Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 22.09.2010

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   OVG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 4 B 40.10   

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https://dejure.org/2012,9741
OVG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 4 B 40.10 (https://dejure.org/2012,9741)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.04.2012 - 4 B 40.10 (https://dejure.org/2012,9741)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. April 2012 - 4 B 40.10 (https://dejure.org/2012,9741)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 86 Abs 1 S 1 BG BB, Art 3 Abs 1 GG, Art 33 Abs 5 GG, § 86 Abs 1 S 1 BG BB, Art 3 Abs 1 GG
    Versetzung von Lehrkräften in einen anderen Schulamtsbezirk wegen Personalüberhangs

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 86 BG BB, Art 3 Abs 1 GG, SchulG BB
    Versetzung; Lehrer; dienstliches Bedürfnis; Personalkräfteüberhang; Auswahl; Ermessen; Dienstvereinbarung; Punktekatalog; Alter; Altersteilzeit; Schwerbehinderte; Pauschalierung; Typisierung; Wohnsitzwechsel; Berücksichtigung von persönlichen, sozialen und familiären ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 4 B 40.10
    Er gilt sowohl für ungleiche Belastungen als auch für ungleiche Begünstigungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 63).

    Differenzierungen bedürfen jedoch stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2011, a.a.O., juris Rn. 64).

    Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Regelungsadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2011, a.a.O., m.w.N).

  • BVerfG, 23.05.2005 - 2 BvR 583/05

    Verletzung von Art 33 Abs 5 GG bei Abordnung eines Beamten trotz psychischer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 4 B 40.10
    Diese verpflichtet ihn dazu, bei einer Ermessensentscheidung die wohlverstandenen Interessen des Beamten in gebührender Weise zu berücksichtigen und zwischen den Belangen des Beamten und den dienstlichen Bedürfnissen die vom Grundgesetz geforderte Abwägung vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2005 - 2 BvR 583/05 -, juris Rn. 10, 11 für den Fall der Abordnung; Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 754/07 -, juris Rn. 12, 14 für den Fall einer Umsetzung), wobei der Fürsorgepflicht ein umso höheres Gewicht zukommt, je mehr die Rechte des Beamten betroffen sind.

    Hat der Dienstherr allerdings unter mehreren Beamten eine Auswahl zu treffen, besteht für die Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen persönlichen, insbesondere familiären Belange mehr Raum, wovon der Dienstherr in sachgerechter Ermessensausübung Gebrauch zu machen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2008, a.a.O., sowie Beschluss vom 23. Mai 2005, a.a.O.; Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, a.a.O., Rn. 78; Schnellenbach, a.a.O., Rn. 26).

  • BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 754/07

    Umsetzung eines Beamten an anderen Dienstort und Fürsorgepflicht des Dienstherrn

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 4 B 40.10
    Diese verpflichtet ihn dazu, bei einer Ermessensentscheidung die wohlverstandenen Interessen des Beamten in gebührender Weise zu berücksichtigen und zwischen den Belangen des Beamten und den dienstlichen Bedürfnissen die vom Grundgesetz geforderte Abwägung vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2005 - 2 BvR 583/05 -, juris Rn. 10, 11 für den Fall der Abordnung; Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 754/07 -, juris Rn. 12, 14 für den Fall einer Umsetzung), wobei der Fürsorgepflicht ein umso höheres Gewicht zukommt, je mehr die Rechte des Beamten betroffen sind.

    Hat der Dienstherr allerdings unter mehreren Beamten eine Auswahl zu treffen, besteht für die Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen persönlichen, insbesondere familiären Belange mehr Raum, wovon der Dienstherr in sachgerechter Ermessensausübung Gebrauch zu machen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2008, a.a.O., sowie Beschluss vom 23. Mai 2005, a.a.O.; Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, a.a.O., Rn. 78; Schnellenbach, a.a.O., Rn. 26).

