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   BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 629/06   

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BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 629/06 (https://dejure.org/2007,748)
BAG, Entscheidung vom 24.01.2007 - 4 AZR 629/06 (https://dejure.org/2007,748)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 2007 - 4 AZR 629/06 (https://dejure.org/2007,748)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Tarifliche Eingruppierung einer Teilzeitbeschäftigten im Schuldienst; Verpflichtungen des öffentlichen Arbeitgebers zur Besetzung freier Höhergruppierungsstellen für angestellte Lehrer nach der Maßgabe dienstlicher Beurteilungen gemäß der sächsischen Lehrerrichtlinie; ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs... . 2; ; ÄndTV Nr. 1 zum BAT-O § 2; ; BAT-O SR 2 I l; ; Richtlinien des Freistaates Sachsen zur Neuregelung der Eingruppierung der angestellten Lehrer vom 22. Juni 1995 (LehrerRL) Vorbemerkung Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2
    Lehrereingruppierung; "Beförderungsanspruch"; Rechtsschutz gegen dienstliche Beurteilung

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 2
    Lehrereingruppierung; "Beförderungsanspruch"; Rechtsschutz gegen dienstliche Beurteilung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Höhergruppierung sächsischer Lehrer bei begrenzter Stellenzahl

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Höhergruppierungsauswahl sächsischer Lehrer bei begrenzter Stellenzahl zulässig - Notwendige Beurteilungsnoten dürfen sich in den jeweiligen Bezirken unterscheiden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 121, 91
  • NVwZ-RR 2007, 797
  • NZA 2008, 70 (Ls.)
  • NZA-RR 2007, 608
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (40)

  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 34.99

    Berufung gegen ein Bescheidungsurteil, mit dem der Dienstherr zur Neuerstellung

    Auszug aus BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 629/06
    aa) Eine dienstliche Beurteilung dient - anders als ein Zeugnis oder ein Zwischenzeugnis nach § 61 Abs. 1 und 2 BAT-O - nicht der Außendarstellung, auch nicht der beruflichen Förderung des Beamten, sondern lediglich dem internen Verwaltungsgebrauch zur Feststellung der Verwendungsmöglichkeiten des Angestellten einschließlich einer sachlich und rechtlich richtigen Auslese bei Beförderungsentscheidungen (BVerwG 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 34.99 - BVerwGE 111, 318, 320; Schnellenbach Beamtenrecht in der Praxis Rn. 424, jeweils mwN).

    Das schließt nach der Rechtsprechung des BVerwG sowohl die Teilaufhebung als auch die Verpflichtung zu einer auf Teile der Beurteilung beschränkten Neubescheidung aus (13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 34.99 - BVerwGE 111, 318, 319).

    Auch wenn die Gesamtnote sich letztlich rein arithmetisch aus den Teilnoten ergibt (VwV-LK-Beurt Ziff. V 4.2), können Rückwirkungen aus einer abweichenden Beurteilung in (mehreren) Teilnoten auf die Maßstäbe - und damit auf die Beurteilung anderer Beschäftigter - nicht ausgeschlossen werden, da durch einen solchen partiellen "Eingriff" in das Noten- und Bewertungsgefüge der einheitliche Beurteilungsmaßstab durch die Beurteilungskommission nicht mehr gewährleistet ist (zur Funktion der dienstlichen Beurteilung als von Rechts wegen gebotene zuverlässige Klärung einer Wettbewerbssituation BVerwG 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 34.99 - aaO S. 320).

    III BAT-O. Die Unrichtigkeit der dienstlichen Beurteilung ist daher kein Teil des Streitgegenstandes (vgl. zum "rechtlich unteilbaren Streitgegenstand der Rechtmäßigkeit der dienstlichen Beurteilung" BVerwG 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 34.99 - BVerwGE 111, 318, 319 f.), sondern Teil der Klagebegründung.

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78
    Auszug aus BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 629/06
    Allein der Dienstherr oder der für ihn handelnde jeweilige Vorgesetzte soll ein persönlichkeitsbedingtes Werturteil darüber abgeben, ob und inwieweit der Beamte den - ebenfalls vom Dienstherrn zu bestimmenden - zahlreichen fachlichen und persönlichen Anforderungen des konkreten Amtes und der Laufbahn entspricht (grdl. BVerwG 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245, 246; 9. Juni 1994 - BVerwG 2 A 1.93 - DokBer B 1994, 309).

