Rechtsprechung
   BVerwG, 10.12.1979 - 4 B 254.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1649
BVerwG, 10.12.1979 - 4 B 254.79 (https://dejure.org/1979,1649)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1979 - 4 B 254.79 (https://dejure.org/1979,1649)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1979 - 4 B 254.79 (https://dejure.org/1979,1649)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,1649) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis einer fernstraßenrechtlichen Relevanz - Auslegung des Begriffs der "Ausbauabsichten" - Vorliegen einer bereits verfestigten Straßenplanung - Verstoß gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.10.1977 - 4 C 47.75

    Baugenehmigungsbehörde - Zustimmungsbedürftige Baugenehmigung - Bauliche Anlage -

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1979 - 4 B 254.79
    In dem vom Berufungsgericht zitierten Urteil vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 47.75 - (BVerwGE 54, 328 [338 ff.] = Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 18 S. 29 [38 f.]) hat der beschließende Senat rechtsgrundsätzlich dargelegt, daß der Begriff der baulichen Anlage im Bundesfernstraßengesetz als eigener bundesrechtlicher Begriff verwendet wird.

    In seinem bereits angeführten Urteil vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 47.75 - hat der beschließende Senat für die Frage, welchen Stand Ausbauabsichten erreicht haben müssen, damit sie als Versagungsgrund nach § 9 Abs. 3 FStrG anerkannt werden können, auf frühere Rechtsprechung verwiesen (vgl. den Urteilsabdruck bei Buchholz a.a.O. S. 45).

  • BVerwG, 27.09.1978 - 4 B 119.78

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rechtgrundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1979 - 4 B 254.79
    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es das Gebot des § 86 Abs. 1 VwGO, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären, den Tatsachengericht nicht verwehrt, für seine Beweiswürdigung auch das Vorbringen der Beteiligten zu verwerten, soweit es ihm überzeugend erscheint und nicht durch anderweitiges Parteivorbringen in Frage gestellt wird (vgl. z.B. Urteil vom 16. Februar 1972 - BVerwG V C 68.70 - in Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 83; Beschluß vom 27. September 1978 - BVerwG 4 B 119.78 -).
  • BVerwG, 29.10.1969 - IV C 44.68

    Verfestigtes Planungsvorhaben

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1979 - 4 B 254.79
    Dafür kann im Einzelfall etwa sprechen, daß sich die Planung bereits auf eine bestimmte Trassierung konkretisiert und die Billigung der zuständigen Behörden gefunden hat (Urteil vom 29. Oktober 1969 - BVerwG IV C 44.68 - in BVerwGE 34, 146 [148 f.]).
  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1979 - 4 B 254.79
    Einer solchen Auslegung bedarf es aber nicht, wenn sich die Verfestigung der Planung auch schon aus anderen Anhaltspunkten ergibt (vgl. Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - in BVerwGE 51, 15 [32]).
  • BVerwG, 16.02.1972 - V C 68.70

    Zustimmung zur Kündigung eines einem Schwerbeschädigten gleichgestellten

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1979 - 4 B 254.79
    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es das Gebot des § 86 Abs. 1 VwGO, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären, den Tatsachengericht nicht verwehrt, für seine Beweiswürdigung auch das Vorbringen der Beteiligten zu verwerten, soweit es ihm überzeugend erscheint und nicht durch anderweitiges Parteivorbringen in Frage gestellt wird (vgl. z.B. Urteil vom 16. Februar 1972 - BVerwG V C 68.70 - in Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 83; Beschluß vom 27. September 1978 - BVerwG 4 B 119.78 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2018 - 11 A 2511/16

    Anbauverbot; Anbauverbotszone; Autobahn; bauliche Anlage; Baugenehmigung;

    vgl. jeweils zum Begriff der "bauliche Anlage" BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1977 - IV C 47.75 -, BVerwGE 54, 328 (338 ff.) = juris, Rn. 36 ff., Beschluss vom 10. Dezember 1979 - 4 B 254.79 -, Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 19, S. 47 = juris, Rn. 3, und Urteil vom 11. April 1986 - 4 C 42.83 -, Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 23, S. 13 = juris, Rn. 8.

    vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 1979 - 4 B 254.79 -, Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 19, S. 48 f. = juris, Rn. 6, m. w. N.

  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 10.77

    Schutzauflagen im bundesbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren zugunsten der

    Sein Hinweis, die mit der Änderung bezweckte Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs beim Bahnhof Illingen falle unter die "vernehmlichsten Ziele", die sich die Beklagte schon im Jahre 1967 gesetzt gehabt habe, unterscheidet nicht hinreichend zwischen einer nur generellen Planzielbestimmung und einer durch bestimmte planerische Erwägungen oder Vorentscheidungen bereits verfestigten konkreten Planung, die allein die Annahme einer plangegebenen Vorbelastung rechtfertigen kann (vgl. Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - a.a.O. S. 32; zuletzt Beschluß vom 10. Dezember 1979 - BVerwG 4 B 254.79 -).
  • BVerwG, 20.01.2021 - 4 A 4.19

    Keine Verlegung eines Erdkabels im Gebiet eines durch vorläufige Anordnungen

    Sie kann zwar eine bauliche Anlage im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FStrG sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 1979 - 4 B 254.79 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 19), doch fehlt es an der dort vorausgesetzten Anbindung an eine Bundesstraße (siehe hierzu BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1977 - 4 C 47.75 - BVerwGE 54, 328 ).
  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 42.83

    Genehmigungsbedürftigkeit einer Erdgasleitung - Erdgasleitung als bauliche

    Die im Mittelpunkt des Rechtsstreites stehende und allein noch streitige Frage, ob es sich bei der Erdgasleitung um eine bauliche Anlage im Sinne von § 9 Abs. 2 Nr. 1 FStrG handelt, hat der Senat in seinemBeschluß vom 10. Dezember 1979 - BVerwG 4 B 254.79 - (Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 19) weitgehend vorentschieden.
  • VG Düsseldorf, 30.03.2006 - 4 K 2310/03

    Streit über die Notwendigkeit des Neuerlasses eines Planfeststellungsbeschlusses;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 1979 - 4 B 254.79 -, BRS 35 Nr. 148; Marschall, Bundesfernstraßengesetz, 5. Aufl. 1998, § 9 Rdnr. 33 m.w.Nachw.; enger Schnapp, DVBl. 1981, 10, 14: ab Einleitung des Anhörungsverfahrens.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht