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   BAG, 21.01.1976 - 4 AZR 71/75   

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BAG, 21.01.1976 - 4 AZR 71/75 (https://dejure.org/1976,1391)
BAG, Entscheidung vom 21.01.1976 - 4 AZR 71/75 (https://dejure.org/1976,1391)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 1976 - 4 AZR 71/75 (https://dejure.org/1976,1391)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tarifverträge - Bau - Geltungsbereich - Bauwerke - Landeskulturbauarbeiten

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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 26.11.1986 - 4 AZR 789/85

    Rundfunk - Eingruppierung in Fakultativstufen - Tarifliche Vergütung -

    Auszug aus BAG, 21.01.1976 - 4 AZR 71/75
    Dabei berücksichtigt das Landesarbeitsgericht zutreffend und in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Senats, daß es zur Annahme "sonstiger baulicher Leistlingen" im Sinne von § 1 Abschn. II BRTV Bau 1965 sowie der zuvor zitierten Protokollnotiz Nr. 2 (die im BRTV Bau 1971 in den eigentlichen Tariftext auf genommen worden ist) einmal erforderlich ist, daß die entsprechenden Arbeiten von Betrieben des Bauhauptgewerbes aus geführt werden und daß sie außerdem der "Erstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken" zu dienen bestimmt sein müssen (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 24-. September 1975 - 4 ÄZR 4-71/74- ( demnächst / AP Nr. 11 zu § 4- TVG Tarifkonkurrenz, 22. Januar 1975 - 4 AZR 1o/74- -, /~demnächst 7 AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, 11. Dezember 1974- AZR 151/74- -, /~"demnächst / AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau sowie BAG AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Insbeson dere bestätigt aber auch das berufskundliche Schrifttum und damit die Üblichkeit im Arbeits- und Wirtschaftsleben, daß der Betrieb der Beklagten nach den darin über wiegend verrichteten Tätigkeiten kein baugewerblicher, sondern ein landwirtschaftlicher ist (vgl. Klassifizierung der Berufe, Berufstätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland, Ausgabe 1966, Nr. 1111, S. 21 sowie Nr. 2459 und 4143, S. 45 und 114; Streller, Wörterbuch der Berufe, S. 95; Deeken, Berufslexikon, S. 31 und 177) Schon hieraus folgert daher das Landesarbeitsgericht im Ergebnis zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats, daß der Betrieb der Beklagten vom fachlichen Geltungsbereich des BRTV Bau 1965 nicht er faßt wird (vgl. Urteile des Senats vom 24 . September 1975 - 4 AZR 471/74 -5 /"demnächst 7 AP Nr. 11 zu § 4 TYG Tarifkonkurrenz und 11. Dezember 1974 - 4 AZR 151/74 - /"demnächst 7 AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau sowie BAG AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Zudem gehört die Beklagte unstreitig der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft an, was aber wiederum für die hier entscheidende tarifrechtliche Beurteilung über einen bloßen Anhaltspunkt hinaus keine unmittelbare Bedeutung hat (vgl. BAG AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 11.12.1974 - 4 AZR 151/74

