Rechtsprechung
   BVerwG, 16.04.2012 - 4 B 29.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11425
BVerwG, 16.04.2012 - 4 B 29.11 (https://dejure.org/2012,11425)
BVerwG, Entscheidung vom 16.04.2012 - 4 B 29.11 (https://dejure.org/2012,11425)
BVerwG, Entscheidung vom 16. April 2012 - 4 B 29.11 (https://dejure.org/2012,11425)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,11425) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 VwGO
    Darlegungslast der Gemeinde für Unwirksamkeit einer früheren Fassung eines Bebauungsplans

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Ausschlusses von Lebensmitteleinzelhandel in einem Bebauungsplan

  • rewis.io

    Darlegungslast der Gemeinde für Unwirksamkeit einer früheren Fassung eines Bebauungsplans

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1, 3; VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
    Zulässigkeit des Ausschlusses von Lebensmitteleinzelhandel in einem Bebauungsplan

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.03.1996 - 4 B 184.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Umfang gerichtlicher Aufklärungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 16.04.2012 - 4 B 29.11
    Sie legt selbst dar, dass ein Gericht bei der Normenkontrolle nicht auf die Überprüfung der von den Beteiligten geltend gemachten Mängel beschränkt ist (Beschluss vom 4. Oktober 2006 - BVerwG 4 BN 26.06 - BRS 70 Nr. 66), andererseits es eine Maxime richterlichen Handelns darstellt, nicht gleichsam ungefragt auf Fehlersuche zu gehen (Urteil vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188 ; Beschluss vom 6. März 1996 - BVerwG 4 B 184.95 - BRS 58 Nr. 78).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus BVerwG, 16.04.2012 - 4 B 29.11
    Sie legt selbst dar, dass ein Gericht bei der Normenkontrolle nicht auf die Überprüfung der von den Beteiligten geltend gemachten Mängel beschränkt ist (Beschluss vom 4. Oktober 2006 - BVerwG 4 BN 26.06 - BRS 70 Nr. 66), andererseits es eine Maxime richterlichen Handelns darstellt, nicht gleichsam ungefragt auf Fehlersuche zu gehen (Urteil vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188 ; Beschluss vom 6. März 1996 - BVerwG 4 B 184.95 - BRS 58 Nr. 78).
  • BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06

    Eingriff in Natur und Landschaft; Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen;

    Auszug aus BVerwG, 16.04.2012 - 4 B 29.11
    Sie legt selbst dar, dass ein Gericht bei der Normenkontrolle nicht auf die Überprüfung der von den Beteiligten geltend gemachten Mängel beschränkt ist (Beschluss vom 4. Oktober 2006 - BVerwG 4 BN 26.06 - BRS 70 Nr. 66), andererseits es eine Maxime richterlichen Handelns darstellt, nicht gleichsam ungefragt auf Fehlersuche zu gehen (Urteil vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188 ; Beschluss vom 6. März 1996 - BVerwG 4 B 184.95 - BRS 58 Nr. 78).
  • OVG Niedersachsen, 07.12.2011 - 8 ME 184/11

    Zulässigkeit der Abänderung eines Beschlusses nach § 123 VwGO nach Eintritt der

    Der Antragsteller zu 1. verfügte auch im Zeitpunkt der Entscheidung über seinen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 7. Juni 2011 - 4 B 28/11 und 4 B 29/11 - nicht über das notwendige Schengen-Visum.

    Die Trennung bestand tatsächlich vielmehr schon im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 7. Juni 2011 - 4 B 28/11 und 4 B 29/11 -.

    An diesen Voraussetzungen fehlt es hier schon deshalb, weil die allenfalls wegen der Schutzwirkungen des Art. 6 GG notwendigen (Besuchs-)Kontakte des Antragstellers zu 1. mit den Antragstellerinnen zu 2. und 3. vor einer Entscheidung über den Befristungsantrag in der Hauptsache auch durch eine Betretenserlaubnis nach § 11 Abs. 2 AufenthG realisiert werden können und der Antragsgegner zur Erteilung einer solchen Erlaubnis hier bereits durch Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 7. Juni 2011 - 4 B 29/11 - vorläufig verpflichtet worden ist.

  • VGH Bayern, 09.03.2016 - 6 ZB 15.622

    Klage gegen Entlassung eines Beamten auf eigenes Verlangen

    Ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, B. v. 16.4.2012 - 4 B 29.11 - BayVBl 2012, 640; BayVGH, B. v. 24.9.2015 - 6 ZB 14.291 - juris Rn. 39).
  • VGH Bayern, 13.06.2016 - 6 ZB 14.2404

    Erschließungsbeitrag für neue selbständige Erschließungsanlage (Anbaustraße)

    Ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, B.v. 16.4.2012 - 4 B 29.11 - BayVBl 2012, 640; BayVGH, B.v. 9.3.2016 - 6 ZB 15.622 - juris Rn. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht