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   BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 719/13   

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BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 719/13 (https://dejure.org/2015,41682)
BAG, Entscheidung vom 26.08.2015 - 4 AZR 719/13 (https://dejure.org/2015,41682)
BAG, Entscheidung vom 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 (https://dejure.org/2015,41682)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Elementenfeststellungsklage - Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Elementenfeststellungsklage - Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 256 Abs 1 ZPO, § 133 BGB, § 157 BGB
    Elementenfeststellungsklage - Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer sog. Elementenfeststellungsklage; Feststellung des anwendbaren Tarifvertrages

  • Betriebs-Berater

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Elementenfeststellungsklage

  • bag-urteil.com

    Elementenfeststellungsklage - Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

  • rewis.io

    Elementenfeststellungsklage - Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256 Abs. 1
    Zulässigkeit einer sog. Elementenfeststellungsklage

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Günstigkeitsvergleich bei einer sog. Elementenfeststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um die Anwendbarkeit eines Tarifvertrages - und die Elementenfeststellungsklage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - und der später geschlossene Haustarifvertrag

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Elementenfeststellungsklage - Feststellungsinteresse - Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 177
  • BB 2016, 307
  • DB 2016, 300
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Auszug aus BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 719/13
    Er wendet die Auslegungsregel lediglich aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin auf Bezugnahmeklauseln an, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 1. Januar 2002 vereinbart worden sind (BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - Rn. 24 ff., BAGE 116, 326; 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 29 ff., BAGE 122, 74; bestätigt durch BVerfG 26. März 2009 - 1 BvR 3564/08 - und 21. April 2009 - 1 BvR 784/09 -) .

    Der Umstand, dass der Senat seine geänderte Rechtsprechung erstmals im Jahr 2007 angewandt hat, gebietet bereits deshalb keinen weitergehenden Anspruch auf Vertrauensschutz, weil der Senat seine Rechtsprechungsänderung schon im Jahr 2005 angekündigt hatte (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - Rn. 19 ff., BAGE 116, 326) .

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 719/13
    Eine entsprechende Feststellung ist geeignet, eine Vielzahl von Einzelfragen zu klären, die sich an dessen Anwendbarkeit knüpfen (vgl. hierzu ausführlich BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 11 mwN, BAGE 134, 283) .

    Diese Abrede enthält eine zeitdynamische Bezugnahme, die die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst (VKA) einschließlich der besonderen Regelungen für die Krankenhäuser in ihrer jeweils geltenden Fassung erfasst (zu den Maßstäben der Auslegung einer Allgemeinen Geschäftsbedingung vgl. BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15, BAGE 134, 283) .

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 587/13

    Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich

    Auszug aus BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 719/13
    Diese Frage ist ggf. zu klären, sobald der Kläger konkrete Ansprüche aus dem TVöD geltend macht (vgl. zur Durchführung eines Sachgruppenvergleichs BAG 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 -) .
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 719/13
    Er wendet die Auslegungsregel lediglich aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin auf Bezugnahmeklauseln an, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 1. Januar 2002 vereinbart worden sind (BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - Rn. 24 ff., BAGE 116, 326; 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 29 ff., BAGE 122, 74; bestätigt durch BVerfG 26. März 2009 - 1 BvR 3564/08 - und 21. April 2009 - 1 BvR 784/09 -) .
  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

    Auszug aus BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 719/13
    Die Wirkung einer Bezugnahmeklausel wird nicht dadurch berührt, dass der in Bezug genommene Tarifvertrag noch aus einem weiteren rechtlichen Grund für das Arbeitsverhältnis der Parteien maßgebend ist (BAG 29. August 2007 - 4 AZR 767/06 - Rn. 13, BAGE 124, 34) .
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 719/13
    Andernfalls wären sie nicht "neben" dem, sondern vielmehr "anstelle" des TVöD anwendbar (vgl. auch BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 290/10 - Rn. 30; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 20, BAGE 128, 165) .
  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 536/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag und Personal-überleitungsvertrag