    Auch der Nachweis eines Verfahrensfehlers kann deshalb regelmäßig nicht dazu führen, dass die angegriffene Beurteilung durch die Gerichte in vollem Umfang nachvollzogen oder gar durch eine eigene Beurteilung ersetzt wird (BVerwG 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245, 246).

    Soweit in der verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung und Literatur vertreten wird, dass - vor dem Hintergrund des Amtsermittlungsprinzips im Verwaltungsprozess (§ 86 VwGO) - das Risiko der Nichtaufklärbarkeit von Tatsachen zu Lasten des Dienstherrn geht (so zB BVerwG 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245, 248; Schnellenbach Beamtenrecht in der Praxis Rn. 483), bezieht sich dies allein auf den (beamtenrechtlichen) Bestand der vom Dienstherrn abgegebenen dienstlichen Beurteilung.

    Bereits im Normalfall begründen derartige Verfahrensfehler nicht unbedingt den Bestand der dienstlichen Beurteilung, da sie sich als solche nicht auf das Ergebnis auswirken (Schnellenbach Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter 3. Aufl. Teil B Rn. 470 mwN; andere Folgen sind dagegen möglich, zB kostenrechtliche Auswirkungen bei der Nachholung von Erläuterungen im Verwaltungsprozess BVerwG 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245, 252).

  • BVerwG, 15.12.1992 - 6 P 32.90

    Vereinbarkeit der generell gehandhabten dezentralen Planstellenbewirtschaftung

    Auszug aus BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 629/06
    Denn bei der Zuweisung von Beförderungsstellen handelt es sich grundsätzlich nicht um einen Bestandteil der mit der nachfolgenden Beförderung einhergehenden Auswahlentscheidung (BVerwG 15. Dezember 1992 - BVerwG 6 P 32.90 - AP BPersVG § 77 Nr. 6).

    Die Verpflichtung des Dienstherrn zur Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gemäß Art. 33 Abs. 2 GG geht nicht so weit, dass Beförderungsstellen stets derjenigen Dienststelle zugewiesen werden müssen, an der die am besten bewerteten Bediensteten tätig sind (BVerwG 15. Dezember 1992 - BVerwG 6 P 32.90 - AP BPersVG § 77 Nr. 6).

    Selbst die nachfolgende Auswahlentscheidung nach den Grundsätzen der Bestenauslese rechtfertigt sich durch ihre Funktion für das öffentliche Interesse an der Erfüllung der Verwaltungsaufgaben (BVerwG 15. Dezember 1992 - BVerwG 6 P 32.90 - aaO).

    So weit reicht die Selbstbindung der Verwaltung grundsätzlich nicht (15. Dezember 1992 - BVerwG 6 P 32.90 - AP BPersVG § 77 Nr. 6).

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 16.89

    Dienstpostenbewertung - Planstelle - Beförderungsanspruch - Haushaltsplan -

    Auszug aus BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 629/06
    Eine andere Beurteilung ist nur in Missbrauchsfällen in Betracht zu ziehen, wenn die Entscheidung des Dienstherrn darauf zielt, einen bestimmten Beamten vom Vorteil der grundsätzlich gewollten Höherbewertung auszuschließen (BVerwG 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 16.89 - NVwZ 1991, 375).

    Die Ausbringung von Planstellen im Haushaltsplan dient allein öffentlichen Interessen; die Frage, ob die in Betracht kommenden öffentlichen Interessen untereinander fehlerfrei abgewogen werden, berührt grundsätzlich nicht Rechte des Beamten (BVerwG 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 16.89 - NVwZ 1991, 375).

    Beamte aber haben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Beförderung (st. Rspr. des BVerwG zB 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 16.89 - NVwZ 1991, 375) und müssen Ungleichbehandlungen hinnehmen, die sich aus der Stellenbewirtschaftung im Rahmen der Organisationsbefugnisse des Dienstherrn ergeben.

  • BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 334/02

    Dienstliche Beurteilung eines weitgehend freigestellten Personalratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 629/06
    Die diesem Akt wertender Erkenntnis gegenüberstehende Rechtskontrolle durch die Gerichte kann sich nach ganz einhelliger Meinung nur darauf beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - BAGE 90, 106, 110; 8. Mai 2001 - 9 AZR 208/00 -EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 60; 19. März 2003 - 7 AZR 334/02 - BAGE 105, 329, 334; ebenso st. Rspr. des BVerwG zB 5. November 1998 - BVerwG 2 A 3.97 - NVwZ-RR 1999, 455, insoweit in BVerwGE 107, 360 nicht abgedruckt; 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 - BVerwGE 114, 80, 82, jeweils mwN; ebenso BVerfG 29. Mai 2002 - 2 BvR 723/99 - ZTR 2002, 451).

    Dies wäre etwa in Erwägung zu ziehen, wenn auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls eine Reduzierung des Beurteilungsspielraums auf Null gegeben ist, im Ergebnis die Höhergruppierung also die einzig erkennbar fehlerfreie Entscheidung wäre (BAG 19. März 2003 - 7 AZR 334/02 - BAGE 105, 329, 336; vgl. entsprechend für die arbeitsrechtliche Konkurrentenklage BAG 2. Dezember 1997 - 9 AZR 445/96 - BAGE 87, 165, 169).

  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 445/96

    Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage

    Auszug aus BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 629/06
    Dies wäre etwa in Erwägung zu ziehen, wenn auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls eine Reduzierung des Beurteilungsspielraums auf Null gegeben ist, im Ergebnis die Höhergruppierung also die einzig erkennbar fehlerfreie Entscheidung wäre (BAG 19. März 2003 - 7 AZR 334/02 - BAGE 105, 329, 336; vgl. entsprechend für die arbeitsrechtliche Konkurrentenklage BAG 2. Dezember 1997 - 9 AZR 445/96 - BAGE 87, 165, 169).

    Prozessual ist dies mit einem der verwaltungsgerichtlichen "Bescheidungsklage" (§ 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO) nachgebildeten Antrag auf Neuvornahme der dienstlichen Beurteilung (entspr. "Neubescheidung" im Verwaltungsprozess) zu erreichen, weil es nicht der Aufhebung eines belastenden Verwaltungsaktes (bzw. der dienstlichen Beurteilung) bedarf, sondern einer Wiederholung der der Auswahlentscheidung zu Grunde liegenden dienstlichen Beurteilung, mit der Maßgabe der Beachtung des Rechtsstandpunktes des Gerichts, also unter Ausschluss der gerügten und vom Gericht als fehlerhaft angesehenen Punkte (vgl. zur Zulässigkeit eines solchen Antrags bei der arbeitsrechtlichen Konkurrentenklage BAG 2. Dezember 1997 - 9 AZR 445/96 - BAGE 87, 165, 168 f.).

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 13.79

    Beurteilungsmaßstäbe bei einer dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 629/06
    Dies ist bereits vom Ansatz her abwegig, was sich schon darin zeigt, dass gemäß VwV-LK-Beurt ein Richtwert festgesetzt worden ist, nach dem bei den Beurteilungen auch unter Berücksichtigung der Einzelfallgerechtigkeit davon ausgegangen werden soll, dass Gesamturteile von 3, 0 bis 5, 0 Punkten in etwa an 60 Prozent der Beurteilten derselben Vergleichsgruppe vergeben werden sollen (zur Zulässigkeit derartiger Richtwerte in Beurteilungsrichtlinien vgl. BVerwG 24. November 2005 - BVerwG 2 C 34.04 - BVerwGE 124, 356; 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 - ZBR 1981, 197; 13. November 1997 - BVerwG 2 A 1.97 - DVBl. 1998, 638 zur Festlegung einer Quote von 80 Prozent durchschnittlicher Bewertungen).

