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   BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 602/94   

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BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 602/94 (https://dejure.org/1996,1260)
BAG, Entscheidung vom 17.01.1996 - 4 AZR 602/94 (https://dejure.org/1996,1260)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 (https://dejure.org/1996,1260)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tätigkeit einer Kinderpflegerin als Erzieherin als Beleg für das Vorliegen der Fähigkeiten und Erfahrungen, die einer Erzieherin mit staatlicher Anerkennung gleichwertig sind - Eingruppierung einer Kinderpflegerin in der Tätigkeit als Erzieherin

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung: Kinderpflegerin in der Tätigkeit als Erzieherin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1996, 752
  • NZA-RR 1997, 35
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 13.12.1978 - 4 AZR 322/77

    Technischer Angestellter - Kernphysik- und Isotopenlabor - Technische

    Auszug aus BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 602/94
    Dabei wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei freilich Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten Teilgebiet erzieherischer Tätigkeit nicht ausreichend sind (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 -, vom 28. Februar 1979 - 4 AZR 427/77 -, vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 - und vom 25. Oktober 1978 - 4 AZR 177/77 - AP Nr. 41, 16, 12 und 10 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu diesem Merkmal bei technischen Angestellten).

    Nur wenn diese beiden Erfordernisse kumulativ erfüllt sind, wird den tariflichen Anforderungen genügt (Senatsurteile vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - und vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 - AP, aaO).

    Bezüglich der subjektiven Voraussetzung der "gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen" hat der Senat zwar anerkannt und hervorgehoben, daß es rechtlich möglich ist, aus der ausgeübten Tätigkeit eines Angestellten Rückschlüsse auf seine Fähigkeiten und Erfahrungen zu ziehen (z. B. Urteile vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 -, vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 12 und 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Diese Darlegung hat die Klägerin, der es oblag, alle Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfalle zu beweisen, aus denen sich die Erfüllung sämtlicher Tätigkeitsmerkmale ergibt (Senatsurteil vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 - AP, aaO, m.w.N.), versäumt.

    Dies würde allerdings dafür sprechen, daß sie über Fähigkeiten und Erfahrungen verfügt, die denen einer staatlich geprüften Erzieherin entsprechen (vgl. Senatsurteil vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 - AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 394/92

    Erfordernis eines beamtenrechlichen Ausleseverfahrens bei Besetzung einer freien

    Auszug aus BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 602/94
    Er ist dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden läßt (BAG Urteile vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 - AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 1 der Gründe; vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 811/87 - AP Nr. 144 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 394/92 - AP Nr. 171 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Dagegen beansprucht der Gleichbehandlungsgrundsatz nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts uneingeschränkt Geltung, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip festlegt (z. B. BAG Urteil vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - BAGE 71, 29 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 2 b (3) der Gründe; vom 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP Nr. 102 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 3 a der Gründe; vom 10. März 1993 - 4 AZR 204/92 -, nicht veröffentlicht, zu II 2 c aa der Gründe; vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 394/92 - AP Nr. 171 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag = EzA Art. 119 EWG-Vertrag Nr. 18, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 219/93

    Eingruppierung einer Erzieherin - mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 602/94
    So hat der Senat in jüngerer Zeit beispielsweise entschieden über Vergütungsansprüche einer Erzieherin/eines Erziehers in einem Psychiatrischen Krankenhaus (Urteil vom 29. Januar 1992 - 4 AZR 217/91 - ZTR 1992, 200), in einer Wohngruppe für geistig behinderte Frauen (Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband), im Arbeitstrainingsbereich in einer Behindertenwerkstatt (Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 4 zu § 12 AVR Caritasverband), in einer Wohngruppe von Kindern aus zerrütteten Familienverhältnissen (Urteil vom 25. August 1993 - 4 AZR 534/92 -, n.v.), als Lehrkraft an Sonderschulen (Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) und in der Frühförderung (Urteil vom 22. März 1995 - 4 AZR 30/94 - AP Nr. 195 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Dagegen beansprucht der Gleichbehandlungsgrundsatz nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts uneingeschränkt Geltung, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip festlegt (z. B. BAG Urteil vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - BAGE 71, 29 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 2 b (3) der Gründe; vom 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP Nr. 102 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 3 a der Gründe; vom 10. März 1993 - 4 AZR 204/92 -, nicht veröffentlicht, zu II 2 c aa der Gründe; vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 394/92 - AP Nr. 171 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag = EzA Art. 119 EWG-Vertrag Nr. 18, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 358/92

    Erzieherin in Wohngruppe von Behinderten

    Auszug aus BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 602/94
    Für solche Klagen besteht auch außerhalb des öffentlichen Dienstes das nach § 256 ZPO erforderliche besondere Feststellungsinteresse (Senatsurteile vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I der Gründe = EzA § 4 TVG Großhandel Nr. 2; vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband, zu B I der Gründe).

