Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 13.05.2014

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2018 - 4 B 19.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,6936
OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2018 - 4 B 19.14 (https://dejure.org/2018,6936)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.03.2018 - 4 B 19.14 (https://dejure.org/2018,6936)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. März 2018 - 4 B 19.14 (https://dejure.org/2018,6936)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,6936) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 33 Abs 2 GG, § 9 BeamtStG
    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Einstellungsablehnung in den mittleren Polizeivollzugsdienst; Polizeidiensttauglichkeit einer Brustimplantate tragenden Bewerberin

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Einstellung; Polizeivollzugsdienst; mittlerer Dienst; Fortsetzungsfeststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Wiederholungsgefahr; gesundheitliche Eignung; Prognosemaßstab; Brustimplantate

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Maßvolle Brustvergrößerung verbaut nicht den Weg zur Polizei

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Zu große Silikonbrüste für den Polizeidienst?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Moderne Implantaten: Bewerberin darf trotz Brustvergrößerung Polizistin werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bewerberin darf trotz Brustvergrößerung Polizistin werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bewerberin darf trotz Brustvergrößerung Polizistin werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Maßvolle Brustvergrößerung steht Aufnahme in den mittleren Dienst der Berliner Schutzpolizei nicht entgegen - Gutachten verneint Wahrscheinlichkeit von Gesundheitsproblemen durch Materialermüdung bei modernen Brustimplantaten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2018 - 4 B 19.14
    Ohnehin erscheinen die Erfolgsaussichten einer gegen den Beklagten gerichteten Schadensersatzklage als zweifelhaft, weil das Bundesverwaltungsgericht seine Rechtsprechung zum Maßstab für die Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerbern (vgl. Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 - juris) erst nach Erlass des hier streitgegenständlichen Bescheides vom 21. März 2013 geändert hat.

    Er kann nicht in den Leistungsvergleich der Bewerber um die zur Vergabe stehenden Ämter einbezogen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 - juris Rn. 10).

    Auf dieser Grundlage muss festgestellt werden, ob ein Bewerber, dessen Leistungsfähigkeit gemindert ist, den Anforderungen gewachsen ist, die die Ämter einer Laufbahn für die Dienstausübung stellen (BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 - juris Rn. 12).

    Die gesundheitliche Eignung eines im Zeitpunkt der Einstellungsuntersuchung dienstfähigen Beamtenbewerbers kann daher im Hinblick auf die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe oder eine chronische Erkrankung mit progredientem Verlauf verneint werden (BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 - juris Rn. 13).

    Die gegenwärtig vorhandene gesundheitliche Eignung kann wegen künftiger Entwicklungen nur verneint werden, wenn durch tatsächliche Anhaltspunkte belegt werden kann, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist (BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 - juris Rn. 21).

    Die Verwaltungsgerichte haben über die gesundheitliche Eignung von Beamtenbewerbern zu entscheiden, ohne an tatsächliche oder rechtliche Wertungen des Dienstherrn gebunden zu sein; diesem steht insoweit kein Beurteilungsspielraum zu (BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 - juris Rn. 22).

    Verbleibende Zweifel im Zusammenhang mit der ferner anzustellenden Prognosebeurteilung gehen hingegen zu Lasten des Dienstherrn, der gehalten ist, durch Beibringung tatsächlicher Anhaltspunkte zu belegen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit des Beamtenbewerbers vor Erreichen der Altersgrenze auszugehen ist (s. dazu BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 - juris Rn. 16, 21; vgl. ferner Beschluss vom 11. April 2017 - 2 VR 2.17 - juris Rn. 14).

  • VG Berlin, 22.01.2014 - 7 K 117.13

    Brustimplantat kein Hindernis für den Polizeidienst

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2018 - 4 B 19.14
    30 b) Diese zuvor beschriebenen höchstrichterlichen Maßgaben, die der Senat für überzeugend erachtet, gelten - wie bereits das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat (vgl. VG Berlin, Urteil vom 22. Januar 2014 - VG 7 K 117.13 - juris Rn. 22) - auch für die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung eines Bewerbers um die Einstellung in den mittleren Polizeivollzugsdienst bzw. in den Vorbereitungsdienst für diese Laufbahn.

    Der Senat bezieht sich gemäß § 130b Satz 2 VwGO zur Begründung dieser Feststellung auf die überzeugenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts (vgl. VG Berlin, Urteil vom 22. Januar 2014 - VG 7 K 117.13 - juris Rn. 27 f.), denen auch der Beklagte nicht überzeugend entgegengetreten ist.

    (1) Hierzu kann zunächst gemäß § 130b Satz 2 VwGO auf die Erwägungen des Verwaltungsgerichts zu den Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Verwendungseinschränkungen aus Gründen der Fürsorgepflicht Bezug genommen werden (s. VG Berlin, Urteil vom 22. Januar 2014 - VG 7 K 117.13 - juris Rn. 29), die sich der Senat zu eigen macht (im Anschluss an das VG Berlin, a.a.O. auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Februar 2016 - 7 K 5541/15 - juris Rn. 30).

    Der Senat teilt zunächst die Beurteilung des Verwaltungsgerichts, dass die Stellungnahme des Polizeiarztes Dr. L... vom 15. März 2013 sowie die Äußerungen des Polizeiarztes Dr. M... in seiner Stellungnahme vom 20. Dezember 2013 und in der mündlichen Verhandlung vor der Kammer am 22. Januar 2014 nicht den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten und hier bereits erörterten Anforderungen an eine medizinisch fundierte Einschätzung der voraussichtlichen Entwicklung des Leistungsvermögens der Beamtenbewerberin genügen; auf die dazu angestellten erstinstanzlichen Überlegungen (s. VG Berlin, Urteil vom 22. Januar 2014 - VG 7 K 117.13 - juris Rn. 45) nimmt der Senat gemäß § 130b Satz 2 VwGO Bezug.

  • BVerwG, 11.04.2017 - 2 VR 2.17

    Bewerber trägt materielle Beweislast für gesundheitliche Eignung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2018 - 4 B 19.14
    Für die zunächst erforderliche aktuelle gesundheitliche Eignung trägt der Einstellungsbewerber die materielle Beweislast (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. April 2017 - 2 VR 2.17 - juris Rn. 13).

    Verbleibende Zweifel im Zusammenhang mit der ferner anzustellenden Prognosebeurteilung gehen hingegen zu Lasten des Dienstherrn, der gehalten ist, durch Beibringung tatsächlicher Anhaltspunkte zu belegen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit des Beamtenbewerbers vor Erreichen der Altersgrenze auszugehen ist (s. dazu BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 - juris Rn. 16, 21; vgl. ferner Beschluss vom 11. April 2017 - 2 VR 2.17 - juris Rn. 14).

  • VG Gelsenkirchen, 23.11.2016 - 1 K 2166/14

    Einstellung in den Polizeidienst auch mit Brustimplantaten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2018 - 4 B 19.14
    Denn die erhöhten Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes betreffen lediglich die Frage der körperlichen Belastbarkeit der Beamten, nicht jedoch die Frage nach der Wahrscheinlichkeit für den Eintritt einer Dienstunfähigkeit (so bereits VG Gelsenkirchen, Urteil vom 23. November 2016 - 1 K 2166/14 - juris Rn. 43; eine entsprechende Geltung bejahend VGH Mannheim, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 4 S 394/15 - juris Rn. 23).

