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   BAG, 27.04.1988 - 4 AZR 707/87   

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BAG, 27.04.1988 - 4 AZR 707/87 (https://dejure.org/1988,2020)
BAG, Entscheidung vom 27.04.1988 - 4 AZR 707/87 (https://dejure.org/1988,2020)
BAG, Entscheidung vom 27. April 1988 - 4 AZR 707/87 (https://dejure.org/1988,2020)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Körperliche Belastung - Arbeitspulsfrequenz - Dauerbelastungsgrenze - Muskelbeanspruchung - Körperliche Reaktion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des Lohngruppen-Differenzierungsmerkmals "Schwere der Arbeit" [hier: "geringe körperliche Belastungen"] nach der [geänderten] Verkehrsanschauung, also unter Berücksichtigung aller - auf arbeitswissenschaftlicher Grundlage ermittelten - Umstände, die auf den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 58, 194
  • NZA 1988, 626
  • BB 1988, 1466
  • BB 1988, 1606
  • DB 1988, 1657
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.03.1984 - 4 AZR 433/81

    Erschwerniszuschlag

    Auszug aus BAG, 27.04.1988 - 4 AZR 707/87
    Davon ist der Senat auch noch in seinen Urteilen vom 14. März 1984 - 4 AZR 433/81 - (AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie) und vom 17. April 1985 - 4 AZR 363/83 - ausgegegangen, zumal in einem in dem Rechtsstreit 4 AZR 363/83 erstellten Gutachten die körperlich schwere Arbeit allein im Hinblick auf den Energieumsatz bestimmt wurde.

    Der Senat hat dies mit dem nach wie vor auf den Körper einwirkenden Lärm begründet (BAG Urteil vom 14. März 1984 - 4 AZR 433/81 -, AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).

  • BAG, 17.04.1985 - 4 AZR 363/83
    Auszug aus BAG, 27.04.1988 - 4 AZR 707/87
    Davon ist der Senat auch noch in seinen Urteilen vom 14. März 1984 - 4 AZR 433/81 - (AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie) und vom 17. April 1985 - 4 AZR 363/83 - ausgegegangen, zumal in einem in dem Rechtsstreit 4 AZR 363/83 erstellten Gutachten die körperlich schwere Arbeit allein im Hinblick auf den Energieumsatz bestimmt wurde.

    Deshalb ist für die Frage, ob Arbeiten mit geringen körperlichen Belastungen vorliegen, auf einen bestimmten Durchschnitt abzustellen und können nur Durchschnittswerte zur Messung der Schwere der Arbeiten zugrunde gelegt werden (BAG Urteil vom 17. April 1985 - 4 AZR 363/83 -).

  • EuGH, 01.07.1986 - 237/85

    Rummler / Dato-Druck

    Auszug aus BAG, 27.04.1988 - 4 AZR 707/87
    Der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 1. Juli 1986 - Rs 237/85 -, AP Nr. 13 zu Art. 119 EWG-Vertrag) verlangt beim System der beruflichen Einstufung, wenn es nicht diskriminierend sein soll, daß Kriterien zu berücksichtigen sind, hinsichtlich derer die Arbeitnehmer beider Geschlechter besonders geeignet sein können, soweit die Art der im Unternehmen zu verrichtenden Tätigkeiten dies zuläßt.
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 27.04.1988 - 4 AZR 707/87
    Dies erscheint auch durchaus sinnvoll und entspricht dem Grundsatz, daß im Zweifel derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben ist, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAGE 46, 308, 316 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 17.08.1966 - 4 AZR 398/65
    Auszug aus BAG, 27.04.1988 - 4 AZR 707/87
    Da das LRA insoweit auch keine weiteren Anhaltspunkte enthält, ist der Begriff der körperlich leichten Arbeit nach der Verkehrsanschauung zu bestimmen (BAG Urteil vom 17. August 1966 - 4 AZR 398/65 -).
  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 73/09

    Baugewerbe - Gewerbe "Installateur und Heizungsbauer

    Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend angenommen, dass die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes auf eine nähere Erläuterung verzichtet haben, was sie unter den Begriffen "Gas- und Wasserinstallationsgewerbe" sowie "Zentralheizungsbauer- und Lüftungsbauergewerbe" verstanden wissen wollen und damit auf die Verkehrsanschauung abgestellt und in Kauf genommen haben, dass eine Änderung der Verkehrsanschauung bewirken kann, dass ein Betrieb nicht mehr vom betrieblichen Geltungsbereich der Bautarifverträge erfasst wird, sondern unter den Ausnahmekatalog des § 1 Abs. 2 Abschn. VII VTV/1986 und VTV/1999 fällt (vgl. zur inhaltlichen Änderung von Tarifbegriffen aufgrund einer Änderung der Verkehrsanschauung BAG 27. April 1988 - 4 AZR 707/87 - BAGE 58, 194, 198).
  • BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 502/91

    Auszeichnerin im Einzelhandel

    Zu berücksichtigen sind bei der Beurteilung mithin auch ausschließlich stehende Tätigkeit, notwendige Körperhaltung, taktgebundende, repetitive Arbeit, nervliche und sensorische Belastung, Lärm- und Umwelteinwirkung und soziale Belastungsfaktoren (BAG Urteil vom 27. April 1988, BAGE 58, 194 = AP Nr. 63 zu § 1 TVG: Metallindustrie, m. Anm. von von Hoyningen-Huene).
  • LAG Hamm, 11.08.1997 - 16 Sa 213/96

    Eingruppierung eines Arbeitnehmers; Anspruch auf Umgruppierung aus einem

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  • LAG Hessen, 18.08.2008 - 16 Sa 2180/06

    Arbeitnehmerentsendung - Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Geltungsbereich

    Gleichzeitig haben die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes damit auch in Kauf genommen, dass sich die verwendeten Begriffe bei Änderung der Verkehrsanschauung inhaltlich ändern (vgl. BAG 27. April 1988 AP Nr. 63 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • LAG Hamm, 18.08.2016 - 18 Sa 54/16

    Begriff der spanabhebenden Holzbearbeitungsmaschine im Sinne von § 4 Nr. 4 LTV

    § 3 LTV enthält ausdrückliche Bezugnahmen auf die Rechtsprechung des BAG zum Begriff der "körperlichen Belastungen" (Urteil vom 27.08.1988 - 4 AZR 707/87).
  • LAG Hamm, 18.08.2016 - 18 Sa 241/16

    Tarifliche Zulage; spanabhebende Holzbearbeitungsmaschine; Tarifauslegung

    § 3 LTV enthält ausdrückliche Bezugnahmen auf die Rechtsprechung des BAG zum Begriff der "körperlichen Belastungen" (Urteil vom 27.08.1988 - 4 AZR 707/87).
  • BAG, 07.11.1990 - 4 AZR 67/90

    Eingruppierung einer Regaleinrichterin im Einzelhandel

    Dabei kann dahinstehen, ob bei der Beurteilung, ob körperlich schwere Arbeit vorliegt, nicht nur das Ausmaß der Muskelbeanspruchung, sondern alle Umstände zu berücksichtigen sind, die auf den Menschen einwirken und zu körperlichen Reaktionen führen können (vgl. BAGE 58, 194, 198 = AP Nr. 63 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • BAG, 04.04.1990 - 4 AZR 20/90

    Eingruppierung eines Erziehers in heilpädagogischer Gruppe - Einstufung eines

    Dabei ist entgegen der Auffassung des Beklagten das derzeitige Verständnis des Begriffs der Heilpädagogik maßgebend und nicht dasjenige, auf das die Tarifvertragsparteien möglicherweise bei der Abfassung des Tarifvertrages im Jahre 1970 Bezug nehmen wollten (vgl. BAG Urteil vom 27. April 1988 - 4 AZR 707/87 - AP Nr. 63 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 27.09.2000 - 10 ABR 48/99

    Begriff der körperlich schweren Arbeit - Zusammenfassung mehrerer Tätigkeiten zu

    Zu berücksichtigen seien alle Umstände, die auf den Menschen belastend einwirken und zu körperlichen Reaktionen führen (BAG 27. April 1988 - 4 AZR 707/87 - BAGE 58, 194).
  • LAG München, 19.07.2018 - 4 TaBV 153/17

    Eingruppierung; Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des

    Zum Begriff der "geringen körperlichen Belastungen" hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt, dass dieser mit dem der körperlich leichten Arbeit im Sinne der Rechtsprechung des Senats gleichzusetzen sei (vgl. BAG, Urteil vom 27. April 1988 - 4 AZR 707/87 -, juris, Rn. 13).
  • BSG, 23.03.2017 - B 5 R 346/16 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und

  • LAG Hessen, 30.11.1992 - 16 Sa 761/92

    Geltungsbereich der Bautarifverträge; Einzugsstelle für die Beiträge zu den

  • ArbG Hamm, 19.07.1990 - 4 BV 15/89
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