    So hat der Senat in jüngerer Zeit beispielsweise entschieden über Vergütungsansprüche einer Erzieherin/eines Erziehers in einem Psychiatrischen Krankenhaus (Urteil vom 29. Januar 1992 - 4 AZR 217/91 - ZTR 1992, 200), in einer Wohngruppe für geistig behinderte Frauen (Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband), im Arbeitstrainingsbereich in einer Behindertenwerkstatt (Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 4 zu § 12 AVR Caritasverband), in einer Wohngruppe von Kindern aus zerrütteten Familienverhältnissen (Urteil vom 25. August 1993 - 4 AZR 534/92 -, n.v.), als Lehrkraft an Sonderschulen (Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) und in der Frühförderung (Urteil vom 22. März 1995 - 4 AZR 30/94 - AP Nr. 195 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 29.10.1980 - 4 AZR 750/78

    Entsprechende Tätigkeiten - Örtliche Leitung von Bauten - Bauwesen - Baurecht -

    Auszug aus BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 602/94
    Dabei wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei freilich Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten Teilgebiet erzieherischer Tätigkeit nicht ausreichend sind (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 -, vom 28. Februar 1979 - 4 AZR 427/77 -, vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 - und vom 25. Oktober 1978 - 4 AZR 177/77 - AP Nr. 41, 16, 12 und 10 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu diesem Merkmal bei technischen Angestellten).

    Nur wenn diese beiden Erfordernisse kumulativ erfüllt sind, wird den tariflichen Anforderungen genügt (Senatsurteile vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - und vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 - AP, aaO).

  • BAG, 26.11.1980 - 4 AZR 809/78

    Staatlich geprüfte Chemotechniker - Sonstige Angestellte - Vergleichbare Aufgaben

    Auszug aus BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 602/94
    Bei dem Tatbestandsmerkmal der "gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Urteil vom 26. November 1980 - 4 AZR 809/78 - AP Nr. 37 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Vielmehr zeigt die Lebenserfahrung, daß "sonstige Angestellte", selbst wenn sie im Einzelfall eine "entsprechende Tätigkeit" ausüben, gleichwohl - anders als ein Angestellter mit der in der ersten Alternative vorausgesetzten Ausbildung - häufig an anderen Stellen deswegen nicht eingesetzt werden können, weil ihnen für andere Tätigkeiten Kenntnisse und Erfahrungen fehlen (Senatsurteil vom 26. November 1980 - 4 AZR 809/78 - AP Nr. 37 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 513/91

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung

    Auszug aus BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 602/94
    Dagegen beansprucht der Gleichbehandlungsgrundsatz nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts uneingeschränkt Geltung, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip festlegt (z. B. BAG Urteil vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - BAGE 71, 29 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 2 b (3) der Gründe; vom 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP Nr. 102 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 3 a der Gründe; vom 10. März 1993 - 4 AZR 204/92 -, nicht veröffentlicht, zu II 2 c aa der Gründe; vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 394/92 - AP Nr. 171 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag = EzA Art. 119 EWG-Vertrag Nr. 18, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 602/94
    Dagegen beansprucht der Gleichbehandlungsgrundsatz nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts uneingeschränkt Geltung, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip festlegt (z. B. BAG Urteil vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - BAGE 71, 29 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 2 b (3) der Gründe; vom 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP Nr. 102 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 3 a der Gründe; vom 10. März 1993 - 4 AZR 204/92 -, nicht veröffentlicht, zu II 2 c aa der Gründe; vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 394/92 - AP Nr. 171 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag = EzA Art. 119 EWG-Vertrag Nr. 18, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 811/87

    Verletzung des dem Arbeitsvertragsrecht angehörenden Gleichbehandlungsgrundsatzes