    Ob den Ausführungen des Fünften Senats im Urteil des BAG vom 28. März 1979 (- 5 AZR 80/77 - AP BPersVG § 75 Nr. 3 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 24) zu der Verpflichtung des öffentlichen Arbeitgebers zur Darlegung von Tatsachen, die einer dienstlichen Beurteilung zu Grunde liegen, auch heute noch gefolgt werden kann (deutlich abweichend BVerwG 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 - ZBR 1981, 197; krit. auch Schnellenbach Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter aaO Rn. 481), bedarf keiner Entscheidung, da es bei dem genannten Urteil des Fünften Senats nicht um die Abänderung einer dienstlichen Beurteilung ging, sondern um die Entfernung einer Beurteilung aus der Personalakte des dortigen Klägers.

  • BVerfG, 29.05.2002 - 2 BvR 723/99

    Bremer Frauenquote verstößt gegen EG-Recht

    Auszug aus BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 629/06
    Die diesem Akt wertender Erkenntnis gegenüberstehende Rechtskontrolle durch die Gerichte kann sich nach ganz einhelliger Meinung nur darauf beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - BAGE 90, 106, 110; 8. Mai 2001 - 9 AZR 208/00 -EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 60; 19. März 2003 - 7 AZR 334/02 - BAGE 105, 329, 334; ebenso st. Rspr. des BVerwG zB 5. November 1998 - BVerwG 2 A 3.97 - NVwZ-RR 1999, 455, insoweit in BVerwGE 107, 360 nicht abgedruckt; 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 - BVerwGE 114, 80, 82, jeweils mwN; ebenso BVerfG 29. Mai 2002 - 2 BvR 723/99 - ZTR 2002, 451).

    ee) Es liegt auch nicht eine ganz besondere Fallkonstellation vor, in dem eine unmittelbare Abänderung der dienstlichen Beurteilung durch das Gericht in Betracht kommen kann, was nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts "- wenn überhaupt - nur in seltenen Ausnahmefällen" (29. Mai 2002 - 2 BvR 723/99 - ZTR 2002, 451, 452) denkbar ist.

  • BVerwG, 26.10.2000 - 2 C 31.99

    Angestelltenstelle; Umwandlung in Beamtenstelle; Angestellter, Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 629/06
    Die gleiche Dispositionsfreiheit kommt dem Dienstherrn - im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Haushalts- und Besoldungsrechts - bei der Stellenplanbewirtschaftung zu (26. Oktober 2000 - BVerwG 2 C 31.99 -ZTR 2001, 191 mwN).

    Eine lediglich mittelbartatsächliche Begünstigung reicht zur Begründung eines Anspruchs auf fehlerfreie Ermessensausübung nicht aus (BVerwG 26. Oktober 2000 - BVerwG 2 C 31.99 - aaO mwN).

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 629/06
    Auch durch diesen erfolgt die Bewirtschaftung allein nach organisations- und verwaltungspolitischen Bedürfnissen (BVerwG 28. Oktober 2004 - BVerwG 2 C 23.03 - BVerwGE 122, 147).

    Darum lässt Art. 33 Abs. 2 GG bei der Entscheidung über die Besetzung einer freien Stelle neben der Bestenauslese auch andere Kriterien bei der Auswahlentscheidung zu, die allerdings sachlich untersetzt sein müssen (zB angemessene Wartezeiten, das Verbot eines "Überspringens" eines laufbahnrechtlich zu durchlaufenden Amtes usw.; vgl. dazu Schnellenbach Beamtenrecht in der Praxis 6. Aufl. Rn. 60 mwN; aber auch BVerwG 28. Oktober 2004 - BVerwG 2 C 23.03 - BVerwGE 122, 147 gegen eine Mindestverweildauer von mehr als 10 Jahren in dem bisherigen Amt).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

  • BAG, 16.05.2002 - 6 AZR 198/01

    Vergütung von Lehrkräften bei höherwertiger Tätigkeit

  • BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 676/96

    Benachteiligung eines Personalratsmitglieds; Vergütungsanspruch

  • BVerwG, 13.11.1997 - 2 A 1.97

    Dienstliche Beurteilung von Beamten; Angabe des insgesamt erwarteten anteiligen

  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 692/00

    Lehrereingruppierung - haushaltsrechtliche Beschränkungen

  • BVerwG, 09.06.1994 - 2 A 1.93

    Dienstliche Beurteilung - Beschränkte gerichtliche Nachprüfung - Leistungsmerkmal

