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   BVerwG, 06.07.2001 - 4 B 50.01   

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https://dejure.org/2001,5278
BVerwG, 06.07.2001 - 4 B 50.01 (https://dejure.org/2001,5278)
BVerwG, Entscheidung vom 06.07.2001 - 4 B 50.01 (https://dejure.org/2001,5278)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juli 2001 - 4 B 50.01 (https://dejure.org/2001,5278)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Begründung von Berufungsschriften - Zulässigkeit unvollständiger Berufungsbegründungen - Voraussetzungen für die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs - Beachtung des Untersuchungsgrundsatzes seitens des Gerichts - Anwendungsfälle des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Auszug aus BVerwG, 06.07.2001 - 4 B 50.01
    Sie ist vielmehr der Schlussberatung vorbehalten (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87 und vom 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 2.87 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 24).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 06.07.2001 - 4 B 50.01
    Zur schlüssigen Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs gehört regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was der Beteiligte ohne den von ihm beanstandeten Verstoß noch vorgetragen hätte und inwiefern das weitere Vorbringen zur Erreichung des von ihm verfolgten Prozessziels geeignet gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - und vom 22. April 1999 - BVerwG 9 B 188.99 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 und 44).
  • BVerwG, 22.04.1999 - 9 B 188.99

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an Rüge der

    Auszug aus BVerwG, 06.07.2001 - 4 B 50.01
    Zur schlüssigen Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs gehört regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was der Beteiligte ohne den von ihm beanstandeten Verstoß noch vorgetragen hätte und inwiefern das weitere Vorbringen zur Erreichung des von ihm verfolgten Prozessziels geeignet gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - und vom 22. April 1999 - BVerwG 9 B 188.99 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 und 44).
  • BVerwG, 31.07.1997 - 8 B 156.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Zurechnung des

    Auszug aus BVerwG, 06.07.2001 - 4 B 50.01
    Dahinstehen kann, ob sich dem Beschluss vom 31. Juli 1997 - BVerwG 8 B 156.97 - und den übrigen vom Kläger zitierten Entscheidungen überhaupt der allgemeine Rechtssatz entnehmen lässt, dass ein Prozessbevollmächtigter dem Erfordernis, im Falle einer Erkrankung für einen Vertreter zu sorgen, dann nicht zu genügen braucht, wenn er plötzlich und unvorhergesehen krank wird.
  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 724/67

    Ersatzzustellung und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 06.07.2001 - 4 B 50.01
    Das Beschwerdevorbringen bietet auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Vorinstanz einen Rechtssatz formuliert haben könnte, der dem vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsatz zuwiderläuft, wonach die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht von überspannten Anforderungen abhängig gemacht werden darf (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 21. Januar 1969 - 2 BvR 724/67 - BVerfGE 25, 158 ).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 9 B 372.99

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus BVerwG, 06.07.2001 - 4 B 50.01
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ebenfalls geklärt, dass es trotz § 124 a Abs. 3 Satz 4 VwGO unschädlich sein kann, wenn die Berufungsbegründung keinen ausdrücklichen Antrag enthält, das Ziel der Berufung sich ihr aber eindeutig entnehmen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. September 1999 - BVerwG 9 B 372.99 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 12).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 4 BN 20.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Verfahrensmangel infolge der Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 06.07.2001 - 4 B 50.01
    Hinweise sind vor allem dann geboten, wenn ein Beteiligter erkennbar von falschen Tatsachen ausgeht und es deshalb unterlässt, das vorzutragen, was für seine Rechtsverfolgung notwendig wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 35; Beschluss vom 5. Juni 1998 - BVerwG 4 BN 20.98 - Buchholz § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 49).
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 06.07.2001 - 4 B 50.01
    Hinweise sind vor allem dann geboten, wenn ein Beteiligter erkennbar von falschen Tatsachen ausgeht und es deshalb unterlässt, das vorzutragen, was für seine Rechtsverfolgung notwendig wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 35; Beschluss vom 5. Juni 1998 - BVerwG 4 BN 20.98 - Buchholz § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 49).
  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

    Auszug aus BVerwG, 06.07.2001 - 4 B 50.01
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Begründung im Zulassungsverfahren nach Zulassung der Berufung den Berufungsführer zwar nicht der Obliegenheit enthebt, die Berufung nach § 124 a Abs. 3 Satz 1 VwGO zu begründen, dass eine Bezugnahme auf das Zulassungsvorbringen im Begründungsschriftsatz aber für eine ordnungsgemäße Begründung ausreichen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1998 - BVerwG 9 C 6.98 - BVerwGE 107, 117).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 06.07.2001 - 4 B 50.01
    Nur unter dieser Voraussetzung aber käme eine Zulassung der Revision auf der Grundlage des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271; Beschluss vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199).
  • BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2009 - 12 A 2630/07

    Rechtfertigung von Anordnungen gegenüber einem Pflegeheim bei noch nicht

    - 4 B 50.01 -, Juris; Beschluss vom 15. August 2003 - 1 B 107.03 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 274, m.w.N.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - 2 B 1.14

    Baugenehmigung; Nutzungsänderung; Bordell; bordellähnlicher Betrieb; Mischgebiet;

    Ist ein Beteiligter anwaltlich vertreten, darf ein Berufungsgericht grundsätzlich davon ausgehen, dass sich ein Prozessbevollmächtigter mit der maßgeblichen Sach- und Rechtslage hinreichend vertraut gemacht hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 2001 - 4 B 50.01 -, juris Rn. 11; Beschluss vom 25. Mai 2001 - 4 B 81.00 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 23.10.2008 - 4 B 30.08

    Beurteilung des Vorwurfs der Aktenwidrigkeit im Lichte des Grundsatzes der freien

    Die Würdigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss mit den Beteiligten nicht vorab erörtert werden (Beschluss vom 6. Juli 2001 BVerwG 4 B 50.01 ).

    Das Gericht darf grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Rechtsanwalt mit der Sach- und Rechtslage hinreichend vertraut ist (Beschluss vom 6. Juli 2001 BVerwG 4 B 50.01 ).

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