Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 14.06.2016

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.04.2016 - 4 B 10.16   

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BVerwG, 25.04.2016 - 4 B 10.16 (https://dejure.org/2016,10432)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.2016 - 4 B 10.16 (https://dejure.org/2016,10432)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 2016 - 4 B 10.16 (https://dejure.org/2016,10432)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74 Abs 1 VwGO, § 58 Abs 2 VwGO, § 68 Abs 1 S 2 VwGO
    Widerspruch bei gesetzlicher Anordnung des Wegfalls des Widerspruchsverfahrens nicht statthaft

  • rewis.io

    Widerspruch bei gesetzlicher Anordnung des Wegfalls des Widerspruchsverfahrens nicht statthaft

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 22.05.2008 - 9 B 34.07

    Fildertunnel (Bahnprojekt "Stuttgart 21") kann gebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2016 - 4 B 10.16
    Die Frage führt ungeachtet der Tatsache, dass sie auf die Umstände des Einzelfalls zugeschnitten ist, nicht zur Zulassung der Grundsatzrevision, weil sie für die Vorinstanz keine Rolle gespielt hat - für das Oberverwaltungsgericht kam es allein auf die Statthaftigkeit des vorsorglich eingelegten Widerspruchs gegen die der Beigeladenen erteilten Baugenehmigung an (UA S. 16) - und eine für die Entscheidung der Tatsacheninstanz nicht maßgebliche Rechtsfrage die Zulassung der Revision nicht zu rechtfertigen vermag (BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2008 - 9 B 34.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 65 Rn. 5).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2016 - 4 B 10.16
    Der Frage, wann die Telefonnotiz zur Akte gelangt ist, musste das Oberverwaltungsgericht nicht nachgehen, weil es nach seiner insofern allein maßgeblichen Rechtsauffassung (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 ) darauf nicht ankam.
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2016 - 4 B 10.16
    Ist die vorinstanzliche Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. September 1991 - 2 B 108.91 - juris Rn. 4 und vom 9. Dezember 1994 - 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 S. 4; stRspr).
  • BVerwG, 25.11.1999 - 9 B 70.99
    Auszug aus BVerwG, 25.04.2016 - 4 B 10.16
    Darum ist der Schluss von der Nichtbehandlung eines Vorbringens in den Entscheidungsgründen auf die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur unter der Voraussetzung zulässig, dass das betreffende Vorbringen nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts entscheidungserheblich und nicht offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 25. November 1999 - 9 B 70.99 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64 S. 8).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2016 - 4 B 10.16
    Darum ist der Schluss von der Nichtbehandlung eines Vorbringens in den Entscheidungsgründen auf die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur unter der Voraussetzung zulässig, dass das betreffende Vorbringen nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts entscheidungserheblich und nicht offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 25. November 1999 - 9 B 70.99 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64 S. 8).
  • BVerwG, 19.09.1994 - 2 B 108.91

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2016 - 4 B 10.16
    Ist die vorinstanzliche Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. September 1991 - 2 B 108.91 - juris Rn. 4 und vom 9. Dezember 1994 - 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 S. 4; stRspr).
  • BVerwG, 13.02.2012 - 9 B 77.11

    Verfahrensmangel; Überzeugungsgrundsatz; Aktenwidrigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2016 - 4 B 10.16
    Mängel bei der Sachverhalts- und Beweiswürdigung einer Tatsacheninstanz, die mit der Verfahrensrüge beanstandet werden können, liegen insbesondere vor, wenn das angegriffene Urteil von einem falschen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht (stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183 S. 1 und Beschluss vom 13. Februar 2012 - 9 B 77.11 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 73 Rn. 7), also etwa entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder auf einer aktenwidrigen Tatsachengrundlage basiert (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 2012 a.a.O. und vom 21. Mai 2013 - BVerwG 2 B 67.12 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.07.1988 - 4 B 100.88

