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   BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 738/93   

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BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 738/93 (https://dejure.org/1994,1860)
BAG, Entscheidung vom 28.09.1994 - 4 AZR 738/93 (https://dejure.org/1994,1860)
BAG, Entscheidung vom 28. September 1994 - 4 AZR 738/93 (https://dejure.org/1994,1860)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gehaltsstufenfindung nach Änderung des Gehaltstarifvertrages Einzelhandel NW: Einstufung in Berufsjahre

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1; GTV Einzelhandel NW vom 21.6.1991 §§ 2, 3; GG Art. 3
    Gehaltstarifvertrag Einzelhandel NW: Zulässige Stichtagsregelung zur Anrechnung von zwei Ausbildungsjahren bei dreijährig Ausgebildeten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausbildungsanrechnung - Abschlußprüfung - Einzelhandelskaufmann - Gehaltsgruppe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 548 (Ls.)
  • BB 1995, 208
  • DB 1995, 1568
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62

    Angestelltenversicherung

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 738/93
    Finanzielle und finanzpolitische Erwägungen rechtfertigen unterschiedliche Regelungen; es stellt keine willkürliche Differenzierung dar, wenn darauf abgestellt wird, ob ein Angestellter, eine Angestellte bereits vor oder nach einem bestimmten Stichtag in einer bestimmten Gehaltsgruppe eingruppiert war oder nicht (vgl. Urteil des Senats vom 6. Februar 1980 - 4 AZR 158/78 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Rückwirkung; BVerfGE 24, 220, 228).

    Abgesehen davon, daß sich die Unterschiede und Folgen der vorliegenden Stichtagsregelung im Laufe von wenigen Jahren ausgleichen - die Angestellten der Staffel A erreichen auch die Endstufe in absehbarer Zeit -, bringen derartige Stichtagsregelungen im Einzelfall unvermeidliche Härten mit sich, die aber in Kauf genommen werden müssen (vgl. BVerfGE 24, 220, 228).

  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 416/80

    Eingruppierung einer Krankenschwester - Medizinalrecht - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 738/93
    Der Gleichheitssatz wird durch die Tarifvertragsparteien bei der Setzung von Tarifnormen deshalb nur dann verletzt, wenn sie es versäumen, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 42, 239, 243 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Das ist dann anzunehmen, wenn Differenzierungen vorgenommen wurden, für die sachlich einleuchtende Gründe nicht vorhanden sind (BAGE 42, 239, 243 = AP, aaO.; BAGE 66, 306, 312 = AP Nr. 153 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BVerfG Beschluß vom 26. März 1980 - 1 BvR 121/76 und 122/76 - AP Nr. 116 zu Art. 3 GG ).

  • BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 13/88

    Eingruppierung einer Kassiererin im Einzelhandel - Auslegung des

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 738/93
    Der GTV 1991 sieht in § 3 B Abs. 2 nunmehr die Anrechnung von zwei fiktiven Berufsjahren vor, wie es bereits im GTV 1985 der Fall war (vgl. insoweit Urteil des Senats vom 1. Juni 1988 - 4 AZR 13/88 -, n.v.).
  • BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 578/80

    Angestellte im Schreibdienst - Tarifliche Zulage - Vollbeschäftigte Angestellte -

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 738/93
    Dabei ist es unvermeidlich, daß bei Pauschalierungen, die im Gesetzes- und Tarifrecht im Interesse der Praktikabilität vorgenommen werden, gewisse Härten vorkommen (vgl. BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 - AP Nr. 16 zu § 23 a BAT ).
  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 117/83

    Einzelhandel-Buchhandel - Anrechnung von Berufsjahren - Verkaufsbuchhandel -

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 738/93
    Die Revision weist in diesem Zusammenhang zutreffend auf die Entscheidung des Senats vom 30. Januar 1985 (- 4 AZR 117/83 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel) hin.
  • BAG, 06.02.1980 - 4 AZR 158/78

    Tarifvertragsparteien - Rückwirkende Anwendung von Vorschriften - Einreihung in

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 738/93
    Finanzielle und finanzpolitische Erwägungen rechtfertigen unterschiedliche Regelungen; es stellt keine willkürliche Differenzierung dar, wenn darauf abgestellt wird, ob ein Angestellter, eine Angestellte bereits vor oder nach einem bestimmten Stichtag in einer bestimmten Gehaltsgruppe eingruppiert war oder nicht (vgl. Urteil des Senats vom 6. Februar 1980 - 4 AZR 158/78 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Rückwirkung; BVerfGE 24, 220, 228).
  • BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76

    Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 738/93
    Das ist dann anzunehmen, wenn Differenzierungen vorgenommen wurden, für die sachlich einleuchtende Gründe nicht vorhanden sind (BAGE 42, 239, 243 = AP, aaO.; BAGE 66, 306, 312 = AP Nr. 153 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BVerfG Beschluß vom 26. März 1980 - 1 BvR 121/76 und 122/76 - AP Nr. 116 zu Art. 3 GG ).
  • BAG, 05.12.1990 - 4 AZR 285/90

    Ärztliche Tätigkeit außerhalb des Bereichs der BÄrztO

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 738/93
    Das ist dann anzunehmen, wenn Differenzierungen vorgenommen wurden, für die sachlich einleuchtende Gründe nicht vorhanden sind (BAGE 42, 239, 243 = AP, aaO.; BAGE 66, 306, 312 = AP Nr. 153 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BVerfG Beschluß vom 26. März 1980 - 1 BvR 121/76 und 122/76 - AP Nr. 116 zu Art. 3 GG ).
  • BAG, 18.09.1991 - 5 AZR 620/90

    Pflichtstundenzahl für Lehrer; Anrechnung der Arbeitszeitverkürzung auf eine

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 738/93
    Die Grenze zur Willkür wird durch eine Regelung jedoch nicht schon dann überschritten, wenn die gefundene Lösung nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste ist, sondern erst dann, wenn sich ein sachgerechter Grund für die Regelung nicht finden läßt (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 18. September 1991 - 5 AZR 620/90 - AP Nr. 192 zu Art. 3 GG ; BVerfGE 55, 72, 88; 78, 232, 247).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 738/93
    Die Grenze zur Willkür wird durch eine Regelung jedoch nicht schon dann überschritten, wenn die gefundene Lösung nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste ist, sondern erst dann, wenn sich ein sachgerechter Grund für die Regelung nicht finden läßt (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 18. September 1991 - 5 AZR 620/90 - AP Nr. 192 zu Art. 3 GG ; BVerfGE 55, 72, 88; 78, 232, 247).
  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92

    Zuschlagspflichtigkeit von Samstagsarbeit

  • BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 67/84

    Auflösungsvertrag - Eigenkündigung mit abgekürzter Frist - Kündigungserklärung -

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BAG, 25.06.1997 - 10 AZR 79/97

    Zulage: Senior First Officer Zulage bei Deutscher Lufthansa

    Die Grenze zur Willkür wird durch eine tarifvertragliche Regelung nicht schon dann überschritten, wenn die gefundene Lösung nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste ist, sondern erst dann, wenn sich ein sachgerechter Grund für die Regelung nicht finden läßt (BAG Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 738/93 - AP Nr. 51 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; BAG Urteil vom 18. September 1991 - 5 AZR 620/90 - AP Nr. 192 zu Art. 3 GG, m.w.N.).

    Dabei ist es unvermeidlich, daß bei Pauschalierungen, die im Gesetzes- und Tarifrecht im Interesse der Praktikabilität vorgenommen werden, gewisse Härten vorkommen (BAG Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 738/93 - a.a.O.; BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 - AP Nr. 16 zu § 23 a BAT).

    Die Tarifvertragsparteien haben insoweit einen weiten Beurteilungsspielraum; Sie können in eigener Verantwortung unter Umständen Zugeständnisse in einer Richtung mit Vorteilen in anderen Bereichen ausgleichen (BAG Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 738/93 - a.a.O.).

