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   BAG, 21.10.1998 - 4 AZR 629/97   

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BAG, 21.10.1998 - 4 AZR 629/97 (https://dejure.org/1998,1498)
BAG, Entscheidung vom 21.10.1998 - 4 AZR 629/97 (https://dejure.org/1998,1498)
BAG, Entscheidung vom 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 (https://dejure.org/1998,1498)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung: Beratende Ingenieurin (technische Beraterin) in Hauptfürsorgestelle eines Amtes für Soziales und Versorgung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT-O §§ 22, 23; Anlage 1 a zum BAT-O VergGr. II a Fallgr. 1 a; ZPO §§ 144, 286, 402, 404 a, 549, 550
    Sachverständige im Eingruppierungsprozeß - Heranziehung zur Sachaufklärung nach §§ 402 ff. ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eingruppierung: Beratende Ingenieurin (technische Beraterin) in Hauptfürsorgestelle eines Amtes für Soziales und Versorgung; Tatsachenfeststellung des Gerichts; Fehlende Sachkunde des Gerichts; Formulierung der Beweisfrage mit Hilfe des Sachverständigen; Offenlegung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 90, 53
  • NZA 1999, 324
  • BB 1999, 270
  • DB 1999, 104
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 19.05.1982 - 4 AZR 762/79

    Bestimmung der tarifgerechten Vergütung - Begriff des Arbeitsvorgangs -

    Auszug aus BAG, 21.10.1998 - 4 AZR 629/97
    Auch in Eingruppierungsprozessen muß das Tatsachengericht Inhalt und Ausführungen des Sachverständigengutachtens kritisch nachvollziehen, und zwar auch dann, wenn das Gericht nach § 144 ZPO verfahren ist (im Anschluß an Senatsurteil vom 19. Mai 1982 - 4 AZR 762/79 - AP Nr. 61 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    1 a der Anlage 1 a zum BAT-O anzusehen ist (vgl. Urteil des Senats vom 19. Mai 1982 - 4 AZR 762/79 - AP Nr. 61 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 15.11.1972 - 4 AZR 50/72

    Berufungsurteil - Berufungsgericht - Eingruppierungsstreitigkeiten - Überwiegend

    Auszug aus BAG, 21.10.1998 - 4 AZR 629/97
    Auch in Eingruppierungsprozessen muß das Tatsachengericht Inhalt und Ausführungen des Sachverständigengutachtens kritisch nachvollziehen, und zwar auch dann, wenn das Gericht nach § 144 ZPO verfahren ist (im Anschluß an Senatsurteil vom 19. Mai 1982 - 4 AZR 762/79 - AP Nr. 61 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    1 a der Anlage 1 a zum BAT-O anzusehen ist (vgl. Urteil des Senats vom 19. Mai 1982 - 4 AZR 762/79 - AP Nr. 61 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 23.05.1979 - 4 AZR 576/77

    Internationale Ferienkurse - Arbeitsvorgang - Entsprechende Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 21.10.1998 - 4 AZR 629/97
    Nicht ausreichend ist es, wenn die entsprechenden Kenntnisse des Angestellten für seinen Aufgabenkreis lediglich nützlich oder erwünscht sind; sie müssen vielmehr im zuvor erläuterten Rechtssinne zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich, das heißt, notwendig sein (vgl. z. B. Urteile des Senats vom 20. September 1995 - 4 AZR 413/94 - AP Nr. 205 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu II 3 b der Gründe und vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 - AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 14.05.1986 - 4 AZR 134/85

    Eingruppierung eines Betriebsprüfers, der zu einem Drittel schwierige

    Auszug aus BAG, 21.10.1998 - 4 AZR 629/97
    c) Der vorstehenden Beurteilung entspricht die Senatsrechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. nur Urteil vom 14. Mai 1986 - 4 AZR 134/85 - AP Nr. 119 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 141/84

    Bausachverständiger beim Finanzamt - Eingruppierung - Tariflücke - Technische

    Auszug aus BAG, 21.10.1998 - 4 AZR 629/97
    Etwas anderes würde nach der Senatsrechtsprechung nur zu gelten haben, wenn die einzelnen fachtechnischen Stellungnahmen oder einzelne Gruppen dieser fachtechnischen Stellungnahmen unterschiedliche Anforderungen stellen würden und daher eine unterschiedliche tarifliche Bewertung in Betracht käme und überdies über die Aufteilung auf zwei Arbeitnehmerinnen wegen der Anzahl der zu erstellenden fachtechnischen Stellungnahmen hinaus eine tatsächliche Trennung innerhalb der Aufgabenstellung möglich wäre (vgl. Urteile des Senats vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 11. September 1985 - 4 AZR 141/84 - AP Nr. 106 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 489/95

    Eingruppierung einer Zweitkraft in einer Kindergartengruppe

    Auszug aus BAG, 21.10.1998 - 4 AZR 629/97
    a) Von den Grundsätzen des Senats zur Definition des Arbeitsvorganges (z. B. Senatsurteil vom 26. März 1997 - 4 AZR 489/95 - AP Nr. 223 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.) ausgehend hat das Landesarbeitsgericht ausgeführt, die gutachterliche Tätigkeit der Klägerin bilde einen Arbeitsvorgang.
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93

    Eingruppierung: Weinkontrolleur

    Auszug aus BAG, 21.10.1998 - 4 AZR 629/97
    Es ist zwar richtig, daß die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der genannten Voraussetzungen bei der Klägerin der Eingruppierungsfeststellungsklage liegt (vgl. z. B. Urteil des Senats vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP Nr. 173 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Brandenburg, 14.05.1997 - 4 Sa 73/96

    Eingruppierung eines beratenden Ingenieurs, der sich mit gutachterlichen Fragen

    Auszug aus BAG, 21.10.1998 - 4 AZR 629/97
    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 14. Mai 1997 - 4 Sa 73/96 - aufgehoben.
  • BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85

    Eingruppierung: Sachverständiger für Daktyloskopie bei einem Polizeipräsidium

    Auszug aus BAG, 21.10.1998 - 4 AZR 629/97
    Etwas anderes würde nach der Senatsrechtsprechung nur zu gelten haben, wenn die einzelnen fachtechnischen Stellungnahmen oder einzelne Gruppen dieser fachtechnischen Stellungnahmen unterschiedliche Anforderungen stellen würden und daher eine unterschiedliche tarifliche Bewertung in Betracht käme und überdies über die Aufteilung auf zwei Arbeitnehmerinnen wegen der Anzahl der zu erstellenden fachtechnischen Stellungnahmen hinaus eine tatsächliche Trennung innerhalb der Aufgabenstellung möglich wäre (vgl. Urteile des Senats vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 11. September 1985 - 4 AZR 141/84 - AP Nr. 106 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus BAG, 21.10.1998 - 4 AZR 629/97
    Der Tatrichter ist verpflichtet, "die wesentlichen tatsächlichen Grundlagen, an die die Schlußfolgerungen eines Gutachtens anknüpfen, und die Art dieser Folgerungen wenigstens insoweit im Urteil mitzuteilen, als dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner gedanklichen Schlüssigkeit ... erforderlich ist" (BGHSt 12, 311, 314).
  • BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 413/94

    Eingruppierung einer Gleichstellungs-/Frauenbeauftragten

  • BAG, 14.12.1977 - 4 AZR 467/76

    Gesamttätigkeit - Arbeitsvorgänge - Beurteilung von Rechtsfragen -

  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 964/13

    Eingruppierung einer IT-Sicherheitsbeauftragten

    notwendig sein (st. Rspr., BAG 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 - Rn. 23 ; 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zu 5 a der Gründe, BAGE 90, 53; 20. September 1995 - 4 AZR 413/94 - zu II 3 b der Gründe; 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 -) .

    Insbesondere fehlt es an den erforderlichen Feststellungen zu den im Hochschulstudium erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten der Klägerin und weshalb diese für ihre auszuübende Tätigkeit nicht bloß nützlich oder erwünscht, sondern notwendig sind, um die auszuübende Tätigkeit ordnungsgemäß erledigen zu können (vgl. BAG 20. März 2013 - 4 AZR 486/11 - Rn. 37; 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 - Rn. 24; 8. September 1999 - 4 AZR 688/98 - zu I 3 c bb (1) der Gründe; 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zu 6 a der Gründe, BAGE 90, 53; 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 -) .

    Zum einen ersetzt allein eine Verweisung auf ein Gutachten die erforderliche gerichtliche Tatsachenfeststellung nicht (BAG 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zu 5 c bb der Gründe, BAGE 90, 53) .

  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 441/10

    Eingruppierung einer Architektin

    Nicht ausreichend ist es, wenn die entsprechenden Kenntnisse der Beschäftigten für ihren Aufgabenkreis lediglich nützlich oder erwünscht sind; sie müssen vielmehr im zuvor erläuterten Rechtssinne zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich, das heißt, notwendig sein (st. Rspr., BAG 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zu 5 a der Gründe, BAGE 90, 53; 20. September 1995 - 4 AZR 413/94 - zu II 3 b der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 205; 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 97) .

    Ob eine Mitarbeiterin eine ihrer Ausbildung entsprechende Tätigkeit ausübt, ist nur feststellbar, wenn im Einzelnen dargelegt ist, welche Kenntnisse und Fertigkeiten ihr die Ausbildung vermittelt hat und aus welchen Gründen sie ihre Aufgabe ohne diese Kenntnisse und Fertigkeiten nicht ordnungsgemäß erledigen könnte (BAG 8. September 1999 - 4 AZR 688/98 - aaO; 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zu 6 a der Gründe, BAGE 90, 53; 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 97) .

    Demgegenüber ist es in der Regel nicht erforderlich, im Rahmen eines wertenden Vergleichs aufzuzeigen, welche Fachkenntnisse über die eines Fachhochschulstudiums hinaus für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, weil es sich vorliegend nicht um Aufbaufallgruppen iSd. der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. etwa BAG 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 19, BAGE 127, 305) handelt (anders noch BAG 8. September 1999 - 4 AZR 688/98 - aaO; 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - aaO) .

    Unabhängig davon fehlt es an den erforderlichen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts, welche Kenntnisse und Fertigkeiten die Klägerin erworben hat und weshalb sie "zwingend auf übergreifende", nicht näher festgestellte Kenntnisse angewiesen ist, weshalb auch deshalb ein revisibler Rechtsfehler vorliegt (vgl. dazu BAG 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zu 5 c der Gründe, BAGE 90, 53) .

  • BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 389/99

    Eingruppierung eines Sachgebietsleiters in der Fachrichtung Bauingenieurwesen -

    Nicht ausreichend ist es, wenn die entsprechenden Kenntnisse des Angestellten für seinen Aufgabenkreis lediglich nützlich oder erwünscht sind; sie müssen vielmehr notwendig sein (Senat 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - BAGE 90, 53, 59).
  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02

    Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis

    Nicht ausreichend ist es, wenn die entsprechenden Kenntnisse des Angestellten für seinen Aufgabenbereich nützlich oder wünschenswert sind (21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - BAGE 90, 53 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 258; 8. September 1999 - 4 AZR 688/98 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 271; 22. November 2000 - 4 AZR 608/99 - EzA ZPO § 554 Nr. 10).
  • BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 486/11

    Eingruppierung - Bestimmung der "nächstniedrigeren Vergütungsgruppe" gemäß der

    aa) Nach der Senatsrechtsprechung sind bei einer Tätigkeit mit sog. akademischen Zuschnitt die in der der Tätigkeit entsprechenden Hochschulausbildung erworbenen Kenntnisse für den Aufgabenbereich des Angestellten nicht lediglich nützlich und erwünscht, sondern sie müssen für die auszuübende Tätigkeit erforderlich bzw. notwendig sein (st. Rspr., vgl. nur BAG 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 - Rn. 23 mwN; 7. Juni 2006 - 4 AZR 225/05 -; 15. März 2006 - 4 AZR 157/05 -; 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zu 5 a der Gründe, BAGE 90, 53; 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 -) .

    Dazu ist im Eingruppierungsrechtsstreit im Einzelnen darzulegen, welche Kenntnisse und Fertigkeiten durch die Ausbildung vermittelt werden und aus welchen Gründen die Aufgabe ohne diese Kenntnisse und Fertigkeiten nicht ordnungsgemäß erledigt werden kann (BAG 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 - Rn. 24 mwN; 8. September 1999 - 4 AZR 688/98 -; 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zu 6 a der Gründe, aaO; 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 -) .

  • BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 157/05

    Eingruppierung eines Jugendhilfeplaners

    Es muss erkennbar sein, dass die Kenntnisse und Fähigkeiten, die nicht mit der konkreten Hochschulbildung für die entsprechenden Tätigkeiten im Sinne der ersten Fallalternative übereinstimmen, nicht nur nützlich und erwünscht, sondern für die Tätigkeit erforderlich sind (Senat 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - BAGE 90, 53, 63 f.).
  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 688/98

    Eingruppierung - Diplompädagoge in Erziehungsberatungsstelle

    Nicht ausreichend ist es, wenn die entsprechenden Kenntnisse des Angestellten für seinen Aufgabenkreis lediglich nützlich oder erwünscht sind; sie müssen vielmehr im zuvor erläuterten Rechtssinne zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich, d.h. notwendig sein (vgl. z.B. Urteile des Senats vom 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu 5 a der Gründe; vom 20. September 1995 - 4 AZR 413/94 - AP Nr. 205 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu II 3 b der Gründe und vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 - AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Das gilt auch für das Merkmal "mit entsprechender Tätigkeit" (vgl. Urteil des Senats vom 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu 6 a der Gründe).