  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03

    Konkurrentenklage

  • BVerwG, 06.03.2001 - 1 WB 117.00

    Bewertung einer Förderungswürdigkeit - Missbrauch dienstlicher Befugnisse

  • BVerwG, 03.08.1988 - 9 B 257.88

    Häftlingshilferecht - Beweisnotstand - Verwaltungsstreitverfahren - Materielle

  • BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 208/00

    Personalakte - Entfernung einer dienstlichen Beurteilung aus der Personalakte

  • BVerwG, 01.11.1993 - 7 B 190.93

    Rechtmäßigkeit der Erteilung eines Investitionsvorrangbescheides - Stellung eines

  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

  • BVerwG, 05.11.1998 - 2 A 3.97

    Beurteilung, dienstliche; - der Soldaten nach der ZDv 20/6; - und

  • BAG, 28.03.1979 - 5 AZR 80/77

    Arbeitnehmer - Eignung - Befähigung - Fachliche Leistung - Beurteilung durch

  • OVG Bremen, 07.02.1984 - 2 BA 5/83
  • BAG, 05.03.1996 - 1 AZR 590/92

    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

  • BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 312/93
  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 175/06

    Lehrereingruppierung, "Beförderungsanspruch", Rechtsschutz gegen dienstliche

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 525/06

    Lehrereingruppierung, "Beförderungsanspruch", Rechtsschutz gegen dienstliche

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 203/03

    Eingruppierung einer Lehrerin im Hochschuldienst in Mecklenburg-Vorpommern

  • LAG Sachsen, 13.06.2006 - 8 Sa 771/04
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 421/04

    Eingruppierung einer Gymnasiallehrerin in Sachsen

  • BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 147/98

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen

  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 227/06

    Lehrereingruppierung - "Beförderungsanspruch" - Rechtsschutz gegen dienstliche

  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 647/00

    Eingruppierung von pädagogischen Unterrichtshilfen (Berlin)

  • BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 1/99

    Eingruppierung einer Grundschullehrerin im Aufstiegsamt

  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 88/03

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin an einer Grundschule in Sachsen

  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 424/06

    Keine Verletzung des Gebots des effektiven Rechtsschutzes gemäß GG Art 19 Abs 4

  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 174/06

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auch für Angestellte dürfen formalisierte Regelbeurteilungen erstellt werden (BAG, Urteil vom 18. November 2008 - 9 AZR 865/07 - BAGE 128, 299 Rn. 15); die Gleichstellung von Angestellten und Beamten in Beurteilungsrichtlinien ist ebenfalls nicht zu beanstanden (BAG, Urteil vom 24. Januar 2007 - 4 AZR 629/06 - BAGE 121, 91 Rn. 44).
  • BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 617/08

    Regelbeurteilung - Tatsachenkern - Prüfungsmaßstab

    Die Beurteilung ist dazu bestimmt, Verwendungsmöglichkeiten festzustellen und Beförderungsentscheidungen vorzubereiten (BAG 24. Januar 2007 - 4 AZR 629/06 - Rn. 43, BAGE 121, 91).

    Eine Beurteilung kann ferner dazu herangezogen werden, Leistungsentgelte zu bemessen (BAG 24. Januar 2007 - 4 AZR 629/06 - aaO.).

  • ArbG Siegburg, 18.09.2019 - 3 Ca 985/19

    Erstellung von dienstlicher Beurteilung durch Konkurrentin unzulässig

    Hingegen ist es den Gerichten für Arbeitssachen verwehrt, die von dem Arbeitgeber erstellte dienstliche Beurteilung durch eine "eigene" dienstliche Beurteilung zu ersetzen, die zu einem hiervon abweichenden Gesamturteil mit einem höheren Punktwert führt (BAG, Urteil vom 24.01.2007 - 4 AZR 629/06 -, BAGE 121, 91-111, Rn. 42).

