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   BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 662/94   

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BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 662/94 (https://dejure.org/1996,832)
BAG, Entscheidung vom 17.01.1996 - 4 AZR 662/94 (https://dejure.org/1996,832)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 (https://dejure.org/1996,832)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitigkeit über die tarifliche Eingruppierung einer Kundenberaterin in einer Sparkasse - Vereinbarung der Anwendbarkeit des Bundes-Angestelltentarifvertrages in der für den Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände (BAT/VKA) geltenden Fassung - Voraussetzungen eines ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Kundenberaterin in einer Sparkasse

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT §§ 22, 23; TV Sparkassen i.d.F. der Tarifverträge vom 26.10.1979 und vom 15.2.1993; VergGr. V b Fallgr. 1
    Eingruppierung: Begriff des Arbeitsvorgangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1996, 1392
  • DB 1996, 2633
  • NZA-RR 1996, 426
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (32)

  • BAG, 29.04.1981 - 4 AZR 1007/78

    Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 662/94
    Wenn nämlich allgemein gefaßten Tätigkeitsmerkmalen in einer bestimmten Vergütungsgruppe konkrete Beispiele beigefügt sind, sind nach der ständigen Senatsrechtsprechung die Erfordernisse der betreffenden Vergütungsgruppe regelmäßig schon dann als erfüllt anzusehen, wenn der Angestellte eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit auszuüben hat (BAG Urteil vom 6. Dezember 1972 - 4 AZR 56/72 - AP Nr. 23 zu § 59 HGB, m.w.N.; vgl. ferner BAG Urteile vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 4. April 1979 - 4 AZR 618/77 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; vom 27. Februar 1980 - 4 AZR 237/78 - AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 - BAGE 45, 11 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - und vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 300/92 - AP Nr. 19, 29 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).

    Sie bringen mit Tätigkeitsbeispielen erkennbar ihre Auffassung zum Ausdruck, daß die dort angeführten Tätigkeiten vorangestellte allgemeine Tätigkeitsmerkmale erfüllen (BAG Urteil vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).

    Auf die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale muß allerdings dann zurückgegriffen werden, wenn das Tätigkeitsbeispiel selbst unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die nicht aus sich heraus ausgelegt werden können (BAG Urteil vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk), oder wenn dasselbe Tätigkeitsbeispiel in mehreren Beschäftigungs- oder Vergütungsgruppen auftaucht und damit als Kriterium für eine bestimmte Beschäftigungsgruppe ausscheidet (BAG Urteil vom 4. April 1979 - 4 AZR 618/77 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).

    Ferner sind die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für die Eingruppierung dann maßgebend, wenn es um eine Tätigkeit geht, die in den tariflichen Tätigkeitsbeispielen nicht aufgeführt ist; aber auch hier entspricht es regelmäßig dem Willen der Tarifvertragsparteien, bei der Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen in den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen die Tätigkeitsbeispiele als Richtlinie für die Bewertung mitzuberücksichtigen (vgl. BAG Urteil vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).

  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im

    Auszug aus BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 662/94
    Werden allgemein gefaßten Tätigkeitsmerkmalen konkrete Beispiele beigefügt, sind die Erfordernisse der Vergütungsmerkmale regelmäßig dann erfüllt, wenn der Arbeitnehmer eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit auszuüben hat (ständige Rechtsprechung des Senats, z. B. BAG Urteil vom 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteile vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - und vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 300/92 - AP Nr. 19, 29 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).

    Wenn nämlich allgemein gefaßten Tätigkeitsmerkmalen in einer bestimmten Vergütungsgruppe konkrete Beispiele beigefügt sind, sind nach der ständigen Senatsrechtsprechung die Erfordernisse der betreffenden Vergütungsgruppe regelmäßig schon dann als erfüllt anzusehen, wenn der Angestellte eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit auszuüben hat (BAG Urteil vom 6. Dezember 1972 - 4 AZR 56/72 - AP Nr. 23 zu § 59 HGB, m.w.N.; vgl. ferner BAG Urteile vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 4. April 1979 - 4 AZR 618/77 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; vom 27. Februar 1980 - 4 AZR 237/78 - AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 - BAGE 45, 11 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - und vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 300/92 - AP Nr. 19, 29 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).

  • BAG, 21.10.1987 - 4 AZR 49/87

    Eingruppierung: Bogenmontierer in der Druckindustrie, LRTV für die gewerblichen

    Auszug aus BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 662/94
    Werden allgemein gefaßten Tätigkeitsmerkmalen konkrete Beispiele beigefügt, sind die Erfordernisse der Vergütungsmerkmale regelmäßig dann erfüllt, wenn der Arbeitnehmer eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit auszuüben hat (ständige Rechtsprechung des Senats, z. B. BAG Urteil vom 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteile vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - und vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 300/92 - AP Nr. 19, 29 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).

    Wenn nämlich allgemein gefaßten Tätigkeitsmerkmalen in einer bestimmten Vergütungsgruppe konkrete Beispiele beigefügt sind, sind nach der ständigen Senatsrechtsprechung die Erfordernisse der betreffenden Vergütungsgruppe regelmäßig schon dann als erfüllt anzusehen, wenn der Angestellte eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit auszuüben hat (BAG Urteil vom 6. Dezember 1972 - 4 AZR 56/72 - AP Nr. 23 zu § 59 HGB, m.w.N.; vgl. ferner BAG Urteile vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 4. April 1979 - 4 AZR 618/77 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; vom 27. Februar 1980 - 4 AZR 237/78 - AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 - BAGE 45, 11 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - und vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 300/92 - AP Nr. 19, 29 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Damit haben sie klargestellt, dass alle in dieser Funktion auszuübenden Tätigkeiten insgesamt einheitlich bewertet werden und als ein Arbeitsvorgang anzusehen sind, soweit sie nicht für bestimmte Tätigkeiten spezielle Tätigkeitsmerkmale geschaffen haben (vgl. BAG 24. Juni 1998 - 4 AZR 300/97 - zu 3 b der Gründe; 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 -; zum Arzt BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 39/96 -; 20. April 1983 - 4 AZR 375/80 - BAGE 42, 231; zum Geschäftsstellenverwalter BAG 14. August 1985 - 4 AZR 21/84 - BAGE 49, 250; 7. Dezember 1983 - 4 AZR 405/81 -) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 24.03.2016 - 7 Sa 509/13

    Eingruppierung eines Bankkaufmanns als Kundenbetreuer einer Sparkasse im Sinne

    Nach dem Willen der Tarifvertragsparteien bildet in diesen Fällen die gesamte Tätigkeit des Angestellten einen Arbeitsvorgang im tariflichen Sinne (BAG 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 4, Rn. 20) .

    Unerheblich ist, in welcher Sparte die Kundenberatung erfolgt (BAG 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 4, Rn. 21) .

    Dies sind - wie bereits ausgeführt - solche Tätigkeiten, die aufgrund ihres engen Zusammenhanges mit bestimmten, insbesondere höherwertigen Aufgaben eines Angestellten, bei der tariflichen Bewertung zwecks Vermeidung tarifwidriger "Atomisierung" der Arbeitseinheit nicht abgetrennt werden dürfen, sondern diesen zuzurechnen sind (BAG 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 4, Rn. 22) .

    Wenn nämlich allgemein gefassten Tätigkeitsmerkmalen in einer bestimmten Vergütungsgruppe konkrete Beispiele beigefügt sind, sind die Erfordernisse der betreffenden Vergütungsgruppe regelmäßig bereits dann als erfüllt anzusehen, wenn der Angestellte eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit auszuüben hat (BAG 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 4, Rn. 31; BAG 21. Februar 2007 - 4 AZR 242/06 - Rn. 17) .

    Das trifft auch für den Begriff des Kundenberaters im Sinne des Eingruppierungsmerkmales der Vergütungsgruppe Vb Fallgruppe 1 TV Sparkassen zu (BAG 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 4, Rn. 34) .

    bb) Bei dem Begriff des Kundenberaters handelt es sich aber um eine im Geschäftsbereich der Sparkassen gebräuchliche Tätigkeits- und Funktionsbeschreibung, die aus sich heraus ausgelegt werden kann (BAG 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 4, Rn. 34; BAG 5. Februar 2004 - 8 AZR 600/02 - ZTR 2004, 311, Rn. 35) .

    Da es sich um einen Kundenberater im Geltungsbereich eines Tarifvertrages im Bankenbereich handelt, muss sich die Beratung auf Bankengeschäfte erstrecken, typische Bereiche sind die Kredit- und Anlageberatung (BAG 5. Februar 2004 - 8 AZR 600/02 - ZTR 2004, 311, Rn. 35; vgl. auch: BAG 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 4, Rn. 35 f.) .