    Richterwechsel - Beweisaufnahme - Ermessenssache - Grundstücksnachbar -

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2016 - 4 B 10.16
    Dies gilt unabhängig von den Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer entsprechenden Verfahrensrüge (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1988 - BVerwG 4 B 100.88 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 34 S. 4) schon deshalb, weil von einem Verstoß gegen die Denkgesetze nur dann gesprochen werden kann, wenn das Gericht - wie hier nicht - einen Schluss gezogen hat, der schlechterdings nicht gezogen werden kann, nicht dagegen schon dann, wenn eine Schlussfolgerung nicht zwingend oder nicht überzeugend oder sogar unwahrscheinlich sein sollte (BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 1996 - 8 B 98.96 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 270 S. 31).
  • BVerwG, 21.05.2013 - 2 B 67.12

    Zusteller; Dienstpflichtverletzung; vorzeitige Beendigung von Zustelltouren

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2016 - 4 B 10.16
    Mängel bei der Sachverhalts- und Beweiswürdigung einer Tatsacheninstanz, die mit der Verfahrensrüge beanstandet werden können, liegen insbesondere vor, wenn das angegriffene Urteil von einem falschen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht (stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183 S. 1 und Beschluss vom 13. Februar 2012 - 9 B 77.11 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 73 Rn. 7), also etwa entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder auf einer aktenwidrigen Tatsachengrundlage basiert (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 2012 a.a.O. und vom 21. Mai 2013 - BVerwG 2 B 67.12 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.05.1996 - 8 B 98.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Rüge des Verstoßes gegen Denkgesetze

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2016 - 4 B 10.16
    Dies gilt unabhängig von den Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer entsprechenden Verfahrensrüge (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1988 - BVerwG 4 B 100.88 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 34 S. 4) schon deshalb, weil von einem Verstoß gegen die Denkgesetze nur dann gesprochen werden kann, wenn das Gericht - wie hier nicht - einen Schluss gezogen hat, der schlechterdings nicht gezogen werden kann, nicht dagegen schon dann, wenn eine Schlussfolgerung nicht zwingend oder nicht überzeugend oder sogar unwahrscheinlich sein sollte (BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 1996 - 8 B 98.96 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 270 S. 31).
  • BVerwG, 02.11.1999 - 4 BN 41.99
  • BVerwG, 16.12.2019 - 4 BN 30.19

    Unwirksame Konzentrationszonenplanung wegen fehlender hinreichender

    Es gehört nicht zu den Aufgaben des Bundesverwaltungsgerichts, Rechtsfragen zu klären, die sich die Vorinstanz nicht gestellt und die sie deshalb auch nicht beantwortet hat (BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2016 - 4 B 10.16 - juris Rn. 5, vom 11. April 2017 - 4 B 11.17 - ZfBR 2017, 587 Rn. 11 und vom 24. Oktober 2018 - 4 B 50.18 - juris Rn. 1).
  • BVerwG, 16.04.2019 - 4 B 54.18

    Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung von Vorfeldflächen auf dem

    Es ist indes nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, nach Art eines Gutachtens Rechtsfragen zu klären, die sich die Vorinstanz nicht gestellt und die sie deshalb auch nicht beantwortet hat (BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2016 - 4 B 10.16 - juris Rn. 5 und vom 6. September 2017 - 4 BN 20.17 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 28.04.2020 - 4 B 39.19

    Nachbarklage gegen die Genehmigung einer Windfarm

    Das Revisionsgericht ist nicht dazu da, nach Art eines Gutachtens Rechtsfragen zu klären, die sich das Berufungsgericht nicht gestellt und die es deshalb auch nicht beantwortet hat (BVerwG, Beschluss vom 25. April 2016 - 4 B 10.16 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 29.01.2019 - 4 BN 15.18

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer vollständigen Verwirklichung eines

    Es gehört nicht zu den Aufgaben des Bundesverwaltungsgerichts, Rechtsfragen zu klären, die sich die Vorinstanz nicht gestellt und die sie deshalb auch nicht beantwortet hat (BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2016 - 4 B 10.16 - juris Rn. 5, vom 11. April 2017 - 4 B 11.17 - ZfBR 2017, 587 Rn. 11, vom 10. Januar 2018 - 4 BN 30.17 - NuR 2018, 488 Rn. 10 und vom 24. Oktober 2018 - 4 B 50.18 - juris Rn. 1).
  • BVerwG, 21.04.2021 - 4 BN 48.20