    Auszug aus BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 602/94
    Er ist dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden läßt (BAG Urteile vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 - AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 1 der Gründe; vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 811/87 - AP Nr. 144 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 394/92 - AP Nr. 171 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 27.07.1988 - 5 AZR 244/87

    Feststellungsinteresse einer Klägerin, die eine höhere Vergütung auch für die

    Auszug aus BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 602/94
    Er ist dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden läßt (BAG Urteile vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 - AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 1 der Gründe; vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 811/87 - AP Nr. 144 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 394/92 - AP Nr. 171 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 10.03.1993 - 4 AZR 204/92

    Eingruppierung - Nichterfüllererlaß - Gleichbehandlung - Anforderungen an die

  • BAG, 28.02.1979 - 4 AZR 427/77

    Darlegungslast - Beweislast - Eingruppierungsfeststellungsklage - Bestimmung der

  • BAG, 25.08.1993 - 4 AZR 534/92
  • BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 589/93

    Eingruppierung einer Diplom-Sozialpädagogin als Erzieherin - Formale

  • BAG, 29.01.1992 - 4 AZR 217/91

    Eingruppierung eines Erziehers in psychiatrischem Krankenhaus - Tätigkeitsmerkmal

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 383/92

    Arbeitserzieher in Trainingsgruppe einer Behindertenwerkstatt

  • BAG, 25.10.1978 - 4 AZR 177/77

    Arbeitsforscher - Vorkalkulatoren - Dienstbereich des

  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 271/94

    Eingruppierung im Bereich "Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen"

  • BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 888/93

    Eingruppierung in die richtige Vergütungsgruppe des

  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

  • BAG, 22.03.1995 - 4 AZR 30/94

    Eingruppierung in die Frühförderung

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • BAG, 29.09.1982 - 4 AZR 1161/79

    Gleichwertige Fähigkeiten - Gleichwertige Erfahrungen - Sonstiger Angestellter -

  • BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 355/85

    Tarifgerechte Eingruppierung einer leitenden Unterrichtsschwester - Anspruch auf

  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 489/95

    Eingruppierung einer Zweitkraft in einer Kindergartengruppe

    Der Senat nimmt in seiner Rechtsprechung zu der Tätigkeit von Gruppenbetreuern (vgl. z. B. Urteil vom 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt, m.w.N.; Urteil vom 6. März 1996 - 4 AZR 801/94 - n.v., m.w.N.) regelmäßig an, daß diese einen einzigen großen Arbeitsvorgang bildet.
  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 184/08

    Eingruppierung bei Beratungstätigkeit in der Schuldner- und

    (1) Der Begriff des Arbeitsvorgangs in § 22 BMT-AW II entspricht im Wesentlichen dem des Bundes-Angestelltentarifvertrages (Senat 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 - zu II 1.1.2 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge Arbeiterwohlfahrt Nr. 3).
  • BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 151/96

    Eingruppierung: Kinderpflegerin in der Tätigkeit als Erzieherin

    Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt Urteile vom 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt und vom 6. März 1996 - 4 AZR 801/94 - n.v.).

    Der Auffassung der 13. Kammer des LAG Niedersachsen ist der Senat in seinem Urteil vom 17. Januar 1996 (- 4 AZR 602/94 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt) nicht gefolgt und hat das in seinem Urteil vom 6. März 1996 (- 4 AZR 801/94 - n.v.) bestätigt.

    Auch dazu hat der Senat in seinen Urteilen vom 17. Januar 1996 (- 4 AZR 602/94 - aaO) und vom 6. März 1996 (- 4 AZR 801/94 - n.v.) bereits das Erforderliche gesagt: Der Beruf der Erzieherin umfaßt heute die früher getrennten Berufe "Krippenerzieherin", "Kindergärtnerin", "Hortnerin", "Jugenderzieherin" und "Heimerzieherin".

  • BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 105/99

    Eingruppierung: Mitarbeiterin in neurologischem REHA-Zentrum

    Dabei wird nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch diese Ausbildung vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei freilich Fähigkeiten und Erfahrung auf einem eng begrenzten Teilgebiet der Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin nicht ausreichen (ständige Rechtsprechung des Senats zum sog. "sonstigen Angestellten" zB 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59; 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 3 und 8. Oktober 1997 - 4 AZR 151/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 232 jeweils mwN).

    Nur wenn diese beiden Erfordernisse kumulativ erfüllt sind, wird den Anforderungen des Tätigkeitsmerkmals genügt (Senat 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 - aaO mwN).

    Vielmehr zeigt die Lebenserfahrung, daß "sonstige Angestellte", selbst wenn sie im Einzelfall "entsprechende Tätigkeiten" ausüben, gleichwohl - anders als ein Mitarbeiter mit der in der ersten Alternative vorausgesetzten Ausbildung - häufig an anderen Stellen deswegen nicht eingesetzt werden können, weil ihnen für andere Tätigkeiten Fähigkeiten und Erfahrungen bzw. Erfahrung fehlen (Senat 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 - aaO mwN).

    V c AVR hat die Klägerin, die die Darlegungs- und Beweislast für alle anspruchsbegründenden Tatsachen trägt (Senat 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 - aaO mwN), insbesondere auch zu den Voraussetzungen der Anmerkung 13 zum EGP 25, versäumt.

    Deren berufliche Qualifikation und Aufgabenfelder hat der Senat in seiner Entscheidung vom 17. Januar 1996 (- 4 AZR 602/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 3, zu II 1.4. 2.3 der Gründe) ausführlich dargestellt.

  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 545/98

    Eingruppierung als technischer Angestellter

    Dabei wird nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch die entsprechende Fachhochschulausbildung als Ingenieur vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei freilich Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten Teilgebiet dieser Ingenieurausbildung nicht ausreichen (Senat 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59; zum Begriff des sonstigen Angestellten aus jüngerer Zeit vgl. Senat 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 3 und Senat 8. Oktober 1997 - 4 AZR 151/96 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 232 jeweils mwN).

    Nur wenn diese beiden Erfordernisse kumulativ erfüllt sind, wird den tariflichen Anforderungen genügt (Senat 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 - aaO mwN).

    Vielmehr zeigt die Lebenserfahrung, daß "sonstige Angestellte" , selbst wenn sie im Einzelfall eine "entsprechende Tätigkeit" ausüben, gleichwohl - anders als ein Angestellter mit der in der ersten Alternative vorausgesetzten Ausbildung - häufig an anderen Stellen deswegen nicht eingesetzt werden können, weil ihnen für andere Tätigkeiten Kenntnisse und Erfahrungen fehlen (Senat 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 - aaO mwN).

    5 BAT sind nach dem Vortrag des Klägers, dem es oblag, alle Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfalle zu beweisen, aus denen sich die Erfüllung sämtlicher Tätigkeitsmerkmale ergibt (Senat 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 - aaO mwN), auch dann nicht erfüllt, wenn ihm folgend aus den von ihm ausgeübten Tätigkeiten auf seine Fähigkeiten und Erfahrungen geschlossen wird.

  • BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 670/96

    Eingruppierung: Erzieherin in Sozialarbeitertätigkeit

    Bei den Anforderungen der "gleichwertigen Fähigkeiten" und "Erfahrungen" handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe (z. B. Urteile des Senats vom 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt; vom 8. Oktober 1997 - 4 AZR 151/96 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    4.1 Zu den subjektiven Anforderungen "aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen" an den sonstigen Angestellten wird auf die gefestigte Rechtsprechung des Senats verwiesen (z. B. Urteile des Senats vom 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 - aaO und vom 8. Oktober 1997 - 4 AZR 151/96 - aaO, jeweils m.w.N.).

  • BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 164/96

    Eingruppierung einer Spielkreisleiterin

    Der Senat nimmt in seiner Rechtsprechung zu der Tätigkeit von Gruppenbetreuern regelmäßig an, daß diese einen einzigen großen Arbeitsvorgang bildet (vgl. Senatsurteile vom 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt; vom 26. März 1997 - 4 AZR 489/95 - AP Nr. 223 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 26/95

    Eingruppierung einer Kinderpflegerin; Zweitkraft

    Hinweise: Eingruppierung einer als Zweitkraft in einer Kindertagesstätte in einer Kindergartengruppe mit durchschnittlich 18 Kindern im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung eingesetzten Kinderpflegerin mit staatlicher Anerkennung; Betreuung von Kindern in Randzeiten; Betreuung von Kleingruppen; Kinderpflegerin als "sonstige Angestellte mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen" einer Erzieherin; vgl. BAG Urteil vom 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; BAG Urteil vom 6. März 1996 - 4 AZR 801/94 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.2015 - 7 Sa 23/15

    Eingruppierung einer Ergotherapeutin im sozialtherapeutischen Wohnheim -

    Dadurch haben sie zum Ausdruck gebracht, dass sie alle Einzeltätigkeiten, die zu der bezeichneten Aufgabe ("Tätigkeiten in ... Gruppen") gehören, tariflich einheitlich bewerten (BAG, Urteil vom 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 - NZA-RR 1997, 35, 36).

