Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2006

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   BVerwG, 07.06.2006 - 4 B 36.06   

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BVerwG, 07.06.2006 - 4 B 36.06 (https://dejure.org/2006,923)
BVerwG, Entscheidung vom 07.06.2006 - 4 B 36.06 (https://dejure.org/2006,923)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juni 2006 - 4 B 36.06 (https://dejure.org/2006,923)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    GG Art. 13 Abs. 2 und Abs. 7; LBauO Rheinland-Pfalz § 59 Abs. 4 Satz
    Betreten einer Wohnung; Durchsuchung; Bauzustandsbesichtigung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 13 Abs. 2 und Abs. 7
    Bauaufsichtsbehörde; Bauzustandsbesichtigung; Bauzustandsbesichtigung; Besichtigungsrecht; Betreten einer Wohnung; Betretungsrecht; Durchsuchung; Durchsuchung; Unverletzlichkeit; Wohnung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Durchsuchung im Sinne von Art. 13 Abs. 2 GG bei einem bauaufsichtlichen Betreten und Besichtigen einer Wohnung, sog. Bauzustandsbesichtigung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreten einer Wohnung; Durchsuchung; Bauzustandsbesichtigung

  • Judicialis

    GG Art. 13 Abs. 2; ; GG Art. 13 Abs. 7; ; LBauO Rheinland-Pfalz § 59 Abs. 4 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betreten und Besichtigen einer Wohnung durch Bauaufsicht als Eingriff im verfassungsrechtlichen Sinne

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauzustandsbesichtigung ohne richterlichen Beschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wohnungsbegehung ist keine Durchsuchung

  • Entscheidungssammlung Denkmalrecht PDF, S. 307 (Leitsatz)

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Die Wohnung ist unverletzlich" - Kommunale Baubehörde darf jedoch prüfen, ob das Baurecht eingehalten wird

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Bauaufsichtliches Begehen einer Wohnung ist keine "Durchsuchung"

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauzustandsbesichtigung: Verstoß gegen Unverletzlichkeit der Wohnung? (IBR 2007, 339)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2504
  • NVwZ 2006, 1300 (Ls.)
  • DVBl 2006, 1123 (Ls.)
  • BauR 2006, 1460
  • BauR 2006, 1940 (Ls.)
  • ZfBR 2006, 688
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.09.1974 - I C 17.73

    Studentenwohnheim - Art. 13 Abs. 2, Abs. 3 GG

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2006 - 4 B 36.06
    Zweck der Durchsuchung ist es, etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht herausgeben oder offen legen will (BVerfGE 75, 318 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 6. September 1974 - BVerwG 1 C 17.73 - BVerwGE 47, 31 ).

    "Durchsuchen" bedeutet in diesem Zusammenhang, in der Wohnung "etwas nicht klar zutage Liegendes, vielleicht Verborgenes aufzudecken oder ein Geheimnis zu lüften" (BVerwG, Urteil vom 6. September 1974 - BVerwG 1 C 17.73 - a.a.O. S. 37).

    Eingriffe und Beschränkungen des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung sind bereits dann zulässig, wenn sie dem Zweck dienen, einen Zustand nicht eintreten zu lassen, der seinerseits eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen würde (BVerfGE 17, 232 ; BVerwG, Urteil vom 6. September 1974 - BVerwG 1 C 17.73 - a.a.O. S. 40).

    Soweit die Beschwerde geltend macht, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. September 1974 - BVerwG 1 C 17.73 - (a.a.O.) ab, genügt sie nicht den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO.

  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 5 ApoG

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2006 - 4 B 36.06
    Insoweit gilt für das Betretungs- und Besichtigungsrecht der Bauaufsichtsbehörden nichts anderes als für die gesetzlichen Betretungs- und Besichtigungsrechte der Überwachungsbehörden auf den Gebieten des Apotheken-, Handwerks- und Lebensmittelrechts (vgl. dazu BVerfGE 17, 232 ; 32, 54 ; BVerwG, Urteil vom 5. November 1987 - BVerwG 3 C 52.85 - BVerwGE 78, 251 ).

    Eingriffe und Beschränkungen des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung sind bereits dann zulässig, wenn sie dem Zweck dienen, einen Zustand nicht eintreten zu lassen, der seinerseits eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen würde (BVerfGE 17, 232 ; BVerwG, Urteil vom 6. September 1974 - BVerwG 1 C 17.73 - a.a.O. S. 40).

  • BVerwG, 05.11.1987 - 3 C 52.85

    Lebensmittelbehörde - Recht zum Betreten - Betriebsräume - Geschäftsräume -

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2006 - 4 B 36.06
    Insoweit gilt für das Betretungs- und Besichtigungsrecht der Bauaufsichtsbehörden nichts anderes als für die gesetzlichen Betretungs- und Besichtigungsrechte der Überwachungsbehörden auf den Gebieten des Apotheken-, Handwerks- und Lebensmittelrechts (vgl. dazu BVerfGE 17, 232 ; 32, 54 ; BVerwG, Urteil vom 5. November 1987 - BVerwG 3 C 52.85 - BVerwGE 78, 251 ).
  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2006 - 4 B 36.06
    Insoweit gilt für das Betretungs- und Besichtigungsrecht der Bauaufsichtsbehörden nichts anderes als für die gesetzlichen Betretungs- und Besichtigungsrechte der Überwachungsbehörden auf den Gebieten des Apotheken-, Handwerks- und Lebensmittelrechts (vgl. dazu BVerfGE 17, 232 ; 32, 54 ; BVerwG, Urteil vom 5. November 1987 - BVerwG 3 C 52.85 - BVerwGE 78, 251 ).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85

