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   BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 830/93   

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BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 830/93 (https://dejure.org/1994,1671)
BAG, Entscheidung vom 28.09.1994 - 4 AZR 830/93 (https://dejure.org/1994,1671)
BAG, Entscheidung vom 28. September 1994 - 4 AZR 830/93 (https://dejure.org/1994,1671)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines technischen Angestellten - Trennbarkeit von Tätigkeiten mit unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern - Tarifliche Wertigkeit von Tätigkeiten im Rahmen eines Arbeitsvorgangs - Festlegung von Arbeitsvorgängen anhand der Arbeitsplatzbeschreibung

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines technischen Angestellten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 594 (Ls.)
  • BB 1995, 208
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 29.10.1980 - 4 AZR 750/78

    Entsprechende Tätigkeiten - Örtliche Leitung von Bauten - Bauwesen - Baurecht -

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 830/93
    Dabei wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch eine Fachschulausbildung vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebiets, wobei allerdings Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten ingenieurmäßigen Teilgebiet nicht ausreichend sind (vgl. die Urteile des Senatsvom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975, vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975 undvom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975; m. w. N.).

    Unter einer "entsprechenden Tätigkeit" ist eine Tätigkeit zu verstehen, die "Ingenieurszuschnitt" hat, d. h., die Tätigkeit muß objektiv die Befähigung erfordern, wie ein einschlägig ausgebildeter Fachschulingenieur (Bauingenieur) Zusammenhänge zu überschauen und Ergebnisse zu entwickeln (BAG Urteil vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Die veröffentlichten Entscheidungen des Senatsvom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975 undvom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975 verhalten sich in erster Linie zu der Frage, was unter "örtlicher Leitung von Bauten" zu verstehen ist, nicht aber ausdrücklich dazu, ob das Vorliegen dieses Beispiels oder eines der anderen Beispiele jedes für sich genommen zur Eingruppierung nach VergGr.

    Der Senat hat in der zuletzt genannten Entscheidung auf seinUrteil vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie auf seinUrteil vom 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung verwiesen.

    Hierbei muß der technische Angestellte alle vorgenannten Aufgaben zu erfüllen haben (BAG Urteil vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Die Leitung von Bauten umfaßt nämlich auch die Überwachung der örtlichen Bauleitung (BAG Urteil vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 29.09.1982 - 4 AZR 1161/79

    Gleichwertige Fähigkeiten - Gleichwertige Erfahrungen - Sonstiger Angestellter -

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 830/93
    Dabei wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch eine Fachschulausbildung vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebiets, wobei allerdings Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten ingenieurmäßigen Teilgebiet nicht ausreichend sind (vgl. die Urteile des Senatsvom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975, vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975 undvom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975; m. w. N.).

    Auchim Urteil vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975 ist lediglich bemerkt, ob der Kläger - jenes Verfahrens - eines der Tätigkeitsbeispiele erfülle, lasse sich nach den bisherigen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts nicht beurteilen, insbesondere lasse sich auch nicht feststellen, ob der Kläger - jenes Verfahrens - etwa die örtliche Leitung von Bauten und Bauabschnitten wahrzunehmen gehabt habe oder bei der Leitung mitgewirkt habe.

    Zwar können sich gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen eines sonstigen Angestellten auch aus der ausgeübten Tätigkeit ergeben (Urteil des Senatsvom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 28.02.1973 - 4 AZR 190/72

    Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Tarifrechtliche Bewertung -

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 830/93
    Dabei wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch eine Fachschulausbildung vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebiets, wobei allerdings Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten ingenieurmäßigen Teilgebiet nicht ausreichend sind (vgl. die Urteile des Senatsvom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975, vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975 undvom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975; m. w. N.).

    Auchim Urteil vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975 ist lediglich bemerkt, ob der Kläger - jenes Verfahrens - eines der Tätigkeitsbeispiele erfülle, lasse sich nach den bisherigen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts nicht beurteilen, insbesondere lasse sich auch nicht feststellen, ob der Kläger - jenes Verfahrens - etwa die örtliche Leitung von Bauten und Bauabschnitten wahrzunehmen gehabt habe oder bei der Leitung mitgewirkt habe.

    Zwar können sich gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen eines sonstigen Angestellten auch aus der ausgeübten Tätigkeit ergeben (Urteil des Senatsvom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 386/82

    Tätigkeitsmerkmale: Fachschulingenieur - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 830/93
    Dabei wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch eine Fachschulausbildung vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebiets, wobei allerdings Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten ingenieurmäßigen Teilgebiet nicht ausreichend sind (vgl. die Urteile des Senatsvom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975, vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975 undvom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975; m. w. N.).

