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   BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 79/08   

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https://dejure.org/2009,3181
BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 79/08 (https://dejure.org/2009,3181)
BAG, Entscheidung vom 18.03.2009 - 4 AZR 79/08 (https://dejure.org/2009,3181)
BAG, Entscheidung vom 18. März 2009 - 4 AZR 79/08 (https://dejure.org/2009,3181)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer Lehrkraft an einer Bundeswehrfachschule

  • Judicialis

    Richtlinien über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte im Fachschuldienst (Bundeswehrfachschulen, Grenzschutzfachschulen) des Bundes Abschn. B N... r. 3 (VergGr. IIb BAT)

  • streifler.de

    Arbeitsrecht: BAG: Zur Eingruppierung einer Lehrkraft an einer Bundeswehrfachschule

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Lehrkraft an einer Bundeswehrfachschule

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Lehrkraft an der Bundeswehrfachschule

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 130, 81
  • NZA-RR 2010, 218
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.09.2008 - 4 AZR 685/07

    Eingruppierung einer Fachberaterin an einer Förderschule

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 79/08
    Es ist sehr zweifelhaft, ob es bei dieser Auslegung bleiben kann, oder ob diese, ua. auch vor dem Hintergrund des Inkrafttretens der Schuldrechtsreform im Jahre 2002, nicht länger tragfähig ist und bei der Auslegung gemäß den Regeln des Vertragsrechts auf die Sicht des Einzugruppierenden als derjenigen des Vertragspartners des öffentlichen Arbeitgebers abzustellen ist (vgl. auch BAG 24. September 2008 - 4 AZR 685/07 - Rn. 17).

    Demgemäß ist auch der Gesamtzusammenhang der Regelungen ein wichtiges Auslegungskriterium (BAG 24. September 2008 - 4 AZR 685/07 - Rn. 18).

  • LAG Köln, 14.12.2007 - 11 Sa 815/07

    Auslegung von Eingruppierungsrichtlinien

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 79/08
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 14. Dezember 2007 - 11 Sa 815/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 555/05

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 79/08
    Dabei wurde in der Auslegung auf die Sicht des behördlichen Rechtsanwenders und damit des behördlichen Eingruppierers abgestellt (vgl. ua. 6. September 1989 - 4 AZR 302/89 - mwN, ZTR 1990, 26 sowie 5. Juli 2006 - 4 AZR 555/05 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 103).
  • BAG, 06.09.1989 - 4 AZR 302/89

    Eingruppierung: Technischer Lehrer

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 79/08
    Dabei wurde in der Auslegung auf die Sicht des behördlichen Rechtsanwenders und damit des behördlichen Eingruppierers abgestellt (vgl. ua. 6. September 1989 - 4 AZR 302/89 - mwN, ZTR 1990, 26 sowie 5. Juli 2006 - 4 AZR 555/05 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 103).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 498/92

    Eingruppierung einer Lehrerin nach den Richtlinien der Tarifgemeinschaft

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 79/08
    IIa, ausdrücklich auf Angestellte mit abgeschlossener "wissenschaftlicher Hochschulbildung" abstellt (für weitere Beispiele vgl. BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 32 und 17. April 2003 - 8 AZR 273/02 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 114).
  • BAG, 17.04.2003 - 8 AZR 273/02

    Eingruppierung einer Lehrerin für Textverarbeitung und Leibesübungen

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 79/08
    IIa, ausdrücklich auf Angestellte mit abgeschlossener "wissenschaftlicher Hochschulbildung" abstellt (für weitere Beispiele vgl. BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 32 und 17. April 2003 - 8 AZR 273/02 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 114).
  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 441/10

    Eingruppierung einer Architektin

    Dem entspricht die Unterscheidung in § 3 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG, vom 31. Oktober 2006, GV NRW S. 474) zwischen Universitäten und Fachhochschulen, die letztere nicht ausdrücklich als "wissenschaftliche Hochschulen" nennt (zu dieser herkömmlichen Unterscheidung zwischen Universitäten und Fachhochschulen, wonach Universitäten auch als wissenschaftliche Hochschulen bezeichnet werden s. BAG 18. März 2009 - 4 AZR 79/08 - Rn. 27 mwN, BAGE 130, 81) .
  • BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 487/15

    Eingruppierung eines an einem Gymnasium als Lehrer beschäftigten

    Ein das Fachhochschulstudium einschließendes Verständnis des Begriffs "Hochschulstudium" entspricht auch § 1 Satz 1 HRG und § 2 Satz 1 NHG sowie dem allgemeinen Sprachgebrauch (vgl. BAG 18. März 2009 - 4 AZR 79/08 - Rn. 26, BAGE 130, 81) .
  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 352/14

    Eingruppierung einer Diplom-Sportlehrerin nach den Sächsischen Lehrer-Richtlinien

    Die Auslegung ist nicht nach den Regeln des Verwaltungsrechts vorzunehmen (offengelassen von BAG 18. März 2009 - 4 AZR 79/08 - Rn. 20, BAGE 130, 81; 24. September 2008 - 4 AZR 685/07 - Rn. 17, BAGE 128, 53; vgl. auch Schaub/Treber ArbR-HdB 15. Aufl. § 183 Rn. 83; Schlewing in Groeger Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst 2. Aufl. Teil 7 Rn. 253) .
  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 142/10

    Eingruppierung - Lehrkraft an einer Krankenpflegeschule

    Dabei ist das Adjektiv "wissenschaftlich" iSd. herkömmlichen Unterscheidung zwischen Universitäten und zB Fachhochschulen zu verstehen, wonach Universitäten auch als wissenschaftliche Hochschulen bezeichnet werden (BAG 18. März 2009 - 4 AZR 79/08 - Rn. 27, BAGE 130, 81) , hingegen bei Fachhochschulen die Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit durch anwendungsbezogene Lehre vornehmliche Aufgabe ist (vgl. BVerfG 20. Oktober 1982 - 1 BvR 1467/80 - BVerfGE 61, 210, 244 f.; 29. Juni 1983 - 2 BvR 720/79 ua. - BVerfGE 64, 323, 354 f.) .

