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   BAG, 10.09.1980 - 4 AZR 719/78   

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BAG, 10.09.1980 - 4 AZR 719/78 (https://dejure.org/1980,1360)
BAG, Entscheidung vom 10.09.1980 - 4 AZR 719/78 (https://dejure.org/1980,1360)
BAG, Entscheidung vom 10. September 1980 - 4 AZR 719/78 (https://dejure.org/1980,1360)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tariflohnerhöhung - Steigerungsstufen - Beschäftigungsjahr in entsprechender Gehaltsgruppe - Wehrdienstzeiten - Steigerung der Gehaltsstufen - Dienstjahre

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 242/65

    Methoden der Tarifvertragsauslegung - Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

    Auszug aus BAG, 10.09.1980 - 4 AZR 719/78
    Der für die Tarifauslegung in erster Linie maßgebende Tarifwortlaut und der weiter zu berücksichtigende GesamtZusammenhang der tariflichen Regelung in §§ 2, 3 GTV Nr. 4 (vgl. BAG 18, 278 = AP Nr. 117 zu § 1 TVG 6.

    Der deshalb heranzuziehende GesamtZusammenhang der tariflichen Regelung (vgl. BAG 18, 278 = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung) spricht dafür, daß unter dem Begriff "Dienstjahre" die Betriebszugehörigkeit bei der Beklagten zu verstehen ist.

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 117/83

    Einzelhandel-Buchhandel - Anrechnung von Berufsjahren - Verkaufsbuchhandel -

    Auszug aus BAG, 10.09.1980 - 4 AZR 719/78
    Unter dieser Voraussetzung findet der Grundsatz Anwendung, daß die Tarifvertragsparteien die in einer Tarifnorm verwendeten Begriffe in der Weise wiedergeben und anwenden wollen, wie sie in den betreffenden Fachkreisen verstanden und üblicherweise angewendet werden (vgl. BAG AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge : Rundfunk; BAG AP Nr. 5 zu § 611 BGB Musiker).
  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZR 10/78

    Beschäftigungszeiten unter Tage - Bergmann - Bewährungszeiten - Öffentlicher

    Auszug aus BAG, 10.09.1980 - 4 AZR 719/78
    Denn die BerufsZugehörigkeit ist ebenfalls kein Kriterium für die Gestaltung der Gehaltsstufen in den einzelnen Beschäftigungsgruppen des GTV Nr. 4. Die Dauer der Berufszugehörig keit umfaßt den Zeitraum, in dem jemand in einem bestimmten Beruf tätig gewesen ist (vgl. Urteil des Senats vom 5. Dezember 1979 - 4 AZR 10/78 -, [demnächst] AP Nr. 18 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW; ferner BAG, Urteil vom 8. August 1979 - 5 AZR 590/77 Cdemächst] AP Nr. 17 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW).
  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 560/78

    Grundheuer - Alleinköche - Deutsche Seeschiffahrt - Mehrarbeitsvergütung -

    Auszug aus BAG, 10.09.1980 - 4 AZR 719/78
    Das ist ein Gebot der rechtsstaatlichen Grundsätze der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit, die bei der Auslegung und Anwendung von Rechtsnormen, zu denen die Tarifnormen gehören, in besonderem Maße zu beachten sind (vgl. Urteil des Senats vom 9 Juli 1980 - 4 AZR 560/78 -, zum Abdruck im Nachschlagewerk und in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 08.08.1979 - 5 AZR 590/77

    Bewährungsaufstieg - Bewährung - Inhaber eines Bergmannsversorgungsscheines -

    Auszug aus BAG, 10.09.1980 - 4 AZR 719/78
    Denn die BerufsZugehörigkeit ist ebenfalls kein Kriterium für die Gestaltung der Gehaltsstufen in den einzelnen Beschäftigungsgruppen des GTV Nr. 4. Die Dauer der Berufszugehörig keit umfaßt den Zeitraum, in dem jemand in einem bestimmten Beruf tätig gewesen ist (vgl. Urteil des Senats vom 5. Dezember 1979 - 4 AZR 10/78 -, [demnächst] AP Nr. 18 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW; ferner BAG, Urteil vom 8. August 1979 - 5 AZR 590/77 Cdemächst] AP Nr. 17 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW).
  • BAG, 04.12.1974 - 4 AZR 120/74

