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   BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95 (A)   

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BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95 (A) (https://dejure.org/1997,1375)
BAG, Entscheidung vom 06.08.1997 - 4 AZR 789/95 (A) (https://dejure.org/1997,1375)
BAG, Entscheidung vom 06. August 1997 - 4 AZR 789/95 (A) (https://dejure.org/1997,1375)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 49; ZPO §§ 48, 42
    Ablehnung eines ehrenamtlichen Richters wegen Besorgnis der Befangenheit: Unerheblichkeit der Geschäftsführerstellung ohne prozeßbezogene Aufgabenstellung im zuständigen Arbeitgeberverband

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Eingruppierung von Sozialarbeitern in der Behindertenbetreuung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ehrenamtlicher Richter - Prozeßführung - Geschäftsführer des Arbeitgeberverbandes - Besorgnis der Befangenheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 86, 184
  • MDR 1998, 164
  • NZA 1998, 332
  • BB 1997, 2436
  • BB 1998, 224
  • DB 1998, 832
  • NZA-RR 1998, 236 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 31.01.1968 - 1 ABR 2/67

    Bestehen einer tariffähigen Vereinigung - Besorgnis der Befangenheit eines

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAGE 20, 271, 274 = AP Nr. 2 zu § 41 ZPO , zu II 4 der Gründe) ergibt sich aus diesen Regelungen des Arbeitsgerichtsgesetzes aber weiterhin, daß der Gesetzgeber davon ausgeht, die so vorgeschlagenen Richter aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkreisen wurden ungeachtet ihrer Stellung im Sozialleben und ihrer Mitgliedschaft zu den vorschlagenden Verbänden und Vereinigungen die ihnen übertragenen Amtspflichten gewissenhaft und ohne Rücksicht auf Belange der vorschlagenden Vereinigungen und Verbände erfüllen.
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvL 13/75

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren in

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95
    Diesem Gebot entsprechen auch Spruchkörper, denen neben den Berufsrichtern andere Personen aufgrund ihrer Sachkunde für eine besondere Materie als Richter angehören (BVerfGE 42, 206, 208, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95
    Das Ablehnungsverfahren nach § 42 Abs. 2 ZPO dient dementsprechend allein dazu, die Beteiligten vor der Unsachlichkeit des Richters aus einem in seiner Person liegenden Grund zu bewahren, Eine den Beteiligten ungünstige und möglicherweise auch unrichtige Rechtsauffassung kommt als Ursache für die Parteilichkeit des Richters nicht in Betracht, es sei denn, die mögliche Fehlerhaftigkeit beruhte auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür (BAGE 71, 293, 295 = AP Nr. 9 zu § 42 ZPO , mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 12.07.1986 - 1 BvR 713/83

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Befangenheit

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95
    b) Entscheidend ist nach alledem nicht, ob der Richter wirklich befangen ist oder sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob vom Standpunkt des Ablehnenden aus gesehen (BVerfGE 73, 330, 33S; BGHZ 77, 70, 72; BVerwG in NJW 1988, 722) genügend objektive, d.h., nicht nur in der Einbildung der Partei wurzelnde Gründe vorliegen, die in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet sind, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu erzeugen (Schneider, DRiZ 1978, 42 ff.; Wassermann in Festschrift für M. Hirsch, 1981, S. 465, 477 ff., mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95
    Daraus folgt aber zugleich, daß als Ablehnungsgrund nicht anerkannt werden können vom Gesetzgeber für unerheblich erklärte, geforderte oder gewünschte Eigenschaften eines Richters (BVerfG, Beschluß vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 - NJW 1990, 2457, 2458; Riedel, Das Postulat der Unparteilichkeit des Richters - Befangenheit und Parteilichkeit - im deutschen Verfassungs- und Verfahrensrecht, S. 98 ff.).
  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 866/95
    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95
    "... In den beiden letztgenannten Verfahren 4 AZR 866/95 und 789/95 ist.
  • BGH, 18.04.1980 - RiZ(R) 1/80

    Dienstliche Äußerung zu Ablehnungsgesuch als richterliche Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95
    b) Entscheidend ist nach alledem nicht, ob der Richter wirklich befangen ist oder sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob vom Standpunkt des Ablehnenden aus gesehen (BVerfGE 73, 330, 33S; BGHZ 77, 70, 72; BVerwG in NJW 1988, 722) genügend objektive, d.h., nicht nur in der Einbildung der Partei wurzelnde Gründe vorliegen, die in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet sind, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu erzeugen (Schneider, DRiZ 1978, 42 ff.; Wassermann in Festschrift für M. Hirsch, 1981, S. 465, 477 ff., mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 21.07.1967 - III B 37/67

    Rechtfertigung der Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95
    Damit ist unter Befangenheit ein Zustand zu verstehen, der eine vollkommen gerechte, von jeder falschen Rücksicht freie Einstellung zur Sache beeinträchtigt (BFHE 90, 160 f., 164).
  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 759/94

    Ablehnung eines ehrenamtlichen Richters

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95
    Vielmehr muß stets etwas Zusätzliches zu diesen Umständen hinzutreten (Bork in Stein/Jonas, aaO., § 42 Rdn. 2 a; vgl. auch BAG, Beschluß vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 759/94 (A) - AP Nr. 4 zu § 49 ArbGG 1979, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 20.87

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines Spruchkörpers - Rüge der

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95
    b) Entscheidend ist nach alledem nicht, ob der Richter wirklich befangen ist oder sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob vom Standpunkt des Ablehnenden aus gesehen (BVerfGE 73, 330, 33S; BGHZ 77, 70, 72; BVerwG in NJW 1988, 722) genügend objektive, d.h., nicht nur in der Einbildung der Partei wurzelnde Gründe vorliegen, die in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet sind, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu erzeugen (Schneider, DRiZ 1978, 42 ff.; Wassermann in Festschrift für M. Hirsch, 1981, S. 465, 477 ff., mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 773/12

    Eingruppierung - Arbeitsvorgang - Entgeltgruppe S 14 Anhang zu Anl. C TVöD-V

    Für den Fall der Abgrenzbarkeit von verschiedenen Tätigkeiten einer Sozialarbeiterin, bspw. in eine Unterstützung des Vormundschaftsgerichts und der außerhalb der Behörde tätigen Betreuer - einerseits - und der unmittelbaren Durchführung der Betreuung der ihr zugewiesenen Personen - andererseits -, ist der Senat auch bisher von zwei verschiedenen Arbeitsvorgängen ausgegangen (BAG 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - BAGE 82, 272; bestätigt durch BAG 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 - zu II 2 b der Gründe) .

    Diese Tätigkeiten sind bereits grundsätzlich von denjenigen des Arbeitsvorgangs 1 zu trennen (für einen eigenen Arbeitsvorgang bei nahezu identischer Tätigkeitsbeschreibung bereits BAG 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 - zu II 2 b der Gründe) .

  • BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 539/97

    Eingruppierung: Diplom-Pädagoge in "Örtlicher Betreuungsbehörde" eines städt.

    Das hat der Senat in seinem Urteil vom 6. August 1997 (- 4 AZR 789/95 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, zu II 3 b der Gründe) im einzelnen ausgeführt.

    c) Die Betreuung der einem Angestellten im Rahmen der Amtsbetreuung (§ 1900 Abs. 4 BGB) zugewiesenen Personen ist ein Arbeitsvorgang (Urteil des Senats vom 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, zu II 2 b der Gründe).

    Das hat der Senat wiederholt entschieden (Urteil vom 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 - aaO, zu II 2 b der Gründe und Urteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - aaO, zu II 2 c der Gründe).

    Der Senat hat im Urteil vom 6. August 1997 (- 4 AZR 789/95 - aaO, zu II 3 c der Gründe) im einzelnen ausgeführt, daß die Betreuung der einem Sozialarbeiter im Rahmen der Amtsbetreuung (§ 1900 Abs. 4 BGB) zugewiesenen Personen die Vorausetzungen der VergGr.

    Der Kläger beschäftigt sich mit der Amtsbetreuung, die gerade nicht das Merkmal der "besonderen Schwierigkeit" erfüllt, wie der Senat im Urteil vom 6. August 1997 (- 4 AZR 789/95 - aaO, zu II 3 d aa der Gründe) im einzelnen ausgeführt hat.

  • ArbG Stuttgart, 07.03.2017 - 25 Ca 5337/16

    Flucht in die Säumnis - richterlicher Hinweis - Befangenheit - Entscheidung nach

    Unter Befangenheit ist danach ein Zustand zu verstehen, der eine vollkommen gerechte und von jeder falschen Rücksicht freie Entscheidung zur Sache beeinträchtigt (BAG 06.08.1997 - 4 AZR 789/95 (A) -).

    Entscheidend ist dabei nicht, ob der Richter wirklich befangen ist oder sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob auch vom Standpunkt des Ablehnenden aus gesehen genügend objektive, d. h. nicht nur in der Einbildung der Partei wurzelnde Gründe vorliegen, die in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet sind, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Vorsitzenden zu erzeugen (BAG 06.08.1997 - 4 AZR 789/95 (A) -).

  • BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 646/10

    Gesetzlicher Richterausschluss - Befangenheit

    nicht nur in der Einbildung der Partei wurzelnde Gründe vorliegen, die in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet sind, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu erzeugen (BAG 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 (A) - zu II 2 der Gründe, BAGE 86, 184) .

    Aus der Verbindung eines ehrenamtlichen Richters mit einer Gewerkschaft oder einer in § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 ArbGG genannten zur Prozessvertretung berechtigten juristischen Person für sich genommen kann daher kein Befangenheitsgrund hergeleitet werden (BAG 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 (A) - zu III 2 der Gründe, BAGE 86, 184) .

    Dabei kann dahingestellt bleiben, wann schon eine Nähe zu einem für den Rechtsstreit bedeutsamen Kollektivvertrag (dazu bejahend EGMR 23. September 2010 - 18283/06 - [Fragner ./. Österreich] mit ausführlichen Nachweisen) oder eine verbandsbezogene Nähe zu einem bestimmten Arbeitgeber (dazu verneinend BAG 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 (A) - zu III 3 der Gründe, BAGE 86, 184) eine derartige Befangenheit begründen kann.

  • ArbG Siegen, 03.03.2006 - 3 Ca 1722/05

    Befangenheit, offenkundige Tatsache

    Damit ist unter Befangenheit ein Zustand zu verstehen, der eine vollkommen gerechte, von jeder falschen Rücksicht freie Einstellung zur Sache beeinträchtigt (BAG, Beschluss vom 06. August 1997 - 4 AZR 789/95 [A] = AP Nr. 5 zu § 49 ArbGG 1979).

    Eine den Beteiligten ungünstige und möglicherweise auch unrichtige Rechtsauffassung kommt als Ursache für die Parteilichkeit des Richters nicht in Betracht, es sei denn, die mögliche Fehlerhaftigkeit beruhte auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür (BAG, Beschluss vom 29. Oktober 1992 - 5 AZR 377/92 = AP Nr. 9 zu § 42 ZPO; Beschluss vom 6. August 1997, a. a. O.).

    Vielmehr muss stets etwas zusätzliches zu diesen Umständen hinzutreten (BAG, Beschluss vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 759/94 [A] = AP Nr. 4 zu § 49 ArbGG 1979; Beschluss vom 6. August 1997, a. a. O.).

  • LAG Düsseldorf, 28.03.2012 - 12 Sa 1363/11

    Eingruppierung einer Diplomsozialpädagogin im Bezirkssozialdienst

    Eine schwierige Tätigkeit im genannten Sinn liegt vor, wenn eines der Tätigkeitsmerkmale der Protokollerklärung Nr. 11 gegeben ist (vgl. zuvor BAG 29.09.1993 - 4 AZR 690/92, ZTR 1994, 291 Rn. 28; BAG 06.08.1997 - 4 AZR 789/95, AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 Sozialarbeiter Rn. 51; BAG 08.09.1999 - 4 AZR 609/98, ZTR 2000, 175 Rn. 80).

    Wird kein Tätigkeitsbeispiel erfüllt, ist auf den allgemeinen Begriff zurückzugreifen, wobei dann aber dessen Bestimmung von den Maßstäben der Beispielstatbestände aus zu erfolgen hat; die Tarifvertragsparteien haben mit den Beispielen Maß und Richtung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs vorgegeben (BAG 29.09.1993 a.a.O. Rn. 29; BAG 06.08.1997 a.a.O. Rn. 51; BAG 08.09.1999 a.a.O. Rn. 80).

    Häufig werden auch aufgrund der besonderen Befindlichkeit der zu Betreuenden besondere Anforderungen auf psychischem Gebiet an den Sozialarbeiter gestellt werden ("Suchtmittel-Abhängige", "HIV-Infizierte" oder "an Aids erkrankte Personen") (vgl. zuvor BAG 29.09.1993 a.a.O. Rn. 29; BAG 06.08.1997 a.a.O. Rn. 53).

  • LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 4 Sa 70/19

    Eingruppierung, Amtsvormund, Jugendamt, Diplomsozialarbeiterin, Sozial- und

    Demgegenüber hat das Bundesarbeitsgericht für die Tätigkeit einer Sozialarbeiterin in der gerichtlich angeordneten Amtsbetreuung Erwachsener ohne weiteres die Tarifmerkmale für den Sozial- und Erziehungsdienst angezogen (BAG 06.08.1997 - 4 AZR 789/95, juris; ähnlich LAG Saarland 21.08.1996 - 2 Sa 44/96, BeckRS 1996, 30763154 [Amtspfleger]; LAG Niedersachsen, 20.02.1998 - 3 Sa 1950/93 E, juris [bestellter Amtsvormund/Amtspfleger]; LAG Sachsen 08.11.2013 - 3 Sa 113/13, juris [bestellter Amtsvormund/Amtspfleger]).
  • LAG Niedersachsen, 15.06.2012 - 6 Sa 1519/11

    Tarifliche Eingruppierung einer Diplom-Sozialpädagogin (nicht nur öffentlicher

    Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach entschieden, dass Aufgaben nach dem Betreuungsbehördengesetz einerseits und die Betreuung der einem Behördenbetreuer zugewiesenen Personen andererseits sowie "Aufgaben nach dem FGG" jeweils selbstständige Arbeitsvorgänge darstellen (vgl. nur BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 341/94 - AP Nr. 20 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).
  • LAG Köln, 25.02.1998 - 2 Sa 1467/97

    Tarifgerechte Eingruppierung einer Angestellten im öffentlichen Dienst

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  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZN 530/19

    Befangenheit - Mitwirkung an Entwicklung und Aufrechterhaltung ständiger

    nicht nur in der Einbildung der Partei wurzelnde Gründe vorliegen, die in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet sind, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu erzeugen (BAG 7. November 2012 - 7 AZR 646/10 (A) - Rn. 18, BAGE 143, 265; 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 (A) - zu II 2 der Gründe, BAGE 86, 184) .
  • BSG, 06.12.2017 - B 8 SO 10/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschließung und Ablehnung ehrenamtlicher

  • BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 670/96

    Eingruppierung: Erzieherin in Sozialarbeitertätigkeit

  • LAG Niedersachsen, 22.01.2008 - 5 Sa 948/05

    Abhebung einer Tätigkeit von Schuldnerberatern aus der Vergütungsgruppe IV b

  • LAG Niedersachsen, 20.01.1998 - 7 Sa 692/97

    Herausragung einer Tätigkeit in der Gemeinwesenarbeit durch besondere

  • LAG Niedersachsen, 20.01.1998 - 7 Sa 691/97

    Eingruppierung eines Angestellten, der Projekte in der Gemeinwesenarbeit durch

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.08.2013 - 23 TaBV 737/12

    Hinwirken auf sachdienliche Antragstellung - Besorgnis der Befangenheit

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.11.2007 - 2 Ta 256/07

    Kein Ablehnungsgesuch bei Brainstorming

  • LG Koblenz, 15.01.1997 - 2 T 704/96
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.11.2006 - AR 57/06

    Richterablehnung wegen Befangenheit

  • LAG Hamburg, 29.06.1998 - 8 Sa 9/98

    Streitigkeit über die Eingruppierung in tarifliche Vergütungsgruppe;

  • BAG, 24.06.1998 - 4 AZR 625/96

    Eingruppierung eines staatlich anerkannten Sozialpädagogen im

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.03.2011 - 10 Sa 2291/10

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin mit einer Zusatzausbildung als

  • LAG Köln, 29.06.2012 - 10 Ta 364/11

    Richterablehnung; Verbot der Selbstentscheidung; Gesetzlicher Richter

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.11.2007 - 2 Sa 256/07

    Ablehnung, Ablehnungsgesuch, Besorgnis der Befangenheit, Voreingenommenheit,

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