    Sachverständiger

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2006 - 4 B 36.06
    Zweck der Durchsuchung ist es, etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht herausgeben oder offen legen will (BVerfGE 75, 318 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 6. September 1974 - BVerwG 1 C 17.73 - BVerwGE 47, 31 ).
  • OVG Hamburg, 18.08.2020 - 4 Bf 160/19

    Betreten der zur privaten Nutzung überlassenen Zimmer einer Wohnunterkunft zum

    Durchsuchungen sind danach Mittel zum Auffinden und Ergreifen einer Person, zum Auffinden, Sicherstellen oder zur Beschlagnahme einer Sache oder zur Verfolgung von Spuren; "Durchsuchen" bedeutet in diesem Zusammenhang, in der Wohnung etwas nicht klar zutage Liegendes, vielleicht Verborgenes aufzudecken oder ein Geheimnis zu lüften (BVerwG, Beschl. v. 7.6.2006, 4 B 36.06, NJW 2006, 2504, juris Rn. 3).

    Deshalb handelt es sich nicht immer schon dann um eine Durchsuchung, wenn bei dem Betreten und der Besichtigung einer Wohnung Dinge wahrgenommen werden, die offen zutage liegen, die der Wohnungsinhaber aber vor den zuständigen Behörden geheim halten möchte (BVerwG, Beschl. v. 7.6.2006, 4 B 36.06, NJW 2006, 2504, juris Rn. 4).

    Die Betretungs- und Besichtigungsrechte der Bauaufsichtsbehörden (BVerwG, Beschl. v. 7.6.2006, 4 B 36.06, NJW 2006, 2504, juris Rn. 4) sowie der Überwachungsbehörden auf den Gebieten des Apotheken-, Handwerks-, Lebensmittel- und Wohnraumschutzrechts (vgl. BVerfG, Urt. v. 13.2.1964, 1 BvL 17/61 u.a., BVerfGE 17, 232, juris Rn. 70; Beschl. v. 13.10.1971, 1 BvR 280/66, BVerfGE 32, 54, juris Rn. 48; BVerwG, Urt. v. 5.11.1987, 3 C 52.85, BVerwGE 78, 251, juris Rn. 25; OVG Hamburg, Beschl. v. 23.10.1996, Bf V 21/96, NJW 1997, 2193, juris Rn. 13) sind deshalb von der Rechtsprechung nicht als Durchsuchung eingeordnet worden.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2022 - 12 S 4089/20

    Einwendungen von ehemaligen Bewohner einer Landesaufnahmeeinrichtung gegen deren

    Eingriffe und Beschränkungen des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung sind nach der Rechtsprechung bereits dann zulässig, wenn sie dem Zweck dienen, einen Zustand nicht eintreten zu lassen, der seinerseits eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.06.2006 - 4 B 36/06 -, juris Rn. 5 m.w.N.), so dass es nicht auf die gesteigerte Nähe eines Schadenseintritts ankommt, sondern auf das besondere Ausmaß des zu erwartenden Schadens, insbesondere des bedrohten Rechtsguts (vgl. Mittag, Das Betreten öffentlich zugänglicher Geschäftsräume zu polizeilichen Zwecken, NVwZ 2005, 649).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2022 - 1 S 1265/21

    Abschiebung als spezialgesetzlich geregelte Maßnahme der

    Nach diesen Grundsätzen ist beispielsweise das bauaufsichtliche Betreten und Besichtigen einer Wohnung keine Durchsuchung im Sinne von Art. 13 Abs. 2 GG, weil die Befugnis zum Betreten und Besichtigen einer Wohnung, die den Bauaufsichtsbehörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgabe eingeräumt wird, die Nutzung baulicher Anlagen daraufhin zu überwachen, ob sie die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften einhalten, nicht den Zweck verfolgt, in der Wohnung verborgene Dinge oder Sachverhalte "aufzuspüren" (BVerwG, Beschl. v. 07.06.2006 - 4 B 36.06 - NJW 2006, 2504; ebenso zu gewerberechtlichen Betretungen und Besichtigungen Papier, a.a.O., Art. 13 Rn. 24; zu anderen gefahrenabwehrrechtlichen Kontrollrechten Kluckert, a.a.O., Art. 13 Rn. 12).
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2006 - L 4 B 36/06 KR   

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https://dejure.org/2006,110209
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2006 - L 4 B 36/06 KR (https://dejure.org/2006,110209)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.09.2006 - L 4 B 36/06 KR (https://dejure.org/2006,110209)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. September 2006 - L 4 B 36/06 KR (https://dejure.org/2006,110209)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2006 - L 4 KR 215/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2006 - L 4 B 36/06
    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auf die Ausführungen im Beschluss des Senats vom heutigen Tage zu dem Aktenzeichen L 4 KR 215/06 ER.
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