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BVerwG, 03.09.2015 - 4 B 34.15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Überprüfung der ausreichenden Bestimmtheit eines verwaltungsgerichtlichen Kostenbescheids im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HVwKostG § 17; HVwVfG § 37 Abs. 1
Überprüfung der ausreichenden Bestimmtheit eines verwaltungsgerichtlichen Kostenbescheids im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 05.02.2014 - 2 K 1273/12
- VGH Hessen, 26.06.2015 - 5 A 684/15
- BVerwG, 03.09.2015 - 4 B 34.15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80
Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer …
Auszug aus BVerwG, 03.09.2015 - 4 B 34.15
b) Soweit die Beschwerde schließlich eine unzureichende Sachverhaltsaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) hinsichtlich der Frage rügt, ob eine Ermessensausübung in dem Verhältnis zwischen Behörde und Prüfingenieur stattgefunden habe und ob die abgerechneten Positionen mit den Vereinbarungen im erteilten Auftrag übereinstimmten, kam es hierauf nach dem insoweit maßgeblichen Rechtsstandpunkt des Verwaltungsgerichtshofs (UA S. 5 f.) nicht an (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1982 - 2 C 50.80 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 197). - BVerwG, 27.11.2014 - 4 C 31.13
Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; Hagedorn-Verfahren; …
Auszug aus BVerwG, 03.09.2015 - 4 B 34.15
Welchen Inhalt und Umfang die Begründung eines Bescheides haben muss, richtet sich dabei nach den Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebietes und nach den Umständen des Einzelfalles (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 4 C 31.13 [ECLI:DE:BVerwG:2014:271114U4C31.13.0] - NVwZ 2015, 531 Rn. 8). - BVerwG, 02.07.2008 - 7 C 38.07
Auflage, nachträgliche; Störfall; Auslegungsstörfall; Störfallbeherrschung; …
Auszug aus BVerwG, 03.09.2015 - 4 B 34.15
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. BVerwG, Urteil vom 2. Juli 2008 - 7 C 38.07 - BVerwGE 131, 259 Rn. 11 m.w.N.) bedeutet der Grundsatz der hinreichenden Bestimmtheit einer Einzelfallregelung zum einen, dass deren Adressat in der Lage sein muss zu erkennen, was von ihm gefordert wird; zum anderen folgt daraus, dass der Verwaltungsakt Grundlage für Maßnahmen zu seiner zwangsweisen Durchsetzung sein kann.
- OVG Niedersachsen, 04.09.2018 - 10 LA 45/18
Bestimmtheit; Forstwirtschaft; forstwirtschaftliche Regeln; Genehmigung; …
Aus dem Grundsatz der Bestimmtheit einer Einzelfallregelung folgt zum einen, dass der Adressat der Regelung in der Lage sein muss, zu erkennen, was von ihm gefordert wird, und zum anderen, dass der Verwaltungsakt Grundlage für Maßnahmen zu seiner zwangsweisen Durchsetzung sein kann (BVerwG…, Urteil vom 26.10.2017 - 8 C 18.16 -, juris Rn. 13, und Beschluss vom 03.09.2015 - 4 B 34.15 -, juris Rn. 2; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 18.06.2018 - 11 LA 237/16 -, juris Rn. 12).