    Der verwendete Brustimplantattyp weise ein besonderes Gelmaterial auf, das eine Verflüssigung oder ein so genanntes "Silikonbleeding" nicht erwarten lasse (vgl. zu entsprechenden Befunden bei Brustimplantaten der "fünften Generation": VG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Februar 2016 - 7 K 5541/15 - juris Rn. 33; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 23. November 2016 - 1 K 2166/14 - juris Rn. 59; s. zu einem Brustimplantat Allergan Natrelle 410 VG München, Beschluss vom 21. September 2016 - M 5 E 16.2726 - juris Rn. 28; vgl. ferner Senatsbeschluss vom 29. September 2017 - OVG 4 S 31.17 - S. 5).

  • VG Karlsruhe, 29.02.2016 - 7 K 5541/15

    Polizeidiensttauglichkeit von Beamtinnen mit Brustimplantaten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2018 - 4 B 19.14
    (1) Hierzu kann zunächst gemäß § 130b Satz 2 VwGO auf die Erwägungen des Verwaltungsgerichts zu den Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Verwendungseinschränkungen aus Gründen der Fürsorgepflicht Bezug genommen werden (s. VG Berlin, Urteil vom 22. Januar 2014 - VG 7 K 117.13 - juris Rn. 29), die sich der Senat zu eigen macht (im Anschluss an das VG Berlin, a.a.O. auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Februar 2016 - 7 K 5541/15 - juris Rn. 30).

    Der verwendete Brustimplantattyp weise ein besonderes Gelmaterial auf, das eine Verflüssigung oder ein so genanntes "Silikonbleeding" nicht erwarten lasse (vgl. zu entsprechenden Befunden bei Brustimplantaten der "fünften Generation": VG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Februar 2016 - 7 K 5541/15 - juris Rn. 33; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 23. November 2016 - 1 K 2166/14 - juris Rn. 59; s. zu einem Brustimplantat Allergan Natrelle 410 VG München, Beschluss vom 21. September 2016 - M 5 E 16.2726 - juris Rn. 28; vgl. ferner Senatsbeschluss vom 29. September 2017 - OVG 4 S 31.17 - S. 5).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.07.2014 - 1 M 69/14

    Gesundheitlichen Eignung eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2018 - 4 B 19.14
    Es besteht demnach auch nach seinem Dafürhalten ein enger Zusammenhang zwischen dem körperlichen und dem gesundheitlichen Zustand, der sich nicht lösen lässt und deshalb auch zwingend medizinisch-prognostische Fragen aufwirft, bei deren Beantwortung es gerade auf den rechtlich zutreffenden Maßstab ankommt (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 14. Juli 2014 - 1 M 69/14 - juris Rn. 9; OVG Bautzen, Urteil vom 8. November 2016 - 2 A 484/15 - juris Rn. 21; VG Würzburg, Beschluss vom 21. August 2014 - W 1 E 14.733 - juris Rn. 20).

    Der Hinweis der Berufung auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs München vom 15. Januar 2014 (- 3 ZB 13.1074 - juris) bleibt unergiebig, weil es in dieser Entscheidung auf die Feststellung der Polizeidienstfähigkeit "zu einem konkreten Zeitpunkt" ankam und der Verwaltungsgerichtshof aus diesem Grunde von einer Übertragung der Grundsätze des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2013 (- 2 C 12/11 - juris) auf den zu entscheidenden Fall Abstand genommen hat (vgl. a.a.O., Rn. 13; s. OVG Magdeburg, Beschluss vom 14. Juli 2014 - 1 M 69/14 - juris Rn. 10, das auf diesen Fallunterschied bereits hingewiesen hat).

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2018 - 4 B 19.14
    Es muss der Schluss gerechtfertigt sein, die Lebensdienstzeit sei erheblich verkürzt (BVerwG, a. a. O., Rn. 15; Urteil vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 - juris Rn. 23).

    Aufgrund dieser grundrechtlichen Bedeutung des Ausschlusses und des überaus langen, sich über Jahrzehnte erstreckenden Prognosezeitraums hat das Bundesverwaltungsgericht unter Änderung seiner früheren Rechtsprechung entschieden, dass der Dienstherr einem aktuell dienstfähigen Bewerber die gesundheitliche Eignung für die angestrebte Laufbahn nur dann absprechen kann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, er werde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit wegen dauernder Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt oder er werde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zur Pensionierung über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juli 2013, a.a.O., Rn. 16, und vom 30. Oktober 2013, a.a.O., Rn. 26).

