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   BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 77/86   

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BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 77/86 (https://dejure.org/1987,361)
BAG, Entscheidung vom 01.04.1987 - 4 AZR 77/86 (https://dejure.org/1987,361)
BAG, Entscheidung vom 01. April 1987 - 4 AZR 77/86 (https://dejure.org/1987,361)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitigkeit über die Anwendbarkeit bestimmter Tarifverträge sowie über daraus resultierende Vergütungsdifferenzen - Beschäftigung als Serviererin in einem Restaurant-Cafe eines Kaufhauses - Anwendung der Tarifverträge des Einzelhandels für Nordrhein-Westfalen auf das ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsübergang - Ausgliederung von Gaststätten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 55, 154
  • NZA 1987, 593
  • BB 1987, 1670
  • DB 1987, 1643
  • JR 1987, 440
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 262/83

    Gehaltserhöhungsanspruch aus betrieblicher Übung

    Auszug aus BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 77/86
    Dabei ist entscheidend darauf abzustellen, wie das stetige Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben aus der Sicht der begünstigten Arbeitnehmer zu bewerten ist; es genügt, daß der Arbeitgeber den objektiven Tatbestand der betrieblichen Übung wissentlich herbeigeführt hat (vgl. BAGE 40, 126, 133 = AP Nr. 1 zu § 3 TV Arb Bundespost; BAG Urteil vom 4. September 1985 - 7 AZR 262/83 -, AP Nr. 22 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 5/80

    Tarifvertrag für die Arbeiter der Deutschen Bundespost - Anspruch auf Fortzahlung

    Auszug aus BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 77/86
    Dabei ist entscheidend darauf abzustellen, wie das stetige Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben aus der Sicht der begünstigten Arbeitnehmer zu bewerten ist; es genügt, daß der Arbeitgeber den objektiven Tatbestand der betrieblichen Übung wissentlich herbeigeführt hat (vgl. BAGE 40, 126, 133 = AP Nr. 1 zu § 3 TV Arb Bundespost; BAG Urteil vom 4. September 1985 - 7 AZR 262/83 -, AP Nr. 22 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 16.03.1972 - 2 AZR 202/71

    Pauschalierter Schadenersatz - Lehrvertrag - Vorzeitige Auflösung - Beweislast

    Auszug aus BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 77/86
    Die Klägerin und die Rechtsvorgängerin der Beklagten haben hierzu wiederholt gleichlautende formularmäßige Vereinbarungen getroffen, die deshalb vom Senat selbständig ausgelegt werden können (vgl. BAGE 24, 198, 202 = AP Nr. 2 zu § 111 BBiG).
  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 309/84

    Betriebsübergang - Tarifvertrag - Bindungswirkung - Bindungdes Erwerbers an den

    Auszug aus BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 77/86
    Dies hat der Senat durch Urteil vom 13. November 1985 (- 4 AZR 309/84 -, AP Nr. 46 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) mit näherer Begründung entschieden.
  • BAG, 15.02.1984 - 5 AZR 123/82

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung wegen Übergang des Betriebes auf Erwerber -

    Auszug aus BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 77/86
    Dem Art. 6 des Absatzes 1 der Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 14. Februar 1977, der eine Pflicht zur vorherigen Unterrichtung vorsieht, wird dadurch Rechnung getragen, daß der Arbeitnehmer nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei einer verspäteten und nachträglichen Unterrichtung über den Betriebsübergang dem Übergang noch wirksam widersprechen kann (vgl. BAG Urteil vom 15. Februar 1984 - 5 AZR 123/82 -, AP Nr. 37 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

    Auszug aus BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 77/86
    Wenn Parteien des Arbeitsvertrages auf eine tarifliche oder betriebsverfassungsrechtliche Regelung Bezug nehmen, wollen sie im Zweifel nur das vereinbaren, was tarifrechtlich oder betriebsverfassungsrechtlich gilt (vgl. BAGE 27, 22, 31 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung).
  • BAG, 12.03.1986 - 4 AZR 547/84

    Fahrgastzulage für den Koch eines Taucherbasisschiffes - Definition des

    Auszug aus BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 77/86
    Deshalb ist der Begriff im allgemeinen Rechtssinne auszulegen (vgl. BAG Urteil vom 12. März 1986 - 4 AZR 547/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 54/01

