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   OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2011 - 4 B 12.10   

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OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2011 - 4 B 12.10 (https://dejure.org/2011,21471)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.03.2011 - 4 B 12.10 (https://dejure.org/2011,21471)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. März 2011 - 4 B 12.10 (https://dejure.org/2011,21471)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 3 Abs 1 GG, Art 33 Abs 2 GG, Art 33 Abs 5 GG, § 46 BBesG, § 15 Abs 3 LbG BE
    Zulage; Aufgaben eines höherwertigen Amtes; laufbahnrechtliche Voraussetzungen; Beförderungsreife; Aufgaben eines um zwei Besoldungsgruppen höheren Amtes; Verbot der Sprungbeförderung; eindeutiger Wortlaut; nicht verfassungswidrig; kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Beförderung in das Amt des Polizeiamtmannes (A 11) bei fehlendem Durchlaufen des Amts des Polizeioberinspektors (A 10) im maßgeblichen Zeitraum; Erforderlichkeit der Beförderungsreife für die Gewährung einer Zulage nach § 46 Bundesbesoldungsgesetz ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Beförderung in das Amt des Polizeiamtmannes (A 11) bei fehlendem Durchlaufen des Amts des Polizeioberinspektors (A 10) im maßgeblichen Zeitraum; Erforderlichkeit der Beförderungsreife für die Gewährung einer Zulage nach § 46 Bundesbesoldungsgesetz ( ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 29.04

    Amt; Planstelle; Vakanzvertretung; Verhinderungsvertretung; Verwendungszulage.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2011 - 4 B 12.10
    Das Leistungsprinzip fordert nicht, dass jegliche Aufgabenerfüllung, die über die amtsgemäße Beschäftigung hinausgeht, auch finanziell honoriert werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 2 C 29.04 - juris Rn. 20).

    Dem Gesetzgeber steht es frei, aus der Vielzahl der Lebenssachverhalte die Tatbestandsmerkmale auszuwählen, die für die Gleich- oder Ungleichbehandlung maßgebend sein sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 a.a.O. Rn. 21 f.; OVG Bautzen a.a.O. Rn. 38 m.w.N.).

    Es ist vielmehr Aufgabe des Verwaltungsträgers, freie Stellen entsprechend der Bewertung gemäß der Ämterordnung des Besoldungsrechts zu besetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 a.a.O. Rn. 14).

    Die Absicht des Gesetzgebers, in diesen Fällen die Zulage vom Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen abhängig zu machen, ist nach alledem ein hinreichendes Differenzierungskriterium, um die unterschiedlichen besoldungsrechtlichen Folgen zu rechtfertigen (so bereits für das Erfordernis, dass die zugeordnete Planstelle vakant ist: BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 a.a.O. Leitsatz und Rn. 23).

  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 32.92

    Einstandspflicht - Träger der Insolvenzsicherung - Betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2011 - 4 B 12.10
    Jede Auslegung findet ihre Grenzen dort, wo sie mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch stehen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1995 - 1 C 32.92 - juris Rn. 45 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.09.2008 - 2 B 117.07

    1. Die Klägerin begehrt ihre Beförderung zur Amtsinspektorin (BesGr A 9).

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2011 - 4 B 12.10
    § 46 BBesG ist nicht in dem Sinne verfassungskonform auszulegen (vgl. hierzu allgemein: BVerwG, Beschluss vom 24. September 2008 - 2 B 117.07 - juris Rn. 17), dass auch Beamte, denen die Aufgaben eines um zwei Besoldungsgruppen höheren Amtes übertragen wurden, eine Zulage zu gewähren ist.
  • BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvL 16/82

    Schulleiter

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2011 - 4 B 12.10
    Wobei es insbesondere nicht der Intention des Gesetzgebers entspricht, Beamte auf längere Zeit auf Dienstposten einzusetzen, für die sie nicht die statusamtlichen Voraussetzungen erfüllen und auch - mangels Beförderungsreife - absehbar nicht erfüllen können (zur Unzulässigkeit dauerhafter Trennung von Statusamt und Funktion: BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 - BVerfGE 70, 251, 265 ff.).
  • BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 8.04