    Orchestermusiker - Musiker in Kulturorchestern - Einzelvertragliche Vereinbarung

    Auszug aus BAG, 10.09.1980 - 4 AZR 719/78
    Unter dieser Voraussetzung findet der Grundsatz Anwendung, daß die Tarifvertragsparteien die in einer Tarifnorm verwendeten Begriffe in der Weise wiedergeben und anwenden wollen, wie sie in den betreffenden Fachkreisen verstanden und üblicherweise angewendet werden (vgl. BAG AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge : Rundfunk; BAG AP Nr. 5 zu § 611 BGB Musiker).
  • BAG, 21.05.2008 - 5 AZR 187/07

    Nichtberücksichtigung von Zeiten des Erziehungsurlaubs

    Art. 141 EG steht dem Rückgriff auf das Kriterium des Dienstalters als entgeltbestimmenden Faktor nicht entgegen (EuGH 3. Oktober 2006 - C-17/05 - [Cadman] EuGHE I 2006, 9583), denn mit der längeren Dauer einer bestimmten Tätigkeit in einem bestimmten Betrieb wächst die Sicherheit des Arbeitnehmers bei der Ausübung dieser Tätigkeit und das Verständnis für die speziellen Belange des Betriebs (vgl. BAG 10. September 1980 - 4 AZR 719/78 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 125; 21. Oktober 1992 - 4 AZR 73/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge Milch-Käseindustrie Nr. 1 = EzA TVG § 4 Milchindustrie Nr. 1).
  • BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 585/17

    § 8 SVG - keine Fiktion für Stufenzuordnung im TV-TgDRV

    Die Dauer der Berufszugehörigkeit umfasst den Zeitraum, in dem jemand in einem bestimmten Beruf tätig gewesen ist (vgl. BAG 23. Mai 1984 - 4 AZR 287/82 - juris-Rn. 12; 10. September 1980 - 4 AZR 719/78 - juris-Rn. 21) .

    Damit wird sichergestellt, dass von diesen Zeiten abhängige soziale Anwartschaften dem ehemaligen Soldaten in dem vom SVG näher definierten Umfang ebenso zugutekommen, wie demjenigen Arbeitnehmer, der ohne diese Opfer für die Gesamtbevölkerung oder ohne solche dieses zeitlichen Ausmaßes bei dem Arbeitgeber bereits tätig war (BAG 17. Dezember 1987 - 6 AZR 123/85 - zu II 3 a der Gründe; 25. März 1987 - 4 AZR 304/86 - juris-Rn. 17; 10. September 1980 - 4 AZR 719/78 - juris-Rn. 34; zum vergleichbaren § 6 ArbPlSchG BAG 28. Juni 1994 - 3 AZR 988/93 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 77, 154) .

    Nur die tatsächliche Beschäftigung in der jeweiligen Entgeltgruppe bei dem jeweiligen Arbeitgeber kann nach der tariflichen Bestimmung einen Stufenaufstieg nach sich ziehen (vgl. zu Gehaltstarifverträgen, die eine Erhöhung des Entgelts mit der Vollendung eines jeden weiteren "Beschäftigungsjahres in der entsprechenden Gehaltsgruppe" bzw. eines jeden "Dienstjahres" vorsahen: BAG 1. April 1981 - 4 AZR 80/79 - juris-Rn. 36, 43 f.; 10. September 1980 - 4 AZR 719/78 - juris-Rn. 20 f., 28 ff.; ähnlich BAG 1. Juni 1988 - 4 AZR 30/88 - juris-Rn. 15 ff.) .

