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   BVerwG, 17.03.1998 - 4 B 26.98   

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BVerwG, 17.03.1998 - 4 B 26.98 (https://dejure.org/1998,13588)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.1998 - 4 B 26.98 (https://dejure.org/1998,13588)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 1998 - 4 B 26.98 (https://dejure.org/1998,13588)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erteilung begünstigender Verwaltungsakte - Rechtfertigung der Revisionszulassung - Genehmigung einer Baugenehmigungsbehörde für eigene Bauvorhaben - Identität von Vorhabenzulassungsbehörde und Adressat - Vereinbarkeit mit Rechtsstaatsprinzip und Verfassungsrecht

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde als Straßenbaulastträgerin; Rechtsnatur und

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1998 - 4 B 26.98
    Dagegen gibt das Grundgesetz nicht verbindlich vor, unter welchen verfahrensrechtlichen Modalitäten dies gewährleistet wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 26.78 - BVerwGE 64, 325, und vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 7 C 55 und 56.89 - BVerwGE 85, 368).
  • BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1998 - 4 B 26.98
    Dagegen gibt das Grundgesetz nicht verbindlich vor, unter welchen verfahrensrechtlichen Modalitäten dies gewährleistet wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 26.78 - BVerwGE 64, 325, und vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 7 C 55 und 56.89 - BVerwGE 85, 368).
  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 10.77

    Schutzauflagen im bundesbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren zugunsten der

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1998 - 4 B 26.98
    Er hat jedoch klargestellt, daß die rechtsstaatlichen Gründe, die eine solche Vorsorge nahelegen, eine verfahrensrechtliche Trennung nicht als zwingendes Recht gebieten, da das Rechtsstaatsprinzip keine in allen Einzelheiten eindeutig bestimmten Gebote oder Verbote mit Verfassungsrang enthält (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 10.77 - BVerwGE 59, 253; Beschluß vom 24. August 1987 - BVerwG 4 B 129.87 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 12).
  • BVerwG, 24.08.1987 - 4 B 129.87

    Zuständigkeit - Verkehrsminister - Eisenbahnkreuzung - Anordnungsbehörde -

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1998 - 4 B 26.98
    Er hat jedoch klargestellt, daß die rechtsstaatlichen Gründe, die eine solche Vorsorge nahelegen, eine verfahrensrechtliche Trennung nicht als zwingendes Recht gebieten, da das Rechtsstaatsprinzip keine in allen Einzelheiten eindeutig bestimmten Gebote oder Verbote mit Verfassungsrang enthält (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 10.77 - BVerwGE 59, 253; Beschluß vom 24. August 1987 - BVerwG 4 B 129.87 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1998 - 11 A 7238/95

    Stellplatzpflicht und Nachbarschutz

    Dies gilt selbst dann, wenn sich die Behörde - etwa bei einer "Baugenehmigung in eigener Sache" - vgl. zu verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit der Identität von Bauherren und Baugenehmigungsbehörde, BVerwG, Beschluß vom 17. März 1998 - 4 B 26.98 -, NVwZ 1998, 737; OVG NW, Urteil vom 5. November 1997 - 7 A 6206/95 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.1998 - 10 B 946/98

    Gemeinde als Bauherrin; Gemeinde als Baugenehmigungsbehörde; Doppelstellung;

    Dagegen gibt das Grundgesetz nicht verbindlich vor, unter welchen verfahrensrechtlichen Modalitäten dies gewährleistet wird, Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 17. März 1998 - 4 B 26.98 - zu der vom Verwaltungsgericht angeführten Entscheidung OVG NW, Urteil vom 5. Dezember 1997 - 7 A 6206/95 -.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2004 - 2 L 283/01

    Krankenhaus, Fluchttür, Brandschutztür, Öffnungsrichtung, Patientenzimmer,

    Eine solche unmittelbare Auswirkung der streitgegenständlichen Baugenehmigung auf die Rechtssphäre Dritter ist hier gegeben; denn die baurechtliche Gestattung des beantragten Bauvorhabens bestimmt auch im Verhältnis zu Dritten - insbesondere zu Nachbarn -, was Inhalt des Eigentums ist; der Nachbar kann seinerseits der Baugenehmigung gegenüber den Anspruch ableiten, dass seine subjektiven Rechte gewahrt bleiben (BVerwG, Beschl. v. 17.03.1998 - BVerwG 4 B 26.98 -, NVwZ 1998, 737; OVG NW, Urt. v. 05.12.1997 - 7 A 6206/95 - [juris]; OVG NW, Beschl. v. 29.07.1991 - 10 B 1128/91 -, BauR 1991, 733; Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, Kommentar, 6. Aufl., § 35 RdNr. 117).
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