Rechtsprechung
   BVerwG, 10.01.1995 - 4 B 2.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9856
BVerwG, 10.01.1995 - 4 B 2.95 (https://dejure.org/1995,9856)
BVerwG, Entscheidung vom 10.01.1995 - 4 B 2.95 (https://dejure.org/1995,9856)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Januar 1995 - 4 B 2.95 (https://dejure.org/1995,9856)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,9856) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 67.82

    Betriebseigenschaft - Landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle - Gewinnerzielung -

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1995 - 4 B 2.95
    Im übrigen ist geklärt, unter welchen allgemeinen rechtlichen Voraussetzungen ein landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb vorliegt (vgl. insbesondere Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 67.82 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 234 = NVwZ 1986, 916).

    Auch eine Nebenerwerbsstelle kann nur dann ein solcher Betrieb sein, wenn sie die Merkmale einer spezifischen betrieblichen Organisation, der Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung und der Lebensfähigkeit aufweist und darauf gerichtet ist, dem Betreiber weitere Einnahmen zu verschaffen und damit seine Existenz wirtschaftlich zusätzlich abzusichern (vgl. Urteil vom 11. April 1986 a.a.O.).

  • BVerwG, 05.08.1991 - 4 B 130.91

    Unbegründete Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Bestehen eines

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1995 - 4 B 2.95
    Dem Landesrecht ist auch zu entnehmen, wie bei Erlaß einer Beseitigungsanordnung das Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben ist, wo die Grenzen des Ermessens liegen und ob das Eingriffsrecht verwirkt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluß vom 24. Mai 1988 - BVerwG 4 B 93.88 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 80; Beschluß vom 5. August 1991 - BVerwG 4 B 130.91 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 35).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 4.87

    Nichtvorlagebeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerdeschrift

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1995 - 4 B 2.95
    Ist ein Berufungsurteil (hier durch Bezugnahme auf das Urteil des Verwaltungsgerichts gem. § 130 b VwGO) auf mehrere, jeweils für sich tragfähige Begründungen gestützt, so ist eine Revision nur dann zuzulassen, wenn gegen jede dieser Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluß vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 NB 4.87 - NVwZ 1988, 727).
  • BVerwG, 24.05.1988 - 4 B 93.88

    Baurecht - Nachbarschutz - Schwarzbau - Behördliches Einschreiten -

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1995 - 4 B 2.95
    Dem Landesrecht ist auch zu entnehmen, wie bei Erlaß einer Beseitigungsanordnung das Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben ist, wo die Grenzen des Ermessens liegen und ob das Eingriffsrecht verwirkt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluß vom 24. Mai 1988 - BVerwG 4 B 93.88 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 80; Beschluß vom 5. August 1991 - BVerwG 4 B 130.91 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 35).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2003 - 5 S 1692/02

    Pferdezucht - Hobbytierhaltung in allgemeinem Wohngebiet

    Danach kann offen bleiben, ob die Pferdehaltung auch deshalb kein landwirtschaftlicher (Nebenerwerbs-)Betrieb ist, weil es an einer landwirtschaftlichen Nutzung im Sinne von § 201 BauGB fehlt (vgl. zusammenfassend VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 07.11.1994 - 8 S 976/94 - NuR 1995, 355 = RdL 1995, 90; BVerwG, Beschl. v. 10.01.1995 - 4 B 2.95 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 306 = BRS 57 Nr. 98).
  • BVerwG, 09.09.2004 - 4 B 58.04

    Pferdehaltung im Außenbereich

    Das ist in der Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 1995 BVerwG 4 B 2.95 Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 306).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2014 - 1 LB 100/09

    Eigentümer einer Sache als bauordnungsrechtlich Pflichtiger i.R.e.

    Eine Hobbypferdehaltung begründet keine Privilegierung (BVerwG, Beschl. v. 10.1.1995 - 4 B 2.95 -, juris-Rn. 5; 9.9.2004 - 4 B 58.04 -, juris-Rn. 4 ff.).
  • VG Karlsruhe, 06.11.2008 - 9 K 1660/07

    Baurechtswidrige Großtierhaltung - Nutzungsuntersagung im Wohngebiet

    Ein solcher Betrieb liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 10.01.1995 - 4 B 2.95 -, Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 306) nur vor, wenn die Nutzung Merkmale einer spezifischen betrieblichen Organisationsstruktur, der Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung und der Lebensfähigkeit aufweist und darauf gerichtet ist, dem Betreiber weitere Einnahmen zu verschaffen und damit seine Existenz wirtschaftlich zusätzlich abzusichern.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.1999 - 7 A 10/98

