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   BVerwG, 22.04.1996 - 4 B 54.96   

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https://dejure.org/1996,1203
BVerwG, 22.04.1996 - 4 B 54.96 (https://dejure.org/1996,1203)
BVerwG, Entscheidung vom 22.04.1996 - 4 B 54.96 (https://dejure.org/1996,1203)
BVerwG, Entscheidung vom 22. April 1996 - 4 B 54.96 (https://dejure.org/1996,1203)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Baugenehmigung - Nachbarklage - Beschwerde - Rechtsänderung - Gesetzesnovelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Rechtsänderungen zugunsten des Bauherrn bei Nachbarklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welches Recht gilt bei der Nachbarklage? (IBR 1997, 29)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 628
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 05.10.1965 - IV C 3.65

    Zulässigkeit der und Klageform bei der öffentlich-rechtlichen Nachbarklage;

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1996 - 4 B 54.96
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist nämlich bereits geklärt, daß im Rahmen einer Nachbarklage inzwischen ergangene Rechtsänderungen zugunsten des Bauherrn berücksichtigt werden müssen; denn es wäre nicht sinnvoll und mit der verfassungsmäßigen Garantie des Eigentums nicht vereinbar, eine (bei ihrem Erlaß fehlerhafte) Baugenehmigung aufzuheben, obwohl sie sogleich nach der Aufhebung wiedererteilt werden müßte (Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 4 C 3.65 - BVerwGE 22, 129 (133) [BVerwG 05.10.1965 - IV C 3/65], stRspr).
  • BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 25.15

    Wasserrechtliche Erlaubnisse für Kraftwerk Staudinger: Feststellungen zur

    Diese zur Anfechtung durch den Baunachbarn entwickelten Grundsätze beanspruchen - unabhängig von der insoweit anderen grundrechtlichen Situation - auch für den hier zu entscheidenden Fall der Anfechtung einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch einen Umweltverband Geltung (vgl. zum Baurecht: BVerwG, Beschlüsse vom 22. April 1996 - 4 B 54.96 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 132 und vom 23. April 1998 - 4 B 40.98 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 87.
  • BVerwG, 20.08.2008 - 4 C 11.07

    Intensivtierhaltung; Putenmaststall; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorprüfung;

    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass es mit der nach Maßgabe des einschlägigen Rechts gewährleisteten Baufreiheit nicht vereinbar wäre, eine zur Zeit des Erlasses rechtswidrige Baugenehmigung aufzuheben, die sogleich nach der Aufhebung wieder erteilt werden müsste (Urteil vom 5. Oktober 1965 - BVerwG 4 C 3.65 - BVerwGE 22, 129 ; Beschluss vom 22. April 1996 - BVerwG 4 B 54.96 - BRS 58 Nr. 157).
  • VG Köln, 24.11.2017 - 14 K 1282/15

    Klage des BUND gegen den Tagebau Hambach ohne Erfolg

    Allerdings wären bei Drittanfechtungen - wie vorliegend - Änderungen der Sach- und Rechtslage, die nachträglich zugunsten des Adressaten der Zulassung, hier also der Beigeladenen, eingetreten sind, in die rechtliche Beurteilung einzustellen, vgl. BVerwG, Urteil vom 15.2.1985 - 4 C 42.81 -, juris, Rn. 9 f. (zu einem wasserrechtlichen Planfeststellungsbescheid), Beschluss vom 22.4.1996 - 4 B 54.96 -, juris, Rn. 4 (zur baurechtlichen Nachbaranfechtung); OVG NRW, Urteil vom 15.5.1998 - 21 A 7553/95 -, juris, Rn 54 ff.
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