    Zulage für die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben; Wahrnehmung über einen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2011 - 4 B 12.10
    Zwischen den Beteiligten unstreitig ist dem Kläger jedenfalls mit Wirkung ab dem 28. Februar 2002 die Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes, hier die des Amtes eines Polizeiamtmannes, übertragen worden, die er auch ununterbrochen wahrgenommen hat; der das Auswahlverfahren zur Besetzung dieser Stelle aufhebende Bescheid vom 4. August 2003 unterbrach die Aufgabenwahrnehmung ersichtlich nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. April 2005 - 2 C 8.04 - juris Rn. 14, 20).
  • BVerwG, 12.11.2009 - 2 C 29.08

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Mindestruhegehalt.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2011 - 4 B 12.10
    Fehlt es - wie hier - an greifbaren Anhaltspunkten im Gesetzeswortlaut, dürfen weder die Verwaltung noch das Gericht über den der Auslegung zugänglichen Wortlaut hinaus den Gesetzgeber korrigieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 2009 - 2 C 29.08 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 30.09

    Verwendungszulage; Zulage; vorübergehend vertretungsweise; Vakanzvertretung;

    Daher erhält derjenige Beamte keine Zulage, der die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für ein Statusamt erfüllt, das höher als das innegehabte, aber niedriger als das Statusamt ist, dem die Aufgaben zugeordnet sind (in diesem Sinne auch OVG Berlin, Urteil vom 18. März 2011 - OVG 4 B 12.10 - juris Rn. 21-25; a.A. OVG Magdeburg, Beschluss vom 29. Januar 2008 - 1 L 232/07 - DVBl 2008, 469 = juris Rn. 7).
  • OVG Saarland, 12.06.2018 - 1 A 567/17

    Anspruch eines Beamten auf Verwendungs- und Ausgleichszulage bei rechtswidriger

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in der vorzitierten Entscheidung(Urteil vom 28.4.2011 - 2 C 30/09 -, juris, Rn. 23; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.3.2011 - OVG 4 B 12.10 -, juris, Rn. 21 ff.) ausgeführt hat, " erhält derjenige Beamte keine Zulage, der die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für ein Statusamt erfüllt, das höher als das innegehabte, aber niedriger als das Statusamt ist, dem die Aufgaben zugeordnet sind" .

    Der gegenteiligen Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt, § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG sei auch dann anwendbar, wenn zwischen dem innegehabten Statusamt und der Bewertung des übertragenen Dienstpostens mehr als eine Beförderungsstufe liegt, was aus Sinn und Zweck der Zulagenregelung sowie aus einer vergleichenden Betrachtung mit der Bestimmung des § 45 BBesG hergeleitet wird(OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.1.2008 - 1 L 232/07 -, juris, Rn. 5 ff.), ist das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg unter Hinweis auf den eindeutigen Wortlaut des § 46 BBesG entgegen getreten, der eine Auslegung der Norm ebensowenig zulasse wie angesichts der strikten Gesetzesbindung des Besoldungsrechts (§ 2 Abs. 1 BBesG) eine analoge Anwendung bzw. mangels einer planwidrigen Lücke eine verfassungskonforme Auslegung in Betracht komme.(OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.3.2011 - OVG 4 B 12.10 -, juris, Rn. 21 ff.) Diese Argumentation hat das Bundesverwaltungsgericht sich zu eigen gemacht.(BVerwG, Urteil vom 28.4.2011 - 2 C 30/09 -, juris, Rn. 23) Dem ist aus Sicht des Senats ungeachtet der bei wertender Betrachtung durchaus unbefriedigenden Konsequenz nichts hinzuzufügen.