    (2.2) Dem entspricht es auch, dass entsprechende Kundenberaterlehrgänge bzw. Ausbildungen zum Sparkassenfachwirt als Qualifizierungsmaßnahme - unabhängig von dem Erwerb eines besonderen Abschlusses oder der erfolgreichen Ablegung einer zweiten Prüfung (vgl. BAG 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 4, Rn. 42) - erforderlich sind.

    (2.3) Davon geht ebenfalls das Bundesarbeitsgericht in der auch von den Parteien in Bezug genommenen Entscheidung von 17. Januar 1996 (4 AZR 662/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 4, Rn. 10, 34 f., 43) aus, wenn es grundsätzlich in der Beratung in den Sparten Wertpapiere, Kreditgeschäfte, Versicherungen, Bausparen, Sparkassenbriefe, verschiedene Sparformen, normaler Sparverkehr, Festgeld eine Kundenberatung im Sinne der Vergütungsgruppe Vb Fallgruppe 1 BAT-O Sparkassen sieht.

    Ob der Kläger danach der zweiten Prüfung gemäß Anlage 3 zu § 25 BAT bedurft hätte, bedarf danach keiner Entscheidung mehr (offen gelassen: BAG 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 4, Rn. 42; bejaht in einem Fall mit dem Streitgegenstand Rückzahlung von Fortbildungskosten: BAG 19. Januar 2011 - 3 AZR 621/08 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 44 = NZA 2012, 85, Rn. 36; in diesem Sinne auch: BGH 04. April 2012 - XII ZB 447/11 - Rn. 20) .

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    Damit haben sie klargestellt, dass alle in dieser Funktion auszuübenden Tätigkeiten insgesamt einheitlich bewertet werden und als ein Arbeitsvorgang anzusehen sind, soweit sie nicht für bestimmte Tätigkeiten spezielle Tätigkeitsmerkmale geschaffen haben (vgl. BAG 24. Juni 1998 - 4 AZR 300/97 - zu 3 b der Gründe; 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 -; zum Arzt BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 39/96 -; 20. April 1983 - 4 AZR 375/80 - BAGE 42, 231; zum Geschäftsstellenverwalter BAG 14. August 1985 - 4 AZR 21/84 - BAGE 49, 250; 7. Dezember 1983 - 4 AZR 405/81 -) .
  • BAG, 13.11.2013 - 4 AZR 53/12

    Eingruppierung - Tätigkeit im Sozialpsychiatrischen Dienst

    (b) Aus dem vom Beklagten angeführten Senatsurteil vom 17. Januar 1996 (- 4 AZR 662/94  - ) ergibt sich nichts anderes.
  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 600/02

    Eingruppierung eines Kundenberaters einer Bank

    Diese geht davon aus, dass dann, wenn allgemein gefassten Tätigkeitsmerkmalen in einer bestimmten Vergütungsgruppe konkrete Beispiele beigefügt sind, die Eingruppierungsvoraussetzungen der betreffenden Vergütungsgruppe regelmäßig schon dann als erfüllt anzusehen sind, wenn der Arbeitnehmer eine den Tarifbeispielen entsprechende Tätigkeit ausübt und es einer Prüfung der allgemeinen Merkmale nicht mehr bedarf (zB BAG 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 - mwN; 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 4 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 5).

    Gleiches muss gelten, wenn dieselbe Tätigkeit in mehreren Tarifgruppen genannt wird; dann muss zur Abgrenzung der höherwertigen von der niedrigerwertigen Tätigkeit ebenfalls auf die allgemeinen Merkmale zurückgegriffen werden (BAG 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - aaO).

    Diese Tarifgestaltung wäre nicht sinnvoll, wenn der Begriff des Kundenberaters keinen aus sich heraus verständlichen Bedeutungsgehalt in der Arbeit einer Sparkasse hätte (vgl. auch BAG 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 4 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 5 zum Kundenbetreuer bei öffentlichrechtlichen Sparkassen).

  • BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 532/95

    Tarifvorbehalt - Umdeutung einer nichtigen Betriebsvereinbarung

    Gerade unter Berücksichtigung der zu einer solchen Gestaltung der Eingruppierungsregeln ergangenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG Urteile vom 24. April 1996 - 4 AZR 876/94 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Waldarbeiter und vom 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte, mit weiteren umfangreichen Nachweisen) ist damit eine Eingruppierung der betroffenen Arbeitnehmer ohne weiteres möglich.
  • BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 375/03

    Eingruppierung eines Maschinenbedieners in der Chemischen Industrie

    Gleiches gilt, wenn dieselbe Tätigkeit in mehreren Tarifgruppen genannt wird; dann muss zur Abgrenzung ebenfalls auf die allgemeinen Merkmale zurückgegriffen werden (BAG 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sparkassenangestellte Nr. 4 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 5).
  • BAG, 10.02.1999 - 10 ABR 46/98
    Diese geht davon aus, daß dann, wenn allgemein gefaßten Tätigkeitsmerkmalen in einer bestimmten Vergütungsgruppe konkrete Beispiele beigefügt sind, die Eingruppierungsvoraussetzungen der betreffenden Vergütungsgruppe regelmäßig schon dann als erfüllt anzusehen sind, wenn der Arbeitnehmer eine den Tarifbeispielen entsprechende Tätigkeit ausübt (vgl. BAG Urteil vom 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte).

    Dabei ist davon auszugehen, daß es regelmäßig dem Willen der Tarifvertragsparteien entspricht, bei der Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen in den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen die Tätigkeitsbeispiele als Richtlinien für die Bewertung mitzuberücksichtigen (BAG Urteil vom 17. Januar 1996, aaO).

    Erheben sie nämlich eine bestimmte Aufgabe zum Tatbestandsmerkmal, so bringen sie damit zum Ausdruck, daß sie alle Tätigkeiten eines Arbeitnehmers, die zu der bezeichneten Aufgabe gehören, als einheitliche Tätigkeit betrachten, die nicht in getrennte - ggf. verschiedenen Tarifgruppen unterfallende - Arbeitsvorgänge aufzuspalten ist (vgl. BAG Urteil vom 17. Januar 1996, aaO).

    Wahrnehmung der bei Kundenbesuch unmittelbar anfallenden Aufgaben bei der Zahlungs verkehrsabwicklung (u.a. Sparbuchausgabe und -nachtrag, Entgegennahme von Überweisungen/Schecks, Datenbändem, Ausgabe von Schecks und Geheimnummern (PIN) für ec-Karte)." bb) Der Betriebsrat kann sich vorliegend nicht auf die vom Vierten Senat in sei ner Entscheidung vom 17. Januar 1996 (- 4 AZR 662/94 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte) vorgenommene Auslegung des Begriffs "Kundenbera-ter" stützen.

  • BAG, 10.02.1999 - 10 ABR 51/98
    Diese geht davon aus, daß dann, wenn allgemein gefaßten Tätigkeitsmerkmalen in einer bestimmten Vergütungsgruppe konkrete Beispiele beigefügt sind, die Eingruppierungsvoraussetzungen der betreffenden Vergütungsgruppe regelmäßig schon dann als erfüllt anzusehen sind, wenn der Arbeitnehmer eine den Tarifbeispielen entsprechende Tätigkeit ausübt (vgl. BAG Urteil vom 17. Januar 1996 - 4 AZR 662/94 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte).

    Dabei ist davon auszugehen, daß es regelmäßig dem Willen der Tarifvertragsparteien entspricht, bei der Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen in den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen die Tätigkeitsbeispiele als Richtlinien für die Bewertung mitzuberücksichtigen (BAG Urteil vom 17. Januar 1996, aaO).

    Erheben sie nämlich eine bestimmte Aufgabe zum Tatbestandsmerkmal, so bringen sie damit zum Ausdruck, daß sie alle Tätigkeiten eines Arbeitnehmers, die zu der bezeichneten Aufgabe gehören, als einheitliche Tätigkeit betrachten, die nicht in getrennte - ggf. verschiedenen Tarifgruppen unterfallende - Arbeitsvorgänge aulzuspalten ist (vgl. BAG Urteil vom 17. Januar 1996, aaO).

    Wahrnehmung der bei Kundenbesuch unmittelbar anfallenden Aufgaben bei der Zahlungs verkehrsabwicklung (u.a. Sparbuchausgabe und -nachtrag, Entgegennahme von Überweisungen/Schecks, Datenbändern, Ausgabe von Schecks und Geheimnummern (PIN) für ec-Karte)." bb) Der Betriebsrat kann sich vorliegend nicht auf die vom Vierten Senat in sei ner Entscheidung vom 17. Januar 1996 (- 4 AZR 662/94 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte) vorgenommene Auslegung des Begriffs "Kundenberater" stützen.

  • BAG, 10.02.1999 - 10 ABR 38/98
    Diese geht davon aus, daß dann, wenn allgemein gefaßten Tätigkeitsmerkmalen in einer bestimmten Vergütungsgruppe konkrete Beispiele beigefügt sind, die Eingruppierungsvoraussetzungen der betreffenden Vergütungsgruppe regelmäßig schon dann als erfüllt anzusehen sind, wenn der Arbeitnehmer eine den Tarifbeispielen entspre chende Tätigkeit ausübt (vgl. BAG Urteil vom 17. Januar 1 9 9 6 - 4 AZR 662/94 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte).