    Bereits 1976 erfolgte durch das 1. Hochschulrahmengesetz (HRG) eine Definition des Begriffs der Hochschule insofern, als § 1 für den Anwendungsbereich des Gesetzes bestimmte, dass zu den Hochschulen im Sinne dieses Gesetzes nicht nur Universitäten, pädagogische Hochschulen und Kunsthochschulen, sondern auch die Fachhochschulen zählen (vgl. auch BAG 18. März 2009 - 4 AZR 79/08 - Rn. 25, BAGE 130, 81) .

  • LAG Köln, 11.06.2010 - 11 SaGa 4/10

    Unbegründeter Eilantrag auf Unterlassung einer Stellenbesetzung im

    Mit dem Begriff der wissenschaftlichen Hochschule werden Universitäten in Unterscheidung z. B. zu Fachhochschulen bezeichnet (BAG, Urteil vom 18.03.2009 - 4 AZR 79/08 - m. w. N.).

    Dies gilt insbesondere für die Eingruppierungsbestimmungen des öffentlichen Dienstes, wie z.B. der Vergütungsgruppe II a BAT (BAG, Urt. v. 18.03.2009 - 4 AZR 79/08 - m.w.N.).

  • LAG Niedersachsen, 09.09.2015 - 2 Sa 918/14

    AGB-Kontrolle; Eingruppierung; Eingruppierungserlass; Korrigierende

    Die Auslegung der Eingruppierungsrichtlinien ist nicht nach den Regeln des Verwaltungsrechts vorzunehmen (BAG, 16. April 2015 - 6 AZR 352/14 - Rn. 25; offen gelassen von BAG, 18. März 2009 - 4 AZR 79/08 - Rn. 20; BAG, 24. September 2008 - 4 AZR 685/07 - Rn. 17, vgl. auch Schaub/Treber, Arbeitsrechtshandbuch, 15. Aufl., § 183 Rn. 83; Schlewing in Groeger, Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst, 2. Auflage, Teil 7, Rn. 253).
  • BAG, 16.05.2013 - 4 AZR 484/11

    Lehrereingruppierung - Fehlen einer besetzbaren Planstelle

    Zudem kann zugunsten des Klägers angenommen werden, dass der Eingruppierungserlass der Beklagten nicht nach den Regeln des öffentlichen Rechts, sondern nach denen des Vertragsrechts auszulegen ist (vgl. dazu BAG 18. März 2009 - 4 AZR 79/08 - Rn. 19 f. mwN, BAGE 130, 81; 24. September 2008 - 4 AZR 685/07 - Rn. 17, BAGE 128, 53) .
  • LAG Niedersachsen, 09.07.2015 - 5 Sa 1434/14

    Unklare Regelung eines Lehrereingruppierungserlasses zur Eignung eines

    Mit dieser Grundsatzentscheidung hat das Bundesarbeitsgericht zeitgemäß eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung vorgenommen, die diese Lehrereingruppierungsrichtlinien noch als Regeln angesehen hat, deren Auslegung nach dem Verwaltungsrecht vorzunehmen sei (BAG, Urteil vom 05.03.1997, AZ: 4 AZR 390/95 - Juris Randnummer 22; bereits offen gelassen in der Entscheidung des BAG, vom 18.03.2009, AZ: 4 AZR 79/08 - Juris Randnummer 20).
  • LAG Hamm, 29.03.2011 - 12 Sa 1925/10

    Eingruppierung eines angestellten Lehrers bei vorübergehender Übertragung

    Nach dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform im Jahre 2002 läge es näher, ohne dass das Bundesarbeitsgericht das bisher abschließend entschieden hat, auch Erlasse, sowie hier den Erfüllererlass, nach den Regeln des Vertragsrechts auszulegen und auf den Empfängerhorizont, also auf den Einzugruppierenden abzustellen (vgl. BAG Urt. v. 24.09.2008 4 AZR 685/07; NZA 2009, 499, 500; Urt. v. 18.03.2009 4 AZR 79/08 NZA-RR 2010, S. 218, 220).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 2 Sa 72/09

    Eingruppierung eines Berufsschullehrers in Entgeltgr 13 des

    Die Qualifikation des Klägers als Master of Arts im Verhältnis zum Abschluss eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums ist für die Entscheidung des Rechtsstreits unerheblich, ebenso die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urt. v. 18.03.2009 - 4 AZR 79/08 -, wonach durch einen Fachhochschulabschluss das Tatbestandsmerkmal einer "abgeschlossenen Hochschulausbildung" im Sinne der Richtlinien über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte im Fachschuldienst (Bundeswehrfachschulen, Grenzschutzfachschulen) des Bundes erfüllt sind).
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