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   BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 641/86   

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BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 641/86 (https://dejure.org/1987,1544)
BAG, Entscheidung vom 06.05.1987 - 4 AZR 641/86 (https://dejure.org/1987,1544)
BAG, Entscheidung vom 06. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 (https://dejure.org/1987,1544)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 259 (Ls.)
  • VersR 1988, 280
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 280/85

    Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils - Einziehung von Beiträgen für

    Auszug aus BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 641/86
    Für die von der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes begehrte Auskunftserteilung nach den Verfahrenstarifverträgen für das Baugewerbe ist die Entschädigungssumme nach § 61 Abs. 2 ArbGG in der Regel um 20 vH von dem zu erwartenden Zahlungsanspruch zu kürzen (Bestätigung von BAG Urteil vom 27 August 1986 - 4 AZR 280/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und von BAGE 48, 390, 398 = AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Aus diesen Gründen hat der Senat in ständiger Rechtsprechung (BAGE 48, 390, 398 = AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) bei der Festsetzung der Entschädigungssumme für den Fall der Nichterfüllung der Auskunftsverpflichtung in der Regel einen Abschlag von 20 v. H. von der von der Klägerin auf der Grundlage der geschätzten vollen Beitragssumme geforderten Entschädigungssumme für angemessen erachtet.

    Vielmehr hat der Senat schon im Urteil vom 27. August 1986 (- 4 AZR 280/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) die Klägerin auf die ihr gegebenenfalls zur Verfügung stehenden prozessualen Mittel hingewiesen.

  • LAG Hessen, 26.09.1986 - 5 Sa 416/86

    Entschädigungszahlung bei Verletzung der tarifvertraglichen Pflicht zur

    Auszug aus BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 641/86
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 26. September 1986 - 6/5 Sa 416/86 - aufgehoben.

    Das Versäumnisurteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 18. Juli 1986 - 6/5 Sa 416/86 - wird aufgehoben.

  • BAG, 05.06.1985 - 4 AZR 533/83

    Gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes - Verfahren für

    Auszug aus BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 641/86
    Für die von der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes begehrte Auskunftserteilung nach den Verfahrenstarifverträgen für das Baugewerbe ist die Entschädigungssumme nach § 61 Abs. 2 ArbGG in der Regel um 20 vH von dem zu erwartenden Zahlungsanspruch zu kürzen (Bestätigung von BAG Urteil vom 27 August 1986 - 4 AZR 280/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und von BAGE 48, 390, 398 = AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Aus diesen Gründen hat der Senat in ständiger Rechtsprechung (BAGE 48, 390, 398 = AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) bei der Festsetzung der Entschädigungssumme für den Fall der Nichterfüllung der Auskunftsverpflichtung in der Regel einen Abschlag von 20 v. H. von der von der Klägerin auf der Grundlage der geschätzten vollen Beitragssumme geforderten Entschädigungssumme für angemessen erachtet.

  • BAG, 24.01.1979 - 4 AZR 377/77

    Verfassungsmäßigkeit der Ermächtigung zur Allgemeinverbindlicherklärung gemäß § 5

    Auszug aus BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 641/86
    Eine auf dieser Grundlage erfolgte Festsetzung der Entschädigung durch das Landesarbeitsgericht ist vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob sie auf grundsätzlich falschen oder unsachlichen Erwägungen beruht, ob gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen ist oder ob wesentliche Umstände außer Betracht gelassen worden sind (BAGE 31, 241, 249 [BAG 24.01.1979 - 4 AZR 377/77] = AP Nr. 16 zu § 5 TVG m. w. N.).
  • BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 62/56

    Anwendungsbereich des § 61 Abs. 4 Satz 1 ArbGG

    Auszug aus BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 641/86
    Zwar ist eine Vollstreckung des Auskunftsanspruchs nach ergebnislosem Ablauf der gesetzten Frist nach § 61 Abs. 2 Satz 2 ArbGG ausgeschlossen und wird nur noch der Entschädigungsanspruch geschuldet (vgl. BAG Urteil vom 11. Juli 1975 - 5 AZR 273/74 - AP Nr. 3 zu § 61 ArbGG 1953 Zwangsvollstreckung unter Bezugnahme auf BAG Urteil vom 23. Januar 1958 - 2 AZR 62/56 - AP Nr. 22 zu § 61 ArbGG 1953), dies berührt jedoch nicht den Beitragsanspruch.
  • BAG, 11.07.1975 - 5 AZR 273/74