  • BVerwG, 26.01.2017 - 1 WB 47.15

    Zulassung zum LGAN oder LGAI Lehrgang; Altersdiskriminierung; Bestenauslese

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2018 - 4 B 19.14
    Das erforderliche (Fortsetzungs-) Feststellungsinteresse kann sich aus einem Rehabilitierungsinteresse, aus einer Wiederholungsgefahr oder aus der Absicht ergeben, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, sofern dieser nicht von vornherein als aussichtslos erscheint (s. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 1 WB 47.15 - juris Rn. 22).

    Entscheidend ist die Klärung der rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen zukünftigen Verwaltungshandelns unter Anwendung der dafür maßgeblichen Rechtsvorschriften (s. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 1 WB 47.15 - juris Rn. 24).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.2017 - 4 S 394/15

    Ablehnung einer Bewerberin für den Polizeivollzugsdienst wegen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2018 - 4 B 19.14
    Denn die erhöhten Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes betreffen lediglich die Frage der körperlichen Belastbarkeit der Beamten, nicht jedoch die Frage nach der Wahrscheinlichkeit für den Eintritt einer Dienstunfähigkeit (so bereits VG Gelsenkirchen, Urteil vom 23. November 2016 - 1 K 2166/14 - juris Rn. 43; eine entsprechende Geltung bejahend VGH Mannheim, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 4 S 394/15 - juris Rn. 23).
  • OVG Sachsen, 08.11.2016 - 2 A 484/15

    Polizeidienstfähigkeit; Prognosemaßstab; PDV 300

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2018 - 4 B 19.14
    Es besteht demnach auch nach seinem Dafürhalten ein enger Zusammenhang zwischen dem körperlichen und dem gesundheitlichen Zustand, der sich nicht lösen lässt und deshalb auch zwingend medizinisch-prognostische Fragen aufwirft, bei deren Beantwortung es gerade auf den rechtlich zutreffenden Maßstab ankommt (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 14. Juli 2014 - 1 M 69/14 - juris Rn. 9; OVG Bautzen, Urteil vom 8. November 2016 - 2 A 484/15 - juris Rn. 21; VG Würzburg, Beschluss vom 21. August 2014 - W 1 E 14.733 - juris Rn. 20).
  • VG München, 21.09.2016 - M 5 E 16.2726

    Brustimplantate hindern nicht am Polizeidienst

  • VG Würzburg, 21.08.2014 - W 1 E 14.733

    Polizeidiensttauglichkeit; refraktionschirurgischer Eingriff; präoperativer

  • VGH Bayern, 15.01.2014 - 3 ZB 13.1074

    Wiedereinsetzung nach Ablehnung der Prozesskostenhilfe; Antrag auf Zulassung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2017 - 6 A 2111/14

    Gesundheitliche Eignung eines kreuzbandoperierten Bewerbers für die Einstellung

  • BVerwG, 04.12.2014 - 4 C 33.13

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Umstellung Klageantrag; Klageänderung;

  • OVG Sachsen, 12.09.2013 - 2 B 431/13

    Ausgehen des Dienstherrn von einer fehlenden gesundheitlichen Eignung i.S.d. Art.

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 20.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2018 - 4 S 36.18

    Ablehnung von Polizeibewerbern wegen Tätowierungen bedarf grundsätzlich

    Solche Zweifel können sich aber nicht aus Umständen ergeben, die - wie hier - lediglich aus dem äußeren Erscheinungsbild abgeleitet werden und gegenüber einem bereits im Dienst befindlichen Beamten nicht zu das äußere Erscheinungsbild betreffenden Maßnahmen berechtigen würden (vgl. zu Verwendungseinschränkungen aufgrund gesundheitlicher Bedenken: Senatsurteile vom 30. Mai 2018 - OVG 4 B 17.16 - EA S. 18; vom 28. März 2018 - OVG 4 B 19.14 - juris Rn. 34; zu Tätowierungen: VG Halle, Urteil vom 18. Mai 2016 - 5 A 54/16 - juris Rn. 20).
  • VerfGH Berlin, 12.07.2017 - VerfGH 51/16

    Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art 1ß Abs 1 VvB ) iVm dem

    Das von der Beschwerdeführerin zitierte Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 22. Januar 2014 - 7 K 117.13 - sei Gegenstand eines unter dem Aktenzeichen OVG 4 B 19.14 beim Oberverwaltungsgericht anhängigen Berufungsverfahrens, in dem eine umfangreiche Beweisaufnahme durchgeführt werde.

    Eine Abmilderung des strengen Maßstabes kam hier ferner deshalb in Betracht, weil wegen der erheblichen Dauer des parallelen Berufungsverfahrens OVG 4 B 19.14 besondere Erfordernisse an die Effektivität des Eilrechtsschutzes zu stellen waren.

    Dementsprechend war zu Gunsten der Beschwerdeführerin zu berücksichtigen, dass das Verfahren OVG 4 B 19.14, in dem das Oberverwaltungsgericht Beweis erhebt und eine verfahrensübergreifende Klärung der Auswirkungen von Brustimplantaten auf die Eignung von Polizeibewerberinnen erwartet, in erster Instanz bereits im Jahr 2013 anhängig gemacht wurde.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2018 - 1 M 104/18

    Im Beschwerdeverfahren abgelehnte einstweilige Anordnung gerichtet auf Zulassung

    Aufgrund dieser grundrechtlichen Bedeutung des Ausschlusses und des überaus langen, sich über Jahrzehnte erstreckenden Prognosezeitraums hat das Bundesverwaltungsgericht unter Änderung seiner früheren Rechtsprechung entschieden, dass der Dienstherr einem aktuell dienstfähigen Bewerber die gesundheitliche Eignung für die angestrebte Laufbahn nur dann absprechen kann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, er werde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit wegen dauernder Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt oder er werde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zur Pensionierung über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 -, juris Rn. 16, und vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 -, juris Rn. 26; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 28. März 2018 - 4 B 19.14 -, juris Rn. 26; OVG NRW, Urteil vom 30. November 2017 - 6 A 2111/14 -, juris Rn. 77).

    Dieser Prognosemaßstab gilt auch für Einstellungsbewerber, die in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf zwecks Ableistung eines Vorbereitungsdiensts, der nicht als allgemeine Ausbildungsstätte im Sinne von Art. 12 Abs. 1 GG zu qualifizieren ist, berufen werden wollen (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 28. März 2018, a.a.O. Rn. 27; OVG NRW, Urteil vom 30. November 2017, a.a.O. Rn. 81).

    Für die zunächst erforderliche aktuelle gesundheitliche Eignung trägt der Einstellungsbewerber die materielle Beweislast; er ist mit dem Risiko der Nichterweislichkeit seiner gesundheitlichen Eignung belastet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. April 2017, a.a.O. Rn. 13; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 28. März 2018, a.a.O. Rn. 29).

  • VG Berlin, 27.06.2022 - 36 L 220.22

    Polizist mit nur einer Niere darf nicht ohne Weiteres entlassen werden

    Vielmehr haben die Verwaltungsgerichte über die gesundheitliche Eignung von Beamtenbewerbern zu entscheiden, ohne an tatsächliche oder rechtliche Wertungen des Dienstherrn gebunden zu sein (OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 28. März 2018 - OVG 4 B 19.14 - juris Rn. 28-30 und vom 30. Mai 2018 - OVG 4 B 17.16 - EA S. 13 jeweils unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 - juris Rn. 22).