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Den Betriebsparteien ist es verwehrt, Arbeitsbedingungen für die Zeit nach einem Betriebsübergang unmittelbar zu regeln (BAG 1. April 1987 - 4 AZR 77/86 - BAGE 55, 154, 168).
  • BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 453/15

    Branchenzuschlag nach dem TV über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

    Das folgt aus dem Oberbegriff "Hilfs- und Nebenbetrieb" (zur Identität der Begriffe sh. BAG 1. April 1987 - 4 AZR 77/86 - BAGE 55, 154) , für den die ausdrücklich genannten Reparatur-, Zubehör-, Montage- und Dienstleistungsbetriebe - klargestellt durch die Verknüpfung "und sonstigen" - Regelbeispiele sind.

    So hat etwa das Bundesarbeitsgericht zu einem Tarifvertrag, der nach seinem fachlichen Anwendungsbereich "für alle Unternehmen des Einzelhandels in Nordrhein-Westfalen einschließlich ihrer Hilfs- und Nebenbetriebe" gelten sollte, erkannt, eine solche Formulierung biete keinen Anhaltspunkt für die Erfassung auch branchenfremder Unternehmen (BAG 1. April 1987 - 4 AZR 77/86 - BAGE 55, 154) .

  • BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 337/08

    Außerordentliche Kündigung mit - notwendiger - Auslauffrist

    Regelungen für die Zeit nach einem Betriebs(teil)übergang vermögen der bisherige Arbeitgeber und spätere Veräußerer und der bei ihm gebildete Gesamtbetriebsrat nicht unmittelbar zu treffen (BAG 18. September 2002 - 1 ABR 54/01 - zu B II 2 b ee der Gründe, BAGE 102, 356; 1. April 1987 - 4 AZR 77/86 - BAGE 55, 154, 168).
  • BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 552/14

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

    Das folgt aus dem Oberbegriff "Hilfs- und Nebenbetrieb" (zur Identität der Begriffe sh. BAG 1. April 1987 - 4 AZR 77/86 - BAGE 55, 154) , für den die ausdrücklich genannten Reparatur-, Zubehör-, Montage- und Dienstleistungsbetriebe - klargestellt durch die Verknüpfung "und sonstigen" - Regelbeispiele sind.
  • BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 36/90

    Entsendung in anderen Betrieb eines anderen Unternehmens

    Die Restaurantbetriebe der K. GmbH fallen unter den Geltungsbereich der Tarifverträge des Gaststättengewerbes, die Warenhäuser des Arbeitgebers unter die Tarifverträge für den Einzelhandel (BAGE 55, 154 = AP Nr. 64 zu § 613 a BGB).

    Daß sich der Arbeitgeber von einem Restaurantbetrieb in seinen Kaufhäusern zugleich eine erhöhte Attraktivität seiner Kaufhäuser verspricht, liegt auf der Hand und ergibt sich auch daraus, daß bis zum Jahre 1982 die Restaurantbetriebe vom Arbeitgeber selbst als Abteilung seiner Kaufhausbetriebe geführt wurden (vgl. das den Arbeitgeber betreffende Urteil des Vierten Senats vom 1. April 1987, BAGE 55, 154 = AP Nr. 64 zu § 613 a BGB).

  • BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 252/16

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

    Das folgt aus dem Oberbegriff "Hilfs- und Nebenbetrieb" (zur Identität der Begriffe sh. BAG 1. April 1987 - 4 AZR 77/86 - BAGE 55, 154) , für den die ausdrücklich genannten Reparatur-, Zubehör-, Montage- und Dienstleistungsbetriebe - klargestellt durch die Verknüpfung "und sonstigen" - Regelbeispiele sind.

    So hat etwa das Bundesarbeitsgericht zu einem Tarifvertrag, der nach seinem fachlichen Anwendungsbereich "für alle Unternehmen des Einzelhandels in Nordrhein-Westfalen einschließlich ihrer Hilfs- und Nebenbetriebe" gelten sollte, erkannt, eine solche Formulierung biete keinen Anhaltspunkt für die Erfassung auch branchenfremder Unternehmen (BAG 1. April 1987 - 4 AZR 77/86 - BAGE 55, 154) .

  • BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 18/00

    Betriebsübergang, Tarifwechsel

    Auf jeden Fall wirken sie nur statisch weiter, nämlich in dem Zustand, in dem sie sich am Tag des Betriebsübergangs befanden (BAG 13. November 1985 - 4 AZR 309/84 - BAGE 50, 158; 1. April 1987 - 4 AZR 77/86 - BAGE 55, 154).
  • LAG Hessen, 19.01.2016 - 15 Sa 46/15

    Anspruch eines bei einem Unternehmen der Kontraktlogistik eingesetzten

    In der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 1. April 1987 (-4 AZR 77/86 -) sei es um einen Tarifvertrag gegangen, der seinen Geltungsbereich auf "alle Unternehmen des Einzelhandels (...) einschließlich ihrer Hilfs- und Nebenbetriebe" definiert habe.

    "Nebenbetriebe" sind nach der allgemeinen Bedeutung Betriebsstätten mit einer selbstständigen Betriebsorganisation und einer in sich geschlossenen Betriebsfunktion, die unter eigener Leitung auch einen eigenen Betriebszweck verfolgen, aber mit dem Hauptbetrieb derart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, dass ihre Aufgabe sich nur als Hilfszweck für die Erreichung des im Hauptbetrieb verfolgten Zwecks darstellt (BAG, Beschluss vom 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - NZA 2007, 703, 706 Rz. 23; vom 1. April 1987-4 AZR 77/86 - NZA 1987, 593, 594; vom 29. März 1977-1 ABR 31/76 - BeckRS 1977, 00157).

    Dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 1. April 1987 (4 AZR 77/86 - NZA 1987, 593, 594) lag der Manteltarifvertrag für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen vom 13. Dezember 1980 zugrunde, der in seinem § 1 Ziffer 2 S. 1 bestimmt: "Der Tarifvertrag gilt für alle Unternehmen (...) einschließlich ihrer Hilfs- und Nebenbetriebe sowie für die von diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer." Zutreffend hat d. Kl. zu dieser Entscheidung darauf hingewiesen, dass in diesem Tarifvertrag durch die Formulierung "ihrer" Hilfs- und Nebenbetriebe ausdrücklich ein Unternehmensbezug hergestellt wird.

    Das Bundesarbeitsgericht hat jedoch hinsichtlich des Verständnisses des Begriffs Hilfs- und Nebenbetrieb nur ausdrücklich auf den allgemeinen Rechtssinn abgestellt und zur Begründung ausgeführt: "Unternehmen, die selbstständig betrieben werden, können mit einzelnen Betrieben nicht Hilfs- oder Nebenbetrieb eines anderen Unternehmens sein, weil das selbstständige Unternehmen durch seinen eigenen Unternehmenszweck gekennzeichnet ist" (BAG, Urteil vom 1. April 1987-4 AZR 77/86 - NZA 1987, 593, 594; Thüringer LAG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 Sa 86/14 - Rz. 49).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2015 - 7 Sa 144/15

    Anspruch auf Zahlung von Branchenzuschlägen - Tarifvertrag über Branchenzuschläge

    In der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 1. April 1987 (4 AZR 77/86) sei es um einen Tarifvertrag gegangen, der seinen Geltungsbereich auf "alle Unternehmen des Einzelhandels (...) einschließlich ihrer Hilfs- und Nebenbetriebe" definiert habe.

    "Nebenbetriebe" sind nach der allgemeinen Bedeutung Betriebsstätten mit einer selbstständigen Betriebsorganisation und einer in sich geschlossenen Betriebsfunktion, die unter eigener Leitung auch einen eigenen Betriebszweck verfolgen, aber mit dem Hauptbetrieb derart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, dass ihre Aufgabe sich nur als Hilfszweck für die Erreichung des im Hauptbetrieb verfolgten Zwecks darstellt (BAG, Beschluss vom 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - NZA 2007, 703, 706 Rz. 23; vom 1. April 1987 - 4 AZR 77/86 - NZA 1987, 593, 594; vom 29. März 1977 - 1 ABR 31/76 - BeckRS 1977, 00157).

    Dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 1. April 1987 (4 AZR 77/86 - NZA 1987, 593, 594) lag der Manteltarifvertrag für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen vom 13. Dezember 1980 zugrunde, der in seinem § 1 Ziffer 2 S. 1 bestimmt: " Der Tarifvertrag gilt für alle Unternehmen (...) einschließlich ihrer Hilfs- und Nebenbetriebe sowie für die von diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer.

    Das Bundesarbeitsgericht hat jedoch hinsichtlich des Verständnisses des Begriffs Hilfs- und Nebenbetrieb nur ausdrücklich auf den allgemeinen Rechtssinn abgestellt und zur Begründung ausgeführt: " Unternehmen, die selbstständig betrieben werden, können mit einzelnen Betrieben nicht Hilfs- oder Nebenbetrieb eines anderen Unternehmens sein, weil das selbstständige Unternehmen durch seinen eigenen Unternehmenszweck gekennzeichnet ist " (BAG, Urteil vom 1. April 1987 - 4 AZR 77/86 - NZA 1987, 593, 594; Thüringer LAG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 Sa 86/14 - Rz. 49).

  • LAG Hessen, 19.01.2016 - 15 Sa 47/15

    Anspruch eines bei einem Unternehmen der Kontraktlogistik eingesetzten

    In der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 1. April 1987 (-4 AZR 77/86 -) sei es um einen Tarifvertrag gegangen, der seinen Geltungsbereich auf "alle Unternehmen des Einzelhandels (...) einschließlich ihrer Hilfs- und Nebenbetriebe" definiert habe.

    "Nebenbetriebe" sind nach der allgemeinen Bedeutung Betriebsstätten mit einer selbstständigen Betriebsorganisation und einer in sich geschlossenen Betriebsfunktion, die unter eigener Leitung auch einen eigenen Betriebszweck verfolgen, aber mit dem Hauptbetrieb derart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, dass ihre Aufgabe sich nur als Hilfszweck für die Erreichung des im Hauptbetrieb verfolgten Zwecks darstellt (BAG, Beschluss vom 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - NZA 2007, 703, 706 Rz. 23; vom 1. April 1987-4 AZR 77/86 - NZA 1987, 593, 594; vom 29. März 1977-1 ABR 31/76 - BeckRS 1977, 00157).

    Dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 1. April 1987 (4 AZR 77/86 - NZA 1987, 593, 594) lag der Manteltarifvertrag für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen vom 13. Dezember 1980 zugrunde, der in seinem § 1 Ziffer 2 S. 1 bestimmt: "Der Tarifvertrag gilt für alle Unternehmen (...) einschließlich ihrer Hilfs- und Nebenbetriebe sowie für die von diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer." Zutreffend hat die Klägerin zu dieser Entscheidung darauf hingewiesen, dass in diesem Tarifvertrag durch die Formulierung "ihrer" Hilfs- und Nebenbetriebe ausdrücklich ein Unternehmensbezug hergestellt wird.

    Das Bundesarbeitsgericht hat jedoch hinsichtlich des Verständnisses des Begriffs Hilfs- und Nebenbetrieb nur ausdrücklich auf den allgemeinen Rechtssinn abgestellt und zur Begründung ausgeführt: "Unternehmen, die selbstständig betrieben werden, können mit einzelnen Betrieben nicht Hilfs- oder Nebenbetrieb eines anderen Unternehmens sein, weil das selbstständige Unternehmen durch seinen eigenen Unternehmenszweck gekennzeichnet ist" (BAG, Urteil vom 1. April 1987-4 AZR 77/86 - NZA 1987, 593, 594; Thüringer LAG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 Sa 86/14 - Rz. 49).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2015 - 7 Sa 145/15

    Anspruch auf Zahlung von Branchenzuschlägen - Tarifvertrag über Branchenzuschläge

  • BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 30/86

    Tarifverträge über differenzierte Arbeitszeiten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2015 - 7 Sa 146/15

    Anspruch auf Zahlung von Branchenzuschlägen - Tarifvertrag über Branchenzuschläge

  • BAG, 28.06.2005 - 1 AZR 213/04

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Gesamtzusage

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05

    Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung

  • BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 586/92

    ZVK-Leistungen nach Ausscheiden aus fachlichem Geltungsbereich

  • BAG, 13.09.1994 - 3 AZR 148/94

    Rückwirkender Tarifvertrag nach Betriebsübergang

  • BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 253/16

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 430/18

    Anspruch auf Branchenzuschlag (TV über Branchenzuschläge für

  • BAG, 14.06.1994 - 9 AZR 89/93

    Ausscheiden des Arbeitgebers aus dem tariflichen Geltungsbereich eines

  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 752/98

    Besitzstandswahrung im Rahmen der gesetzlichen Neuorganisation des Postwesens

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 995/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 81/02

    Betriebsübergang in der Insolvenz, Abfindungsvergleich mit dem Erwerber,

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 908/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 909/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 782/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 28.06.2005 - 1 AZR 359/04

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Zustandekommen einer Provisionsabrede -

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 835/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 842/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • LAG München, 22.04.2009 - 11 Sa 963/08

    Sozialplan, Treueprämie

  • LAG Berlin, 31.03.2006 - 6 Sa 2262/05

    Gleichstellungsabrede, Tarifkonkurrenz bei Betriebsteilübergang,

  • BAG, 28.06.2005 - 1 AZR 375/04

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Gesamtzusage

  • LAG Hamm, 06.08.2014 - 3 Sa 202/14

    Branchenzuschlägen nach dem TV BZ ME

  • BAG, 28.06.2005 - 1 AZR 395/04

    Streit um die Zahlung einer umsatzabhängigen Provision - Individualrechtliche

  • LAG Thüringen, 22.04.2015 - 4 Sa 87/14

    Branchenzuschläge bei Arbeitnehmerüberlassung in der Metall- und Elektroindustrie

  • LAG Hamm, 20.09.2001 - 17 Sa 383/01

    Geltung eines Tarifvertrages nach Betriebsübergang; Begründungsmängel einer

  • LAG Baden-Württemberg, 11.01.1999 - 15 Sa 97/98

    Fortgeltung eines Tarifvertrages bei Betriebsübergang und Ausscheiden aus dem

  • LAG Hessen, 06.04.1998 - 10 Sa 1162/95
  • LAG Berlin, 09.10.1998 - 8 Sa 51/98

    Anwendbarkeit eines Tarifvertrages bei einem mit einem Branchenwechsel

  • LAG Brandenburg, 31.03.1992 - 3 Sa 200/91

    Anspruch auf Lohnzahlung; Geltungsbereich eines Tarifvertrages; Filmtheater ;

  • LAG Baden-Württemberg, 13.11.2000 - 15 Sa 78/00

    Auslegung einer Vereinbarung anlässlich eines Betriebsübergangs, wonach die

  • LAG Baden-Württemberg, 24.01.2000 - 15 Sa 84/99

    Auslegung konkurrierender tarifvertraglicher Regelungen; Abstellen auf den

  • BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 359/95

    Auslegung der Besitzstandsregelung in einer Versorgungsordnung - Anpassung des

  • BAG, 19.10.1988 - 4 AZR 354/88

    Anwendbarkeit des Tarifvertrages für Großhandel auf Angestellte im Einzelhandel

  • LAG München, 26.06.2008 - 4 Sa 3/08

    Abfindungsanspruch

  • LAG Hamm, 24.09.1998 - 17 Sa 682/98

    Zahlung der Geriatriezulage; Erbringung der Grund- und Behandlungspflege bei

  • LAG Brandenburg, 10.03.1992 - 3 Sa 272/91

    Anspruch auf Zahlung einer Abfindung nach arbeitgeberseitiger betriebsbedingter

  • BAG, 25.05.1988 - 4 AZR 2/88

    Anspruch einer in Köln bei einem Einzelhandelsunternehmen mit Sitz in Bremen

  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 119/86
  • ArbG Herne, 20.02.2019 - 5 Ca 1566/18

    Auslegung eines Tarifvertrags, § 11 Abs. 9 MTV Einzelhandel NRW

  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.11.2001 - 3 Sa 148/01
  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 25/87
  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 157/86
  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 78/86
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