    Dabei ist davon auszugehen, daß es regelmäßig dem Willen der Tarifvertragsparteien entspricht, bei der Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen in den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen die Tätigkeitsbeispiele als Richtlinien für die Bewertung mitzuberücksichtigen (BAG Urteil vom 17. Januar 1996, aaO).

    Erheben sie nämlich eine bestimmte Aufgabe zum Tatbestandsmerkmal, so bringen sie damit zum Ausdruck, daß sie alle Tätigkeiten eines Arbeitnehmers, die zu der bezeichneten Aufgabe gehören, als einheitli che Tätigkeit betrachten, die nicht in getrennte - ggf. verschiedenen Tarifgruppen unterfallende - Arbeitsvorgänge aufzuspalten ist (vgl. BAG Urteil vom 17. Januar 1996, aaO).

    bb) Der Betriebsrat kann sich vorliegend nicht auf die vom Vierten Senat in sei ner Entscheidung vom 17. Januar 1996 (- 4 AZR 662/94 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte) vorgenommene Auslegung des Begriffs "Kundenberater" stützen.

  • BAG, 10.02.1999 - 10 ABR 44/98
  • BAG, 10.02.1999 - 10 ABR 55/97
  • BAG, 10.02.1999 - 10 ABR 45/98
  • BAG, 10.02.1999 - 10 ABR 47/98
  • BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 540/03

    Eingruppierung eines Abteilungsleiters im Einzelhandel in Sachsen -Tarifauslegung

  • BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 876/94

    Eingruppierung eines Waldarbeiters

  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 653/95

    Eingruppierung eines Wehrführers in der chemischen Industrie

  • BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 429/95

    Feststellungsinteresse bei vergangenem Rechtsverhältnis

  • BAG, 17.03.2005 - 8 ABR 8/04

    Eingruppierung eines Teamleiters in einem SB-Warenhaus in Rheinland-Pfalz

  • LAG Niedersachsen, 13.07.1998 - 4 TaBV 70/96

    Vorliegen der Tätigkeitsmerkmale der Tarifgruppe 6 des Manteltarifvertrages für

  • BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 242/06

    Eingruppierung Sachbearbeiterin Kasse/Service

  • BAG, 22.11.2000 - 4 AZR 623/99

    Eingruppierung eines Wertpapier-Spezialberaters

  • LAG Hessen, 11.09.2007 - 9 TaBV 73/07

    Eingruppierung einer Reinigungskraft in einem Pflegeheim

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2004 - 3 TaBV 1235/03

    Zustimmungsersetzung bei personellen Einzelmaßnahmen bei Versetzung und

  • BAG, 17.11.2010 - 4 ABR 19/09

    Eingruppierung in eine tarifliche Entgeltordnung - Auslegung eines

  • LAG Hamm, 10.12.2013 - 7 TaBV 78/13

    Eingruppierung im privaten Bankgewerbe; hier: sog. Private Banking Berater

  • LAG Hamm, 01.10.2010 - 10 TaBV 83/09

    Eingruppierung von Kundenberater/innen im Filialbetrieb einer

  • BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 961/94

    Eingruppierung eines Meisters in einem Zellstoffwerk

  • LAG Düsseldorf, 02.10.2013 - 12 Sa 359/13

    Darlegungslast bei Eingruppierung

  • LAG Berlin, 02.12.2001 - 9 Sa 2064/00

    Anspruch auf Einstufung in eine bestimmte Vergütungsgruppe; Sachbearbeiterin bei

  • LAG Berlin, 12.02.2001 - 9 Sa 2064/00

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin für Rehabilitationsleistungen; Zulässigkeit

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.01.2011 - 5 Sa 149/10

    Vergütungsansprüche, Eingruppierung, Höhergruppierung, BAT/AOK-Neu Verg.Gr. VII,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2012 - 8 TaBV 15/12

    Eingruppierung eines Night-Auditors - ETV für das Hotel- und Gaststättengewerbe

  • LAG Düsseldorf, 18.03.1997 - 16 Sa 1753/96

    Eingruppierung: Kassierer im Einzelhandel

  • ArbG Dortmund, 22.09.2011 - 3 BV 36/11

    Manteltarifvertrag für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken,

  • LAG Hamm, 27.04.1998 - 13 TaBV 112/97
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