  • BVerfG, 30.11.2011 - 1 BvR 3269/08

    Zur Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 4 B 40.10
    Hierzu ist unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes erforderlich, dass die mit der Typisierung verbundenen Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, sie lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08 u.a. - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.08.1993 - 3 B 93.237
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 4 B 40.10
    (1) Grundsätzlich stellt ein solcher Kriterienkatalog wie der in der DV und den genannten Schreiben abgebildete, der eine Abstufung der betroffenen persönlichen und sozialen Belange enthält, ein sachgerechtes Hilfsmittel zur Ausübung des Ermessens im Einzelfall dar und dient der Transparenz der Entscheidungskriterien (vgl. VGH München, Urteil vom 4. August 1993 - 3 B 93.237 -, juris Rn. 16; Günther, RiA 2006, 67, 68).
  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 418/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 4 B 40.10
    Auch um den Schutz älterer Beschäftigter angesichts schlechterer Beschäftigungschancen auf dem Arbeitsmarkt (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 12. März 2009 - 2 AZR 418/07 -, juris Rn. 39) geht es bei den betroffenen Lebenszeitbeamten ersichtlich nicht.
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 4 B 40.10
    Insbesondere bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist der Normgeber zwar zu einer solchen Vorgehensweise befugt - wobei offen bleiben kann, ob die 5121 dem Schulamt Cottbus zugeordneten (angestellten und verbeamteten) Lehrkräfte bereits als eine solche Massenerscheinung zu betrachten sind -, ohne allein wegen damit verbundener Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfG, Urteile vom 28. April 1999 zur Überführung von in der DDR erworbenen Ansprüchen und Anwartschaften in die gesetzliche Rentenversicherung - 1 BvL 11/94 u.a. -, juris Rn. 130; Beschluss vom 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 -, juris Rn. 48 zur arbeitgeberseitigen Kündigung).
  • BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 486/05

    Todesurteile von 1944 gegen zwei Jugendliche kraft Gesetzes aufgehoben - daher

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 4 B 40.10
    Die Gestaltungsfreiheit des Grundrechtsadressaten ist im Übrigen bei bevorzugender Typisierung weiter gespannt als bei benachteiligender Typisierung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. März 2006 - 2 BvR 486/05 - juris Rn. 113).
  • BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 44.92

    Soldat - Anfechtungsbegehren - Höherdotierter Dienstposten - Wegversetzung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 4 B 40.10
    Ein Versetzungshindernis ist der SchwbRL jedoch gerade nicht zu entnehmen, ebenso wenig dem Schwerbehindertenrecht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 44.92 -, juris Rn. 12).
  • OVG Hamburg, 10.08.2010 - 1 Bs 121/10

    Anforderung an Auswahlentscheidung bei Umsetzung eines Beamten; Lebensalter;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 4 B 40.10
    (2) Entgegen der Auffassung des Beklagten kann sowohl die Frage, ob die Behörde zur Vorbereitung ihrer Auswahlentscheidung alle vom Zweck der Ermächtigung her wesentlichen Gesichtspunkte umfassend ermittelt hat (Kopp/Schenke, VwGO, 17. Auflage 2011, § 114, Rn. 12), als auch die Frage, ob sie die bei einer Sozialauswahl grundsätzlich in ihrem Ermessen stehenden Auswahlkriterien abstrakt so gewichtet hat, dass die Gewichtung die verfassungsrechtlich garantierten Rechte nicht verletzt, gerichtlich überprüft werden (zu letzterem vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 10. August 2010 - 1 Bs 121/10 -, juris Rn. 12).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 22.06.2004 - VGH B 2/04

    Schule darf Eltern Volljähriger über wichtige Vorkommnisse unterrichten

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.1984 - 2 A 114/83
  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 722/08

    Altersdiskriminierung - Punkteschema

  • BVerwG, 10.11.1992 - 10 C 2.91

    Reisekostenpauschvergütung; Teilzeitbeschäftigung; Gleichheitssatz; Anspruch auf

  • BVerwG, 27.11.2000 - 2 B 42.00

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2006 - 4 S 491/06

    Beamtenrechtliche Fürsorgepflicht; Umsetzung; Ermessen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2006 - 4 B 15.04