  • OVG Sachsen, 29.08.2017 - 2 A 533/16

    Zulage, laufbahnrechtliche Voraussetzungen, Beförderungsreife, systematisch,

    Daher erhält derjenige Beamte keine Zulage, der die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für ein Statusamt erfüllt, das höher als das innegehabte, aber niedriger als das Statusamt ist, dem die Aufgaben zugeordnet sind (in diesem Sinne auch OVG Berlin, Urteil vom 18. März 2011 - OVG 4 B 12.10 - juris Rn. 21-25; a.A. OVG Magdeburg, Beschluss vom 29. Januar 2008 - 1 L 232/07 - DVBl 2008, 469 = juris Rn. 7).

    Sie entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nachfolgend etwa Urt. v. 25. September 2014 - 2 C 16.13 -, juris Rn. 27 a. E. und Urt. v. 10. Dezember 2015 - 2 C 28.13 -, juris Rn. 20) und der Mehrzahl der Obergerichte (vgl. etwa OVG Berlin- Brandenburg, Urt. v. 18. März 2011 - OVG 4 B 12.10 - OVG NRW, Urt. v. 18. September 2013 - 3 A 629/13 - NdsOVG, Beschl. v. 16. September 2014 - 5 LA 94/14 - ThürOVG; Urt. v. 18. August 2015 - 2 KO 191/15 - a. A. OVG LSA, Beschl. v. 29. Januar 2008 - 1 L 232/07 -, sämtlich juris).

    Aus diesen Gründen kommt die Erweiterung des Anwendungsbereichs besoldungsrechtlicher Normen im Wege der Analogie nur in Betracht, wenn der erkennbare Wille des Gesetzgebers in den gesetzlichen Vorschriften nur unvollkommen Ausdruck gefunden hat, wie etwa im Falle eines Redaktionsversehens (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2014 - 2 C 2.13 - juris, Rn. 18 ff., m. w. N.).29 Hier fehlt es indessen an einer planwidrigen Regelungslücke (vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Urt. v. 18. März 2011 - OVG 4 B 12.10 -, a. a. O. Rn. 26; ThürOVG, Urt. v. 18. August 2015 - a. a. O. Rn. 72).

  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 27.10

    Verwendungszulage; Zulage; vorübergehend vertretungsweise; Vakanzvertretung;

    Daher erhält derjenige Beamte keine Zulage, der die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für ein Statusamt erfüllt, das höher als das innegehabte, aber niedriger als das Statusamt ist, dem die Aufgaben zugeordnet sind (in diesem Sinne auch OVG Berlin, Urteil vom 18. März 2011 - OVG 4 B 12.10 - juris Rn. 21 bis 25; a.A. OVG Magdeburg, Beschluss vom 29. Januar 2008 - 1 L 232/07 - DVBl 2008, 469 = juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 11.09.2018 - 2 A 45/17

    Zulage; Topfwirtschaft; Mängelfall

    Daher erhält derjenige Beamte keine Zulage, der die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für ein Statusamt erfüllt, das höher als das innegehabte, aber niedriger als das Statusamt ist, dem die Aufgaben zugeordnet sind (in diesem Sinne auch OVG Berlin, Urteil vom 18. März 2011 - OVG 4 B 12.10 - juris Rn. 21-25; a.A.OVG Magdeburg, Beschluss vom 29. Januar 2008 - 1 L 232/07 - DVBl 2008, 469 = juris Rn. 7).

    Sie entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nachfolgend etwa Urt. v. 25. September 2014 - 2 C 16.13 - a. a. O. Rn. 27 a. E. und Urt. v. 10. Dezember 2015 - 2 C 28.13 - a. a. O. Rn. 20) und der Mehrzahl der Obergerichte (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18. März 2011 - OVG 4 B 12.10 - OVG NRW, Urt. v. 18. September 2013 - 3 A 629/13 - NdsOVG, Beschl. v. 16. September 2014 - 5 LA 94/14 - ThürOVG; Urt. v. 18. August 2015 - 2 KO 191/15 - a. A. OVG LSA, Beschl. v. 29. Januar 2008 - 1 L 232/07 -, sämtlich juris).