    Verträglichkeitsprüfung eines Bebauungsplans im Vogelschutzgebiet

    Das Revisionsgericht ist nicht gehalten, nach Art eines Gutachtens Rechtsfragen zu klären, die sich die Vorinstanz nicht gestellt und die sie deshalb auch nicht beantwortet hat (BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2016 - 4 B 10.16 - juris Rn. 5 und vom 6. September 2017 - 4 BN 20.17 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 16.04.2019 - 4 B 55.18

    Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung von Vorfeldflächen auf dem

    Es ist indes nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, nach Art eines Gutachtens Rechtsfragen zu klären, die sich die Vorinstanz nicht gestellt und die sie deshalb auch nicht beantwortet hat (BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2016 - 4 B 10.16 - juris Rn. 5 und vom 6. September 2017 - 4 BN 20.17 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 23.03.2021 - 4 B 24.20

    Funktionsfähigkeit einer Erdbeben-Messstation als öffentlicher Belang

    Das Revisionsgericht ist nicht gehalten, nach Art eines Gutachtens Rechtsfragen zu klären, die sich die Vorinstanz nicht gestellt und die sie deshalb auch nicht beantwortet hat (BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2016 - 4 B 10.16 - BRS 84 Nr. 202 = juris Rn. 5 und vom 6. September 2017 - 4 BN 20.17 - BRS 85 Nr. 182 = juris Rn. 3).
  • BVerwG, 19.11.2020 - 4 BN 14.20

    Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 VwGO bei obligatorisch Nutzungsberechtigtem

    Das Revisionsgericht ist nicht dazu da, nach Art eines Gutachtens Rechtsfragen zu klären, die sich dem Normenkontrollgericht nicht gestellt haben und die es deshalb auch nicht beantwortet hat (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2016 - 4 B 10.16 - juris Rn. 5, vom 11. Januar 2018 - 4 B 64.17 - BRS 86 Nr. 210 = juris Rn. 3 und vom 28. April 2020 - 4 B 39.19 - ZfBR 2020, 680 Rn. 8).
  • BVerwG, 06.09.2017 - 4 BN 20.17

    Anlassbezogener Bebauungsplan; Abwägung; Antragsbefugnis nicht im Plangebiet

    Das Revisionsgericht ist nicht gehalten, nach Art eines Gutachtens Rechtsfragen zu klären, die sich die Vorinstanz nicht gestellt und die sie deshalb auch nicht beantwortet hat (BVerwG, Beschluss vom 25. April 2016 - 4 B 10.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:250416B4B10.16.0] - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 29.06.2021 - 4 B 7.21

    Darlegungsanforderungen nach § 133 Abs. 3 S. 3 VwGO

    Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, nach Art eines Gutachtens Rechtsfragen zu klären, die sich dem Berufungsgericht nicht gestellt haben und die es deshalb auch nicht beantwortet hat (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2016 - 4 B 10.16 - juris Rn. 5, vom 11. Januar 2018 - 4 B 64.17 - BRS 86 Nr. 210 und vom 28. April 2020 - 4 B 39.19 - ZfBR 2020, 680 Rn. 8).
  • BVerwG, 21.10.2019 - 4 BN 24.19

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Bebauungsplans; Dokumentation eines

  • BVerwG, 26.05.2021 - 4 BN 49.20

    Wirksame Ziele der Raumordnung über die Festsetzung von Schwellenwerten für die

  • BVerwG, 06.09.2017 - 4 BN 19.17

    Flächenzuordnung in der bauleitplanerischen Abwägung; Zuordnung von für eine

  • VG Düsseldorf, 16.05.2022 - 15 K 7677/20

    Prüfung Rücktritt Attest ärztlich Wissenserklärung Unterschrift

  • BVerwG, 06.09.2017 - 4 BN 21.17

    Flächenzuordnung in der bauleitplanerischen Abwägung; Zuordnung von für eine

  • BVerwG, 23.03.2021 - 4 B 24
  • BVerwG, 21.04.2021 - 4 BN 48
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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.06.2016 - 4 B 17.16 (4 B 10.16)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,19448
BVerwG, 14.06.2016 - 4 B 17.16 (4 B 10.16) (https://dejure.org/2016,19448)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.2016 - 4 B 17.16 (4 B 10.16) (https://dejure.org/2016,19448)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 2016 - 4 B 17.16 (4 B 10.16) (https://dejure.org/2016,19448)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise; Förmliches Widerspruchsverfahren gegen einen positiven Bauvoranfragebescheid; Stützung der vorinstanzlichen Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen

  • Wolters Kluwer

    Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise; Förmliches Widerspruchsverfahren gegen einen positiven Bauvoranfragebescheid; Stützung der vorinstanzlichen Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise; Förmliches Widerspruchsverfahren gegen einen positiven Bauvoranfragebescheid; Stützung der vorinstanzlichen Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen

  • rechtsportal.de

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3 ; VwGO § 152a Abs. 1 S. 1
    Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise; Förmliches Widerspruchsverfahren gegen einen positiven Bauvoranfragebescheid; Stützung der vorinstanzlichen Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.04.2016 - 5 B 7.16

    Erneuter Sachvortrag nach Anhörung zur Entscheidung über beschleunigtes

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2016 - 4 B 17.16
    Ist die vorinstanzliche Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 14. April 2016 - 5 B 7.16 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 19.09.1994 - 2 B 108.91

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2016 - 4 B 17.16
    Dies gilt auch, wenn die Vorinstanz die Klage sowohl als unzulässig als auch als unbegründet angesehen hat (BVerwG, Beschluss vom 19. September 1991 - 2 B 108.91 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 14.10.2014 - 4 B 51.14

    Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Rahmen des

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2016 - 4 B 17.16
    Eine erneute Richtigkeitskontrolle kann mit dem Rechtsbehelf der Anhörungsrüge aber nicht verlangt werden (BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 2 B 59.14 - juris Rn. 3), wie auch das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht der Überprüfung des vorinstanzlichen Urteils auf seine Richtigkeit dient (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 4 B 51.14 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 14.10.2014 - 2 B 59.14

    Fortführung des Verfahrens bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2016 - 4 B 17.16
    Eine erneute Richtigkeitskontrolle kann mit dem Rechtsbehelf der Anhörungsrüge aber nicht verlangt werden (BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 2 B 59.14 - juris Rn. 3), wie auch das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht der Überprüfung des vorinstanzlichen Urteils auf seine Richtigkeit dient (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 4 B 51.14 - juris Rn. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2018 - 4 S 36.18

    Ablehnung von Polizeibewerbern wegen Tätowierungen bedarf grundsätzlich

    Solche Zweifel können sich aber nicht aus Umständen ergeben, die - wie hier - lediglich aus dem äußeren Erscheinungsbild abgeleitet werden und gegenüber einem bereits im Dienst befindlichen Beamten nicht zu das äußere Erscheinungsbild betreffenden Maßnahmen berechtigen würden (vgl. zu Verwendungseinschränkungen aufgrund gesundheitlicher Bedenken: Senatsurteile vom 30. Mai 2018 - OVG 4 B 17.16 - EA S. 18; vom 28. März 2018 - OVG 4 B 19.14 - juris Rn. 34; zu Tätowierungen: VG Halle, Urteil vom 18. Mai 2016 - 5 A 54/16 - juris Rn. 20).
  • VG Berlin, 27.06.2022 - 36 L 220.22

    Polizist mit nur einer Niere darf nicht ohne Weiteres entlassen werden

    Vielmehr haben die Verwaltungsgerichte über die gesundheitliche Eignung von Beamtenbewerbern zu entscheiden, ohne an tatsächliche oder rechtliche Wertungen des Dienstherrn gebunden zu sein (OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 28. März 2018 - OVG 4 B 19.14 - juris Rn. 28-30 und vom 30. Mai 2018 - OVG 4 B 17.16 - EA S. 13 jeweils unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 - juris Rn. 22).
  • VG Berlin, 20.03.2019 - 14 I 1.16

    Hinweispflicht des Sachverständigen betreffend die Höhe der

    Die gegen das Urteil von Beklagtenseite erhobene Berufung wies das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 30. Mai 2018 (OVG 4 B 17.16) zurück.
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