    Versetzungen von Beamten zum Stellenpool rechtmäßig

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2013 - 1 M 23/13

    Zur Umsetzung und amtsangemessenen Beschäftigung eines Beamten bei umfangreicher

    Der Grundsatz der Versetzbarkeit und Umsetzbarkeit des Beamten ist ein wesentlicher Bestandteil seiner Pflicht zur Dienstleistung ( vgl.: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. April 2012 - OVG 4 B 40.10 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. April 2006 - 4 S 491/06 -, juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.11.2013 - 1 M 108/13

    Versetzung eines Beamten (Zu- und Wegversetzungsbedarf) und vorläufiger

    Die mit der Möglichkeit der Versetzung oder Umsetzung bei einem Ortswechsel unvermeidlich allgemein verbundenen persönlichen, familiären und auch die nicht abgedeckten finanziellen Belastungen nimmt ein Beamter mit dem Eintritt in das Beamtenverhältnis grundsätzlich in Kauf ( vgl.: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. April 2012 - OVG 4 B 40.10 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. April 2006 - 4 S 491/06 -, juris ).

    Ist eine Versetzung oder Umsetzung mit einem Ortswechsel bzw. der Begründung eines Zweitwohnsitzes verbunden, sind die daraus für den Beamten entstehenden Konsequenzen für die Ermessenserwägungen besonders bedeutsam, und der Ermessensspielraum des Dienstherrn kann wegen der daraus vielfach herrührenden erheblichen Auswirkungen auf die persönlichen und familiären Belange des Beamten aus Fürsorgegesichtspunkten stärker eingeschränkt sein als dies bei seiner Versetzung ohne Ortswechsel der Fall wäre ( vgl.: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. April 2012 - OVG 4 B 40.10 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. April 2006 - 4 S 491/06 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 5. Mai 1994, BayVBl. 1994, 500 [m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2012 - 1 M 65/12

    Umsetzung eines Beamten und Auswahlermessen bei vorgesehenem Ortswechsel

    Die mit der Möglichkeit der Versetzung oder Umsetzung bei einem Ortswechsel unvermeidlich allgemein verbundenen persönlichen, familiären und auch die nicht abgedeckten finanziellen Belastungen nimmt ein Beamter mit dem Eintritt in das Beamtenverhältnis grundsätzlich in Kauf ( vgl.: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. April 2012 - OVG 4 B 40.10 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. April 2006 - 4 S 491/06 -, juris ).

    Ist eine Versetzung oder Umsetzung mit einem Ortswechsel bzw. der Begründung eines Zweitwohnsitzes verbunden, sind die daraus für den Beamten entstehenden Konsequenzen für die Ermessenserwägungen besonders bedeutsam, und der Ermessensspielraum des Dienstherrn kann wegen der daraus vielfach herrührenden erheblichen Auswirkungen auf die persönlichen und familiären Belange des Beamten aus Fürsorgegesichtspunkten stärker eingeschränkt sein als dies bei seiner Versetzung ohne Ortswechsel der Fall wäre ( vgl.: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. April 2012, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. April 2006, a. a. O.; BayVGH, Beschluss vom 5. Mai 1994, BayVBl. 1994, 500 [m. w. N.] ).

  • VG Augsburg, 27.10.2016 - Au 2 K 16.762

    Amtsangemessenheit einer Umsetzung

    Die mit der Möglichkeit der Versetzung oder Umsetzung bei einem Ortswechsel unvermeidlich allgemein verbundenen persönlichen, familiären und auch die nicht abgedeckten finanziellen Belastungen nimmt ein Beamter mit dem Eintritt in das Beamtenverhältnis grundsätzlich in Kauf (vgl. BayVGH, B.v. 24.7.2014 - 6 ZB 12.2055 - juris Rn. 9; B.v. 9.7.2014 - 6 ZB 13.1467 - juris Rn. 15; OVG Berlin-Bbg, U.v. 18.4.2012 - 4 B 40.10 - juris Rn. 38; VGH BW, B.v. 27.4.2006 - 4 S. 491.06 - juris Rn. 3).