    Allein der Dienstherr oder der für ihn handelnde jeweilige Vorgesetzte soll ein persönlichkeitsbedingtes Werturteil darüber abgeben, ob und inwieweit der Beamte (oder hier dem Arbeitnehmer) den - ebenfalls vom Dienstherrn zu bestimmenden - zahlreichen fachlichen und persönlichen Anforderungen des konkreten Amtes und der Laufbahn entspricht (BAG, Urteil vom 24.01.2007 - 4 AZR 629/06 -, BAGE 121, 91-111, Rn. 45).

    Als einen schweren Verfahrensfehler, der dem Fortbestand der dienstlichen Beurteilung entgegensteht, hat das Bundesarbeitsgericht beispielhaft die Beurteilung durch einen unmittelbaren Mitbewerber angesehen (BAG, Urteil vom 24.01.2007 - 4 AZR 629/06 -, BAGE 121, 91-111, Rn. 57).

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.03.2009 - 5 Sa 406/08

    Dienstliche Beurteilung, Öffentlicher Dienst, Beurteilungsvermerk, Berichtigung,

    Allein der Dienstherr oder der für ihn handelnde jeweilige Vorgesetzte soll ein persönlichkeitsbedingtes Werturteil dafür abgeben, ob und inwieweit der Angestellte den - ebenfalls vom Dienstherrn zu bestimmenden - zahlreichen fachlichen und persönlichen Anforderungen eines konkreten Amtes und der Laufbahn entspricht (BAG Urt. v. 24.01.2007 - 4 AZR 629/06 -, a.a.O.; LAG Köln Urt. v. 12.12.2007 - 7 Sa 1130/06 -, zit. n. Juris).

    Die in einem solchen Akt wertender Erkenntnis gegenüberstehende Rechtskontrolle durch die Gerichte kann sich nach ganz einhelliger Meinung nur darauf beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BAG Urt. v. 24.01.2007 - 4 AZR 629/06 -, a.a.O.; BAG Urt. v. 19.03.2003 - 7 AZR 334/02 -, AP Nr. 1 zu § 8 LPVG Sachsen; BAG Urt. v. 08.05.2001 - 9 AZR 208/00, a.a.O.; BVerwG Urt. v. 05.11.1998 - 2 A 3/97 -, ZTR 1999, 191; BVerfG Beschl. v. 29.05.2002 - 2 BvR 723/99 -, ZTR 2002, 451).

    Das Ergebnis der Inanspruchnahme von Rechtsschutz gegen eine dienstliche Beurteilung kann somit in aller Regel nur in deren Aufhebung in Form eines Bescheidungsurteils bestehen (BAG Urt. v. 24.01.2007 - 4 AZR 629/06 -, a.a.O.).

    Indessen kommt dann ausnahmsweise eine unmittelbare Abänderung der dienstlichen Beurteilung durch das Gericht in Betracht, wenn aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalles der Beurteilungsspielraum des Dienstherrn auf Null reduziert ist, wenn mithin nur eine einzige fehlerfreie Beurteilung in der vom Kläger beantragten Form denkbar ist (BAG Urt. v. 24.01.2007 - 4 AZR 629/06 -, a.a.O., BAG Urt. v. 19.03.2003 - 7 AZR 334/02 -, a.a.O.).

  • LAG Köln, 09.06.2008 - 5 Sa 423/08

    Dienstliche Beurteilung

    Dienstliche Beurteilungen sind gerichtlich nur beschränkt überprüfbar im Hinblick darauf, ob allgemeine Beurteilungsmaßstäbe beachtet, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und ein fehlerfreies Verfahren eingehalten worden ist (im Anschluss an BAG, Urteil vom 24.01.2007 - 4 AZR 629/06).

    Dienstliche Beurteilungen sind deshalb nur beschränkt nachprüfbar und können von den Gerichten nur daraufhin kontrolliert werden, ob der Beurteiler allgemeine Beurteilungsmaßstäbe beachtet, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und ein fehlerfreies Verfahren eingehalten hat (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, siehe BAG Urteil vom 24.01.2007 - 4 AZR 629/06 - BAG Urteil vom 19.03.2003 - 7 AZR 334/02 - AP Nr. 1 zu § 8 LPVG Sachsen; BAG Urteil vom 08.05.2001 - 9 AZR 208/00 - EZA § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 60).

