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   BAG, 26.11.2003 - 4 AZR 695/02   

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BAG, 26.11.2003 - 4 AZR 695/02 (https://dejure.org/2003,5680)
BAG, Entscheidung vom 26.11.2003 - 4 AZR 695/02 (https://dejure.org/2003,5680)
BAG, Entscheidung vom 26. November 2003 - 4 AZR 695/02 (https://dejure.org/2003,5680)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Eingruppierung eines technischen Angestellten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifliche Vergütung; Tarifvertrag für Angestellte in technischen Berufen; Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers; Begriff des Arbeitsvorgangs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung öffentlicher Dienst - Eingruppierung eines technischen Angestellten in einer Verbandsgemeinde; Anwendbarkeit der Grundsätze zur Darlegungslast des Arbeitgebers bei der korrigierenden Rückgruppierung im Fall der Verweigerung des Bewährungsaufstiegs; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 680 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 141/84

    Bausachverständiger beim Finanzamt - Eingruppierung - Tariflücke - Technische

    Auszug aus BAG, 26.11.2003 - 4 AZR 695/02
    Danach ist für Spezialaufgaben im Tarifsinne eine Tätigkeit erforderlich, die ein außerhalb der üblichen Aufgaben eines einschlägig ausgebildeten Ingenieurs liegendes außergewöhnliches Spezialgebiet betrifft, wobei zur Erfüllung dieser Qualifikation bei einem technischen Angestellten auch von ihm anzuwendende nichttechnische, zB pädagogische Fachkenntnisse mit herangezogen werden können (Senat 12. Januar 1994 - 4 AZR 65/93 - 11. November 1992 - 4 AZR 83/92 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 166; 11. September 1985 - 4 AZR 141/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 106).

    So hat der Senat in der Entscheidung vom 11. September 1985 (- 4 AZR 141/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 106) zu dem damaligen Merkmal "Spezialtätigkeit", das inhaltlich der durch den Tarifvertrag zur Änderung der Anlage 1a zum BAT vom 24. April 1991 eingeführten Formulierung "Spezialaufgaben" entspricht (BAG 12. Januar 1994 - 4 AZR 65/93 -), ausgeführt:.

  • BAG, 12.01.1994 - 4 AZR 65/93

    Eingruppierung kriminaltechnischer Sachverständiger - Streit über die

    Auszug aus BAG, 26.11.2003 - 4 AZR 695/02
    Danach ist für Spezialaufgaben im Tarifsinne eine Tätigkeit erforderlich, die ein außerhalb der üblichen Aufgaben eines einschlägig ausgebildeten Ingenieurs liegendes außergewöhnliches Spezialgebiet betrifft, wobei zur Erfüllung dieser Qualifikation bei einem technischen Angestellten auch von ihm anzuwendende nichttechnische, zB pädagogische Fachkenntnisse mit herangezogen werden können (Senat 12. Januar 1994 - 4 AZR 65/93 - 11. November 1992 - 4 AZR 83/92 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 166; 11. September 1985 - 4 AZR 141/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 106).

    So hat der Senat in der Entscheidung vom 11. September 1985 (- 4 AZR 141/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 106) zu dem damaligen Merkmal "Spezialtätigkeit", das inhaltlich der durch den Tarifvertrag zur Änderung der Anlage 1a zum BAT vom 24. April 1991 eingeführten Formulierung "Spezialaufgaben" entspricht (BAG 12. Januar 1994 - 4 AZR 65/93 -), ausgeführt:.

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

    Auszug aus BAG, 26.11.2003 - 4 AZR 695/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist bei Aufbaufallgruppen zunächst zu prüfen, ob der Angestellte die Voraussetzungen der Ausgangsfallgruppe erfüllt, und anschließend, ob die Merkmale der darauf aufbauenden höheren Fallgruppen vorliegen (vgl. zB schon Senat 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 - BAGE 34, 158 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 36).
  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 280/94

    Eingruppierung eines Vermessungstechnikers

    Auszug aus BAG, 26.11.2003 - 4 AZR 695/02
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (zB Senat 26. Juli 1995 - 4 AZR 280/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 203).
  • BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 157/99

    Korrigierende Rückgruppierung; Zeitaufstieg

    Auszug aus BAG, 26.11.2003 - 4 AZR 695/02
    Die Übertragung der Grundsätze ist soweit berechtigt, wie sich der Angestellte zur Begründung des beanspruchten Bewährungsaufstiegs auf die vom Arbeitgeber mitgeteilte Vergütungsgruppe berufen kann, sich daraus also zwingend eine tarifliche Voraussetzung für den Bewährungsaufstieg ergibt (Senat 26. April 2000 - 4 AZR 157/99 - BAGE 94, 287 = AP MTAng-LV § 22 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 3).
  • BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 302/83