    Ist eine Versetzung oder Umsetzung mit einem Ortswechsel bzw. der Begründung eines Zweitwohnsitzes verbunden, sind die daraus für den Beamten entstehenden Konsequenzen für die Ermessenserwägungen besonders bedeutsam, und der Ermessensspielraum des Dienstherrn kann wegen der daraus vielfach herrührenden erheblichen Auswirkungen auf die persönlichen und familiären Belange des Beamten aus Fürsorgegesichtspunkten stärker eingeschränkt sein als dies bei seiner Umsetzung oder Versetzung ohne Ortswechsel der Fall wäre (vgl. OVG Berlin-Bdg, U.v. 18.4.2012 a.a.O.; VGH BW, B.v. 27.4.2006 a.a.O.; BayVGH, B.v. 5.5.1994 - 3 CE 93.3653 - BayVBl. 1994, 500).

  • VG Cottbus, 26.04.2013 - 5 L 321/12

    Versetzungen und Abordnungen

    Gleiches gilt, soweit der Antragsgegner diese Unterscheidung auch hinsichtlich der Punktevergabe für Alleinerziehende anwendet sowie im Hinblick darauf, dass hinsichtlich der Schwerbehinderung nicht die - für die Frage der Auswirkungen eines Wechsel des Dienstortes maßgebliche - jeweilige Art der Behinderung in die Sozialauswahl einfloss, sondern nur der Grad der Behinderung und dieser erst ab einem Grad der Behinderung von 50, ohne die Gleichstellungstatbestände des § 2 Abs. 3 SGB IX zu berücksichtigen (vgl. hierzu ausführlich bereits: Urteil der Kammer vom 14. Dezember 2009 - 5 K 1129/05 -, Seite10 ff. des Entscheidungsabdruckes, bestätigt durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. April 2012 - 4 B 40.10 -, zitiert nach juris, dort Rdn. 39 ff., 54 ff.75 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2020 - 4 S 2477/19

    Trennungsgeld für Soldaten, dessen persönliche Verhältnisse eine atypische

    Denn ein Dienstherr hat bei seinen Entscheidungen im Rahmen des zwischen ihm und dem Bediensteten bestehenden Dienst- und Treueverhältnisses stets auch die wohlverstandenen Interessen und persönlichen Belange des Beamten bzw. Soldaten und seiner Familie in gebührender Weise zu beachten und substantiierte Anhaltspunkte für besondere Härten angemessen zu erwägen (BVerfG, Beschluss vom 23.05.2005 - 2 BvR 583/05 -, Juris Rn. 10; Senatsbeschluss vom 27.04.2006 - 4 S 491/06 -, Juris Rn. 4; OVG B.-B., Urteil vom 18.04.2012 - 4 B 40.10 -, Juris Rn. 38).
  • VG Bayreuth, 21.03.2019 - B 5 E 19.95

    Umsetzung eines geschäftsleitenden Beamten einer Gemeinde

    Der Grundsatz der Versetzbarkeit und Umsetzbarkeit des Beamten ist ein wesentlicher Bestandteil seiner Pflicht zur Dienstleistung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 18.04.2012 - 4 B 40.10 - juris; VGH BW, B.v. 27.04.2006 - 4 S 491/06 - juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.11.2019 - 2 MB 2/19

    Zulässigkeit einer Beschwerde; Versetzung einer Lehrkraft

    Die mit der Möglichkeit der Versetzung oder Umsetzung bei einem Ortswechsel unvermeidlich allgemein verbundenen persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Belastungen nimmt ein Beamter mit dem Eintritt in das Beamtenverhältnis grundsätzlich in Kauf (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. November 2013 - 1 M 108/13 -, Juris Rn. 12; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. April 2012 - OVG 4 B 40.10 -, Juris Rn. 38).
  • VG Regensburg, 10.12.2021 - RO 1 E 21.1860

    Umsetzung eines Beamten wegen hoher Krankheitstage - hier: Geschäftsleiter einer

    Der Grundsatz der Versetzbarkeit und Umsetzbarkeit des Beamten ist ein wesentlicher Bestandteil seiner Pflicht zur Dienstleistung (vgl. OVG Berlin-Bbg, U.v. 18.04.2012 - 4 B 40.10 - juris Rn. 38; OVG SH, B.v. 18.11.2019 - 2 MB 2/19 - juris Rn. 15; VG Bayreuth, B.v. 21.3.2019 - B 5 E 19.95 - juris Rn. 47).
  • VG Bayreuth, 08.04.2022 - B 5 S 22.234

    Umsetzung eines Beamten wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten

    Der Grundsatz der Versetzbarkeit und Umsetzbarkeit des Beamten ist ein wesentlicher Bestandteil seiner Pflicht zur Dienstleistung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 18.04.2012 - 4 B 40.10 - juris; VGH BW, B.v. 27.04.2006 - 4 S 491/06 - juris).
  • VG München, 10.06.2013 - M 5 E 13.718

    Umsetzung; Veterinärverwaltung; amtsangemessene Beschäftigung

  • VG Kassel, 08.03.2021 - 1 K 131/20

    Dienstlicher Grund für eine Versetzung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.09.2010 - 4 B 40.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19272
BVerwG, 22.09.2010 - 4 B 40.10 (https://dejure.org/2010,19272)
BVerwG, Entscheidung vom 22.09.2010 - 4 B 40.10 (https://dejure.org/2010,19272)
BVerwG, Entscheidung vom 22. September 2010 - 4 B 40.10 (https://dejure.org/2010,19272)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung ordnungsrechtlicher Kriterien i.R.d. Ermessensausübung bei einem Verbot der Prostitution auf der Grundlage der Landesbauordnung als eine zur Revision führende Frage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Frage nach der Berücksichtigung ordnungsrechtlicher Kriterien i.R.d. Ermessensausübung bei einem Verbot der Prostitution auf der Grundlage der Landesbauordnung als eine zur Revision führende Frage

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.12.1994 - 4 B 266.94

    Wacholderheide contra Baugenehmigung - Naturschutz vor Baurecht?

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2010 - 4 B 40.10
    Vielmehr muss dargelegt werden, dass der bundesrechtliche Maßstab selbst einen die Zulassung der Revision rechtfertigenden Klärungsbedarf aufweist (vgl. Beschluss vom 21. Dezember 1994 - BVerwG 4 B 266.94 - NVwZ 1995, 601 ; stRspr).
  • BVerwG, 20.09.2019 - 5 B 29.19

    Rüge der Verletzung von nicht revisiblem Landesrecht

    Vielmehr muss dargelegt werden, dass die Auslegung der - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten - Norm des Grundgesetzes oder des sonstigen Bundesrechts selbst einen die Zulassung der Revision rechtfertigenden Klärungsbedarf aufweist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. September 2010 - 4 B 40.10 - juris Rn. 2 m.w.N. und vom 25. Juni 2015 - 9 B 69.14 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 09.08.2019 - 5 B 24.19

    Verfassungsgemäße Festlegung eines Anerkennungsbetrages bei der Betreuung von

    Die Rüge der Nichtbeachtung bzw. unzureichenden Beachtung von Bundesverfassungsrecht bei der Auslegung und Anwendung von Bundes-, Landes- oder Ortsrecht kann die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO allenfalls dann begründen, wenn die Auslegung der - gegenüber dem Bundes-, Landes- oder Ortsrecht als korrigierendem Maßstab angeführten - Norm des Grundgesetzes ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. September 2010 - 4 B 40.10 - juris Rn. 2 m.w.N. und vom 25. Juni 2015 - 9 B 69.14 - juris Rn. 9).
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