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   BVerwG, 04.09.1980 - 4 B 119.80, 4 B 120.80   

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BVerwG, 04.09.1980 - 4 B 119.80, 4 B 120.80 (https://dejure.org/1980,1054)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.1980 - 4 B 119.80, 4 B 120.80 (https://dejure.org/1980,1054)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 1980 - 4 B 119.80, 4 B 120.80 (https://dejure.org/1980,1054)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abstellen auf das Maß der tatsächlichen Nutzung zur Verteilung des Erschließungsaufwandes i.R.d. Erschließungsbeitragssatzung im Falle einer Überschreitung des Maßes der zulässigen Bebauung im Einzelfall - Hinreichende Bestimmtheit der Regelung eines Ausbauprogramms zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 131 Abs. 3; BBauG § 132 Nr. 4
    Tatsächliche Nutzung als Verteilungsmaßstab für Erschließungsbeitrag; Satzung und hinreichende Bestimmtheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Neuerschlossene beplante Gebiete - Maß der zulässigen Bebauung - Erschließungsbeitragssatzung - Verteilung des Erschließungsaufwands - Regelung des Ausbauprogramms - Erschließungsanlage

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Neuerschlossene beplante Gebiete; Maß der zulässigen Bebauung; Erschließungsbeitragssatzung; Verteilung des Erschließungsaufwands; Regelung des Ausbauprogramms; Erschließungsanlage

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Neuerschlossene beplante Gebiete; Maß der zulässigen Bebauung; Erschließungsbeitragssatzung; Verteilung des Erschließungsaufwands; Regelung des Ausbauprogramms; Erschließungsanlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1981, 827
  • BauR 1981, 366
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 25.72

    Nichtigkeit der Satzung wegen Fehlens unterschiedlicher Verteilungsmaßstäbe für

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1980 - 4 B 119.80
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 2. November 1973 - BVerwG IV C 25.72 - (ZMR 1974, 185 [186]) Bedenken dagegen geäußert, eine solche Regelung als nichtig anzusehen, und in seinem Urteil vom 26. Januar 1979 - BVerwG 4 C 61-68 und 80-84.75 - (BVerwGE 57, 240 [BVerwG 26.01.1979 - BVerwG 4 C 61.75]) einen Verteilungsmaßstab mit einer entsprechenden Regelung insgesamt gebilligt, ohne allerdings zu dieser Frage Ausführungen zu machen.

    Das in diesem Zusammenhang von der Beschwerde angeführte Urteil des Senats vom 2. November 1973 - BVerwG IV C 25.72 - (ZMR 1974, 185 [BVerwG 02.11.1973 - BVerwG IV C 25.72]) betrifft Fragen der Nichtigkeit des Verteilungsmaßstabs, nicht der Merkmalsregelung.

  • BVerwG, 27.02.1980 - 4 B 268.79

    Verteilungsmaßstab für Grundstücke in neu erschlossenen unbeplanten Gebieten -

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1980 - 4 B 119.80
    Eine Regelung des Ausbauprogramms der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage, welche neben den Merkmalen Asphalt, Teer, Beton oder Pflaster ein "ähnliches Material" oder ein "ähnliches Material neuzeitlicher Bauweise" festlegt, ist hinreichend bestimmt (im Anschluß an den Beschluß des Senats vom 27. Februar 1980 - BVerwG 4 B 268.79 -).

    Der Senat hat bereits entschieden, daß eine Merkmalsregelung (§ 132 Nr. 4 BBauG), nach welcher die Ausstattung neben Asphalt, Teer, Beton oder Pflaster auch aus einem "ähnlichen Material" bestehen kann, hinreichend bestimmt ist, weil in aller Regel ohne weiteres ersichtlich ist, ob ein zur Herstellung der Fahrbahndecke verwendetes "ähnliches" Material den genannten Materialien nach Substanz und Funktion gleichartig ist (Beschluß vom 27. Februar 1980 - BVerwG 4 B 268.79 -).

