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   BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79   

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https://dejure.org/1982,283
BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79 (https://dejure.org/1982,283)
BAG, Entscheidung vom 25.08.1982 - 4 AZR 878/79 (https://dejure.org/1982,283)
BAG, Entscheidung vom 25. August 1982 - 4 AZR 878/79 (https://dejure.org/1982,283)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 40, 67
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 25.01.1978 - 4 AZR 510/76
    Auszug aus BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79
    Auf die hiergegen eingelegte Revision des beklagten Landes hat der erkennende Senat durch Urteil vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 510/76 - das landesarbeitsgerichtliche Urteil aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    In seinem ersten zurückverweisenden Urteil vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 510/76 -, AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier hat der Senat im Einzelnen ausgeführt, dass und warum nach den heranzuziehenden tariflichen Bestimmungen zwischen denjenigen Arbeitnehmern unterschieden werden müsse, für deren Mindestvergütung die Tarifnormen keine feststehenden Beträge, sondern Variationsmöglichkeiten innerhalb bestimmter, zahlenmäßig festgelegter Grenzen vorsehen, und solchen Arbeitnehmern, für die in den jeweils einschlägigen Lohn- und Gehaltstabellen wie auch sonst üblicherweise in Lohn- und Gehaltstarifverträgen feststehende Geldbeträge ausgewiesen würden.

  • BGH, 18.10.1973 - III ZR 192/71

    Begriff der Tatsache

    Auszug aus BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79
    Nach § 373 ZPO müssen diejenigen Tatsachen bezeichnet werden, zu denen der Zeuge vernommen werden soll, wobei als Tatsachen konkrete, nach Zeit und Raum bestimmte, der Vergangenheit oder Gegenwart angehörige Geschehnisse oder Zustände anzusehen sind (vgl. das Urteil des BGH vom 18.10.1973 - III ZR 192/71 -, DRiZ 1974, 27 ).
  • BGH, 14.03.1968 - II ZR 50/65

    Anforderungen an den Erwerb eines Wechsels - Anforderungen an die gerichtliche

    Auszug aus BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79
    Fehl geht auch der Hinweis des Klägers auf die in NJW 1968, 1233 abgedruckte Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 14. März 1968 - II ZR 50/65 -.
  • BAG, 25.01.1978 - 4 AZR 509/76

    Gehaltstarifvertrag Spielbanken Bayern - Vergütungssysteme - Gehaltstabellen -

    Auszug aus BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79
    In seinem ersten zurückverweisenden Urteil vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 510/76 -, AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier hat der Senat im Einzelnen ausgeführt, dass und warum nach den heranzuziehenden tariflichen Bestimmungen zwischen denjenigen Arbeitnehmern unterschieden werden müsse, für deren Mindestvergütung die Tarifnormen keine feststehenden Beträge, sondern Variationsmöglichkeiten innerhalb bestimmter, zahlenmäßig festgelegter Grenzen vorsehen, und solchen Arbeitnehmern, für die in den jeweils einschlägigen Lohn- und Gehaltstabellen wie auch sonst üblicherweise in Lohn- und Gehaltstarifverträgen feststehende Geldbeträge ausgewiesen würden.
  • BAG, 23.02.1962 - 1 AZR 49/61

    Schlüssigkeit der Prozeßrügen - Umfang der Rechtskraftwirkung

    Auszug aus BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79
    Der Kläger legt nämlich nicht dar, was er noch ergänzend vorgetragen hätte, wenn ihm das Landesarbeitsgericht die Unzulänglichkeit seines bisherigen Beweisangebotes eröffnet hätte (vgl. das Urteil des BAG vom 23. Februar 1962 - 1 AZR 49/61 -, AP Nr. 8 zu § 322 ZPO ; Stein/Jonas/Grunsky, aaO., § 554 III A 3 b).
  • BAG, 26.11.1964 - 5 AZR 502/63

    Tarifübung - Auslegungsgesichtspunkt für Tarifverträge - Langdauernde Krankheit -