    Wenn die Tarifvertragsparteien im Zusammenhang mit einer Stichtagsregelung versuchen, die dadurch entstehenden finanziellen Belastungen in vertretbaren und überschaubaren Grenzen zu halten, so sind dies allein sachliche Gründe für die Ungleichbehandlung (BAG Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 738/93 - a.a.O.); finanzielle Erwägungen im Hinblick auf die wirtschaftliche Situation der Beklagten rechtfertigen die unterschiedliche Regelung.

    Es stellt keine willkürliche Differenzierung dar, wenn im Tarifvertrag darauf abgestellt wird, ob ein Mitarbeiter bereits vor oder nach einem bestimmten Stichtag in einer bestimmten Funktion eingesetzt war (BAG Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 738/93 - a.a.O.); daher ist es auch nicht zu beanstanden, wenn Absolventen des gleichen Ausbildungslehrgangs - entsprechend den unterschiedlichen Zeitpunkt ihrer Ernennung zum SFO - bei der Sammlung der SFO-Zulage ab 1. Dezember 1992 verschieden behandelt werden.

  • LAG Niedersachsen, 20.08.2001 - 8 TaBV 19/01

    Erstmalige Eingruppierung in den Tarifvertrag Einzelhandel Niedersachsen

    In diesem Sinne habe auch das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 28.09.1994 entschieden (4 AZR 738/93), wenn auch auf den Manteltarifvertrag für Nordrhein-Westfalen bezogen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Auslegungsfragen bei Eingruppierungen der Tarifverträge des Einzelhandels in der Bundesrepublik Deutschland wird der Begriff "erstmalig eingruppiert" gleichgesetzt mit der erstmaligen Aufnahme einer Berufstätigkeit im Einzelhandel < (vgl. z. B. BAG vom 06.08.1997 - 10 AZR 703/96 - II 2 der Gründe (betr. eine Verkäuferin für den Hessischen Einzelhandel); BAG vom 28.09.1994 - 4 AZR 738/93 - DB 1995, 1568 - 1569 (betr. den Gehaltstarifvertrag Einzelhandel Nordrhein-Westfalen)>.

    Eine tarifliche Stichtagsregelung über die Anrechnung von Beschäftigungsjahren als Berufsjahre bei Gehaltsstufen ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BAG vom 28.09.1994 - 4 AZR 738/93 - in DB 1995, 1568 - 1569; BAG vom 28.09.1994 - 4 AZR 748/93 - n.v.).

    Abgesehen davon gleichen sich die Unterschiede und Folgen einer Stichtagsregelung im vorliegenden Sinne im Laufe von wenigen Jahren aus (vgl. hierzu auch BAG vom 28.09.1994 a. a. O.).

  • BAG, 24.02.2021 - 7 AZR 99/19

    Sachgrundlose Befristung - Tarifvertrag - Ablösung

    Im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bedürfen solche Abweichungen aber besonderer Bestimmtheit und Deutlichkeit (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 b aa der Gründe mwN; 28. September 1994 - 4 AZR 738/93 - zu 3 d der Gründe mwN) .
  • BAG, 13.02.2003 - 8 ABR 53/01

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung

    Der Abschluß einer einschlägigen Ausbildung soll belohnt werden (vgl. BAG 28. September 1994 - 4 AZR 738/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 51); Ausbildungszeit wird von den Tarifvertragsparteien höher bewertet als ohne Ausbildung zurückgelegte Tätigkeitszeit in Gruppe I, indem sie der "einschlägigen" Tätigkeit gleichgesetzt wird.

    Mit der rechtlich nicht zu beanstandenden Stichtagsregelung, die nur diejenigen Arbeitnehmer an der Vergünstigung teilhaben läßt, die ab dem 1. Mai 1991 erstmalig eingruppiert wurden, sollten die durch die tarifliche Aufwertung entstehenden wirtschaftlichen Belastungen in überschaubaren Grenzen gehalten werden (BAG 28. September 1994 - 4 AZR 738/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 51).

  • BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 359/01

    Tarifvertragliche Jubiläumszuwendung - Ablösung durch tarifliche Neuregelung

    Im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bedürfen solche Abweichungen aber besonderer Bestimmtheit und Deutlichkeit (BAG 28. September 1994 - 4 AZR 738/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 51; 30. Januar 1985 - 4 AZR 117/83 - aaO; Wiedemann/Wank TVG 6. Aufl. § 4 Rn. 262).
  • BAG, 24.02.2021 - 7 AZR 118/19

    Sachgrundlose Befristung - Tarifvertrag - Ablösung

    Im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bedürfen solche Abweichungen aber besonderer Bestimmtheit und Deutlichkeit (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 b aa der Gründe mwN; 28. September 1994 - 4 AZR 738/93 - zu 3 d der Gründe mwN) .
  • ArbG Hagen, 13.09.2011 - 5 Ca 442/11

    Zur Anwendbarkeit der in § 1 S. 2 der IGZ-DGB-Tarifverträge geregelten

    Auch die unter b) und c) verwendeten Präsensformen "eingesetzt werden" und "umgangen werden" stehen dafür, dass die Vorschrift des § 1 Satz 2 der IGZ-DGB-Tarifverträge nur dann zum Tragen kommt, wenn der Einsatz und die Umgehung noch nicht erfolgt sind, sondern erst noch in der Zukunft durchgeführt werden wird (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 28.09.1994 - 4 AZR 738/93 -, AP Nr. 51 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel unter 3. b) der Gründe auf Blatt 1006).

    Den Tarifvertragsparteien muss es jedoch unbenommen bleiben, Strukturveränderungen auch schrittweise einzuführen (BAG, Urteil vom 28.09.1994 - 4 AZR 738/93 -, AP Nr. 51 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel unter 4. b) der Gründe auf Blatt 1009 R mit weiteren Nachweisen).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - 3 Sa 1601/06

    Eingruppierung - Urlaubsgeld - betriebliche Übung

    Dabei kann es den Tarifvertragsparteien nicht verwehrt sein, den Zeitpunkt des Beginns des Inkrafttretens des Tarifvertrages als einen sachgerechten Stichtag anzusehen (vgl. BAG 4 AZR 738/93 vom 28. September 1994, DB 95, 1568).
  • LAG Berlin, 08.04.1997 - 3 Sa 138/96

    Anrechnung der einer Vorklassenleiterin zu zahlenden Vergütungsgruppenzulage auf

    Richtig ist es zwar, daß die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts tarifliche Regelungen, die bei der Festlegung bestimmter Anspruchsvoraussetzungen an einen bestimmten Stichtag anknüpfen, nicht allein deswegen als rechtsunwirksam ansieht, weil das bei gewissen Fallgestaltungen zu Ungereimtheiten bzw. zu Unbilligkeiten führt (vg. etwa BAG 4 AZR 738/93 vom 28. September 1994 , NZA 95, 548; BAG 10 AZR 155/95 vom 24. Januar 1996 , NZA 96, 834 für die Betriebsvereinbarung).
  • LAG Hessen, 30.05.1996 - 14 Sa 1325/95

    Eingruppierung: Begriff der erstmaligen Eingruppierung nach GTV 1991

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, Zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelungen führt (vgl. BAG, Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 738/93 -, unter 3 a der Gründe).
  • ArbG Rheine, 06.12.2018 - 4 Ca 520/18
  • LAG Berlin, 17.09.1996 - 3 Sa 65/96

    Tarifvertrag; Auslegung; Betriebsbedingte Kündigung; Rückwirkung

  • ArbG Rheine, 06.12.2018 - 4 Ca 1027/18
  • LAG Köln, 25.01.1995 - 2 Sa 128/94

    Zulagen: Gehaltstarifvertrag für Angestellte im Einzelhandel - Verkäufer -

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