    Hinsichtlich des Merkmals "gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen" wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei freilich Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten Teilgebiet erzieherischer Tätigkeit nicht ausreichend sind (BAG, Urteil vom 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 - NZA-RR 1997, 35, 37 m. w. N.).

    Dies sind z.B. Kinderkrippen, Beratungsstellen für Frühförderung, Kindergärten, Vorklassen und Schulkindergärten, Horte, Haus der offenen Tür, Einrichtungen für behinderte Kinder und Jugendliche, Krankenhäuser, Psychiatrische Kliniken, Schulen, Jugendwohnheime, Kinderheime usw. Diese Aufzählung vermittelt auch, welchen verschiedenen Personengruppen die Arbeit der Erzieherin dienen und welche unterschiedlichen Inhalte sie haben kann" (BAG, Urteil vom 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 - NZA-RR 1997, 35, 37 .).

  • LAG Düsseldorf, 12.01.2010 - 17 Sa 848/09

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen in einer Erziehungsberatungsstelle

    Der Begriff des Arbeitsvorgangs in § 22 BMT-AW II entspricht im Wesentlichen dem des Bundesangestelltentarifvertrages (BAG Urteil v. 20.05.2009 a.a.O.; BAG Urteil v. 17.01.1996 - 4 AZR 602/94 - zu II 1.1.2 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge Arbeiterwohlfahrt Nr. 3).
  • BAG, 13.11.1996 - 4 AZR 292/95
  • LAG Hamm, 09.02.2022 - 3 Sa 1022/21

    Eingruppierung einer angestellten Krankenpflegerin; Arbeitsrechtlicher

  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 178/96

    Bewährungsaufstieg - Anrechnung von Dienstzeiten bei anderen Arbeitgebern

  • LAG Hamm, 06.06.2019 - 11 Sa 1066/18

    Eingruppierung; Erzieherin

  • BAG, 15.11.1995 - 4 AZN 580/95

    Eingruppierung einer staatlich anerkannten Kinderpflegerin im Vorschulunterricht

  • LAG Baden-Württemberg, 16.01.2023 - 1 Sa 12/22

    Eingruppierung einer Altenpflegerin in der Tätigkeit einer

  • ArbG Rheine, 09.05.2019 - 4 Ca 194/19
  • LAG Hamm, 02.05.1996 - 12 Sa 1164/95

    Eingruppierung: Erzieherin als Schulkindergartenleiterin

  • LAG Sachsen, 18.10.2019 - 5 Sa 181/18

    Eingruppierung - Sozialarbeiterin im sozialpsychiatrischen Dienst - sonstige

  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 834/95
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.06.2017 - 4 Sa 230/16

    Eingruppierung Beschäftigte in der IT-Systemtechnik - TV-L - Rechtskraftwirkung

  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 835/95
  • BAG, 09.12.1998 - 10 AZR 244/98
  • BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 801/94
  • LAG Nürnberg, 12.01.1999 - 6 Sa 1060/92

    Eingruppierung: Heilerziehungspflegehelferin

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.2012 - 2 Sa 5/12

    Eingruppierung - Systemtechniker - BAT-O/TV-L

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 22.06.2012 - AS 11/12

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.03.2014 - AS 3/14

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.06.2013 - AS 5/13

    Ersetzung der Zustimmung

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 18.11.2011 - AS 14/11

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

  • ArbG Kiel, 24.06.2021 - 3 Ca 149 öD e/21

    Eingruppierung - Serviceeinheit beim Arbeitsgericht - anzuwendender Tarifvertrag

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 22.11.2013 - AS 17/13

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

  • ArbG Kiel, 04.08.2021 - 4 Ca 516 öD/21

    Eingruppierung - Tätigkeitsmerkmal gleichwertige Fähigkeiten - Serviceeinheit am

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