  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 61.75

    Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands; Differenzierung nach Art

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1980 - 4 B 119.80
    Die Entscheidung des Berufungsgerichts zu § 8 Abs. 1 Satz 2 der Satzung über das Erheben von Erschließungsbeiträgen der Stadt Rotenburg vom 14. November 1978 - EBS - weicht entgegen dem Vortrag der Beschwerde nicht von den Urteilen des Senats vom 26. Januar 1979 - BVerwG 4 C 61-68 und 80-84.75 - (BVerwGE 57, 240 [BVerwG 26.01.1979 - BVerwG 4 C 61.75] [251]) und vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 23.78 - (KStZ 1980, 130) ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 2. November 1973 - BVerwG IV C 25.72 - (ZMR 1974, 185 [186]) Bedenken dagegen geäußert, eine solche Regelung als nichtig anzusehen, und in seinem Urteil vom 26. Januar 1979 - BVerwG 4 C 61-68 und 80-84.75 - (BVerwGE 57, 240 [BVerwG 26.01.1979 - BVerwG 4 C 61.75]) einen Verteilungsmaßstab mit einer entsprechenden Regelung insgesamt gebilligt, ohne allerdings zu dieser Frage Ausführungen zu machen.

  • BVerwG, 20.01.1978 - 4 C 70.75

    Teilnichtigkeit und Rückwirkung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1980 - 4 B 119.80
    Auch soweit die Beschwerden die Regelung des § 12 Abs. 3 Satz 2 EBS angreifen, daß der Magistrat unter gewissen Voraussetzungen die Merkmale der endgültigen Herstellung für den Einzelfall abweichend festsetzen kann, ist das Berufungsgericht nicht von den von den Beschwerden bezeichneten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 34.73 - (ZMR 1975, 277 [278]) und vom 20. Januar 1978 - BVerwG 4 C 70.75 - (ZMR 1979, 157) abgewichen, sondern - im Einklang mit ihnen - davon ausgegangen, daß die Beitragspflicht erst entstehen kann, wenn die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen rechtswirksam geregelt sind.

    Die Ausführungen des Berufungsgerichts, eine mögliche Unwirksamkeit des § 12 Abs. 3 Satz 2 EBS führe nicht zur Unwirksamkeit der Gesamtregelung über die Merkmale der endgültigen Herstellung, steht zu dem Urteil des Senats vom 20. Januar 1978 a.a.O. ebensowenig im Widerspruch.

  • BVerwG, 16.09.1977 - IV C 99.74

    Neue Beitragssatzung während des Revisionsverfahrens; Begriff der vorhandenen

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1980 - 4 B 119.80
    Jedenfalls hat das Berufungsgericht den Begriff "vorhandene Erschließungsanlage" in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Urteil von 16. September 1977 - BVerwG IV C 99.74 - ZMR 1978, 349) ausgelegt.
  • BVerwG, 03.05.1974 - IV C 31.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1980 - 4 B 119.80
    Worin die angebliche Abweichung von dem Urteil vom 3. Mai 1974 - BVerwG IV C 31.72 - (ZMR 1975, 62) liegen soll, lassen die Beschwerden nicht erkennen.
  • BVerwG, 24.10.1972 - IV C 30.71

    Grunderwerb als Merkmal der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1980 - 4 B 119.80
    Ebensowenig ist aus den Darlegungen der Beschwerden ersichtlich, inwiefern das Berufungsgericht von dem Urteil vom 24. Oktober 1972 - BVerwG IV C 30.71 - (ZMR 1973, 180) abgewichen sein soll.
  • BVerwG, 06.09.1968 - IV C 96.66

    Festsetzung von Einheitssätzen im Erschließungsbeitragsrecht; Merkmale der

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1980 - 4 B 119.80
    Auf die - übrigens durch Urteil vom 6. September 1968 - BVerwG IV C 96.66 - (BVerwGE 30, 207 [210]) bereits geklärte - Frage, ob eine Abweichung von der in der Satzung getroffenen Merkmalsregelung durch (Einzel-)Satzung bestimmt werden muß, käme es hier in einem etwaigen Revisionsverfahren nicht an, weil bei Unwirksamkeit des § 12 Abs. 3 Satz 2 EBS der übrige, bestehenbleibende Inhalt des § 12 EBS eine vollständige Merkmalsregelung enthielt.
  • BVerwG, 02.07.1969 - IV C 130.68

    Herstellung einer Straße vor Inkrafttreten des BBauG

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1980 - 4 B 119.80
    Das Berufungsgericht hat für die Beurteilung der Frage, ob die Erschließungsanlage Kottenbach im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesbaugesetzes (oder zu einem früheren Zeitpunkt) endgültig hergestellt war, nicht eine nach Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes erlassene Ortssatzung, sondern die Satzung vom 23. August 1926 zugrunde gelegt und damit entgegen dem Vorbringen der Beschwerden der im Urteil vom 2. Juli 1969 - BVerwG IV C 130.68 - (ZMR 1970, 93 [94]) dargelegten Rechtsauffassung entsprochen.
  • BVerwG, 14.03.1975 - IV C 34.73