    Auszug aus BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 719/13
    Die Verweisung auf einen Tarifvertrag oder ein Tarifwerk in der jeweils geltenden Fassung wurde deshalb einschränkend dahin ausgelegt, die auf diese Weise zum Ausdruck gebrachte Dynamik gehe nur so weit, wie sie bei einem tarifgebundenen Arbeitnehmer reiche, also dann ende, wenn der Arbeitgeber wegen Wegfalls der eigenen Tarifgebundenheit nicht mehr normativ an künftige Tarifentwicklungen gebunden sei (st. Rspr., siehe nur BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 536/09 - Rn. 17 f. mwN) .
  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 706/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

    Auszug aus BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 719/13
    Eine kleine dynamische Verweisung kann jedoch über ihren Wortlaut hinaus nur dann als große dynamische Verweisung (Tarifwechselklausel) ausgelegt werden, wenn sich dies aus den besonderen Umständen ergibt (vgl. nur BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 45, BAGE 138, 269 mwN) .
  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 494/09

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der

    Auszug aus BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 719/13
    Entgegen der Auffassung der Revision steht der Annahme eines Feststellungsinteresses nicht entgegen, dass mit einem Feststellungsurteil nicht abschließend geklärt wird, welcher Tarifvertrag im Rahmen des im Einzelfall vorzunehmenden Sachgruppenvergleichs günstiger wäre und es deshalb nachfolgend zu weiteren Rechtsstreitigkeiten darüber kommen kann, ob sich einzelne Rechte und Pflichten aus den fraglichen Tarifverträgen als günstigere einzelvertragliche Regelung im Arbeitsverhältnis der Parteien durchsetzen oder ob sie durch die Regelung des Haustarifvertrags verdrängt werden (vgl. BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 991/12 - Rn. 12; 6. Juli 2011 - 4 AZR 494/09 - Rn. 23 mwN) .
  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 290/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Eingruppierung einer

    Auszug aus BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 719/13
    Andernfalls wären sie nicht "neben" dem, sondern vielmehr "anstelle" des TVöD anwendbar (vgl. auch BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 290/10 - Rn. 30; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 20, BAGE 128, 165) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 07.03.2013 - 3 Sa 258/11

    Bezugnahmeklausel - Anwendung des TVöD oder eines Haustarifvertrags

  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 991/12

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung -Einwand der

  • BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

    Eine Klage auf Feststellung, dass ein künftiger Tarifvertrag in einem Arbeitsverhältnis zur Anwendung kommt (vgl. BAG, Urteil vom 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 -, juris, Rn. 10; stRspr), wäre nicht zulässig, weil sie sich auf nicht absehbare künftige Ansprüche beziehen würde (vgl. BAG, Urteil vom 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 -, juris, Rn. 24 f.).
  • BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 859/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

    Eine entsprechende Feststellung ist geeignet, den Streit der Parteien über den Umfang der gegenwärtigen und zukünftigen Leistungspflichten, die sich aus der Bezugnahme in § 2 des Arbeitsvertrages der Parteien vom 30. November 1999 ergeben, zu bereinigen (zu den Voraussetzungen vgl. etwa BAG 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 10) .

    c) Da kein Unternehmens- oder Betriebsübergang iSv. § 613a BGB bzw. iSd. Richtlinie 2001/23/EG vorliegt, kann vorliegend auch dahinstehen, ob - wie die Beklagte meint - an das Vorliegen einer sog. Gleichstellungsabrede geringere Anforderungen zu stellen sind, als bislang vom Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichts angenommen wurde (vgl. dazu etwa BAG 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 21; 13. Mai 2015 - 4 AZR 244/14 - Rn. 20 mwN) .

  • BAG, 15.06.2016 - 4 AZR 485/14

    Entgeltansprüche - Auslegung einer Bezugnahmeklausel - anderweitige

    Diese sind - jedenfalls arbeitgeberseitig - nicht von den Tarifvertragsparteien des TVöD/VKA abgeschlossen worden (vgl. BAG 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 15) .

    Andernfalls wären sie nicht "neben" dem, sondern vielmehr "anstelle" des TVöD anwendbar (sh. zur Auslegung einer nahezu identischen Klausel BAG 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 17 mwN) .

    Solche sind dem Wortlaut der Bezugnahmeklausel im Entscheidungsfall nicht zu entnehmen (vgl. auch BAG 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 18) .

    Die von der Rechtsprechung angenommenen Voraussetzungen liegen nicht vor (vgl. dazu zuletzt BAG 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 21; 13. Mai 2015 - 4 AZR 244/14 - Rn. 20 mwN) .

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