    Bauplanungsrecht: Landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb im Außenbereich,

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1967 - IV C 41.65 -, BRS 18 Nr. 27; Urteil vom 11. April 1986 - 4 C 67.82 -, BRS 46 Nr. 75; Beschluß vom 21. Juli 1986 - 4 B 138.86 -, BRS 46 Nr. 76; Beschluß vom 2. Juli 1987 - 4 B 107.85 -, RdL 1998, 232; Urteil vom 16. Mai 1991 - 4 C 2.89 -, BRS 52 Nr. 70; Beschluß vom 10. Januar 1995 - 4 B 2.95 -, BRS 57 Nr. 98.
  • VG München, 31.05.2011 - M 1 K 11.535

    Pensionspferdehaltung; Neugründung; Eigenflächen; schlüssiges Betriebskonzept

    Besonders für die Pferdehaltung stellt die Rechtssprechung strenge Anforderungen hinsichtlich des eingesetzten Kapitals und der Gewinnerzielungsabsicht, um den privilegierten landwirtschaftlichen Betrieb von der nichtprivilegierten Liebhaberei abzugrenzen (BVerwG vom 10.1.1995 Az. 4 B 2/95 ).
  • VG Cottbus, 27.02.2018 - 3 K 1075/15

    Zulässigkeit einer im Außenbereich im Nebenerwerb betriebenen

    Auch eine Nebenerwerbsstelle kann nur dann ein Betrieb sein, wenn sie die Merkmale einer spezifischen betrieblichen Organisation, der Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung und der Lebensfähigkeit aufweist und darauf gerichtet ist, dem Betreiber weitere Einnahmen zu verschaffen und damit seine Existenz wirtschaftlich zusätzlich abzusichern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 1995 - BVerwG 4 B 2.95 -, BRS 57 Nr. 98, juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 09.02.2021 - 9 ZB 19.1397

    Vorliegen eines landwirtschaftlichen Betriebes

    Zwar mag die Formulierung des Verwaltungsgerichts, dass die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu einer Nebenerwerbsstelle (BVerwG, B.v.10.1.1995 - 4 B 2.95 - juris) hier zu übertragen sei, weshalb ein dauerhaftes Zehren von den (niedrigen) Überschüssen des bisherigen Betriebs nicht hinnehmbar sei, sondern vom neuen Zweig ein Beitrag zu einem positiven Gesamtergebnis in absehbarer Zeit verlangt werden müsse, missverständlich sein.
  • VG Ansbach, 09.04.2019 - AN 17 K 17.00566

    Betriebswirtschaftliches Konzept zum Nachweis der Nachhaltigkeit des

    Gleichwohl ist in Anlehnung an die hier nach Ansicht der Kammer übertragbare Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B. v. 10.1.1995 - 4 B 2.95 - BeckRS 1995, Nr. 31222583), wonach auch eine Nebenerwerbsstelle nur dann ein landwirtschaftlicher Betrieb sein kann, wenn sie die Merkmale einer spezifischen betrieblichen Organisation, der Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung und der Lebensfähigkeit aufweist und damit die Existenz des Betriebs wirtschaftlich zusätzlich abzusichern vermag, ein dauerhaftes Zehren von den (niedrigen) Überschüssen des bisherigen Betriebs nicht hinnehmbar, vielmehr muss man vom neuen Zweig einen Beitrag zu einem positiven Gesamtbetriebsergebnis in absehbarer Zeit verlangen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.11.2011 - 1 LA 56/11

    Gebot der Rücksichtnahme bei Außenbereichsvorhaben

    Es mag sein, dass die "Hofanlage" bei zutreffender Veranschlagung der Investitionskosten (statt 250.000 Euro zwischen 600.000 und 1 Mio. Euro [nach Schätzung der Kläger - Anlage BK 2]) keinen wirtschaftlich tragfähigen (privilegierten) landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb mehr darstellt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.01.1995, 4 B 2.95, BRS 57 Nr. 98).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.11.2011 - 1 LA 57/11

    Baugenehmigung zur Errichtung eines Reitplatzes und eines Paddocks mit

  • VG Arnsberg, 28.02.2005 - 4 K 616/04

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnhauses sowie eines

  • VG Arnsberg, 15.02.2005 - 4 K 616/04

    Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnhauses, eines Pferdestalls und einer

  • VG Köln, 16.12.2020 - 2 K 15799/17
  • VG München, 09.03.2010 - M 1 K 09.5492

    Landwirtschaftlicher Betrieb; Pensionstierhaltung; Christbaumkulturen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht