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   BVerwG, 02.10.2007 - 4 B 39.07   

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https://dejure.org/2007,6403
BVerwG, 02.10.2007 - 4 B 39.07 (https://dejure.org/2007,6403)
BVerwG, Entscheidung vom 02.10.2007 - 4 B 39.07 (https://dejure.org/2007,6403)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Oktober 2007 - 4 B 39.07 (https://dejure.org/2007,6403)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Dauer der Nachprägung einer aufgegebenen Nutzung für den Gebietscharakter eines unbeplanten Innenbereichs als grundsätzlich bedeutsam; Automatischer Verlust der prägenden Kraft durch Vernichtung des Altbestands oder Aufgabe der Nutzung; Voraussetzungen für das Vorliegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 1
    Nachwirkende Prägung einer aufgegebenen Nutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 482
  • ZfBR 2008, 52
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2007 - 4 B 39.07
    Innerhalb welcher zeitlichen Grenzen Gelegenheit besteht, an die früheren Verhältnisse wieder anzuknüpfen, richtet sich nach der Verkehrsauffassung (Urteil vom 27. August 1998 BVerwG 4 C 5.98 BRS 60 Nr. 83 ).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2007 - 4 B 39.07
    Zur Bestimmung der Verkehrsauffassung hat er als Orientierungshilfe das vom Senat zur erleichterten Zulassung der "alsbaldigen Neuerrichtung eines zulässigerweise errichteten, durch Brand, Naturereignisse oder andere außergewöhnliche Ereignisse zerstörten, gleichartigen Gebäudes an gleicher Stelle" (§ 35 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) entwickelte Zeitmodell (vgl. Urteil vom 18. Mai 1995 BVerwG 4 C 20.94 BVerwGE 98, 235 ) herangezogen.
  • VGH Bayern, 22.01.2020 - 15 ZB 18.2547

    Nachbarschutz gegen Umbau eines Gewerbegebäudes in Boardinghaus

    Die singuläre Einordnung des Baugrundstücks als Gemengelage mag nicht überzeugend begründet sein, zumal sich das Erstgericht - was auch die Kläger monieren - bei der Annahme einer fortwirkenden Prägung der früheren gewerblichen Nutzung auf dem Baugrundstück nicht mit der Frage auseinandergesetzt hat, ob sich eine eventuell bestehende Baugenehmigung für die vormalige gewerbliche Nutzung gem. Art. 43 Abs. 2 BayVwVfG durch konkludenten Verzicht des vormaligen Berechtigten erledigt hat (vgl. BayVGH, B.v. 6.2.2014 - 1 ZB 11.1675 - juris Rn. 3; VGH BW, B.v. 22.7.2016 - 8 S 969/16 - juris Rn. 13 ff. m.w.N.; OVG NRW, U.v. 7.5.2019 - 2 A 2995/17 - juris Rn. 126 ff.) bzw. ob nach den Maßstäben des sog. "Zeitmodells" (vgl. BVerwG, U.v. 18.5.1995 - 4 C 20.94 - BVerwGE 98, 235 = juris Rn. 15 m.w.N.; krit. hierzu z.B. neben BayVGH, B.v. 6.2.2014 a.a.O. sowie OVG NRW, U.v. 7.5.2019 a.a.O. auch nunmehr BVerwG, B.v. 5.5.2015 - 4 BN 2.15 - juris Rn. 18 m.w.N.) die gewerbliche Nutzung nach der Verkehrsanschauung endgültig aufgegeben wurde bzw. ob aufgrund des nicht unerheblichen Zeitablaufs seit der Einstellung der letzten gewerblichen Nutzung nach der Verkehrsauffassung mit einer Wiederaufnahme noch zu rechnen war (vgl. BVerwG, B.v. 2.10.2007 - 4 B 39.07 - ZfBR 2008, 52 = juris Rn. 2; BayVGH, U.v. 21.6.2007 - 26 B 05.3141 - juris Rn. 13 ff.; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: September 2019, § 34 Rn. 79c i.V. mit Rn. 35 m.w.N.; Bracher in Bracher/Reidt/Schiller, Bauplanungsrecht, 8. Aufl. 2014, Rn. 1312).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2017 - 5 S 2067/15

    Beseitigung eines Lager- und Abstellplatzes

    Nicht mehr genutzte oder sogar beseitigte bauliche Anlagen können ihre für die Eigenart der näheren Umgebung prägende Wirkung nur solange behalten, wie nach der Verkehrsauffassung mit der Aufnahme einer gleichartigen Nutzung gerechnet werden kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.1.1982 - 4 C 58.79 - NVwZ 1982, 312, vom 3.2.1984 - 4 C 25.82 - BVerwGE 68, 360, vom 19.9.1986 - 4 C 15.84 - BVerwGE 75, 34 und vom 27.8.1998 - 4 C 5.98 - NVwZ 1999, 523, sowie Beschluss vom 2.10.2007 - 4 B 39.07 - BauR 2008, 482; Senatsurteil vom 2.11.2016 - 5 S 2291/15 - BauR 2017, 220 und Senatsbeschluss vom 29.3.2017 - 5 S 1389/16 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2016 - 5 S 2291/15

    Allgemeines Wohngebiet und Verkehrslärm - Zulässigkeit einer gewerblichen

    Dies gälte selbst dann, wenn die dort in der näheren Umgebung vorhandenen ehemaligen Landwirtschaftsgebäude der Bebauung tatsächlich in dem Sinne ein besonderes, die Wohnnutzung ergänzendes Gepräge vermittelten, dass sie - nicht zuletzt im Hinblick auf den dahinter beginnenden Außenbereich - auch noch für die (Wieder-)Aufnahme landwirtschaftlicher Nutzungen anfällig wären (vgl. UA, S. 8; hierzu Senatsurt. v. 17.04.2013 - 5 S 3140/11 -, BauR 2013, 2001; auch BVerwG, Beschl. v. 02.10.2007 - 4 B 39.07 -, BauR 2008, 482).

    Für die Eigenart der näheren Umgebung sind zwar nicht nur ausgeübte, sondern auch aufgegebene Nutzungen von Bedeutung, sofern nach der Verkehrsauffassung mit ihrer Wiederaufnahme zu rechnen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.10.2007 - 4 B 39.07 -, BRS 71 Nr. 84).

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