    Das geht über die von § 8 SVG angeordnete Fiktion bloßer Zugehörigkeitszeiten zum Beruf bzw. zum Betrieb deutlich hinaus (vgl. BAG 28. September 1983 - 4 AZR 130/81 - juris-Rn. 35; 10. September 1980 - 4 AZR 719/78 - juris-Rn. 32, 36) .

  • BAG, 18.11.2020 - 5 AZR 57/20

    Vergütung - Berücksichtigung von Zeiten einer Langzeiterkrankung bei den

    Erforderlich sei, dass der Arbeitnehmer in den betreffenden Zeiträumen tatsächlich tätig war, und zwar in der durch die Merkmale der betreffenden Entgeltgruppe näher bestimmten qualifizierten Art und Weise (vgl. BAG 28. Juni 1994 - 3 AZR 988/93 - zu I 2 b der Gründe, aaO; ebenso für eine im wesentlichen wortgleiche Tarifregelung BAG 10. September 1980 - 4 AZR 719/78 -; 1. Juni 1988 - 4 AZR 30/88 -) .
  • BAG, 01.04.1981 - 4 AZR 960/79
    K e i n e (vgl. Urteil des Senats vom 10. Sept. 1980 - 4 AZR 719/78 - [demnächst] AP Nr. 125 zu § 1 TVG Auslegung) .

    Auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit bei den Rechtsvorgängern der Beklagten kommt es daher nicht an, wie der Senat bereits in dem den Parteien bekannten Urteil vom 10. September 1980 (4 AZR 719/78, [demnächst] AP Nr. 125 zu § 1 TVG Auslegung) näher begründet hat.

    Der deshalb heranzuziehende GesamtZusammenhang der tariflichen Regelung (vgl. BAG 18, 278 = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung) spricht dafür, daß unter dem Begriff "Dienstjahr" die Be triebszugehörigkeit bei de» Rechtsvorgängern der Beklagten zu verstehen ist, wie der Senat in seinem Urteil vom 10. September 1980 (4 AZR 719/78, [demnächst] AP Nr. 125 zu § 1 TVG Auslegung) näher ausgeführt hat.

    Auch dies hat der Senat in seinem Urteil vom 10. September 1980 (aaO) näher begründet.

    Arbeitnehmerschutzrechte greifen grundsätzlich auch dann ein, wenn der Arbeitgeber keine Kenntnis von ihnen hat (vgl. Urteil des Senats vom 10. September 1980, aaO).

  • BAG, 23.05.1984 - 4 AZR 287/82

    Anrechnung des Wehrdienstes auf die Gesellenjahre nach den Vorschriften des

    Der Zeitraum, in dem jemand in einem bestimmten Beruf tätig gewesen ist, ist als Dauer seiner Berufszugehörigkeit anzusehen (BAG Urteil vom 10. September 1980 - 4 AZR 719/78 -, AP Nr. 125 zu § 1 TVG Auslegung mit weiteren Nachweisen).

    Anders als nach dem Tarifvertrag, den der Senat in seinem Urteil vom 10. September 1980 - 4 AZR 719/78 - (AP Nr. 125 zu § 1 TVG Auslegung) zu beurteilen hatte, ergeben sich aus dem Lohn-TV keine Anhaltspunkte dafür, daß die Eingruppierung nach Gesellenjahren eine bestimmte qualifizierte Tätigkeit in einer bestimmten Beschäftigungsgruppe voraussetzt.

    Das aber führt zur Anrechnung nach § 6 ArbPlSchG, da nach dem Sinn dieser Vorschrift die Nachteile, die sich aus der durch den Wehrdienst bedingten späteren Begründung eines Arbeitsverhältnisses ergeben, durch die Anrechnung ausgeglichen werden sollen (vgl. BAG Urteil vom 10. September 1980 - 4 AZR 719/78 -, AP Nr. 125 zu § 1 TVG Auslegung, bezüglich des Soldatenversorgungsgesetzes).

  • BAG, 01.04.1981 - 4 AZR 80/79
    Auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten kommt es daher nicht an, wie der Senat für den insoweit gleichlautenden GTV Nr. 4 für das Bordpersonal der Bavaria Fluggesellschaft entschieden und näher begründet hat (vgl. das den Parteien bekannte Urteil des Senats vom 10. September 1980 - 4 AZR 719/78 - , [demnächst] AP Nr. 125 zu § 1 TVG Auslegung).

    Die Verknüpfung der Begriffe Dienstjahr und Dienstzeit in § 2 Abs. 2 GTV Nr. 1 und 2 legt es nahe, unter Dienstjahren die Dauer der Dienstzeit zu verstehen (vgl. auch das Urteil des Senats vom 10. September 1980 - 4 AZR 719/78 -, [demnächst] AP Nr. 125 zu § 1 TVG Auslegung).

    Denn die Vorschrift des § 8 Abs. 3 SVG ist unabdingbar, wie der Senat bereits in dem Urteil vom 10. September 1980 - 4 AZR 719/78 -, [demnächst] AP Nr. 125 zu § 1 TVG Auslegung - näher begründet hat.

  • LAG Hessen, 19.05.1989 - 15 Sa 826/88

    Anspruch auf Anrechnung der Dienstzeit als Zeitsoldat auf Beschäftigungszeit für

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  • BAG, 24.06.2020 - 6 AZR 10/19

    Bundesagentur für Arbeit - Stufenzuordnung - § 8 SVG

    Dafür spricht auch der Umstand, dass der Gesetzgeber die - gefestigte - Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Verständnis des § 8 SVG (st. Rspr. seit 1980, vgl. nur BAG 10. September 1980 - 4 AZR 719/78 -; 28. September 1983 - 4 AZR 130/81 -) nicht aufgegriffen und in die Norm eingefügt hat.
  • LAG Hessen, 05.08.1987 - 10 Sa 1286/86

    Anrechnung von Grundwehrdienstzeiten und Ersatzdienstzeiten auf die

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  • BAG, 25.03.1987 - 4 AZR 304/86

    Anrechnung von Wehrdienstzeiten auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit eines

    Deshalb ist die Vorschrift des § 8 SVG zuungunsten der ehemaligen Zeitsoldaten unabdingbar (BAG Urteil vom 10. September 1980 - 4 AZR 719/78 -, AP Nr. 125 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 28.09.1983 - 4 AZR 130/81

    Anrechnung für Wehrdienstzeiten - Seniorität - Flugzeugführer

  • BAG, 28.06.1994 - 3 AZR 988/93

    Zeitaufstieg und Wehrdienst

  • BAG, 01.04.1981 - 4 AZR 556/79
  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 73/92

    Höherstufung nach Erziehungsurlaub

  • BAG, 25.03.1987 - 4 AZR 305/86

    Streitigkeit über die Anrechnung einer Wehrdienstzeit auf die Dauer der

  • BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 30/88

    Berücksichtigung von Grundwehrdienstzeiten bzw. Zivildienstzeiten bei der

  • BAG, 15.10.1986 - 4 AZR 584/85

    Anrechnung von Wehrdienstzeit auf Beschäftigungszeiten im Arbeitsverhältnis auf

  • LAG Berlin, 28.02.1994 - 9 Sa 124/93

    Eingruppierungsfeststellungsklage ; BAT; Erziehungsdienst; Tätigkeitsmerkmale ;

  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 278/84

    Anspruch eines Co-Piloten auf Aufnahme in die Senioritätsliste nach dem

  • LAG München, 15.04.2014 - 7 Sa 1012/13

    Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers; Anrechnung von

  • BAG, 28.09.1983 - 4 AZR 299/81
  • BAG, 01.04.1981 - 4 AZR 344/79
  • BAG, 10.02.1982 - 4 AZR 404/79
  • BAG, 29.07.1981 - 5 AZR 87/79
  • BAG, 01.04.1981 - 4 AZR 426/80
  • BAG, 01.04.1981 - 4 AZR 639/79
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