591/85 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Der Senat hat im Urteil vom 27. August 1986 (- 4 AZR 591/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) den Begriff des Säurebaus, der von den Tarifvertragsparteien nicht erläutert wird und weder im berufskundlichen Schrifttum noch im allgemeinen Sprachgebrauch einen festumrissenen Inhalt hat, auch unter Berücksichtigung des vom Landesarbeitsgericht herangezogenen Rahmentarifvertrages für die Säureschutzindustrie vom 8. Januar 1983 dahingehend bestimmt, daß unter Säurebau jedenfalls die Erstellung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von baulichen Anlagen, die der Produktion, Aufbewahrung oder Beseitigung chemischer Stoffe dienen, unter Verwendung von Werkstoffen, die gegen die chemischen Einflüsse resistent sind, zu verstehen ist.

  • LAG Hessen, 13.05.2003 - 15 Sa 896/01

    Höhe der Entschädigung bei nicht fristgerechter Auskunftserteilung

    Der bloße Aspekt, auf den beklagten Arbeitgeber Druck auszuüben, die Auskunft auch tatsächlich zu erteilen, rechtfertigt es hingegen nicht, die Entschädigungssumme möglichst hoch anzusetzen (GK-ArbGG/Dörner, § 61 Rz. 24: kein Zwangsmittel, sondern Schadensersatz; anderer Ansicht allerdings BAG Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 591/85 - AP Nr. 71 zu § 1 TVG Tarifverträge. Bau; ebenso der Kläger im Schriftsatz vom 30. Dezember 2002 auf Seite 3 = Blatt 263 d.A. 15 Sa 896/01).
  • LAG Hessen, 18.11.2003 - 15 Sa 2747/98

    Ermittlung des Geltungsbereichs des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren

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  • LAG Hessen, 06.12.1991 - 15 Sa 706/90

    Abgrenzung des Trockenbaus und des Montagebaus vom Tischlerhandwerk;

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  • BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 343/88

    Anspruch der Einzugsstelle für Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes auf

  • LAG Hessen, 23.03.1990 - 15 Sa 1099/89

    Betrieblicher Geltungsbereich der Bau-Tarifverträge; Ansprüche einer

  • LAG Hessen, 30.06.1989 - 15 Sa 1566/88

    Fachlicher und räumlicher Geltungsbereich der Bautarifverträge im Falle der

  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 592/85

    Bindung eines gemeinnützigen Arbeitgebers an den Bundesrahmentarifvertrag für das

  • BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 352/88

    Anspruch auf Auskunftserteilung nach den Verfahrenstarifverträgen des Baugewerbes

  • LAG Hessen, 22.05.1995 - 16 Sa 2002/94

    Ausschlussfrist: Geltungsbereich der Bautarifverträge - Anwendbarkeit von § 270

  • LAG Hessen, 21.10.1991 - 16 Sa 515/91

    Auskunftsverpflichtungen eines Arbeitgebers nach den Sozialkassentarifverträgen

  • LAG Hessen, 23.03.1990 - 15 Sa 86/89

    Einordnung von Steinmetzarbeiten als baugewerblich im Sinne des

  • LAG Hessen, 16.06.1989 - 15 Sa 1166/88

    Ermittlung des Geltungsbereichs der Bau-Tarifverträge; Anspruch auf Einziehung

  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 153/87

    Anspruch einer Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes auf

  • BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 585/86

    Qualifizieren der Isolierung von Elektrokabeln als Malertätigkeit oder als

  • BAG, 19.01.1994 - 10 AZR 548/92

    Abgrenzung einer baugewerblichen Tätigkeit zum Schreinerhandwerk für die

  • LAG Hessen, 16.02.1990 - 15 Sa 365/89

    Betrieblicher Geltungsbereich von Bau-Tarifverträgen; Voraussetzungen für das

  • LAG Hessen, 20.02.1987 - 5 Sa 672/86

    Geltung des Tarifvertrages für einen Handwerksbetrieb

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