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   BVerwG, 20.11.2006 - 4 B 50.06   

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https://dejure.org/2006,4663
BVerwG, 20.11.2006 - 4 B 50.06 (https://dejure.org/2006,4663)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.2006 - 4 B 50.06 (https://dejure.org/2006,4663)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 2006 - 4 B 50.06 (https://dejure.org/2006,4663)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines unzulässigen "Überraschungsurteils"; Unterscheidbarkeit zwischen "Hauptzentren" und "Nebenzentren" i.R. des Schutzzwecks des § 34 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB); Zulässiger Gegenstand eines Bauvorbescheids und Anfechtbarkeit einer diesbezüglichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des zentralen Versorgungsbereichs i.S. des § 34 Abs. 3 BauGB; Anrechnung einer faktischen Veränderungssperre auf eine neue selbstständige [zweite] Veränderungssperre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.10.1992 - 4 NB 44.92

    Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für den Erlassß einer erneuten

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2006 - 4 B 50.06
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass es bei einer erneuten Veränderungssperre nach § 17 Abs. 3 BauGB, welche den festgelegten Zeitraum von insgesamt drei Jahren nicht übersteigt, nicht geboten ist, eine entstandene faktische Veränderungssperre zwischen dem Außerkrafttreten der ersten, nicht verlängerten, Veränderungssperre und dem Erlass der erneuten Veränderungssperre zu berücksichtigen (vgl. Beschluss vom 30. Oktober 1992 BVerwG 4 NB 44.92 Buchholz 406.11 § 17 BauGB Nr. 6).
  • BVerwG, 27.04.1992 - 4 NB 11.92

    Verwaltungsprozeßrecht: Veränderungssperre als Streitgegenstand eines

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2006 - 4 B 50.06
    Die nach § 17 Abs. 1 Satz 2 BauGB gebotene Berücksichtigung anrechnungsfähiger Zeiten betrifft nicht die Rechtsgültigkeit einer satzungsrechtlich angeordneten Veränderungssperre, sondern nur deren Berechnung im Einzelfall (vgl. hierzu Beschluss vom 27. April 1992 BVerwG 4 NB 11.92 Buchholz 406.11 § 17 BauGB Nr. 5 = BRS 54 Nr. 76).
  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 2.08

    Einzelhandelsbetrieb; zentraler Versorgungsbereich; Nahversorgung;

    Der Begriff ist nicht geografisch im Sinne einer Innenstadtlage oder Ortsmitte, sondern funktional zu verstehen (vgl. auch Beschluss vom 20. November 2006 - BVerwG 4 B 50.06 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 1.08

    Zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Ziele der

    Der Begriff ist nicht geografisch im Sinne einer Innenstadtlage oder Ortsmitte, sondern funktional zu verstehen (vgl. auch Beschluss vom 20. November 2006 - BVerwG 4 B 50.06 - juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2006 - 7 A 964/05

    Ausweisung "für nicht citytypische Sortimente" unwirksam

    Eine nähere Umschreibung unterschiedlicher zentraler Versorgungsbereiche hat das BVerwG ausdrücklich offen gelassen in seinem Beschluss vom 20.11.2006 - 4 B 50.06 - (S. 4 des Beschlussabdrucks), der dem Senat zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung noch nicht bekannt war.
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