    Eingruppierung von BAföG-Sachbearbeiter - Einteilung einer Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 26.11.2003 - 4 AZR 695/02
    d) Bei der Feststellung der Arbeitsvorgänge hat das Landesarbeitsgericht den von der Rechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs zugrunde gelegt, wonach es entscheidend auf das jeweilige Arbeitsergebnis ankommt (zB Senat 24. August 1983 - 4 AZR 302/83 - BAGE 43, 250 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 79).
  • BAG, 11.11.1992 - 4 AZR 83/92

    Eingruppierung eines Laboringenieurs

    Auszug aus BAG, 26.11.2003 - 4 AZR 695/02
    Danach ist für Spezialaufgaben im Tarifsinne eine Tätigkeit erforderlich, die ein außerhalb der üblichen Aufgaben eines einschlägig ausgebildeten Ingenieurs liegendes außergewöhnliches Spezialgebiet betrifft, wobei zur Erfüllung dieser Qualifikation bei einem technischen Angestellten auch von ihm anzuwendende nichttechnische, zB pädagogische Fachkenntnisse mit herangezogen werden können (Senat 12. Januar 1994 - 4 AZR 65/93 - 11. November 1992 - 4 AZR 83/92 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 166; 11. September 1985 - 4 AZR 141/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 106).
  • BAG, 19.10.1960 - 4 AZR 9/59

    Streitwertrevision - Nachprüfung durch Revisionsgericht - Streitwertfestsetzung -

    Auszug aus BAG, 26.11.2003 - 4 AZR 695/02
    Die Revision beruft sich demgegenüber auf eine Formulierung in der Entscheidung des Senats vom 19. Oktober 1960 (- 4 AZR 9/59 - BAGE 10, 117), in der zu dem gleichen Heraushebungsmerkmal der VergGr.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2002 - 4 Sa 499/02

    Eingruppierung eines Ingenieurs - Herausheben durch Spezialaufgaben

    Auszug aus BAG, 26.11.2003 - 4 AZR 695/02
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. August 2002 - 4 Sa 499/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 232/99

    Korrigierende Rückgruppierung; Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 26.11.2003 - 4 AZR 695/02
    Diese Grundsätze zur Darlegungslast des Arbeitgebers können auf den Fall übertragen werden, dass der Arbeitgeber den Bewährungsaufstieg mit dem Hinweis auf die Fehlerhaftigkeit der bisherigen Eingruppierung verweigert (Senat 17. Mai 2000 - 4 AZR 232/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 18 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 4).
  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 511/92

    Eingruppierung in eine Gehaltsstufe nach dem Tarifvertrag - Voraussetzungen für

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2023 - 7 Sa 64/23

    Eingruppierung eines technischen Sachbearbeiters - Einzelfall

    Für eine Spezialaufgabe ist eine Tätigkeit erforderlich, die ein außerhalb der üblichen Aufgaben eines einschlägig ausgebildeten Ingenieurs liegendes außergewöhnliches Spezialgebiet betrifft, wobei zur Erfüllung dieser Qualifikation bei einem technischen Angestellten auch von ihm anzuwendende nichttechnische Fachkenntnisse mit herangezogen werden können (BAG 26.11.2003 - 4 AZR 695/02 - Rn. 57 mwN., juris).

    Eine Spezialaufgabe ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn zu ihrer Erfüllung lediglich die normale Ausbildung in der entsprechenden Fachrichtung erforderlich ist (BAG 26.11.2003 - 4 AZR 695/02 - Rn. 58, juris).

    Der wegen der Spezialaufgaben höhergruppierte Angestellte muss also besondere Kenntnisse besitzen, die ihn befähigen, auf einem schwierigen Sondergebiet Leistungen zu erbringen, die die Tätigkeit von technischen Angestellten der Vergütungsgruppe IVa in den allgemein üblichen Arbeitsgebieten übersteigen (BAG 26.11.2003 - 4 AZR 695/02 - Rn. 61 mwN., juris).

  • BAG, 02.06.2021 - 4 AZR 387/20

    Eingruppierung - Tarifautomatik - konstitutive oder deklaratorische

    Der wegen der Spezialaufgaben höhergruppierte technische Angestellte muss also besondere Kenntnisse besitzen, die ihn befähigen, auf einem schwierigen Sondergebiet Leistungen zu erbringen, die die Tätigkeit von technischen Angestellten der Vergütungsgruppe IVa BAT in den allgemein üblichen Arbeitsgebieten übersteigen (vgl. BAG 26. November 2003 - 4 AZR 695/02 - zu II 5 e aa der Gründe mwN) .
  • BAG, 02.08.2006 - 10 ABR 48/05

    Eingruppierung - Reiseverkehrskauffrau - Besitzstandsklausel

    (1.1.) Bei dem Begriff der Spezialaufgaben handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff (BAG 12. Januar 1994 - 4 AZR 65/93 - 11. November 1992 - 4 AZR 83/92 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 166; vgl. auch 26. November 2003 - 4 AZR 695/02 -).

    Spezialaufgaben sind daher solche, die außerhalb der üblichen Aufgaben einer einschlägig ausgebildeten Reiseverkehrskauffrau liegen und deshalb besondere Fachkenntnisse erfordern (vgl. BAG 26. November 2003 - 4 AZR 695/02 - 11. November 1992 - 4 AZR 83/92 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 166; 25. Mai 1988 - 4 AZR 790/87 -).

  • BAG, 16.08.2023 - 4 AZR 339/22

    Korrigierende Rückgruppierung

    Die Übertragung der Grundsätze der korrigierenden Rückgruppierung ist aber nur dann berechtigt, wenn sich aus der durch die Arbeitgeberin zunächst angenommenen Entgeltgruppe oder dem mitgeteilten Tätigkeitsmerkmal zwingend die tarifliche Voraussetzung auch der begehrten Entgeltgruppe ergibt (BAG 26. November 2003 - 4 AZR 695/02 - zu II 4 a der Gründe; 17. Mai 2000 - 4 AZR 232/99 - zu 2 c bb der Gründe) .
  • BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 694/10

    Eingruppierung einer Heilerziehungspflegerin

    (2) Die Klägerin hat aber nicht diejenigen Tatsachen dargelegt, die den erforderlichen Vergleich zwischen der Tätigkeit einer Heilerziehungspflegerin der Entgeltgruppe 7A AVR-DW EKD und derjenigen mit den hervorhebenden Merkmalen des entsprechenden Richtbeispiels der Entgeltgruppe 8A AVR-DW EKD ermöglichen, um von "speziellen Aufgaben und entsprechenden Kenntnissen" ausgehen zu können (zu Spezialaufgaben s. BAG 26. November 2003 - 4 AZR 695/02 - zu II 5 e bb der Gründe, ZTR 2004, 361; 2. August 2006 - 10 ABR 48/05 - Rn. 34 f., NZA-RR 2007, 554) .
  • BAG, 16.10.2019 - 4 AZR 76/19

    Eingruppierung eines Betriebsschlossers - Spezialkenntnisse

    Erforderlich ist allerdings, dass es sich - unabhängig vom Fachgebiet - nicht um Grundkenntnisse handelt, die im Rahmen einer Berufsausbildung erworben werden (vgl. hierzu auch BAG 26. November 2003 - 4 AZR 695/02 - zu II 5 e bb der Gründe mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2006 - 10 Sa 51/06

    Eingruppierung des Leiters einer Informationsvermittlungsstelle; Begriff der

    Dies hätte zur Folge, dass das beklagte Land die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Vergütungsgruppe darlegen und ggfs. beweisen müsste (vgl. BAG 26.04.2000 - 4 AZR 157/99 - BAG vom 16.10.2002 - 4 AZR 447/01 - BAG v. 26.11.2003 - 4 AZR 695/02 -).

    Er benennt insbesondere nicht die Fallgruppe I a, aus der nach fünfjähriger Bewährung der vom Kläger begehrte Aufstieg in Vergütungsgruppe II Fallgruppe 10 möglich ist (vgl. hierzu BAG v. 26.11.2003 - 4 AZR 695/02).

  • LAG Hessen, 26.02.2013 - 19 Sa 98/12

    Eingruppierung einer Schulsekretärin nach dem TVöD

    Dazu hätte sie die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Vergütungsgruppe darlegen und ggf. beweisen müssen (vgl. BAG 26. November 2003 - 4 AZR 695/02 - ZTR 2004, 361, zu II 5 b der Gründe m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2014 - 4 Sa 415/14

    Zur Eingruppierung eines Sachgebietsleiters Landespflege in die Entgeltgruppe 12

    Vielmehr ist diesbezüglich eine Tätigkeit erforderlich, die ein außerhalb der üblichen Aufgaben eines einschlägig ausgebildeten Ingenieurs liegendes außergewöhnliches Spezialgebiet betrifft (vgl. BAG v. 26.11.2003 - 4 AZR 692/02 - ZTR 2004, 361).
  • LAG Hessen, 12.08.2010 - 5 TaBV 25/10

    Zustimmungsersetzung - Eingruppierung nach dem Entgeltrahmenabkommen für die

    dd) Da die Eingruppierung in die Entgeltgruppe E 9 zwischen den Betriebsparteien außer Streit steht, ist bzgl. der übrigen Merkmale lediglich eine pauschale Überprüfung geboten (vgl. BAG 09. März 1994 - 4 AZR 301/93 - BAGE 76/90 zu II 1 d der Gründe; BAG 25. November 2003 - 4 AZR 695/02 - Rn. 51, zitiert nach Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2013 - 8 Sa 307/13

    Eingruppierung des Leiters des Arbeitsbereichs Krankenhaushygiene

  • LAG Hessen, 27.05.2010 - 5 TaBV 42/09

    Eingruppierung nach Entgeltrahmenabkommen für die Metall- und Elektroindustrie -

  • LAG Niedersachsen, 30.04.2007 - 9 Sa 1280/06

    Approbation; Diplom-Sozialpädagogin; Eingruppierung; Erziehungsberatungsstelle;

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