    Damit reicht für die Begründung der gesundheitlichen Nichteignung die bloße Bezugnahme auf die PDV 300 - entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin - nicht aus; vielmehr bedarf es einer individuellen Prüfung auf der Grundlage einer medizinischen Begutachtung des Antragstellers, die hier nicht ausreichend erfolgt ist (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. März 2018 - OVG 4 B 19.14 - juris Rn. 31; a. A. VG Ansbach, Beschluss vom 26. Januar 202 - AN 16.20.01601 - juris -8- -8Rn.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2019 - 4 B 17.18

    Nichtzulassung von Beamten des mittleren Dienstes zum Auswahlverfahren in den

    Damit hat sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2010 - 2 C 22.09 - juris Rn. 19; Urteil des Senats vom 28. März 2018 - OVG 4 B 19.14 - juris Rn. 17).

    Bei der Beurteilung des Erfolges einer der Verpflichtungs- bzw. Bescheidungsklage nachfolgenden Fortsetzungsfeststellungsklage kommt es maßgeblich auf den Zeitpunkt unmittelbar vor Eintritt des erledigenden Ereignisses an (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 4 C 33.13 - juris Rn. 15 ff.; siehe auch Urteil des Senats vom 28. März 2018 - OVG 4 B 19.14 - juris Rn. 15).

  • VG Halle, 18.02.2019 - 5 B 159/18

    Verschweigen von eingestellten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren bei

    Geeignet i. S. d. Art. 33 Abs. 2 GG ist nur, wer dem angestrebten Amt in körperlicher, psychischer und charakterlicher Hinsicht gewachsen ist (BVerfG, Beschluss vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - juris, Rn. 44; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. März 2018 - OVG 4 B 19.14 - juris, Rn. 24).
  • VG Koblenz, 15.06.2022 - 2 K 1313/19

    Nicht jede Nahrungsmittelunverträglichkeit steht der Einstellung in den

    Der Ablehnungsbescheid vom 27. Juni 2019 ist zum hier maßgebli- chen Zeitpunkt, unmittelbar vor Eintritt des erledigenden Ereignisses (vgl. OVG Ber- lin-Brandenburg, Urteil vom 28. März 2018 - OVG 4 B 19.14 -, juris, Rn. 15), rechts- widrig gewesen, § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO analog.

    Verbleibende Zweifel im Zusammenhang mit der ferner an- zustellenden Prognosebeurteilung gehen hingegen zu Lasten des Dienstherrn, der gehalten ist, durch Beibringung tatsächlicher Anhaltspunkte zu belegen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit des Beam- tenbewerbers vor Erreichen der Altersgrenze auszugehen ist (vgl. OVG Berlin-Bran- denburg, Urteil vom 28. März 2018, a. a. O., Rn. 29 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 24.10.2022 - 5 LA 139/21

    Gesundheitliche Eignung; Polizeivollzugsdienst; Prognosemaßstab

    Dass das Bundesverwaltungsgericht den in seinem Urteil vom 25. Juli 2013 entwickelten Prognosemaßstab für Beamtenbewerber allgemein entwickelt hat und dieser Maßstab daher auch bei der Beurteilung der gesundheitlichen Eignung von Bewerbern für den Polizeivollzugsdienst zu berücksichtigen ist, entspricht der übrigen (soweit veröffentlichten) obergerichtlichen Rechtsprechung (OVG LSA, Beschluss vom 14.7.2014 - 1 M 69/14 -, juris Rn. 9; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 16.1.2017 - 4 S 394/15 -, juris Rn. 23; OVG NRW, Urteil vom 30.11.2017 - 6 A 2111/14 -, juris Rn. 93; OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 28.3.2018 - OVG 4 B 19.14 -, juris Rn. 26 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 25.1.2019 - 6 CE 18.2481 -, juris Rn. 10; Sächs. OVG, Urteil vom 23.11.2021 - 2 A 510/20 -, juris Rn. 23).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2022 - 6 B 994/22

