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   BAG, 29.10.1980 - 4 AZR 750/78   

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BAG, 29.10.1980 - 4 AZR 750/78 (https://dejure.org/1980,666)
BAG, Entscheidung vom 29.10.1980 - 4 AZR 750/78 (https://dejure.org/1980,666)
BAG, Entscheidung vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 (https://dejure.org/1980,666)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entsprechende Tätigkeiten - Örtliche Leitung von Bauten - Bauwesen - Baurecht - Fachspezifische Bedeutung - Leitung von Bauten - Leitung von Bauabschnitten - Überwachung der örtlichen Bauleitung - Geladener Zeuge - Beweisthems

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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 17.05.1972 - 4 AZR 280/71

    Sonstiger Angestellter - Technischer Angestellter - Technische Ausbildung -

    Auszug aus BAG, 29.10.1980 - 4 AZR 750/78
    Sinne handelt (vgl. BAG AP Nr. 51 zu §§ 22, 23 BAT).

    (vgl. BAG AP Nr. 51 zu §§ 22, 23 BAT sowie Clemens-Scheuring-Steingen-Wiese, BAT, VergO BL Anm. 86).

    "die Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung, die Anfertigung der hierzu erforderlichen, über den Entwurf und die Leistungsverzeichnisse hinausgehenden Unterlagen wie Angebots- und Vorgabebedingungen, die Vorbereitung und Durchführung besonderer Vertragsbedingungen, zusätzlicher und besonderer technischer Bedingungen sowie die Prüfung und Auswertung der Angebote, des Entwurfes, die Führung der Verhandlungen über die Verträge mit Lieferanten und Unternehmern bis zum Vertragsabschluß, die Bestimmung der Fristen für den Beginn, die Fortführung und Fertigstellung der Bauarbeiten die Überwachung der Bauausführung sowie der örtlichen Bauleitung, die Führung des Schriftwechsels und die Verhandlungen mit Behörden, Dritten und sonstigen Baubeteiligten " (vgl. BAG AP Nr. 51 zu §§ 22, 23 BAT).

  • BAG, 28.05.1980 - 4 AZR 461/78

    Güteprüfer für Leder - Ausrüstungsartikel aus Leder - Verteidigungsverwaltung -

    Auszug aus BAG, 29.10.1980 - 4 AZR 750/78
    IV b BAT entsprechen (§ 22Abs. 1 und Abs. 2 Unterabs. 1 und Unterabs. 2 Satz 1 BAT n.F.), wobei das Landesarbeitsgericht zutreffend als "Arbeitsvorgang" eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer vernünftigen, sinnvollen Vervi/altungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten ansieht (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 21. Mai 198o - A AZR 434/78 [demnächst] AP Nr. 34 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 28. Mai 198o - 4 AZR 461/78 -, [demnächst] AP Nr. 33 zu §§ 22, 23 BAT 1975, und 2. April 198o - 4 AZR 3o6/78 -, [demnächst] AP Nr. 35 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

    Indessen handelt es sich bei dem Begriff des "Arbeitsvorganges" im Sinne des § 22 BAT um einen fest stehenden, abstrakten und von den Tarifvertragsparteien vorgegebenen Rechtsbegriff, dessen Anwendung durch die Tatsachengerichte in vollem Umfange durch das Revisionsgericht überprüft werden kann, woraus sich zugleich für das Revisionsgericht die weitere rechtliche Möglichkeit ergibt, die "Arbeitsvorgänge" im Einzelfalle selbst festzulegen (vgl. die Urteile des Senats vom 28.Mai 198o - 4 AZR 461/78 -, [demnächst] AP Nr. 33 zu §§ 22, 23 BAT 1973, und 2.April 198o - 4 AZR 3o6/78 -, [demnächst] AP Nr. 35 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 02.04.1980 - 4 AZR 306/78

    Laboraufgaben - Medizinisch-technische Gehilfin - Vornahme serologischer

    Auszug aus BAG, 29.10.1980 - 4 AZR 750/78
    IV b BAT entsprechen (§ 22Abs. 1 und Abs. 2 Unterabs. 1 und Unterabs. 2 Satz 1 BAT n.F.), wobei das Landesarbeitsgericht zutreffend als "Arbeitsvorgang" eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer vernünftigen, sinnvollen Vervi/altungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten ansieht (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 21. Mai 198o - A AZR 434/78 [demnächst] AP Nr. 34 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 28. Mai 198o - 4 AZR 461/78 -, [demnächst] AP Nr. 33 zu §§ 22, 23 BAT 1975, und 2. April 198o - 4 AZR 3o6/78 -, [demnächst] AP Nr. 35 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

    Indessen handelt es sich bei dem Begriff des "Arbeitsvorganges" im Sinne des § 22 BAT um einen fest stehenden, abstrakten und von den Tarifvertragsparteien vorgegebenen Rechtsbegriff, dessen Anwendung durch die Tatsachengerichte in vollem Umfange durch das Revisionsgericht überprüft werden kann, woraus sich zugleich für das Revisionsgericht die weitere rechtliche Möglichkeit ergibt, die "Arbeitsvorgänge" im Einzelfalle selbst festzulegen (vgl. die Urteile des Senats vom 28.Mai 198o - 4 AZR 461/78 -, [demnächst] AP Nr. 33 zu §§ 22, 23 BAT 1973, und 2.April 198o - 4 AZR 3o6/78 -, [demnächst] AP Nr. 35 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 13.12.1978 - 4 AZR 322/77

    Technischer Angestellter - Kernphysik- und Isotopenlabor - Technische

    Auszug aus BAG, 29.10.1980 - 4 AZR 750/78
    Nur wenn diese beiden Erfordernisse kumulativ erfüllt sind, wird den tariflichen Anforderungen genügt (vgl. BAG AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Aller dings sind auch aus der Tätigkeit des Klägers Rückschlüsse auf dessen Fähigkeiten und Erfahrungen möglich (vgl. BAG AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 16.05.1979 - 4 AZR 680/77

    Leitung eines Gartenbaubezirkes - Arbeitsvorgang - Besondere Schwierigkeit -

    Auszug aus BAG, 29.10.1980 - 4 AZR 750/78
    Dabei übersieht das Landesarbeitsgericht, daß schon einem Sachverständigen, obwohl dieser fachlicher Gehilfe des Richters ist, nicht die Beurteilung von Rechtsfragen überlassen werden darf (vgl.BAG AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 21.05.1980 - 4 AZR 434/78

    Pressereferenten einer Universität - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale -

    Auszug aus BAG, 29.10.1980 - 4 AZR 750/78
    IV b BAT entsprechen (§ 22Abs. 1 und Abs. 2 Unterabs. 1 und Unterabs. 2 Satz 1 BAT n.F.), wobei das Landesarbeitsgericht zutreffend als "Arbeitsvorgang" eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer vernünftigen, sinnvollen Vervi/altungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten ansieht (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 21. Mai 198o - A AZR 434/78 [demnächst] AP Nr. 34 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 28. Mai 198o - 4 AZR 461/78 -, [demnächst] AP Nr. 33 zu §§ 22, 23 BAT 1975, und 2. April 198o - 4 AZR 3o6/78 -, [demnächst] AP Nr. 35 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Außerdem müßten die Kläger eine "entsprechende Tätigkeit" auszuüben haben, d. h. eine Tätigkeit mit Ingenieurszuschnitt, wobei aus der auszuübenden Tätigkeit Rückschlüsse auf die Fähigkeiten und Erfahrungen der Angestellten möglich sind (vgl. die Urteile des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 - AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 386/82

    Tätigkeitsmerkmale: Fachschulingenieur - Darlegungs- und Beweislast

    Durch Urteil des erkennenden Senats vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - (AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975) wurde das berufungsgerichtliche Urteil aufgehoben und die Sache zur andersweiten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Dabei wird nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch die Fachschulausbildung als Bauingenieur vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem engbegrenzten ingenieurmäßigen Teilgebiet nicht ausreichend sind (vgl. die Urteile des Senats vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 -, AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 -, AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

    Nur wenn diese beiden Erfordernisse kumulativ erfüllt sind, werden die tariflichen Anforderungen erfüllt (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 -, AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 -, AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

    Im Übrigen geht das Landesarbeitsgericht bei Anwendung dieses Rechtsbegriffs zutreffend davon aus, dass das Tarifbeispiel nur erfüllt wird, wenn der Angestellte alle vorgenannten Aufgaben erledigt (vgl. das Urteil des Senats vom 29. Oktober 1984 - 4 AZR 750/78 -, AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Zwar geht das Landesarbeitsgericht richtig davon aus, dass das Tarifbeispiel der "örtlichen Leitung von Bauten" nur erfüllt wird, wenn alle nach der Senatsrechtsprechung dazu gehörigen Aufgaben von dem betreffenden Angestellten erledigt werden (vgl. das Urteil des Senats vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 -, AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Außerdem ist nach entsprechenden Tatsachenfeststellungen darüber zu entscheiden, ob der Kläger während des Anspruchszeitraums objektiv alle Aufgaben ausgeführt hat, die nach der Senatsrechtsprechung (vgl. das Urteil des Senats vom 29 Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 -, AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975) zur "Örtlichen Leitung von Bauten" gehören.

  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 830/93

    Eingruppierung eines technischen Angestellten

    Dabei wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch eine Fachschulausbildung vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebiets, wobei allerdings Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten ingenieurmäßigen Teilgebiet nicht ausreichend sind (vgl. die Urteile des Senatsvom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975, vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975 undvom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975; m. w. N.).

    Unter einer "entsprechenden Tätigkeit" ist eine Tätigkeit zu verstehen, die "Ingenieurszuschnitt" hat, d. h., die Tätigkeit muß objektiv die Befähigung erfordern, wie ein einschlägig ausgebildeter Fachschulingenieur (Bauingenieur) Zusammenhänge zu überschauen und Ergebnisse zu entwickeln (BAG Urteil vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Die veröffentlichten Entscheidungen des Senatsvom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975 undvom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975 verhalten sich in erster Linie zu der Frage, was unter "örtlicher Leitung von Bauten" zu verstehen ist, nicht aber ausdrücklich dazu, ob das Vorliegen dieses Beispiels oder eines der anderen Beispiele jedes für sich genommen zur Eingruppierung nach VergGr.

    Der Senat hat in der zuletzt genannten Entscheidung auf seinUrteil vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie auf seinUrteil vom 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung verwiesen.

    Hierbei muß der technische Angestellte alle vorgenannten Aufgaben zu erfüllen haben (BAG Urteil vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Die Leitung von Bauten umfaßt nämlich auch die Überwachung der örtlichen Bauleitung (BAG Urteil vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

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