    Aus diesem Grund kann ein Arbeitnehmer auch nicht die Korrektur einer Gesamtbewertung, die Abänderung von Punktewerten oder die Heraufstufung hinsichtlich von Einzelbewertungen verlangen (siehe BAG Urteil vom 24.01.2007 - 4 AZR 629/06 -).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2010 - 26 Ta 1575/10

    Prozesskostenhilfe - Anspruch auf Entfernung einer dienstlichen Beurteilung aus

    Außerdem kann sie für die Bemessung leistungsbezogener Besoldungselemente herangezogen werden (vgl. BAG 24. Januar 2007 - 4 AZR 629/06 - AP Nr. 20 zu § 2 BAT SR 2l = NZA-RR 2007, 608 = EzA Art. 33 GG Nr. 31, Rn. 43).

    Die diesem Akt wertender Erkenntnis gegenüberstehende Rechtskontrolle durch die Gerichte kann sich nach ganz einhelliger Meinung nur darauf beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BAG 24. Januar 2007 - 4 AZR 629/06 - AP Nr. 20 zu § 2 BAT SR 2l = NZA-RR 2007, 608 = EzA Art. 33 GG Nr. 31, Rn. 44, 45).

    Prozessual ist dies mit einem der verwaltungsgerichtlichen "Bescheidungsklage" (§ 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO) nachgebildeten Antrag auf Neuvornahme der dienstlichen Beurteilung (entspr. "Neubescheidung" im Verwaltungsprozess) zu erreichen, weil es nicht der Aufhebung eines belastenden Verwaltungsaktes (bzw. der dienstlichen Beurteilung) bedarf, sondern einer Wiederholung der der Auswahlentscheidung zu Grunde liegenden dienstlichen Beurteilung, mit der Maßgabe der Beachtung des Rechtsstandpunktes des Gerichts, also unter Ausschluss der gerügten und vom Gericht als fehlerhaft angesehenen Punkte (vgl. BAG 24. Januar 2007 - 4 AZR 629/06 - AP Nr. 20 zu § 2 BAT SR 2l = NZA-RR 2007, 608 = EzA Art. 33 GG Nr. 31, Rn. 58).

  • BVerwG, 28.08.2008 - 6 P 12.07

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Übertragung einer höher zu bewertenden

    b) Die Eingruppierung der hier in Rede stehenden Lehrkräfte an Mittelschulen mit Lehrbefähigungen nach dem Recht der ehemaligen DDR richtet sich nach den Richtlinien des Freistaates Sachsen zur Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (Sächsische Lehrer-Richtlinien) vom 22. Juni 1995 i.d.F. der Bekanntmachung vom 4. Juni 1999 (SächsMBl SMF S. 148) mit Änderungen vom 14. Dezember 2001 (SächsMBl SMF 2002 S. 2) und vom 20. Mai 2003 (SächsMBl SMF S. 173; vgl. dazu im Einzelnen BAG, Urteile vom 22. Juli 2004 - 8 AZR 352/03 - juris Rn. 28 ff., vom 16. Dezember 2004 - 8 AZR 538/02 - juris Rn. 16 ff. und vom 24. Januar 2007 - 4 AZR 629/06 - AP Nr. 20 zu § 2 BAT SR 2l Rn. 13 ff.); davon gehen die Beteiligten übereinstimmend aus.
  • LAG München, 24.10.2019 - 3 Sa 322/19

    Dienstliche Beurteilung, Periodische Beurteilung, Verfahrensfehler,

    Die streitgegenständliche periodische Beurteilung wird dabei nur in bestimmten Fällen von der Anlassbeurteilung verdrängt (vgl. Anlage D Ziff. 4.5.1 ABD) (vgl. auch BAG, Urteil vom 24.01.2007 - 4 AZR 629/06 - Rn. 43).

    Diese Rechtsprechung zur beamtenrechtlichen dienstlichen Beurteilung ist sinngemäß auch für die dienstliche Beurteilung eines Angestellten anwendbar (vgl. allgemein BAG, Urteil vom 24.01.2007 - 4 AZR 629/06 - Rn. 44; BAG, Urteil vom 18.08.2009 - 9 AZR 617/08 - Rn. 33).

  • BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 1038/08

    Sicherheitszulage - Verwendung bei einem Sicherheitsdienst

    Auch diese erfolgt allein nach organisatorischen und verwaltungspolitischen Bedürfnissen (BAG 24. Januar 2007 - 4 AZR 629/06 - Rn. 30, BAGE 121, 91; BVerwG 28. Oktober 2004 - 2 C 23.03 - zu 4 der Gründe, BVerwGE 122, 147).
  • LAG Köln, 12.12.2007 - 7 Sa 1130/06

    Dienstliche Beurteilung; öffentlicher Dienst

    (Anschluss an BAG v. 24.1.2007, 4 AZR 629/06).

    Er kann allenfalls erreichen, dass der Arbeitgeber zur Neuvornahme einer dienstlichen Beurteilung verurteilt wird (BAG vom 24.01.2007 - 4 AZR 629/06 - ZTR 2007, 566 ff.; ebenso: Landesarbeitsgericht Köln vom 07.11.2007, 3 Sa 783/07).

  • LAG Hessen, 17.04.2014 - 5 Sa 802/13

    Beförderung - Mobbing

  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 424/06

    Lehrereingruppierung - "Beförderungsanspruch" - Rechtsschutz gegen Für die

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.09.2011 - 5 Sa 155/11

    Befristeter Arbeitsvertrag, Unbefristetes Arbeitsverhältnis, Befristungsabrede,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2022 - 5 Sa 17/22

    Beschäftigungsanspruch - Leistungsbewertung - Abmahnung

  • ArbG Düsseldorf, 21.09.2018 - 13 Ca 1518/18

    Entfristungsklage - Wirksamkeit sachgrundloser Befristung

  • LAG München, 15.09.2016 - 2 Sa 386/14

    Gerichtliche Überprüfung von Beurteilungen - Anspruch auf Bonus und

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.08.2012 - 3 Sa 108/12

    Kein Leistungsentgelt nach § 18 TVöD bei wirksamer Dienstvereinbarung zur

  • LAG Sachsen-Anhalt, 20.08.2010 - 2 Sa 473/09

    Öffentlicher Dienst - gerichtliche Überprüfung der Regelbeurteilung - Entfernung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2018 - 5 Sa 482/17

    Neubescheidungsklage - Leistungsprämie an freigestelltes Personalratsmitglied

  • LAG Sachsen-Anhalt, 31.03.2011 - 3 Sa 488/09

    Dienstliche Beurteilung eines Angestellten im öffentlichen Dienst - beschränkte

  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 174/06

    Lehrereingruppierung - "Beförderungsanspruch" - Rechtsschutz gegen dienstliche

  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 227/06
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2011 - 5 Sa 54/11

    Zum Anspruch auf Abschluss eines Aufhebungsvertrags mit Abfindungszahlung nach

  • LAG Hamm, 03.02.2009 - 12 Sa 349/08

    Eingruppierung einer Oberärztin nach dem TV-Ärzte/VKA

  • LAG Niedersachsen, 11.01.2011 - 16 Sa 407/10

    Sachlicher Grund für eine auflösende Bedingung bzgl. eines Arbeitsverhältnisses

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.08.2011 - 5 Sa 321/10

    Zum Anspruch auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit anschließendem Bezug von

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.07.2011 - 2 Sa 49/11

    Altersteilzeitantrag - Ablehnung wegen fehlender Wiederbesetzungsmöglichkeit -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2010 - 10 Sa 409/10

    Anspruch auf eine Funktionsstufe nach § 20 TV Bundesagentur für Arbeit - Nr 63

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2011 - 3 Sa 17/11

    Altersteilzeitarbeit - Ermessenentscheidung - fehlende

  • ArbG Arnsberg, 23.07.2019 - 1 Ga 5/19

    Einstweiliger Rechtsschutz, Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.11.2018 - 6 SaGa 6 öD/18

    Einstweilige Verfügung, Stellenbesetzung, Unterlassung, Konkurrentenklage,

  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 175/06
  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 525/06
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