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   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2011 - 4 B 215/11   

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https://dejure.org/2011,17799
OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2011 - 4 B 215/11 (https://dejure.org/2011,17799)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.02.2011 - 4 B 215/11 (https://dejure.org/2011,17799)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Februar 2011 - 4 B 215/11 (https://dejure.org/2011,17799)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtschutz gegen eine Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit im Falle noch nicht abgeschlossener staatsanwaltlicher Ermittlungen; Folgen einer nachhaltigen und dauernd in außergewöhnlichem Ausmaß die zivilrechtlichen Pflichten gegenüber einen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gewerbeuntersagung bei Betrug an Internetkunden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtschutz gegen eine Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit im Falle noch nicht abgeschlossener staatsanwaltlicher Ermittlungen; Folgen einer nachhaltigen und dauernd in außergewöhnlichem Ausmaß die zivilrechtlichen Pflichten gegenüber einen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2004 - 4 B 1637/04

    Streitwert bei Erteilung sowie dem Widerruf einer Gewerbeerlaubnis ; Bestimmung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2011 - 4 B 215/11
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 1. Februar 2010 4 B 78/10 -, und vom 1. Oktober 2004 - 4 B 1637/04 -.
  • VGH Hessen, 06.12.2016 - 2 B 1935/16
    Werden bei einer gewerblichen Tätigkeit wiederholt gleichartige Verstöße gegen privatrechtliche Bestimmungen begangen, ist dies geeignet, Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der für den Betrieb verantwortlichen Personen zu begründen (OVG Münster, Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 B 215/11 -, juris).

    Im Gewerberecht anerkannt und auf das Abfallrecht übertragbar ist weiterhin, dass auch eine Vielzahl kleinerer Gesetzesverletzungen, die, jeweils für sich allein betrachtet, noch keine ausreichende Grundlage für eine Entziehung der Gewerbeerlaubnis bieten würden, in ihrer Häufung eine solche Maßnahme rechtfertigen kann, wenn sie einen Hang zur Nichtbeachtung geltender Vorschriften erkennen lassen (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1964 - VII B 162.63 -, jurion; OVG Münster, Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 B 215/11 -, juris; VGH Mannheim, Beschluss vom 7. August 1986 - 14 S 1961/86 -, NVwZ 1987, 338 und juris; Heß in: Friauf, Kommentar zur Gewerbeordnung, § 35 Rz. 163, Stand: April 2016; Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, Kommentar, 72. EL März 2016, [...], § 35 Rz. 38).

  • VGH Hessen, 04.01.2021 - 5 A 976/18
    Werden bei einer gewerblichen Tätigkeit wiederholt gleichartige Verstöße gegen privatrechtliche Bestimmungen begangen, ist dies geeignet, Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der für den Betrieb verantwortlichen Personen zu begründen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 B 215/11 -, juris).

    Im Gewerberecht anerkannt und auf das Abfallrecht übertragbar ist weiterhin, dass auch eine Vielzahl kleinerer Gesetzesverletzungen, die, jeweils für sich allein betrachtet, noch keine ausreichende Grundlage für eine Entziehung der Gewerbeerlaubnis bieten würden, in ihrer Häufung eine solche Maßnahme rechtfertigen kann, wenn sie einen Hang zur Nichtbeachtung geltender Vorschriften erkennen lassen (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1964 - VII B 162.63 -, jurion; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 B 215/11 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. August 1986 - 14 S 1961/86 -, NVwZ 1987, 338 und juris; Heß in: Friauf, Kommentar zur Gewerbeordnung, § 35 Rz. 163, Stand: April 2016; Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, Kommentar, 72. EL März 2016, beck-online, § 35 Rz. 38).

  • VG Arnsberg, 04.05.2016 - 1 L 1671/15

    Versagung der Prozesskostenhilfe (PKH) mangels hinreichender Erfolgsaussicht

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), vom 11. Oktober 2013 - 4 B 457/13 -, u.v., vom 22. Februar 2011 - 4 B 215/11 -, juris, Rdnr. 2 und vom 5. Juli 2006 - 8 B 212/06.AK -, juris, Rdnr. 9 ff. m. w. Nachw.

    vgl. zur Berücksichtigung dieses Interesses im Gewerbeuntersagungsverfahren: BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 146.80 -, juris, Rdnr. 15; OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 B 215/11 -, juris, Rdnr. 5 ff.

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