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   BVerwG, 11.03.1991 - 4 B 4.91   

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https://dejure.org/1991,5073
BVerwG, 11.03.1991 - 4 B 4.91 (https://dejure.org/1991,5073)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1991 - 4 B 4.91 (https://dejure.org/1991,5073)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1991 - 4 B 4.91 (https://dejure.org/1991,5073)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung einer Doppelhaushälfte als zwei funktional selbstständige Eigentumseinheiten - Auslegung von § 22 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz;

    Ein Doppelhaus im Sinne dieser Vorschrift ist eine bauliche Anlage, die dadurch entsteht, daß zwei Gebäude auf benachbarten Grundstücken durch Aneinanderbauen an der gemeinsamen Grundstücksgrenze zu einer Einheit zusammengefügt werden (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 11. März 1991 - BVerwG 4 B 4.91 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.1996 - 11 B 3046/95

    Doppelhaus; Doppelhaushälfte; Nachbarschützende Festsetzungen; Festsetzung von

    BVerwG, Beschluß vom 11.3.1991, 4 B 4.91, Buchholz 406.12, § 22 Nr. 2; HessVGH, Beschluß vom 4.6.1992, 4 TG 2815/91, BRS 54 Nr. 161; Boeddinghaus/Dieckmann, BauNVO , § 22 Rdn. 10; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB , § 22 BauNVO Rdn. 30.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.1999 - 5 S 427/99

    Abgrenzung von Doppelhaus und selbständigem Haus

    Für die Abgrenzung, ob zwei baulich miteinander verbundene Wohneinheiten funktional jeweils selbständige Häuser oder ein Doppelhaus im Sinne von § 22 Abs. 2 BauNVO darstellen, kommt es auf Merkmale an, die in tatsächlicher Hinsicht eine selbständige Nutzung erlauben (BVerwG, Beschl. v. 11.3.1991 - 4 B 4.91 -, Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1991 - 3 S 1233/91

    Grenzbebauung: Doppelhaus - Grenzanbau

    Das genehmigte Vorhaben bildet zusammen mit dem benachbarten Wohnhaus ein Doppelhaus, bestehend also aus zwei selbständigen Gebäuden, die an einer Seite zusammengebaut sind und im übrigen Abstandsflächen einhalten (vgl. Beschl. d. BVerwG v. 11.3.1991 -- 4 B 4.91 -- und Urt. d. erk. Senats v. 7.11.1990 -- 3 S 2197/90 --).
  • VG Köln, 23.09.2019 - 8 L 1685/19
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.03.1991 - 4 B 4.91 -, juris, Rn. 2.
  • VG Saarlouis, 07.06.2006 - 5 K 103/05

    Unzulässige Aufstockung eines grenzständigen Gebäudes

    Ein Doppelhaus im Sinne dieser Vorschrift ist eine bauliche Anlage, die dadurch entsteht, dass zwei Gebäude auf benachbarten Grundstücken durch Aneinanderbauen an der gemeinsamen Grundstücksgrenze zu einer Einheit zusammengefügt werden (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 11.03.1991 - 4 B 4.91 -, Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 2).
  • VG Aachen, 17.11.2004 - 3 K 465/04

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung

    Unter einem Doppelhaus im Sinne des § 22 Abs. 2 BauNVO ist ein aus zwei selbstständigen Gebäuden durch Aneinanderbauen an einer Seite zu einer Einheit zusammengefügtes Haus zu verstehen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 1991 - 4 B 4.91 -, Buchholz 406.12, § 22 BauNVO Nr. 2; Bayerischer VGH, Beschluss vom 10. November 1998 - 14 B 96.2645 - BRS 62 Nr. 92.
  • VG Saarlouis, 15.09.2009 - 5 L 699/09

    Erfolgloser Nachbarrechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für einen nicht

    auch BVerwG, Beschluss vom 11.03.1991 - 4 B 4.91 -, Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 2.
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