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   BVerwG, 24.07.2014 - 4 B 34.14   

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https://dejure.org/2014,21360
BVerwG, 24.07.2014 - 4 B 34.14 (https://dejure.org/2014,21360)
BVerwG, Entscheidung vom 24.07.2014 - 4 B 34.14 (https://dejure.org/2014,21360)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juli 2014 - 4 B 34.14 (https://dejure.org/2014,21360)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG
    Ermessensausübung der Bauaufsichtsbehörde; Gleichheitsgrundsatz beim Vorgehen gegen Schwarzbauten

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit eines ein Sanierungs- und Handlungskonzepts zum Vorgehen gegen Schwarzbauten mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz

  • rewis.io

    Ermessensausübung der Bauaufsichtsbehörde; Gleichheitsgrundsatz beim Vorgehen gegen Schwarzbauten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit eines ein Sanierungs- und Handlungskonzepts zum Vorgehen gegen Schwarzbauten mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz

  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 Abs. 1
    Vereinbarkeit eines ein Sanierungs- und Handlungskonzepts zum Vorgehen gegen Schwarzbauten mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Muss die Bauaufsichtsbehörde gegen alle Schwarzbauten gleichermaßen vorgehen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss die Bauaufsichtsbehörde gegen alle Schwarzbauten gleichermaßen vorgehen? (IBR 2015, 38)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 1923
  • BauR 2015, 306
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.07.1989 - 4 B 130.89

    "Verwirkung" als Frage des irrevisiblen Landesrechts; Einschreiten gegen

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2014 - 4 B 34.14
    Der Senat hat ferner bereits entschieden, dass den Vorgaben des Art. 3 Abs. 1 GG auch dann genügt werden kann, wenn die Behörde nur gegen Schwarzbauten vorgeht, die nach einem bestimmten Zeitpunkt errichtet oder verändert worden sind (Beschlüsse vom 13. Februar 1989 - BVerwG 4 B 16.89 - juris Rn. 3 und vom 6. Juli 1989 - BVerwG 4 B 130.89 - juris Rn. 3; zur Zulässigkeit von Stichtagsregelungen vgl. auch OVG Bremen, Urteil vom 25. August 1992 - 1 BA 9/92 - BauR 1993, 208; Köhler-Rott, in: Reichel/Schulte, Handbuch Bauordnungsrecht, 2004, Kap. 15 Rn. 346), um so die Verschlechterung einer vorgefundenen Situation zu verhindern.

    Nach Art. 3 Abs. 1 GG ist ein Zeitpunkt als Stichtag für das zukünftige Einschreiten jedenfalls dann zulässig, wenn er nach sachlichen Kriterien bestimmt ist (Beschluss vom 6. Juli 1989 a.a.O.).

    Auch der Senat hat in seiner Rechtsprechung Einwände gegen einen in der Vergangenheit liegenden Stichtag nicht erhoben (Beschluss vom 6. Juli 1989 a.a.O).

  • OVG Bremen, 25.08.1992 - 1 BA 9/92

    Bereinigung der Schwarzbausubstanz in den Kleingartengebieten

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2014 - 4 B 34.14
    Der Senat hat ferner bereits entschieden, dass den Vorgaben des Art. 3 Abs. 1 GG auch dann genügt werden kann, wenn die Behörde nur gegen Schwarzbauten vorgeht, die nach einem bestimmten Zeitpunkt errichtet oder verändert worden sind (Beschlüsse vom 13. Februar 1989 - BVerwG 4 B 16.89 - juris Rn. 3 und vom 6. Juli 1989 - BVerwG 4 B 130.89 - juris Rn. 3; zur Zulässigkeit von Stichtagsregelungen vgl. auch OVG Bremen, Urteil vom 25. August 1992 - 1 BA 9/92 - BauR 1993, 208; Köhler-Rott, in: Reichel/Schulte, Handbuch Bauordnungsrecht, 2004, Kap. 15 Rn. 346), um so die Verschlechterung einer vorgefundenen Situation zu verhindern.
  • BVerwG, 19.02.1992 - 7 B 106.91

