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   BVerwG, 16.03.1993 - 4 B 253.92   

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https://dejure.org/1993,784
BVerwG, 16.03.1993 - 4 B 253.92 (https://dejure.org/1993,784)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.1993 - 4 B 253.92 (https://dejure.org/1993,784)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 1993 - 4 B 253.92 (https://dejure.org/1993,784)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ersetzung eines Wohnhaus durch einen Neubau in einem unbeplanten Innenbereich - Anspruch auf Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung eines Wohngebäudes - Bodenrechtliche Spannung durch ein Bauvorhaben - Unwirksamkeit einer Prozesshandlung durch die Verwendung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 266
  • DVBl 1993, 884
  • DÖV 1993, 916
  • ZfBR 1993, 250
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.04.1992 - 8 B 63.92

    Prozeßvertretung - Beschwerdeschrift - Unterzeichnung - Vertretung juristischer

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1993 - 4 B 253.92
    Der Auffassung des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, Beschluß vom 28. April 1992 - BVerwG 8 B 63.92 - (Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 73 = NVwZ 1992, 1088 = BayVbl. 1992, 667) sei nicht zu folgen.

    Der 8. Revisionssenat hat auf Anfrage des beschließenden Senats erklärt, daß er in seinem Beschluß vom 28. April 1992 - BVerwG 8 B 63.92 - (Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 73 = NVwZ 1992, 1088 = BayVBl. 1992, 667) nicht ausgesprochen habe, daß es zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 67 Abs. 1 Satz 3 VwGO der Vorlage einer Prozeßvollmacht bedürfe; ebensowenig beruhe sein Beschluß auf der Rechtsansicht, die Anforderungen des § 67 Abs. 1 Satz 3 VwGO seien nicht erfüllt, wenn die Unterschrift mit dem Zusatz "i.A." versehen worden sei.

  • BVerwG, 17.09.1991 - 4 B 161.91

    Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für die Annahme einer betrieblichen Erweiterung

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1993 - 4 B 253.92
    Eine Erweiterung setzt allerdings einen funktionalen und baulichen Zusammenhang zwischen dem vorhandenen Gebäude und der beabsichtigten baulichen Erweiterung voraus (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. September 1991 - BVerwG 4 B 161.91 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 275 = NVwZ 1992, 477 zu § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB).
  • BVerwG, 09.07.1992 - 1 B 110.92

    Voraussetzungen für die Vertretung einer juristischen Person des öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1993 - 4 B 253.92
    Ebenso hat der 1. Revisionssenat auf Anfrage erklärt, daß er in seinem unveröffentlichten Beschluß vom 9. Juli 1992 - BVerwG 1 B 110.92 - nicht die Auffassung vertreten habe, § 67 Abs. 1 Satz 3 VwGO sei nicht erfüllt, wenn die Unterschrift mit dem Zusatz "i.A." versehen sei.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Für Behörden handeln vielmehr ihre gesetzlichen Vertreter, Vorstände oder besonders Beauftragte (§ 71 Abs. 3 SGG), und zwar ohne dass regelmäßig eine Vollmacht vorgelegt und die Beauftragung nachgeprüft werden muss (BVerwG, Beschluss vom 16. März 1993 - 4 B 253/92 -, DVBl 1993, 884 f).
  • BGH, 23.10.2013 - XII ZB 570/12

    Übergang von Kindesunterhaltsansprüchen auf den Träger der Grundsicherung für

    Denn etwas anderes würde eine mit Sinn und Zweck des § 114 Abs. 3 FamFG nicht zu vereinbarende Beschränkung des behördlichen Selbstvertretungsrechts zur Folge haben, weil sich Behörden oder juristische Personen des öffentlichen Rechts dann nur durch jene zum Richteramt befähigten Beamten und Angestellten vor dem Bundesgerichtshof vertreten lassen könnten, die zudem gesetzliche Vertreter dieser Behörden oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind (vgl. bereits BVerwG NVwZ 1994, 266 zu § 67 VwGO).

    Allein der damit verbundene Hinweis auf das Bestehen eines behördeninternen Weisungsverhältnisses rechtfertigt indessen nicht die Schlussfolgerung, dass die betreffenden Bediensteten nur als Erklärungsbote handeln und die erforderliche fachliche und rechtliche Verantwortung für den Inhalt eines von ihnen unterzeichneten Schriftsatzes gegenüber dem Gericht nicht übernehmen wollen (vgl. BVerwG NVwZ 1994, 266 zu § 67 VwGO; BSG Beschluss vom 31. März 2005 - B 12 RJ 5/04 B - juris Rn. 5 zu § 71 SGG mwN; Zöller/Greger ZPO 29. Aufl. § 130 Rn. 14).

  • BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 8/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Für sie handeln vielmehr ihre gesetzlichen Vertreter, Vorstände oder besonders Beauftragte (§ 71 Abs. 3 SGG), und zwar ohne dass regelmäßig eine Vollmacht vorgelegt und die Beauftragung nachgeprüft werden muss (BVerwG, Beschluss vom 16. März 1993 - 4 B 253/92 -, DVBl 1993, 884 f).
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