    Die veröffentlichten Entscheidungen des Senatsvom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975 undvom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975 verhalten sich in erster Linie zu der Frage, was unter "örtlicher Leitung von Bauten" zu verstehen ist, nicht aber ausdrücklich dazu, ob das Vorliegen dieses Beispiels oder eines der anderen Beispiele jedes für sich genommen zur Eingruppierung nach VergGr.

    Hierbei muß der technische Angestellte alle vorgenannten Aufgaben zu erfüllen haben (BAG Urteil vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 830/93
    Ein solches Urteil gilt entsprechend § 551 Nr. 7 ZPO als nicht mit Gründen versehen (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - AP Nr. 21 zu § 551 ZPO = NJW 1993, 2603 [GmSOGB 27.04.1993 - GmS-OGB - 1/92] = EzA § 551 ZPO Nr. 1;Senatsurteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 501/92 - AP Nr. 22 zu § 551 ZPO;Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher tariflicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (BAG Urteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 06.12.1972 - 4 AZR 56/72

    Vergütungsgruppe - Kassierer - Kaufmännische Angestellte

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 830/93
    Dies entspricht auch den bei der Tarifauslegung besonders wichtigen Grundsätzen der Rechtsklarheit und Praktikabilität, denen Tarifvertragsparteien bei der Abfassung von Tarifnormen im allgemeinen gerecht werden wollen (vgl. Urteil des Senatsvom 6. Dezember 1972 - 4 AZR 56/72 - AP Nr. 23 zu § 59 HGB).
  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 830/93
    Der Senat hat in der zuletzt genannten Entscheidung auf seinUrteil vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie auf seinUrteil vom 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung verwiesen.
  • BAG, 29.04.1981 - 4 AZR 1007/78

    Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 830/93
    Sie bringen mit Tätigkeitsbeispielen erkennbar ihre Auffassung zum Ausdruck, daß die dort angeführten Tätigkeiten vorangestellte allgemeine Tätigkeitsmerkmale erfüllen (Urteil des Senatsvom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
  • BAG, 19.10.1982 - 4 AZR 303/82

    Anschlußrevision

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 830/93
    Der Senat hat aber in der nicht veröffentlichtenEntscheidung vom 29. August 1984 - 4 AZR 303/82 - folgendes ausgeführt:.
  • BAG, 27.02.1980 - 4 AZR 237/78

    Übernahme von Tätigkeitsmerkmalen - Automatische Höhergruppierung -

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 830/93
    Durch Tätigkeitsbeispiele legen die Tarifvertragsparteien grundsätzlich verbindlich fest, daß diese Tätigkeiten den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen der betreffenden Vergütungsgruppe entsprechen (Urteil des Senatsvom 27. Februar 1980 - 4 AZR 237/78 - AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 10.12.1986 - 4 ABR 20/86

    Eingruppierung von ungelernten Ettikettenschneidern - Zustimmung des Betriebsrats

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 518/82

    Eingruppierung: Schlüssigkeit der Klage - Darlegungs- und Beweislast -

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 30.11.1988 - 4 AZR 445/88

    Eingruppierung: Programmierer für Speiseversorgung in einer Universitätsklinik

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 501/92

    Verspätete Urteilsabsetzung

  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 319/95

    Eingruppierung: Kfz-Prüfer bei der Staatlichen Technischen Überwachung

    Dabei wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch eine Fachhochschulausbildung vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei allerdings Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten ingenieurmäßigen Teilgebiet nicht ausreichend sind (vgl. Senatsurteile vom 28. September 1994 - 4 AZR 830/93 - AP Nr. 192 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).

    Unter einer "entsprechenden Tätigkeit" ist eine Tätigkeit zu verstehen, die Ingenieurzuschnitt hat, d.h. die Tätigkeit muß objektiv die Befähigung fordern, wie ein einschlägig ausgebildeter Fachhochschulingenieur Zusammenhänge zu überschauen und Ergebnisse zu entwickeln (Senatsurteil vom 28. Februar 1979 - 4 AZR 427/77 - AP Nr. 16 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.; Senatsurteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 830/93 - AP Nr. 192 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 320/95
    Dabei wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch eine Fachhochschulausbildung vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei allerdings Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten ingenieurmäßigen Teilgebiet nicht ausreichend sind (vgl. Senatsurteile vom 28. September 1994 - 4 AZR 830/93 - AP Nr. 192 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).

    Unter einer "entsprechenden Tätigkeit" ist eine Tätigkeit zu verstehen, die Ingenieurszuschnitt hat, d.h. die Tätigkeit muß objektiv die Befähigung fordern, wie ein einschlägig ausgebildeter Fachhochschulingenieur Zusammenhänge zu überschauen und Ergebnisse zu entwickeln (Senatsurteil vom 28. Februar 1979 - 4 AZR 427/77 - AP Nr. 16 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.; Senatsurteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 830/93 - AP Nr. 192 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 318/95
    Dabei wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch eine Fachhochschulausbildung vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei allerdings Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten ingenieurmäßigen Teilgebiet nicht ausreichend sind (vgl. Senatsurteile vom 28. September 1994 - 4 AZR 830/93 - AP Nr. 192 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).

    Unter einer "entsprechenden Tätigkeit" ist eine Tätigkeit zu verstehen, die Ingenieurszuschnitt hat, d.h. die Tätigkeit muß objektiv die Befähigung fordern, wie ein einschlägig ausgebildeter Fachhochschulingenieur Zusammenhänge zu überschauen und Ergebnisse zu entwickeln (Senatsurteil vom 28. Februar 1979 - 4 AZR 427/77 - AP Nr. 16 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.; Senatsurteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 830/93 - AP Nr. 192 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 323/95

    Eingruppierung: Kfz-Meister in der Staatlichen Technischen Überwachung - Anspruch

    Dabei wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch eine Fachhochschulausbildung vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei allerdings Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten ingenieurmäßigen Teilgebiet nicht ausreichend sind (vgl. Senatsurteile vom 28. September 1994 - 4 AZR 830/93 - AP Nr. 192 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • LAG Bremen, 01.12.1998 - 3 Sa 258/95

    Eingruppierungsklage; Tarifvertrag für Angestellte der Deutschen Bundespost;

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  • LAG Bremen, 11.02.2010 - 3 Sa 69/09

    Voraussetzungen für die Eingruppierung als "Technischer Angestellter mit

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch eine Fachhochschulausbildung vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissengebietes, wobei allerdings Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten ingenieurmäßigen Teilgebiet nicht ausreichend sind (vgl. BAG Urteil vom 22.03.2000 - 4 AZR 116/99 - AP Nr. 275 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 25.03.1998 - 4 AZR 670/96 - AP Nr. 251 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 08.10.1997 - 4 AZR 151/96 - AP Nr. 232 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 18.12.1996 - 4 AZR 319/95 - AP Nr. 221 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 28.09.1994 - 4 AZR 830/93 - AP Nr. 192 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Hamm, 16.01.2002 - 18 Sa 1009/01

    Eingruppierung, Vermessungsingenieur (grad), Geoinformationssystem AED-GIS

    aa) Dabei wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch die wissenschaftliche Hochschulausbildung vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebiets, wobei allerdings Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten Teilgebiet der wissenschaftlichen Ausbildung nicht ausreichend sind (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 09.09.1981 - 4 AZR 59/79 - AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 08.05.1985 - 5 AZR 387/83 - AP Nr. 104 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vgl. zu den Anforderungen an den sonstigen Angestellten allgemein: BAG, Urteil vom 28.09.1994 - 4 AZR 830/93 - AP Nr. 192 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 18.12.1996 - 4 AZR 319/95 - AP Nr. 221 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 08.10.1997 - 4 AZR 151/96 - AP Nr. 232 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 25.03.1998 - 4 AZR 670/96 - AP Nr. 251 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.11.2001 - 3 Sa 318/01

    Eingruppierung eines "sonstigen Angestellten"; Erfordernis einer abgeschlossenen

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  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.07.2018 - 2 Sa 3/17

    Eingruppierung - Heilerziehungspfleger/in - Arbeitsvertragsrichtlinien des

    Bei dem Klageantrag zu Ziffer 1 handele es sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes keine Bedenken bestehen (vgl. z. B. BAG vom 28.09.1994 - 4 AZR 830/93).
  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 321/95

    Eingruppierung eines Kfz-Prüfers bei der Staatlichen Technischen Überwachung

    Dabei wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch eine Fachhochschulausbildung vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei allerdings Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten ingenieurmäßigen Teilgebiet nicht ausreichend sind (vgl. Senatsurteile vom 28. September 1994 - 4 AZR 830/93 - AP Nr. 192 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 322/95

    Streit um eine tarifgerechte Eingruppierung i.R. eines Anspruchs auf Vergütung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.07.2018 - 2 Sa 116/17

    Eingruppierung - Heilerziehungspfleger/in - Arbeitsvertragsrichtlinien des

  • LAG Hamm, 29.08.2001 - 18 Sa 81/01

    Aneignung des Wissens eines Bauingenieurs an einer Fachhochschule durch Einsatz

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.07.2018 - 2 Sa 12/17

    Eingruppierung - Heilerziehungspfleger/in - Arbeitsvertragsrichtlinien des

  • LAG Hamm, 08.08.2001 - 18 Sa 381/01

    Unerheblichkeit einer tatsächlich gezahlten Vergütung für die tarifliche

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