    Ausfaulgrube - Kleinkläranlage - Ordnungsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2014 - 4 B 34.14
    Dem behördlichen Einschreiten können Fälle, in denen noch nicht eingeschritten worden ist, ausnahmsweise dann entgegengehalten werden, wenn es nach der Art des Einschreitens an jedem System fehlt, für diese gewählte Art des zeitlichen Vorgehens keinerlei einleuchtende Gründe sprechen und die Handhabung deshalb als willkürlich angesehen werden muss (Beschlüsse vom 19. Februar 1992 - BVerwG 7 B 106.91 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 37 S. 26 und vom 23. November 1998 - BVerwG 4 B 99.98 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 68 S. 31 f.).
  • BVerwG, 23.11.1998 - 4 B 99.98
    Auszug aus BVerwG, 24.07.2014 - 4 B 34.14
    Dem behördlichen Einschreiten können Fälle, in denen noch nicht eingeschritten worden ist, ausnahmsweise dann entgegengehalten werden, wenn es nach der Art des Einschreitens an jedem System fehlt, für diese gewählte Art des zeitlichen Vorgehens keinerlei einleuchtende Gründe sprechen und die Handhabung deshalb als willkürlich angesehen werden muss (Beschlüsse vom 19. Februar 1992 - BVerwG 7 B 106.91 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 37 S. 26 und vom 23. November 1998 - BVerwG 4 B 99.98 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 68 S. 31 f.).
  • BVerwG, 07.05.2014 - 4 B 17.14

    Zulassung der Grundsatzrevision in der Frage der Vereinbarkeit von Landesrecht

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2014 - 4 B 34.14
    Die Zulassung der Grundsatzrevision lässt sich in einem solchen Fall allerdings nur mit der Darlegung erreichen, dass der bundesrechtliche Maßstab selbst einen die Zulassung der Revision rechtfertigenden Klärungsbedarf aufweist (vgl. etwa Beschluss vom 7. Mai 2014 - BVerwG 4 B 17.14 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.06.2014 - 4 BN 14.14

    Abwägungserhebliche Einwendungen bei Öffentlichkeitsbeteiligung im

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2014 - 4 B 34.14
    Dieser Widerspruch muss offensichtlich sein, so dass es einer weiteren Beweiserhebung zur Klärung des richtigen Sachverhalts nicht bedarf (Beschluss vom 3. Juni 2014 - BVerwG 4 BN 14.14 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 21.03.2013 - 4 C 14.11

    Beseitigungsanordnung bzgl. einer illegal errichteten Blockhütte

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2014 - 4 B 34.14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist allerdings dem Landesrecht zu entnehmen, wie bei Erlass einer Beseitigungsanordnung das Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben ist und wo die Grenzen des Ermessens liegen (vgl. zuletzt Urteil vom 21. März 2013 - BVerwG 4 C 14.11 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - 7 A 19/14

    Abrissanordnung des Rheinisch-Bergischen Kreises aufgehoben

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.7.2014 - 4 B 34.14 -, BRS 82 Nr. 195 = BauR 2014.1923, m. w. N.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 2.9.2004 - 1 BvR 1860/02 -, BRS 69 Nr. 190 = BauR 2006, 97.
  • VGH Bayern, 09.11.2016 - 6 B 15.2732

    Hohenbrunn muss Straßenausbaubeiträge erheben

    Die einzelne Rechtsaufsichtsbehörde und erst recht der Freistaat Bayern muss rechtswidrige Zustände, die bei einer Vielzahl von Gemeinde vorliegen, nicht stets "flächendeckend" beanstanden, sondern darf sich auf die Regelung von Einzelfällen beschränken, sofern sie hierfür sachliche Gründe anzuführen vermag (vgl. BVerwG, B. v. 19.2.1992 - 7 B 106.91 - NVwZ-RR 1992, 360; B. v. 24.7.2014 -4 B 34.14 - juris Rn. 4).
  • VG Stuttgart, 23.09.2015 - 5 K 2780/13

    Bauordnungsrechtliche Nutzungsuntersagung für eine Kleintierhaltung in einem

    Dem behördlichen Einschreiten können Fälle, in denen noch nicht eingeschritten worden ist, ausnahmsweise dann entgegengehalten werden, wenn es nach der Art des Einschreitens an jedem System fehlt, für diese gewählte Art des zeitlichen Vorgehens keinerlei einleuchtende Gründe sprechen und die Handhabung deshalb als willkürlich angesehen werden muss" (BVerwG, B. v. 24.07.2014 - 4 B 34.14 -, m. w. Nwen.).
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