    Tarifverträge - Bau - Betrieb - Verlegen von Heizungsrohren

    Auszug aus BAG, 21.01.1976 - 4 AZR 71/75
    Dabei berücksichtigt das Landesarbeitsgericht zutreffend und in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Senats, daß es zur Annahme "sonstiger baulicher Leistlingen" im Sinne von § 1 Abschn. II BRTV Bau 1965 sowie der zuvor zitierten Protokollnotiz Nr. 2 (die im BRTV Bau 1971 in den eigentlichen Tariftext auf genommen worden ist) einmal erforderlich ist, daß die entsprechenden Arbeiten von Betrieben des Bauhauptgewerbes aus geführt werden und daß sie außerdem der "Erstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken" zu dienen bestimmt sein müssen (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 24-. September 1975 - 4 ÄZR 4-71/74- ( demnächst / AP Nr. 11 zu § 4- TVG Tarifkonkurrenz, 22. Januar 1975 - 4 AZR 1o/74- -, /~demnächst 7 AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, 11. Dezember 1974- AZR 151/74- -, /~"demnächst / AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau sowie BAG AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Insbeson dere bestätigt aber auch das berufskundliche Schrifttum und damit die Üblichkeit im Arbeits- und Wirtschaftsleben, daß der Betrieb der Beklagten nach den darin über wiegend verrichteten Tätigkeiten kein baugewerblicher, sondern ein landwirtschaftlicher ist (vgl. Klassifizierung der Berufe, Berufstätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland, Ausgabe 1966, Nr. 1111, S. 21 sowie Nr. 2459 und 4143, S. 45 und 114; Streller, Wörterbuch der Berufe, S. 95; Deeken, Berufslexikon, S. 31 und 177) Schon hieraus folgert daher das Landesarbeitsgericht im Ergebnis zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats, daß der Betrieb der Beklagten vom fachlichen Geltungsbereich des BRTV Bau 1965 nicht er faßt wird (vgl. Urteile des Senats vom 24 . September 1975 - 4 AZR 471/74 -5 /"demnächst 7 AP Nr. 11 zu § 4 TYG Tarifkonkurrenz und 11. Dezember 1974 - 4 AZR 151/74 - /"demnächst 7 AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau sowie BAG AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 22.01.1975 - 4 AZR 10/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Erledigung der Hauptsache - Tarifverträge:

    Auszug aus BAG, 21.01.1976 - 4 AZR 71/75
    Als bauliche Leistungen sind alle von den dem Bauhauptgewerbe zugeordneten Betrieben ausgeführten Bauarbeiten anzusehen, die... der Erstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen." Danach fallen unter den fachlichen Geltungsbereich des BRTV Bau 1965 (wie auch unter den insoweit nur unwesentlich geänderten BRTV Bau 1971) nur Betriebe, in denen ein mal Bauten erstellt oder sonstige bauliche Leistungen er bracht und außerdem Arbeiten ausgeführt werden, die in der den allgemeinen Normen des § 1 Abschn. II BRTV Bau 1965 nachfolgenden Einzelaufstellung genannt sind (vgl. die Ur teile des Senats vom 8. Oktober 1975 AZR 4-32/74- -, /"demnächst 7 AP Nr. 25 zu § 1 TVG Tarifverträge : Bau, 24-. September 1975 AZR 4-71/7 /~demnächst 7 AP Nr. 11 zu § 4- TVG Tarifkonkurrenz, Io. September 1975 AZR 4-56/74- -, /"demnächst 7 AP Nr. 24- zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, 22. Januar 1975 AZR 1o/74- -, /~demnächst 7 AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau sowie 11. Dezember 1974- AZR 151/74- -, /"demnächst 7 AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge:' Bau im Anschluß an BAG 17, 53 /56 7 = AP Nr. 11 zu § 4- TVG Geltungsbereich; BAG AP Nr. 2 zu § 4- TVG Ausgleichskasse sowie AP Nr. 2 und Io zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Dabei berücksichtigt das Landesarbeitsgericht zutreffend und in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Senats, daß es zur Annahme "sonstiger baulicher Leistlingen" im Sinne von § 1 Abschn. II BRTV Bau 1965 sowie der zuvor zitierten Protokollnotiz Nr. 2 (die im BRTV Bau 1971 in den eigentlichen Tariftext auf genommen worden ist) einmal erforderlich ist, daß die entsprechenden Arbeiten von Betrieben des Bauhauptgewerbes aus geführt werden und daß sie außerdem der "Erstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken" zu dienen bestimmt sein müssen (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 24-. September 1975 - 4 ÄZR 4-71/74- ( demnächst / AP Nr. 11 zu § 4- TVG Tarifkonkurrenz, 22. Januar 1975 - 4 AZR 1o/74- -, /~demnächst 7 AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, 11. Dezember 1974- AZR 151/74- -, /~"demnächst / AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau sowie BAG AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 03.02.1965 - 4 AZR 461/63

    Gewerblicher Betrieb - Fachlicher Geltungsbereich - Baugewerbe - Bautarife -

    Auszug aus BAG, 21.01.1976 - 4 AZR 71/75
    Als bauliche Leistungen sind alle von den dem Bauhauptgewerbe zugeordneten Betrieben ausgeführten Bauarbeiten anzusehen, die... der Erstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen." Danach fallen unter den fachlichen Geltungsbereich des BRTV Bau 1965 (wie auch unter den insoweit nur unwesentlich geänderten BRTV Bau 1971) nur Betriebe, in denen ein mal Bauten erstellt oder sonstige bauliche Leistungen er bracht und außerdem Arbeiten ausgeführt werden, die in der den allgemeinen Normen des § 1 Abschn. II BRTV Bau 1965 nachfolgenden Einzelaufstellung genannt sind (vgl. die Ur teile des Senats vom 8. Oktober 1975 AZR 4-32/74- -, /"demnächst 7 AP Nr. 25 zu § 1 TVG Tarifverträge : Bau, 24-. September 1975 AZR 4-71/7 /~demnächst 7 AP Nr. 11 zu § 4- TVG Tarifkonkurrenz, Io. September 1975 AZR 4-56/74- -, /"demnächst 7 AP Nr. 24- zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, 22. Januar 1975 AZR 1o/74- -, /~demnächst 7 AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau sowie 11. Dezember 1974- AZR 151/74- -, /"demnächst 7 AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge:' Bau im Anschluß an BAG 17, 53 /56 7 = AP Nr. 11 zu § 4- TVG Geltungsbereich; BAG AP Nr. 2 zu § 4- TVG Ausgleichskasse sowie AP Nr. 2 und Io zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 24.09.1975 - 4 AZR 471/74

    Tarifkonkurrenz: RTV-Abbruch - RTV-Bau

    Auszug aus BAG, 21.01.1976 - 4 AZR 71/75
    Insbeson dere bestätigt aber auch das berufskundliche Schrifttum und damit die Üblichkeit im Arbeits- und Wirtschaftsleben, daß der Betrieb der Beklagten nach den darin über wiegend verrichteten Tätigkeiten kein baugewerblicher, sondern ein landwirtschaftlicher ist (vgl. Klassifizierung der Berufe, Berufstätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland, Ausgabe 1966, Nr. 1111, S. 21 sowie Nr. 2459 und 4143, S. 45 und 114; Streller, Wörterbuch der Berufe, S. 95; Deeken, Berufslexikon, S. 31 und 177) Schon hieraus folgert daher das Landesarbeitsgericht im Ergebnis zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats, daß der Betrieb der Beklagten vom fachlichen Geltungsbereich des BRTV Bau 1965 nicht er faßt wird (vgl. Urteile des Senats vom 24 . September 1975 - 4 AZR 471/74 -5 /"demnächst 7 AP Nr. 11 zu § 4 TYG Tarifkonkurrenz und 11. Dezember 1974 - 4 AZR 151/74 - /"demnächst 7 AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau sowie BAG AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BFH, 07.11.2019 - I R 46/17

    Bauabzugsteuer bei Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen

    Es reicht aus, dass sie --anders als beispielsweise Baucontainer-- ortsfest auf ihm ruhen (gl.A. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.01.1976 - 4 AZR 71/75, zum Begriff des Bauwerks im tariflichen Bereich; vgl. auch BGH-Urteil in BGHZ 217, 103, zu § 638 BGB).
  • FG Düsseldorf, 10.10.2017 - 10 K 1513/14

    Ansehung des Aufstellens einer Photovoltaikanlage als bauabzugssteuerpflichtig;

    Der Begriff des Bauwerks ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) weit auszulegen (BAG-Urteil vom 21. Januar 1976 4 AZR 71/75, Arbeitsrechtliche Praxis - AP - Nr. 27 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau) und umfasst demzufolge nicht nur Gebäude, sondern darüber hinaus sämtliche irgendwie mit dem Erdboden verbundene oder infolge ihrer eigenen Schwere auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichem Gerät hergestellte Anlagen (BMF-Schreiben vom 27. Dezember 2002, a.a.O., Rn. 6; Urteil des Hessischen Finanzgerichts - FG - vom 26. September 2013 1 K 2198/11, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2014, 506, zu § 13b UStG).
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

    arbeitsgerichts, daß auch ein Kabelgraben oder Kabelschacht als "Bauwerk" im Sinne dieser Tarifnorm anzusehen ist, wobei das Landesarbeitsgericht mit der Senatsrechtsprechung davon ausgeht, daß unter einem "Bauwerk" jede irgendwie mit dem Erdboden verbundene oder aufgrund ihrer eigenen Schwere auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichem Gerät hergestellte Anlage zu verstehen ist (vgl. das Urteil des Senats vom 21. Januar 1976 - 4 AZR 71/75 - AP Nr. 27 zu § 1 TVG Tarifverträge; Bau).
  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 230/86

    Tarifvertrag Baugewerbe

    Da im Gegensatz zu dem Inhalt von Abschnitt II, wo von der Erstellung, Instandsetzung usw. von "Bauwerken" die Rede ist, die Tarifvertragsparteien im Abschnitt I von § 1 Abs. 2 BRTV-Bau ausdrücklich von "Bauten aller Art" sprechen und damit im Sinne der herkömmlichen Terminologie die eigentlichen Baubetriebe erfassen wollen (Brocksiepe/Sperner, BRTV-Bau, Sonderdruck 1981, S. 61), ist mit dem Landesarbeitsgericht davon auszugehen, daß die Tarifvertragsparteien unter "Bauten" im Abschnitt I nur Gebäude aller Art verstehen, wofür auch der allgemeine Sprachgebrauch spricht (vgl. die Urteile des Senats vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 - AP Nr. 66 zu § 1 TVG Tarifverträge; Bau und vom 21. Januar 1976 - 4 AZR 71/75 - AP Nr. 27 zu § 1 TVG Tarifverträge; Bau).

    Vertragsparteien im Abschnitt II den "Bauten" des Abschnitts I von § 1 Abs. 2 BRTV-Bau gegenüberstellen, irgend wie mit dem Erdboden verbundene oder infolge ihrer eigenen Schwere auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichem Gerät hergestellte Anlagen zu verstehen (vgl»> die Urteile des Senats vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 - AP Nr. 66 zua§ 1 TVG Tarifverträge: Bau, 12. Dezember 1979 - 4 AZR 80/78 - AP Nr. 31 zu § 1 TVG Tarifverträge : Bau und 21. Januar 1976 - 4 AZR 71/75 - AP Nr. 27 zu § 1 TVG Tarifverträget Bau mit weiteren Nach weisen) .

  • FG Hessen, 16.05.2017 - 4 K 63/17

    § 48, § 48d EStG

    Der Begriff des Bauwerks ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BAG (BAG-Urteil vom 21. Januar 1976 4 AZR 71/75, AP Nr. 27 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau) weit auszulegen und umfasst demzufolge nicht nur Gebäude, sondern darüber hinaus sämtliche irgendwie mit dem Erdboden verbundene oder infolge ihrer eigenen Schwere auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichem Gerät hergestellte Anlagen (BMF-Schreiben vom 27. Dezember 2002 Rn. 6, BStBl I 2002, 1399; Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 26. September 2013 1 K 2198/11, EFG 2014, 506 zu § 13b UStG).
  • BAG, 08.05.1985 - 4 AZR 516/83

    Anbringung von Leitplanken - Bauliche Leistung - Straßenbauarbeiten -

    Das entspricht zugleich den Grundsätzen der früheren Senatsrechtsprechung (Urteil vom 21. Januar 1976 AZR 7/75 - AP Nr. 27 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Unter "Bauwerken" versteht der Senat irgendwie mit dem Erdboden verbundene oder infolge ihrer eigenen Schwere auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichem Gerät hergestellte Anlagen (vgl. die Urteile des Senats vom 21. Januar 1976 - 4 AZR 71/75 - AP Nr. 27 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und 12. Dezember 1979 AZR 80/78 - AP Nr. 31 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 17.03.1976 - 4 AZR 188/75

    Tarifverträge - Bau - Anbringung von Zwischendecken aus Metall - Geltungsbereich

    Danach fallen unter den fachlichen Geltungsbereich des BRTV Bau 1971 (wie auch schon unter den insoweit nur unwesentlich anderslautenden BRTV Bau 1965) nur Betriebe, in denen einmal Bauten erstellt oder sonstige bauliche Leistungen erbracht und außerdem Arbeiten ausgeführt werden, die in der den all gemeinen Normen des § 1 Abs. 2 BRTV Bau 1971 nachfolgenden Einzelaufstellung genannt sind (vgl. die Urteile des Senats vom 21. Januar 1976 - 4 AZR 71/75 [demnächst] AP Nr. 26 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, 8. Oktober 1975 - 4 AZR 432/74 -, [demnächst] AP Nr. 25 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau 24. September 1974 - 4 AZR 471/74 -, [demnächst] AP Nr. 11 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz und Io. September 1975 - 4 AZR 456/74 [demnächst] AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau mit jeweils weiteren Nachweisen).

    "Sonstige bauliche Leistungen" erfordern nämlich zunächst einmal, daß die entsprechenden Arbeiten von Betrieben des Baugewerbes ausgeführt werden und daß sie im Sinne eines weiteren Erfordernisses der Erstellung Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken zu dienen bestimmt sein müssen (vgl. Urteile des Senats vom 21. Januar 1976 - 4 AZR 71/75 -, [demnächst] AP Nr. 26 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, 24. September 1975 - 4 AZR 471/74 -, [demnächst] AP Nr. 11 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz und 22. Januar 1975 - 4 AZR 1o/74- -, [demnächst] AP Nr. 2J zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau mit jeweils weiteren Nachweisen).

  • BAG, 24.01.1990 - 4 AZR 561/89

    Konkurrenz zwischen Bautarif und Landarbeit (Drainage)

    Zutreffend weist das Landesarbeitsgericht in diesem Zusammenhang darauf hin, daß der Beklagte aus der Entscheidung des Senats über das Tiefpflügen (Urteil vom 21. Januar 1976 - 4 AZR 71/75 - AP Nr. 27 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) nichts herleiten kann.
  • FG Hessen, 16.05.2017 - 4 K 66/17

    § 48, § 48d EStG

    Der Begriff des Bauwerks ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BAG (BAG-Urteil vom 21. Januar 1976 4 AZR 71/75, AP Nr. 27 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau) weit auszulegen und umfasst demzufolge nicht nur Gebäude, sondern darüber hinaus sämtliche irgendwie mit dem Erdboden verbundene oder infolge ihrer eigenen Schwere auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichem Gerät hergestellte Anlagen (BMF-Schreiben vom 27. Dezember 2002 Rn. 6, BStBl I 2002, 1399; Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 26. September 2013 1 K 2198/11, EFG 2014, 506 zu § 13b UStG).
  • BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 395/88

    Tarifvertrag - Beitragspflichtigkeit zu den Sozialkassen des Baugewerbes -

    In Anknüpfung an seine frühere Rechtsprechung (vgl. die Urteile des Senats vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 - AP Nr. 66 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, 12. Dezember 1979 - 4 AZR 80/78 - AP Nr. 31 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und 21. Januar 1976 - 4 AZR 71/75 - AP Nr. 27 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) hat der Senat in dem schon genannten Urteil vom 25. Februar 1987 (- 4 AZR 230/86 - AP Nr. 79 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) mit näherer Begründung ausgeführt, daß unter "Bauwerken" im Sinne der vorstehenden Tarifnorm irgendwie mit dem Erdboden verbundene oder infolge ihrer eigenen Schwere auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichem Gerät hergestellte Anlagen zu verstehen sind.
  • LAG Hessen, 28.05.2014 - 18 Sa 1466/12

    Demontage Öltanks und Industrieanlagen - Geltungsbereich VTV-Bau

  • LAG Hessen, 30.06.1989 - 15 Sa 1566/88

    Fachlicher und räumlicher Geltungsbereich der Bautarifverträge im Falle der

  • BAG, 22.04.1987 - 4 AZR 344/86

    Anspruch auf Auskunftserteilung nach dem Verfahrens-TV - Betrieb des Säurebaus -

  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 153/87

    Anspruch einer Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes auf

  • BAG, 12.12.1979 - 4 AZR 80/78

    Isolierarbeiten - Behältern - Fernleitungen - Stationäre Maschinen -

  • LSG Bayern, 24.10.2002 - L 9 AL 309/99
  • BAG, 16.06.1982 - 4 AZR 827/79
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