    Schadensersatz: Annahme einer Leistung an Erfüllungs Statt

    Auszug aus BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 641/86
    Zwar ist eine Vollstreckung des Auskunftsanspruchs nach ergebnislosem Ablauf der gesetzten Frist nach § 61 Abs. 2 Satz 2 ArbGG ausgeschlossen und wird nur noch der Entschädigungsanspruch geschuldet (vgl. BAG Urteil vom 11. Juli 1975 - 5 AZR 273/74 - AP Nr. 3 zu § 61 ArbGG 1953 Zwangsvollstreckung unter Bezugnahme auf BAG Urteil vom 23. Januar 1958 - 2 AZR 62/56 - AP Nr. 22 zu § 61 ArbGG 1953), dies berührt jedoch nicht den Beitragsanspruch.
  • BAG, 25.06.1981 - 2 AZR 219/79

    Prozeßvergleich

    Auszug aus BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 641/86
    Soweit in der Erklärung der Klägerin eine Klageerweiterung liegen sollte, mit der sie zusätzlich zu der geforderten Entschädigungssumme oder hilfsweise diesen Betrag als Beitragsforderung geltend machen will, ist eine solche in der Revisionsinstanz grundsätzlich unzulässig (BAG Urteil vom 8. September 1971 - 4 AZR 405/70 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 25. Juni 1981 - 2 AZR 219/79 - AP Nr. 1 zu § 256 ZPO).
  • BAG, 08.09.1971 - 4 AZR 405/70

    Klagänderungen - Revisionsinstanz - Parteivorbringen - Tatbestand des

    Auszug aus BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 641/86
    Soweit in der Erklärung der Klägerin eine Klageerweiterung liegen sollte, mit der sie zusätzlich zu der geforderten Entschädigungssumme oder hilfsweise diesen Betrag als Beitragsforderung geltend machen will, ist eine solche in der Revisionsinstanz grundsätzlich unzulässig (BAG Urteil vom 8. September 1971 - 4 AZR 405/70 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 25. Juni 1981 - 2 AZR 219/79 - AP Nr. 1 zu § 256 ZPO).
  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 580/03

    Sozialkassen - Auskunftsklage - Entschädigungshöhe

    Eine auf dieser Grundlage erfolgte Festsetzung der Entschädigung durch das Landesarbeitsgericht ist vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob sie auf grundsätzlich falschen oder unsachlichen Erwägungen beruht, ob gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen worden ist oder ob wesentliche Umstände außer Betracht gelassen worden sind (BAG 6. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 61 Nr. 15).

    Da sich der Kläger schon im Hinblick auf seine Verpflichtung zum möglichst gleichmäßigen und vollständigen Beitragseinzug regelmäßig nicht mit einer zugesprochenen Entschädigung iHv. 25 % der mutmaßlichen Beiträge zufrieden geben dürfte, wäre er bei verweigerter Auskunft und gerichtlich nur in dieser Höhe festgelegter Entschädigung gezwungen, einen weiteren Prozess gegen den die Auskunft verweigernden Arbeitgeber zu führen, in dem er die Differenz zwischen den Mindestbeiträgen und dem bereits zugesprochenen Entschädigungsbetrag verlangen könnte (vgl. zur Anrechnung der Entschädigungssumme auf den Beitragsanspruch sowie zur Möglichkeit, den Beitragsanspruch auch noch nach Erwirkung einer Verurteilung zur Entschädigung geltend zu machen BAG 6. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 61 Nr. 15).

    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass das Vorgehen nach § 61 Abs. 2 ArbGG auch dazu führen soll, den Arbeitgeber zur Erteilung der nach dem VTV geschuldeten Auskunft zu bewegen (BAG 6. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 61 Nr. 15).

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 322/01

    Arbeitnehmerentsenderecht - Niederlassung in Deutschland als Betrieb iSd.

    Dem Beklagten kann ein Schaden dadurch entstehen, daß er auf Grund mangelnder Auskünfte die an ihn zu zahlenden Beiträge nicht durchsetzen kann (vgl. nur BAG 6. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 61 Nr. 15).

    Im Regelfall kann der Beklagte 80 % der geschätzten Beitragsschuld bei Auskunftsklagen nach dem Verfahrenstarifvertrag verlangen (grundlegend BAG 6. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - aaO.).

  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 169/04

    Baugewerbe - Auskunftsklage

    Im Urteil vom 6. Mai 1987 (- 4 AZR 641/86 - AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 61 Nr. 15) sind die verschiedenen Klagemöglichkeiten der ZVK aufgeführt worden.
  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 439/01

    Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Slowakische Republik

    Im Regelfall kann der Beklagte bei Auskunftsklagen nach dem Verfahrenstarifvertrag 80 vH der geschätzten Beitragsschuld beanspruchen (grundlegend BAG 6. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 61 Nr. 15).
  • BAG, 19.07.2000 - 10 AZR 918/98

    Sozialkassentarifverträge - Wärmedämmverbundarbeiten

    Der Antrag zu Ziff. 2 ist damit begründet und entspricht auch hinsichtlich der Höhe der Entschädigungssumme (idR nur 80 % des zu erwartenden Zahlungsanspruchs) der ständigen Rechtsprechung des BAG (BAG 6. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - AP ArbGG § 61 Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 61 Nr. 15 mwN; 26. April 1989 - 4 AZR 49/89 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 110 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 50).
  • LAG Hessen, 26.02.2014 - 18 Sa 1156/13

    Schlüssigkeit einer Auskunftsklage der U-LAK

    Daher darf grundsätzlich nicht der Schaden geltend gemacht werden, der mit einer Leistungsklage bei erteilter Auskunft gefordert werden könnte, sondern nur derjenige - in der Regel geringere - Schaden, der in der nicht erteilten Auskunft liegt (so ausdrücklich: Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 8. Aufl., § 61 Rz 37; BAG Urteil vom 06. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 7).

    Dieser darf mit 80% der geschätzten Beitragsschuld berechnet werden (BAG Urteil vom 28. Juli 2004 - 10 AZR 580/03 - NZA 2005, 1188; BAG Urteil vom 06. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - AP Nr. 7 zu § 61 ArbGG 1979; für die Urlaubskasse bei Arbeitnehmerentsendung: BAG Urteil vom 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - AP Nr. 15 zu § AEntG).

    Mit anderen Worten: Wird nicht nur das Überwiegen baulicher Tätigkeiten, sondern bereits die Beschäftigung von Arbeitnehmern durch einen Baubetrieb nur (zulässig) vermutet, bedarf es weiterer Darlegungen, um auch von einem nur pauschalierten Schaden durch die unterbliebene Auskunft ausgehen zu können (vgl. BAG Urteil vom 28. Juli 2004 - 10 AZR 580/03 - NZA 2005, 1188, Rz 50; BAG Urteil vom 06. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - AP Nr. 7 zu § 61 ArbGG 1979, Rz 9).

  • BAG, 04.10.1989 - 4 AZR 396/89

    Auskunftsanspruch - Fortgeltung - Umwandlung

    In dem von der Revision angezogenen Senatsurteil vom 6. Mai 1987 (- 4 AZR 641/86 - AP Nr. 7 zu § 61 ArbGG 1979) ging es nur um die Höhe der Entschädigung; der Auskunftsanspruch der Klägerin stand dort durch das arbeitsgerichtliche Urteil rechtskräftig fest.

    Unabhängig davon bleibt der Beitragsanspruch der Klägerin, der hier nicht geltend gemacht wird (BAG Urteil vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - AP Nr. 7 zu § 61 ArbGG 1979).

  • LAG Hessen, 16.02.2011 - 18 Sa 523/10

    Erweiterte Auskunftsklage - § 28 TV Sozialkassenverfahren des Baugewerbes

    Daher darf grundsätzlich nicht der Schaden geltend gemacht werden, der mit einer Leistungsklage bei erteilter Auskunft gefordert werden könnte, sondern nur derjenige - in der Regel geringere - Schaden, der in der nicht erteilten Auskunft liegt (so ausdrücklich: Gemelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 7. Aufl., § 61 Rz 37; BAG Urteil vom 06. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 7) .

    Dieser darf mit 80% der geschätzten Beitragsschuld berechnet werden ( BAG Urteil vom 28. Juli 2004 - 10 AZR 580/03 - NZA 2005, 1188; BAG Urteil vom 06. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 7; für die Urlaubskasse bei Arbeitnehmerentsendung: BAG Urteil vom 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - AP Nr. 15 zu § 1 AEntG ).

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 440/01

    Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Slowakische Republik

    Im Regelfall kann der Beklagte bei Auskunftsklagen nach dem Verfahrenstarifvertrag 80 vH der geschätzten Beitragsschuld beanspruchen (grundlegend BAG 6. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 61 Nr. 15).
  • BAG, 10.04.1991 - 4 AZR 479/90

    Geltungsbereich des BRTV-Bau; Leitender Angestellter

    Nach § 27 des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 12. November 1986 hat die Klägerin für die Zeit ab Januar 1987 bzw. für die davorliegende Zeit nach § 2 II Nr. 2 des Tarifvertrages über das Verfahren für eine zusätzliche Alters- und Invalidenbeihilfe für technische und kaufmännische Angestellte sowie für Poliere und Schachtmeister des Baugewerbes ( VTV-Angestellte ) vom 30. Oktober 1975 i.d.F. vom 19. Dezember 1983 bzw. 17. Dezember 1985 grundsätzlich einen Anspruch auf Auskunft über die Zahl und den Verdienst der bei der Beklagten beschäftigten Angestellten und für den Fall der Nichterfüllung des Auskunftsanspruches nach § 61 Abs. 2 ArbGG Anspruch auf eine Entschädigung (vgl. hierzu BAG Urteil vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - AP Nr. 7 zu § 61 ArbGG 1979).
  • BAG, 26.04.1989 - 4 AZR 49/89

    Tarifvertrag: Auslegung - BRTV-Bau

  • LAG Hessen, 15.12.2010 - 18 Sa 609/10

    "erweiterte Auskunftsklage" - Entschädigungsantrag - Sozialkassenverfahren

  • BAG, 26.04.1989 - 4 AZR 17/89

    Tarifvertrag: Auslegung - Begriff des Baugewerbes

  • BAG, 29.05.1991 - 4 AZR 539/90

    Wärmeverbundsystem und Sozialkassentarifverträge

  • BAG, 26.04.1989 - 4 AZR 610/88

    Tarifvertrag: Auslegung - Stahlbiege- und -flechtarbeiten - BRTV-Bau

  • LAG Hessen, 09.07.2014 - 18 Sa 290/13

    Hemmung wegen Vergleichsverhandlungen - Verjährung

  • LAG Hessen, 30.06.1989 - 15 Sa 1566/88

    Fachlicher und räumlicher Geltungsbereich der Bautarifverträge im Falle der

  • BAG, 09.03.1993 - 9 AZR 19/92

    Anspruch des ehemaligen Prokuristen eines Unternehmens auf Auskunft über die Höhe

  • BAG, 03.11.1993 - 10 AZR 319/91

    Betrieblicher Geltungsbereich des Sozialkassentarifvertrages des Baugewerbes

  • LAG Hessen, 08.03.1991 - 15 Sa 1431/89

    Industrieller Rohrleitungsbau als Baugewerbe im Sinne des Tarifrechtes;

  • LAG Hessen, 09.02.1990 - 15 Sa 667/89

    Umfang des betrieblichen Geltungsbereichs von Bau-Tarifverträgen; Anforderungen

  • LAG Berlin, 17.11.1997 - 9 Sa 91/97

    "Unternehmenszusammenschluss"; Beteiligung an Arbeitsgemeinschaft

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