  • BAG, 22.11.2000 - 4 AZR 608/99

    Eingruppierung: Beratende Ingenieurin in Hauptfürsorgestelle

    Auf die Revision des beklagten Landes hat der Senat durch Urteil vom 21. Oktober 1998 (- 4 AZR 629/97 - BAGE 90, 53) dieses Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Das genannte Tätigkeitsmerkmal und die dazugehörige Protokollnotiz Nr. 1 sind in der Entscheidung des Senats vom 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - (aaO) dargestellt.

    Denn diese bildet einen Arbeitsvorgang im Tarifsinne, der mehr als die Hälfte der Arbeitszeit der Klägerin belegt (Senat 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - aaO).

  • BAG, 27.09.2017 - 4 AZR 666/14

    Eingruppierung einer staatlich anerkannten Heilpädagogin bei Tätigkeit in einer

    notwendig sein (BAG 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 - Rn. 23 mwN; 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zu 5 a der Gründe, BAGE 90, 53) .
  • BAG, 21.10.1998 - 4 AZR 574/97

    Eingruppierung einer Diplom-Restauratorin

    Senatsurteil vom 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen.

    II a der Anlage 1 a Teil II Abschnitt K BAT-O genügt die Tätigkeit der Klägerin nur, wenn ihre akademische Ausbildung nicht nur wünschenswert und nützlich für ihre Tätigkeit ist, sondern das adäquate, zur Ausübung der konkreten Tätigkeit befähigende und erforderliche Mittel ist (vgl. z.B. Urteile des Senats vom 20. September 1995 - 4 AZR 413/94 - AP Nr. 205 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Er kann insbesondere auch als Sachverständigenbeweis geführt werden (§ 402 ZPO), nachdem das Landesarbeitsgericht festgestellt hat, von welchen Tatsachen ein solcher Sachverständiger auszugehen hat (vgl. Senatsurteil vom 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • LAG Düsseldorf, 01.03.2005 - 16 Sa 1931/04

    Eingruppierung Jugendhilfeplaner

  • LAG Düsseldorf, 25.06.2010 - 10 Sa 663/09

    Eingruppierung einer Architektin der zentralen kirchlichen

  • LAG Hamburg, 29.09.2000 - 3 Sa 39/99

    Eingruppierungsfeststellungsklage einer Museumsrestauratorin zur Eingruppierung

  • BAG, 24.02.2021 - 4 ABR 19/20

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - Zustimmungsersetzung - Berufs-praxis

  • BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 14/00

    Eingruppierung eines Diplom-Ingenieurs mit Studiengang Markscheidewesen

  • BAG, 27.09.2017 - 4 AZR 667/14

    Eingruppierung einer staatlich anerkannten Heilpädagogin bei Tätigkeit in einer

  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 689/98

    Eingruppierung eines Diplompädagogen - Beschäftigung als Sozialpädagoge in

  • BAG, 27.09.2017 - 4 AZR 668/14

    Eingruppierung einer staatlich anerkannten Heilpädagogin bei Tätigkeit in einer

  • LAG München, 22.02.2005 - 11 Sa 480/04

    Eingruppierung einer Projektleiterin

  • ArbG Frankfurt/Oder, 22.03.2001 - 2 BVGa 2/01

    Mitwirkungsrecht des Betriebsrats bei einer Betriebsänderung ; Mitwirkungsrecht

  • LAG Köln, 12.09.2023 - 4 Sa 362/23

    Eingruppierung; Arbeitsvorgang; Darlegungs- und Beweislast bezüglich

  • LAG Brandenburg, 30.04.1999 - 4 Sa 811/98

    Eingruppierungsfeststellungsklage bei Streitigkeiten im öffentlichen Dienst;

  • LAG Bremen, 12.01.1999 - 1 Sa 129/98

    Sozialplanabfindung: Ausschluss bei Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzes -

  • LAG Hamm, 20.12.2000 - 18 Sa 1962/99

    Heraushebung einer Tätigkeit durch die besondere Schwierigkeit und Bedeutung;

  • LAG Hessen, 05.02.2003 - 2/1/2 Sa 1261/01

    Einstufung des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Rahmen des BAT

  • LAG Thüringen, 28.02.2023 - 5 Sa 24/22

    Eingruppierung - Richtlinienvertreter - Anl A Teil II Nr 22.1 Entgeltgr 13 TV-L -

  • LAG Brandenburg, 14.05.1997 - 4 Sa 73/96
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