    39 Hier fehlt es indessen an einer planwidrigen Regelungslücke (vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Urt. v. 18. März 2011 - OVG 4 B 12.10 -, a. a. O. Rn. 26; ThürOVG, Urt. v. 18. August 2015 - a. a. O. Rn. 72).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2014 - 4 B 7.13

    Ministerialrat; Zulage für die Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion während

    Nur bei einer planwidrigen sachlichen Lücke im Beamtenbesoldungsrecht kann eine dem Willen des Gesetzgebers folgende entsprechende Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen in Betracht kommen (vgl. Senatsurteil vom 18. März 2011 - OVG 4 B 12.10 -, juris Rn. 26 m.w.N.).

    Jede Auslegung findet ihre Grenzen dort, wo sie mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch stehen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1995 - 1 C 32.92 -, juris Rn. 45 m.w.N.; ebenso Senatsurteil vom 18. März 2011 - OVG 4 B 12.10 -, juris Rn. 28).

    Das Leistungsprinzip verlangt nicht, dass jegliche Aufgabenerfüllung, die über die amtsgemäße Beschäftigung hinausgeht, auch finanziell honoriert werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 2 C 29.04 - juris Rn. 20; ebenso Senatsurteil vom 18. März 2011, a.a.O., Rn. 29).

  • VG Magdeburg, 06.12.2016 - 8 A 211/16

    Verwendungszulage nach § 46 BBesG

    In diesem Sinne interpretiert die aufzufindende neuere Rechtsprechung die Auslegung der Norm (BVerwG, a. a. O; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 18.03.2011, OVG 4 B 12.10; Thüringer OVG, Urteil v. 18.08.2015, 2 KO 191/15; alle juris).

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg setzt sich in seinem Urteil vom 18.03.2011 (OVG 4 B 12.10; juris) ausführlich mit der anders lautenden Auslegung des Wortlautes des § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG in der (früheren) Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Halle (Urteil v. 26.09.2007; 5 A 222/05; juris) und der (früheren) am Sinn und Zweck orientierten Interpretation durch das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt im Beschluss vom 29.01.2008 (1 L 232/07; juris) auseinander.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - 4 B 33.11

    Zulage; Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes; Finanzamt;

    Für eine Erstreckung des § 46 Abs. 1 BBesG auf nichtbeförderungsreife Beamte lässt der eindeutige Wortlaut der Vorschrift keinen Raum (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2011, a.a.O., Rn. 23 ff.; Urteil des Senats vom 18. März 2011 - OVG 4 B 12.10 -, juris Rn. 21 ff.).
  • VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 245/15

    Verwendungszulage - Bewertungskonzept; Bündelung; Dienstpostenbewertung; doppelt

    Dies ist vorliegend nicht erkennbar (ebenso: OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.03.2011 - 4 B 12.10, juris Rn. 26; ThürOVG, Urt. v. 18.08.2015 - 2 KO 191/15, juris. Rn. 72; OVG Sachsen, Urt. v. 29.08.2017 - 2 A 533/16, juris Rn. 29) - 14 - Auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 46 BBesG a. F. steht dem nicht entgegen.
  • VG Düsseldorf, 22.01.2013 - 26 K 6475/11

    Verwendungszulage Besoldung höherwertiges Amt Nothaushalt

    BVerwG, Urteil vom 28. April 2011, a.a.O.; in diesem Sinne auch OVG Berlin, Urteil vom 18. März 2011 - 4 B 12.10 - Juris; a.A. OVG Magdeburg, Beschluss vom 29. Januar 2008 - 1 L 232/07 - Juris.
  • VG Berlin, 21.04.2016 - 5 K 257.13

    Bemessung des Ruhegehalts eines als kommissarischer Studienrat eingesetzten

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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 12.10   

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https://dejure.org/2010,11806
BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 12.10 (https://dejure.org/2010,11806)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.2010 - 4 B 12.10 (https://dejure.org/2010,11806)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 2010 - 4 B 12.10 (https://dejure.org/2010,11806)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Heilung eines Bescheides über die Zahlung eines Sanierungsausgleichsbetrags durch eine im gerichtlichen Verfahren nachgeholte Neuberechnung des Wertermittlungsstichtags