    Auszug aus BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79
    Dabei nimmt das Landesarbeitsgericht zutreffend Bedacht darauf, dass eine für Zwecke der Tarifauslegung heranziehbare rechtserhebliche Tarifübung nur dann vorliegt, wenn sie in Kenntnis und mit Billigung der Tarifvertragsparteien praktiziert wird (vgl. die Urteile des BAG, BAGE 8, 245, 249 = AP Nr. 2 zu § 2 TOA sowie vom 26. November 1964 - 5 AZR 502/63 -, AP Nr. 1 zu § 1 WG Tarifliche Übung; Wiedemann/Stumpf, TVG , 5. Aufl., § 1 Rdn. 408).
  • BGH, 26.06.1958 - II ZR 66/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79
    Davon ist insbesondere auszugehen, wenn ein Beweis angetreten wird, bei dem es an der Bestimmtheit der zu ermittelnden Tatsachen fehlt und durch die damit beabsichtigte Beweiserhebung erst die Grundlagen zu substantiierten Tatsachenbehauptungen gewonnen werden sollen (vgl. Urteil des BGH vom 26. Juni 1958 - II ZR 66/57 -, NJW 1958, 1491; Rosenberg/Schwab, Deutsches Zivilprozessrecht, 11. Aufl., § 119 II, S. 618; Stein/Jonas/Schumann/Leipold, ZPO , 19. Aufl., § 282 III 1, Thomas/Putzo, ZPO , 11. Aufl., § 284 Anm. 2).
  • BAG, 02.12.1959 - 4 AZR 400/58

    Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit - Röntgenassistentin - Rahmentarifvertrag -

    Auszug aus BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79
    Dabei nimmt das Landesarbeitsgericht zutreffend Bedacht darauf, dass eine für Zwecke der Tarifauslegung heranziehbare rechtserhebliche Tarifübung nur dann vorliegt, wenn sie in Kenntnis und mit Billigung der Tarifvertragsparteien praktiziert wird (vgl. die Urteile des BAG, BAGE 8, 245, 249 = AP Nr. 2 zu § 2 TOA sowie vom 26. November 1964 - 5 AZR 502/63 -, AP Nr. 1 zu § 1 WG Tarifliche Übung; Wiedemann/Stumpf, TVG , 5. Aufl., § 1 Rdn. 408).
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84

    Schriftgutverwaltung: Begriff - Merkmale

    Unabhängig davon kann eine tarifliche Übung auch nur dann rechtserheblich sein, wenn sie in Kenntnis und mit Billigung der Tarifvertragsparteien praktiziert wird (vgl. BAGE 40, 67, 72 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifliche Übung sowie das Urteil des Senats vom 19. Juni 1985 - 4 AZR 538/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Somit stellt sich der Hinweis des Klägers auf das in dem Parallelprozess erstattete Sachverständigengutachten als Versuch eines verfahrensrechtlich unzulässigen Ausforschungsbeweises dar(vgl. das Urteil des Senats BAGE 40, 67, 74 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifliche Übung).

  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 618/96

    Postdienstzeit - Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast

    Als Tatsachen sind konkrete, nach Zeit und Raum bestimmte, der Vergangenheit oder der Gegenwart angehörige Geschehnisse oder Zustände anzusehen (BAG Urteil vom 25. August 1982 - 4 AZR 878/79 - BAGE 40, 67, 74 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifliche Übung; vom 24. Januar 1990 - 4 AZR 493/89 - BAGE 64, 81, 87 = AP Nr. 125 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und vom 28. März 1990 - 4 AZR 615/89 - AP Nr. 130 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Um einen solchen handelt es sich, wenn ein Beweis angetreten wird, bei dem es an der Bestimmtheit der zu beweisenden Tatsachen fehlt, und wenn durch die beabsichtigte Beweiserhebung erst die Grundlagen für substantiierte Tatsachenbehauptungen gewonnen werden sollen (BAG Urteil vom 25. August 1982 - 4 AZR 878/79 - aaO; vom 20. September 1989 - 4 AZR 410/89 -, n.v. und vom 23. Oktober 1996 - 1 AZR 269/96 - AP Nr. 146 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu III 2 der Gründe; BGH Urteil vom 4. März 1991 - II ZR 90/90 - NJW-RR 1991, 888, 890 f., zu II 2 b der Gründe).

  • BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 585/87

    Eingruppierung: Grundsätze für die Anwendung des § 24 Abs. 1 BAT

    Ist aber aus den dargelegten Gründen das Landesarbeitsgericht mit Recht von einem unstreitigen Sachverhalt ausgegangen, dann hatte es auch keinen Anlaß zu Beweiserhebungen, die der Kläger nunmehr in der Revisionsinstanz beantragt, wobei im übrigen zweifelhaft ist, ob es sich nicht um das Angebot eines unzulässigen Ausforschungsbeweises handelt (vgl. BAGE 40, 67, 74 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifliche Übung).
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