    Gesetzliche Voraussetzungen für die Entstehung der Beitragspflicht zu

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1980 - 4 B 119.80
    Auch soweit die Beschwerden die Regelung des § 12 Abs. 3 Satz 2 EBS angreifen, daß der Magistrat unter gewissen Voraussetzungen die Merkmale der endgültigen Herstellung für den Einzelfall abweichend festsetzen kann, ist das Berufungsgericht nicht von den von den Beschwerden bezeichneten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 34.73 - (ZMR 1975, 277 [278]) und vom 20. Januar 1978 - BVerwG 4 C 70.75 - (ZMR 1979, 157) abgewichen, sondern - im Einklang mit ihnen - davon ausgegangen, daß die Beitragspflicht erst entstehen kann, wenn die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen rechtswirksam geregelt sind.
  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 23.78
  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 28.70

    Verteilungsmaßstab und Höhe der Erschließungsbeiträge für ein Eckgrundstück

  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 52.71

    Verteilungsmaßstab der Erschließungsbeiträge nach der Verschiedenheit der Nutzung

  • BVerwG, 02.12.1977 - 4 C 55.75

    Hinreichende Bestimmung der Merkmale der endgültigen Herstellung einer

  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 50.76

    Kostenspaltung für Teillänge ("Querspaltung") im Erschließungsbeitragsrechts;

  • BVerwG, 15.05.2013 - 9 C 3.12

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsbeitragssatzung; Erschließungsanlage;

    Denn es ist in der Regel erkennbar, ob ein zur Herstellung der Fahrbahndecke verwendetes "ähnliches" Material den ausdrücklich genannten Materialien nach Substanz und Funktion gleichartig ist (Beschluss vom 4. September 1980 - BVerwG 4 B 119.80 u.a. - Buchholz 406.11 § 131 BBauG/BauGB Nr. 36 S. 82 f.).
  • VG Bayreuth, 24.10.2023 - B 4 K 21.283

    Festsetzung von Erschließungsbeiträgen, historische Straße (verneint),

    Eine Merkmalsregelung, die neben einer Befestigung aus Platten, Pflaster, Asphalt, Teer und Beton auch eine Befestigung aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise vorsieht, ist hinreichend bestimmt, da in aller Regel ohne weiteres ersichtlich ist, ob ein zur Herstellung der Straße verwendetes ähnliches Material den genannten Materialien nach Substanz und Funktion gleichartig ist (vgl. BVerwG, B.v. 4.9.1980 - 4 B 119.80, 4 B 120.80 - juris Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 31.08.2022 - 9 LA 234/21

    Beweislast; Erschließungsanlage, erstmalig endgültig hergestellt;

    In aller Regel ist ohne weiteres ersichtlich, ob ein zur Herstellung des Gehwegs verwendetes ähnliches Material den genannten Materialien nach Substanz und Funktion gleichartig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.9.1980 - 4 B 119.80, 4 B 120.80 - juris Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 09.05.2014 - 9 LA 147/12

    Wirksamkeit einer Ausfertigung eines unbeschränkt genehmigten Bebauungsplans vor

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte ist bereits geklärt, dass eine derartige Merkmalsregelung hinreichend bestimmt ist, denn in aller Regel ist ohne Weiteres ersichtlich, ob eine zur Herstellung der Fahrbahn verwendete "ähnliche Decke" den genannten Materialien Pflaster oder bituminöses Beton von der Substanz her gleichartig und hinsichtlich seiner Funktion, eine feste Grundlage für den Straßenverkehr zu schaffen sowie der Straßenentwässerung zu dienen, gleichwertig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.2.1980 - 4 B 268.79 -, Rdnr. 4 in Juris; Beschluss vom 4.9.1980 - 4 B 119.80 u. a. - KStZ 1981, 30, Rdnr. 12 in Juris; weitere Rechtsprechungsnachweise bei Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 11 Rdnrn. 59 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2018 - 5 B 63.16

    Erschließungsbeitrag; Grundstück im allgemeinen Wohngebiet (WA);

    Dass dabei aus Gründen der Praktikabilität auf die tatsächliche Nutzung abgestellt werden darf, ändert hieran nichts, weil auch die tatsächliche Nutzung beitragsrechtlich grundsätzlich nur im Rahmen der baurechtlichen Zulässigkeit berücksichtigt werden kann (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 4. September 1980 - BVerwG 4 B 119.80 u.a. - juris Rn. 7; Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 13. Auflage 2016, § 131 Rn. 44 bis 47).
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