    PDV 300; gehobener Polizeidienst; Zulassung; Laktoseintoleranz;

    vgl. Sächs. OVG, Urteil vom 8.11.2016 - 2 A 484/15 -, juris Rn. 21; OVG Berl.-Bdg., Urteil vom 28.3.2018 - OVG 4 B 19.14 -, juris Rn. 30; VG Köln, Beschluss vom 18.3.2021- 19 L 83/21 -, juris Rn. 20; VG Düsseldorf, Beschluss vom 4.8.2020 - 2 L 1303/20 -, juris Rn. 10; VG Koblenz, Beschluss vom 23.8.2019 - 2 L 802/19.KO -, juris Rn. 17, 22, und Urteil vom 15.6.2022 - 2 K 1313/19.KO -, n.v.
  • VG Minden, 21.09.2020 - 12 L 727/20
    vgl. zur bereits zum Beurteilungszeitpunkt (also gegenwärtig) fehlenden gesundheitlichen Eignung des Bewerbers: OVG NRW, Beschluss vom 28. August 2020 - 1 B 1269/20 -, juris Rn. 15 f. Auf die Unterscheidung zwischen gegenwärtig und künftig fehlender Eignung weisen ebenfalls hin: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. März 2018 - OVG 4 B 19.14 -, juris Rn. 31, mit Verweis auf OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Juli 2014 - 1 M 69/14 -, juris Rn. 10.
  • VG Karlsruhe, 10.10.2019 - 11 K 3760/16

    Einstellung in den Polizeidienst - normales Hörvermögen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2018 - 4 B 16.15

    Fehlende gesundheitliche Eignung für Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe

  • VG Düsseldorf, 21.02.2022 - 10 L 314/22
  • VG Berlin, 28.05.2019 - 26 L 146.19

    Einstellung in den Vorbereitungsdienst für den höheren Auswärtigen Dienst:

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 19.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,11877
BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 19.14 (https://dejure.org/2014,11877)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.2014 - 4 B 19.14 (https://dejure.org/2014,11877)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 2014 - 4 B 19.14 (https://dejure.org/2014,11877)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,11877) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Festsetzungen der ausnahmsweisen Zulässigkeit von Schankwirtschaften und Speisewirtschaften im Bebauungsplan

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 1827
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 19.14
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, so bereits Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ; siehe auch Beschluss vom 1. Februar 2011 - BVerwG 7 B 45.10 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 09.09.2009 - 4 BN 4.09

    Vereinbarkeit eines zielgerichteten Entzugs der Nahrungsquelle eines Feldhamsters

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 19.14
    Denn ist nur bezüglich einer Begründung ein Zulassungsgrund gegeben, dann kann diese Begründung hinweggedacht werden, ohne dass sich der Ausgang des Verfahrens ändert (Beschluss vom 9. September 2009 - BVerwG 4 BN 4.09 - BauR 2010, 205 = ZfBR 2010, 67 = juris Rn. 5).
  • BVerwG, 15.10.2001 - 4 B 69.01

    Zulässigkeit von Windkraftanlagen im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 19.14
    Ist die vorinstanzliche Entscheidung wie hier in je selbständig tragender Weise doppelt begründet, so kann der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision jedoch nur stattgegeben werden, wenn im Hinblick auf jeden der beiden Begründungsteile ein Zulassungsgrund vorgetragen worden ist und auch vorliegt (Beschluss vom 15. Oktober 2001 - BVerwG 4 B 69.01 - BauR 2002, 1052 = juris Rn. 7).
  • BVerwG, 01.02.2011 - 7 B 45.10

    Planfeststellung für Verlängerung einer Straßenbahnlinie; Beachtlichkeit der

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 19.14
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, so bereits Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ; siehe auch Beschluss vom 1. Februar 2011 - BVerwG 7 B 45.10 - juris Rn. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht