Rechtsprechung
BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 841/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- info-krankenhausrecht.de
Medizinrecht Oberarzt nur bei Alleinstellung und Unterstellung eines Facharztes
- hensche.de
TV-Ärzte, Oberarzt: Eingruppierung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Tarifverträge bei Ärzten - neue Eingruppierungsregelungen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Neue Eingruppierungsregeln für Oberärzte
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
"Ernennung" zum Oberarzt hat für Klinik keine tarifliche Verbindlichkeit
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Eingruppierung von Oberärzten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Neue Eingruppierungsregeln für Oberärzte - Oberarzt müssen nicht nur Assistenzärzte sondern auch mindestens ein Facharzt unterstellt sein
- 123recht.net (Pressemitteilung)
Oberärztin/Oberarzt - Medizinische Verantwortung und Eingruppierung
Besprechungen u.ä.
- aerzteblatt.de (Entscheidungsbesprechung)
Tarifliche Entgeltgruppen: Wenn ein Oberarzt kein Oberarzt ist
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 12.07.2007 - 14 Ca 669/07
- LAG Düsseldorf, 08.08.2008 - 9 Sa 1399/07
- BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 841/08
Papierfundstellen
- DB 2010, 1300
Wird zitiert von ... (25) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Düsseldorf, 08.08.2008 - 9 Sa 1399/07
Eingruppierung von Oberärzten
Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 841/08
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 8. August 2008 - 9 Sa 1399/07 - wird zurückgewiesen.
- LAG München, 13.04.2010 - 6 Sa 986/09
Eingruppierung
Einem Teilbereich einer Klinik/Abteilung i.S. § 12 TV-Ärzte muss eine organisatorische Eigenständigkeit zukommen (BAG v. 9.12.2009 - 4 AZR 841/08 unter Rz. 28).Anderes will das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 9.12.2009 - 4 AZR 841/08, unter Rz. 28;… BAG v. 9.12.2009 - 4 AZR 687/08, unter Rz. 22) allein bei echtem Job-Sharing annehmen, das aber nicht vorliege, wenn in einer organisatorischen Einheit mehrere Titularoberärzte tätig sind, die nur teil- oder zeitweise, etwa bei den Hintergrunddiensten, jeweils die alleinige Verantwortung trügen.
Ferner müsse dem Oberarzt diese Verantwortung, ungeachtet der Letztverantwortung des Chefarztes (BAG v. 9.12.2009 - 4 AZR 841/08, unter Rz. 26; Wahlers , PersV 2008, 204, 206; Bruns , ArztR 2007, 60, 65 ), übertragen worden sein.
Die vom Kläger geleisteten Hintergrunddienste stellen bereits keinen Teilbereich i.S. § 12 Entgeltgruppe Ä 3, 1. Fallgruppe TV-Ärzte dar; jedenfalls aber ist dem Kläger nicht die ungeteilte (BAG v. 9.12.2009 - 4 AZR 841/08;… vgl. auch BAG v. 9.12.2009 - 4 AZR 495/08, unter Rz. 35 ff.) medizinische Verantwortung (zum Begriff vgl. nachfolgend dd. ccc. (1.)) für diese übertragen.
Eine eben nur zeitweise medizinische Verantwortung sicherlich auch des Klägers während der Ableistung von Hintergrunddiensten ist nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 9.12.2009 - 4 AZR 841/08 und 4 AZR 687/08), der sich die erkennende Kammer anschließt, nicht ausreichend.
Nur im Hinblick darauf können mit einer durch den Arbeitgeber übertragenen Spezialfunktion die Vorgaben dieser Entgeltgruppe erfüllt werden (BAG v. 9.12.2009 - 4 AZR 841/08).
Der Kläger hat keinerlei Tatsachen vorgetragen, aus denen sich eine gleichheitswidrige Rechtsausübung der Beklagten ergibt (BAG v. 9.12.2009 - 4 AZR 841/08, unter Rz. 34).
- LAG Nürnberg, 22.01.2010 - 1 Sa 210/09
Eingruppierung eines Oberarztes - TVÜ-Ärzte/VKA Vergütungsgruppe III
Entscheidend sind vielmehr die materiellen Eingruppierungsmerkmale, wie sie abschließend in der Protokollerklärung niedergelegt sind (LAG Köln v. 27.10.2008, 5 Sa 843/07, ZTR 2009, 208; nun wohl auch BAG vom 09.12.2009, 4 AZR 841/08, zit. nach der Pressemitteilung Nr. 114/09).Dabei handelt es sich erkennbar um eine organisatorisch abgrenzbare (Unter-) Einheit der ganzen Klinik, die zur Erfüllung ihres medizinischen Zwecks auf Dauer mit Personal und Sachmitteln ausgestattet ist (so BAG vom 09.12.2009, a. a. O.).
Das BAG (v. 09.12.2009, a. a. O.) fordert ein Weisungsrecht gegenüber dem medizinischen Personal und eine Alleinverantwortung für den Zuständigkeitsbereich (unbenommen der "Letzt"-Verantwortung des Chefarztes).