  • rewis.io
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Heilung eines Bescheides über die Zahlung eines Sanierungsausgleichsbetrags durch eine im gerichtlichen Verfahren nachgeholte Neuberechnung des Wertermittlungsstichtags

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sanierungsausgleich des Eigentümers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Berechnung des Sanierungsausgleichsbetrags: Gericht darf auch selbst (mit-)rechnen und ist in der Wahl der Berechnungsmethode frei! (IBR 2010, 715)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.01.1996 - 4 B 69.95

    Städtebauförderungsrecht: Einbeziehung eines nicht zu sanierenden Grundstücks in

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 12.10
    Zulässig ist jede Methode, mit der der gesetzliche Auftrag, die Bodenwerterhöhung und damit den Ausgleichsbetrag nach dem Unterschied zwischen Anfangs- und Endwert zu ermitteln, erfüllt werden kann (Beschlüsse vom 16. November 2004 - BVerwG 4 B 71.04 - BRS 67 Nr. 226 und vom 16. Januar 1996 - BVerwG 4 B 69.95 - BRS 58 Nr. 243).
  • BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 11.10

    Bindungswirkung der Wertermittlungsverordnung

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 12.10
    Parallelentscheidung zu dem Beschluss, BVerwG, 2010-07-28, 4 B 11/10, der vollständig dokumentiert ist.
  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 C 6.01

    Vorauszahlungsbescheid; Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Entwicklungssatzung;

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 12.10
    Zur Wertermittlungsverordnung hat das Bundesverwaltungsgericht im Übrigen entschieden, dass sie sich an die Gutachterausschüsse richtet; ihr kommt keine unmittelbare Bindungswirkung für Sachverständige oder gar die Gerichte zu (Urteil vom 17. Mai 2002 - BVerwG 4 C 6.01 - BRS 65 Nr. 233 S. 1031).
  • BVerwG, 03.01.2006 - 10 B 17.05

    Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision; Bezugnahme auf tatsächliche

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 12.10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es prozessrechtlich - insbesondere im Blick auf § 117 Abs. 2 Nr. 5 und § 138 Nr. 6 VwGO - grundsätzlich zulässig, die für die gerichtliche Überzeugung leitend gewesenen Gründe durch eine in den Entscheidungsgründen ausgesprochene Bezugnahme auf tatsächliche Feststellungen und rechtliche Erwägungen in einer genau bezeichneten anderen Entscheidung anzugeben, sofern die Beteiligten die in Bezug genommene Entscheidung kennen oder von ihr ohne Schwierigkeiten Kenntnis nehmen können und sofern sich für sie und das Rechtsmittelgericht aus einer Zusammenschau der Ausführungen in der Bezug nehmenden und der in Bezug genommenen Entscheidung die für die richterliche Überzeugung maßgeblichen Gründe mit hinreichender Klarheit ergeben (Beschluss vom 3. Januar 2006 - BVerwG 10 B 17.05 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.11.2004 - 4 B 71.04

    Methodik der Ermittlung der Bodenwerterhöhung nach Durchführung städtebaulicher

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 12.10
    Zulässig ist jede Methode, mit der der gesetzliche Auftrag, die Bodenwerterhöhung und damit den Ausgleichsbetrag nach dem Unterschied zwischen Anfangs- und Endwert zu ermitteln, erfüllt werden kann (Beschlüsse vom 16. November 2004 - BVerwG 4 B 71.04 - BRS 67 Nr. 226 und vom 16. Januar 1996 - BVerwG 4 B 69.95 - BRS 58 Nr. 243).
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   OVG Berlin-Brandenburg, 12.04.2011 - 4 B 12.10   

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https://dejure.org/2011,40148
OVG Berlin-Brandenburg, 12.04.2011 - 4 B 12.10 (https://dejure.org/2011,40148)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.04.2011 - 4 B 12.10 (https://dejure.org/2011,40148)
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