Auch das BAG in der schon mehrfach zitierten Entscheidung vom 09.12.2009 (4 AZR 841/08) verlangt einen "dem Arbeitgeber zuzurechnenden Übertragungsakt".
Die Revision war für den Kläger wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen; auch lagen im hiesigen Verkündungszeitpunkt die vollständigen Gründe des BAG-Urteils vom 09.12.2009 (4 AZR 841/08) nicht vor, so dass alle Einzelheiten der revisionsgerichtlichen Bewertung des einschlägigen Tarifrechts noch nicht zu erkennen waren (§ 72 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ArbGG).
- LAG Köln, 27.01.2011 - 7 Sa 885/10
Eingruppierung einer Klinikärztin; unbegründete Zahlungsklage bei …
Ihre Ernennung zur Oberärztin sei auch von einem dazu bevollmächtigten Chefarzt vorgenommen worden, was nach dem Urteil des BAG vom 09.12.2009 (4 AZR 841/08) ausreichend sei.Die Klägerin beruft sich in diesem Zusammenhang auf ein obiter dictum, welches das BAG in seiner Entscheidung vom 09.12.2009, 4 AZR 841/08, dort Rn. 19, aufgestellt hatte.
Die Klägerin verkennt, dass nach der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung des BAG die medizinische Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich der Klinik bzw. Abteilung im Sinne der ersten Alternative der Entgeltgruppe Ä3 nur dann gegeben ist, wenn sie "ungeteilt" besteht, d. h. nicht auf mehrere Personen aufgeteilt ist (BAG vom 09.12.2009, 4 AZR 630/08 = ArztR 2010, 228 ff.; BAG vom 09.12.2009, 4 AZR 841/08 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arzt; BAG vom 07.07.2010, 4 AZR 893/08; BAG vom 25.08.2010, 4 AZR 23/09).
Damit fehlte es schon auf der Grundlage des eigenen Sachvortrages der Klägerin an ihrer alleinigen, "ungeteilten" medizinischen Verantwortung für den entsprechenden Teil- oder Funktionsbereich (…besonders anschaulich: BAG vom 09.12.2009, 4 AZR 630/08, Rn. 35; ferner vgl. BAG vom 09.12.2009, 4 AZR 841/08 Rn. 28; BAG vom 25.08.2010, 4 AZR 23/09; BAG vom 07.07.2010, 4 AZR 893/08).
- BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 372/10
Eingruppierung als Oberarzt nach der Entgeltgruppe III TV Ärzte/VKA
TV-Ärzte/TdL (vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 52, BAGE 132, 365; - 4 AZR 836/08 - Rn. 27, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5; - 4 AZR 687/08 - Rn. 22, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 10; - 4 AZR 841/08 - Rn. 28, EzTöD 240 TV-Ärzte/TdL § 12 Entgeltgruppe Ä 3 Nr. 4) .An der Erfüllung dieses Erfordernisses fehlt es nicht nur dann, wenn sich ein "Oberarzt" die Verantwortung mit einem weiteren "Oberarzt" teilt (so in BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 841/08 - EzTöD 240 TV-Ärzte/TdL § 12 Entgeltgruppe Ä 3 Nr. 4) , sondern auch in der vorliegenden Fallgestaltung.
- LAG Hamburg, 10.12.2009 - 8 Sa 40/08
Eingruppierung als Oberärztin nach § 12 TV-Ärzte KAH
Jedenfalls die Formulierung der Pressemitteilung zum Verfahren 4 AZR 841/08 deutet darauf hin, dass die medizinische Verantwortung für einen Teilbereich für die Eingruppierung als Oberarzt als ausreichend angesehen wird (ebenso: LAG Rheinland-Pfalz v. 26.08.2008 - 3 Sa 768/07 - Tz 32).a) Wie das Bundesarbeitsgericht in der Pressemitteilung zum Verfahren 4 AZR 841/08 ausgeführt hat, ist dazu in der Regel erforderlich, dass sich die Leitungsfunktion nicht nur auf Assistenzärzte, sondern auch auf mindestens einen Facharzt erstreckt.
In Übereinstimmung mit der in der Presseerklärung zum Verfahren 4 AZR 841/08 vom Bundesarbeitsgericht vertretenen Auffassung geht die Kammer deshalb davon aus, dass die ohnehin bestehende Letztverantwortung des Chefarztes für die Eingruppierung als Oberarzt unschädlich ist.
- BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 340/09
Eingruppierung eines Facharztes - fakultative Weiterbildung, Schwerpunkt- oder …
a) Das Merkmal "fakultative Weiterbildung, Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung" iSd. Entgeltgruppe Ä 5 Buchst. a TV-Ärzte Hessen, welches der Tarifvertrag selber nicht näher bestimmt, ist dahin auszulegen, dass es sich um eine Weiterbildung nach der aktuellen oder zumindest einer früheren Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer handeln muss (BAG 20. Oktober 2010 - 4 AZR 115/09 - Rn. 23; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 827/08 - Rn. 29, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 7; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 841/08 - Rn. 32) .Das Tätigkeitsmerkmal nimmt Bezug auf die Vorgaben der Ärztekammern in den Weiterbildungsordnungen zum Erwerb von Kompetenzen, die Gegenstand einer Schwerpunkt- und Zusatzweiterbildung sind (vgl. für § 12 TV-Ärzte/TdL BAG 25. August 2010 - 4 AZR 23/09 - Rn. 40; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 841/08 - Rn. 32) .
- BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 199/10
Eingruppierung als Oberarzt/Oberärztin nach der Entgeltgruppe III TV-Ärzte/VKA
ua. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - Rn. 20, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5 und - 4 AZR 687/08 - Rn. 15, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 10, beide ebenfalls zum TV-Ärzte/VKA sowie zum gleichgelagerten TV-Ärzte/TdL insbesondere 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45, BAGE 132, 365 und auch - 4 AZR 841/08 - Rn. 21 ff.; zu den später ergangenen Entscheidungen zum TV-Ärzte/VKA vgl. ua. 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 33, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 39 und - 4 AZR 166/09 - Rn. 41, GesR 2011, 314; 18. Mai 2011 - 4 AZR 511/09 - Rn. 16, ZTR 2011, 675; weiterhin zum TV-Ärzte/TdL 26. Januar 2011 - 4 AZR 263/09 - Rn. 16, ZTR 2011, 420; 17. November 2010 - 4 AZR 188/09 - Rn. 38, NZA-RR 2001, 304) . - BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 170/09
Eingruppierung eines Oberarztes
Tatsachen, die es ausschließen, die medizinische Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich anzunehmen (so etwa in den Fällen des 9. Dezember 2009 - 4 AZR 841/08 - durch Dienstpläne nachgewiesene Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen, die jeweils durch einen Oberarzt geleitet wurden; - 4 AZR 836/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5 Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, der mit einer Sekretärin und zwei Suchttherapeuten auf einer Station arbeitet; - 4 AZR 827/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 7 Arzt in einer Mammographie-Screening-Einheit mit externen niedergelassenen Ärzten; - 4 AZR 687/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 10 einziger Arzt in dem Bereich Casemanagement der Klinik; - 4 AZR 630/08 - Fachärztin in einem Bereich mit zwei Oberärzten, davon unstreitig einer "tariflichen" Oberärztin) , liegen hier nicht vor. - BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 23/09
Eingruppierung als Oberärztin nach TV-Ärzte/TdL
TV-Ärzte/TdL erfüllt werden (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 841/08 - Rn. 32) . - BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 431/09
Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA
Ferner ist idR erforderlich, dass die Verantwortung für den Bereich ungeteilt bei ihm liegt (vgl. dazu im Einzelnen 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - Rn. 20, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5 und - 4 AZR 687/08 - Rn. 15, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 10, beide ebenfalls zum TV-Ärzte/VKA sowie zum gleichgelagerten TV-Ärzte/TdL insbesondere 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 8 und auch - 4 AZR 841/08 - Rn. 21 ff.; zu den später ergangenen Entscheidungen zum TV-Ärzte/VKA vgl. ua. 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 33 und - 4 AZR 166/09 - Rn. 41) . - LAG Saarland, 03.02.2010 - 2 Sa 7/09
Eingruppierung eines Arztes nach TV-Ärzte/VKA - medizinische Verantwortung - …
- BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 464/10
Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte - Übertragung medizinischer …
- BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 115/09
Eingruppierung einer Oberärztin
- BAG, 24.03.2010 - 4 AZR 727/08
Persönlicher Geltungsbereich des TV-Ärzte KAH - Qualitätsmanagerin
- BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 670/09
Eingruppierung einer Fachärztin als Oberärztin - übertragene Spezialfunktion - …
- BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 465/09
Eingruppierung eines Oberarztes (hier: Facharzt für Kinderheilkunde) nach …
- BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 49/09
Eingruppierung eines Oberarztes
- BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 782/09
Eingruppierung eines Oberarztes
- BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 745/09
Eingruppierung eines Oberarztes
- BAG, 21.09.2011 - 4 AZR 16/10
Eingruppierung als Oberarzt nach Entgeltgruppe Ä 3 TV-Ärzte/VBGK
- LAG München, 07.10.2009 - 5 Sa 813/08
Eingruppierung Oberarzt
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2011 - 25 Sa 1498/10
Eingruppierung einer Ärztin - Oberärztin im Tarifsinne - Übertragung der …
- LAG Düsseldorf, 26.10.2010 - 9 Sa 1193/09
Eingruppierung eines regionalen Einsatzleiters bei der Deutschen Bahn AG
- VG München, 28.03.2023 - M 5 K 21.2236
Amtsangemessene Beschäftigung, Oberarzt, Radiologe, Validierung der Befunde der …
- LAG Niedersachsen, 19.05.2010 - 17 Sa 1250/09
Eingruppierung eines Facharztes für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt …